SeyitOnbasi - 37
Profi
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Geschrieben am: 28.06.2007 um 23:37 Uhr
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Zitat von Poassaeng: Zitat von SeyitOnbasi: Seit mal ehrlich zu euch selber, stellt euch vor genau der gleiche "Tatvorgang", alles bleibt gleich, nur nehmen wir jetzt an dass das Mädchen eine 13 jährige Deutschin ist und der Tatverdächtige ein 17 jähriger Türke.
Jetzt frage ich euch, wer von euch würde hier den Türken verteidigen genauso wie ihr Marco verteidigt? Ehrliche Antwort bitte.
Selbstverständlich. Was soll das mit der Nationalität zu tun haben?
Das glaubst du doch selber nicht 
Man würde wahrscheinlich härtere Dtrafmaßnahmen fordern.
5 Minuten vor der Zeit ist des Soldaten Pünktlichkeit - nur der Sanitäter kommt 10 Minuten später
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Poassaeng - 41
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 28.06.2007 um 23:55 Uhr
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Oh doch.
Zitat von SeyitOnbasi: Man würde wahrscheinlich härtere Dtrafmaßnahmen fordern.
Klar. *narf*
Was mich interessieren würde: Warum stellst du eigentlich eine Frage, wenn die Antwort für dich schon von vornherein klar ist und es für dich anscheinend auch keinen Unterschied macht, ob jemand sagt "Nein" (Dann hattest ja eh 'recht') oder "Ja" (die Antwort ist ja eh 'gelogen')...
Schlage nie ein Kind auf der Straße, es könnte dein eigenes sein...! *duckundwech* ;-)
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SweetBegi - 36
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 29.06.2007 um 00:33 Uhr
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Das Schicksal des inhaftierten Schülers Marco Weiss erhitzt die Gemüter in Deutschland. Auch die USA debattieren derzeit über einen ähnlichen Fall. In Georgia soll ein junger Mann für zehn Jahre ins Gefängnis, weil er Oralverkehr mit einer 15-Jährigen hatte.
Make Love, not War!!!!!!!..........Ne mutlu INSANIM diyene!!!
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Massiv19 - 37
Halbprofi
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Geschrieben am: 29.06.2007 um 00:38 Uhr
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Zitat von SweetBegi: Das Schicksal des inhaftierten Schülers Marco Weiss erhitzt die Gemüter in Deutschland. Auch die USA debattieren derzeit über einen ähnlichen Fall. In Georgia soll ein junger Mann für zehn Jahre ins Gefängnis, weil er Oralverkehr mit einer 15-Jährigen hatte.
da ist der Täter auch ein Schwarzer, das gehört sich so in den USA
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JC1985 - 39
Anfänger
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Geschrieben am: 29.06.2007 um 06:46 Uhr
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Zitat von Steffente: Zitat von JC1985: in der Türkei wissen die wenigstens wie man mit pädophilen Kinderschändern umzugehen hat!
einen 17 Jährigen der was mit ner 13jährigen hat als Kinderschänder zu bezeichnen finde ich leicht lächerlich....
wenn Sie 14 und er 18 wäre, wäre da soviel anders? ´
... wenn sie nicht will und er lässt es niciht... dann bekommt er jetzt sicherlich was er verdient.
In dem türkischen Gefängnis gibt es sicher ein paar Mithäftlinge die ihn ganz schnuckelig finden... und vielleicht sogar schon vernascht haben...
If you can read you have "front part"!
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cheesemaker - 43
Champion
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Geschrieben am: 29.06.2007 um 08:23 Uhr
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Zitat von Cymru: Bei Einvernehmlichkeit droht ihm normalerweise keine Strafverfolgung. Und was wirklich passiert ist, kann uns die BILD auch nicht sagen. 
Meines Wissens sagt das türkische Strafrecht zu diesem Tatbestand das selbe aus wie das deutsche StGB:
Zitat: § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder
an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu
zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an
einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu
erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt,
3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen
zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem
Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch
Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden
einwirkt.
(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind
für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer
sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und
Absatz 5.
So weit ich das verstehe steht da nirgends was von "gegen den Willen" oder von "sofern das Kind nicht älter aussieht".
"Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück - zu Null." Voltaire
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cheesemaker - 43
Champion
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Geschrieben am: 29.06.2007 um 08:29 Uhr
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Zitat von MotoroeL: Zitat: Was juristisch allerdings keine Auswirkungen haben dürfte...
doch natürlich hat das auswirkungen, er kann ja schlecht ihren ausweis fordern und nachgucken obs au stimmt
Wieso kann er sich nicht den Ausweis zeigen lassen?
Das ist, im Gegensatz zu sexuellem Missbrauch von Kindern, nicht verboten.
"Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück - zu Null." Voltaire
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MaLy - 37
Profi
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Geschrieben am: 29.06.2007 um 08:31 Uhr
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Zitat von cheesemaker: Zitat von Cymru: Bei Einvernehmlichkeit droht ihm normalerweise keine Strafverfolgung. Und was wirklich passiert ist, kann uns die BILD auch nicht sagen. 
Meines Wissens sagt das türkische Strafrecht zu diesem Tatbestand das selbe aus wie das deutsche StGB:
Zitat: § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder
an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu
zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an
einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu
erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt,
3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen
zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem
Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch
Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden
einwirkt.
