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Forum / Politik und Wirtschaft

Marco im Gefängnis in der Türkei...

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MThe-Rock - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2007
302 Beiträge

Geschrieben am: 12.09.2007 um 18:56 Uhr

Zitat von ArzuMarzu:

die richter handeln ja nach den gesetzten der türkei!! sowie sie es bei jedem machen!! wenn er was gemacht dann geschieht es ihm recht und ich finds echt gut dass die türkei keine ausnahme gemacht hat nur weil er ein deutscher ist nur weil deutschland gesagt hat dass sie den jungen nach dtl. schicken sllen um ihm zu verurteilen muss es die türkei nicht machen!!

als ob sich das gericht in deutschland was von der tükei was sagen lässt!! wenn jetzt n türke aus türkei hier urlaub machen würde und dann ein mädchen "vergewaltigen" würde wäre es nicht anderst!!
oh doch srry dann wäre ein riesen theater..!


wow, endlich einer ders gecheckt hat!! respekt!!! :daumenhoch:

Leg dich nicht mit dem Meister an...........er hats drauf du nicht.

tophtanbark - 41
Champion (offline)

Dabei seit 12.2005
8181 Beiträge

Geschrieben am: 12.09.2007 um 18:57 Uhr

Zitat von MThe-Rock:

Zitat:


aber die aussage von dir kommt so rüber als ob du dich auf die seite des mädchens stellst ... ich werd nicht daraus schlau was du uns damit jetzt eigentlich mitteilen willst!?


michi isch doch klar!! ich bin türke und da behaupten irgendwelche ahnungslosen immer die türken wären schuld und ich sag bloß das es in deutschland genauso wäre wenn ein türke eine minderjährige vergewaltigt, der dürfte dann au net einfach so ausreisen, der würde auch in u-haft kommen, vll. net so lang wie der eine, aber anderes land, andere sitten, damit muss man sich halt abfinden, kann ja net jedes land so milde strafen geben wie deutschland!! ;-)


Nunja, U Haft ist in dem Sinne ja noch keine Strafe. Und in diesem Falle wäre es wohl "mit umgekehrten Vorzeichen" ziemlich gleich. Nur mit etwas anderen Haftbedingungen.

sag alles ab.

Steffente - 39
Profi (offline)

Dabei seit 02.2005
990 Beiträge
Geschrieben am: 12.09.2007 um 19:47 Uhr

Anders mal gefragt, was wäre dabei wenn die Türkei Marco an Deutschland ausliefern würde?

Die tatbestände die ihm vorgeworfen werden sind bei uns ebenso strafbar wie in der Türkei, das heißt die örtlichen ermittlungsbehördern würden ohnehin ein Verfahren gegen ihn einleiten und ermitteln.

Unterschied