(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind
für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer
sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und
Absatz 5.
So weit ich das verstehe steht da nirgends was von "gegen den Willen" oder von "sofern das Kind nicht älter aussieht".
Die frage ist nur, ob das Verfahren klärt, ob das Mädchen wirklich dagegen war --- des bezweifel ich immer noch ( die ganze geschichte kommt mir immer noch wie ein kleiner Rachefeldzug von den gläubigen Eltern gegen einen Jungen vor, der mit ihrer Tochter mal etwas "intimer" war als der REst^^)
Es gibt keine Pauschallösungen!!!
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cheesemaker - 43
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Geschrieben am: 29.06.2007 um 08:34 Uhr
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Es ist unerheblich ob sie dagegen war!
Sexuelle Handlungen an Kindern (U14) sind strafbar, egal von wem, egal ob mit Einverständnis, egal ob Alter gewusst.
"Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück - zu Null." Voltaire
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MotoroeL - 35
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 29.06.2007 um 09:02 Uhr
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Zitat von cheesemaker: Es ist unerheblich ob sie dagegen war!
Sexuelle Handlungen an Kindern (U14) sind strafbar, egal von wem, egal ob mit Einverständnis, egal ob Alter gewusst.
das gesetz stammt aus einer zeit, als 13-jährige mädels un jungs no zusammen im sandkasten gespielt haben, heute hat sich das alles ein bisschen verschoben.
un wenn das mädel es will un wie 15 oder 16 aussieht, würde er in deutschland zu 100% freigesprochen werden!!!
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Barmonster - 40
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Geschrieben am: 29.06.2007 um 09:11 Uhr
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Ich würde nicht sagen, dass der Kerl "Schuld" ist, aber er hat sich nunmal unwissentlich Strafbar gemacht. Also ich würd einfach mal sagen: Pech gehabt. Shit happens.
Allerdings ist die kleine ja Kerngesund, hat keine Misbrauchsspuren und ist laut ärztlicher Aussage auch noch Jungfrau, deshalb würds mich arg wundern, wenn der Junge mehr als 3 Monate im Knast sitzt.
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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cheesemaker - 43
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Geschrieben am: 29.06.2007 um 09:20 Uhr
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Zitat von MotoroeL: Zitat von cheesemaker: Es ist unerheblich ob sie dagegen war!
Sexuelle Handlungen an Kindern (U14) sind strafbar, egal von wem, egal ob mit Einverständnis, egal ob Alter gewusst.
das gesetz stammt aus einer zeit, als 13-jährige mädels un jungs no zusammen im sandkasten gespielt haben, heute hat sich das alles ein bisschen verschoben.
un wenn das mädel es will un wie 15 oder 16 aussieht, würde er in deutschland zu 100% freigesprochen werden!!!
Aus welcher Zeit ein Gesetz stammt ist noch viel unerheblicher. Tatsache ist, dass das die gültige Rechtslage ist und daran muss sich ein Gericht halten.
Wo kämen wir denn da hin, wenn ein Richter sagen würde:
"Och, das Gesetz find ich viel zu streng und das ist eh schon so alt, außerdem ist mir der Angeklagte sympathisch, ich sprech den jetzt einfach mal frei."
"Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück - zu Null." Voltaire
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cheesemaker - 43
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Geschrieben am: 29.06.2007 um 09:22 Uhr
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Zitat von Barmonster: Ich würde nicht sagen, dass der Kerl "Schuld" ist, aber er hat sich nunmal unwissentlich Strafbar gemacht. Also ich würd einfach mal sagen: Pech gehabt. Shit happens.
Allerdings ist die kleine ja Kerngesund, hat keine Misbrauchsspuren und ist laut ärztlicher Aussage auch noch Jungfrau, deshalb würds mich arg wundern, wenn der Junge mehr als 3 Monate im Knast sitzt.
So seh ich das auch. Ich denke, dass er wahrscheinlich nicht mal einsitzen muss, sondern auf Bewährung verknackt und nach Deutschland abgeschoben wird.
"Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück - zu Null." Voltaire
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tophtanbark - 41
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Dabei seit 12.2005
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Geschrieben am: 29.06.2007 um 09:30 Uhr
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Zitat von cheesemaker: Zitat von Barmonster: Ich würde nicht sagen, dass der Kerl "Schuld" ist, aber er hat sich nunmal unwissentlich Strafbar gemacht. Also ich würd einfach mal sagen: Pech gehabt. Shit happens.
Allerdings ist die kleine ja Kerngesund, hat keine Misbrauchsspuren und ist laut ärztlicher Aussage auch noch Jungfrau, deshalb würds mich arg wundern, wenn der Junge mehr als 3 Monate im Knast sitzt.
So seh ich das auch. Ich denke, dass er wahrscheinlich nicht mal einsitzen muss, sondern auf Bewährung verknackt und nach Deutschland abgeschoben wird.
Ja, so sehe ich das auch. "Shit happens" trifft es wohl am besten.
sag alles ab.
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La-Onda - 35
Halbprofi
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Dabei seit 06.2007
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Geschrieben am: 29.06.2007 um 12:00 Uhr
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Warum hat man sich für Murat Kurnaz' Freilassung so eingesetzt wie im aktuellen Fall Marco
Wer sich auf jemand verlässt, ist schon verlassen.
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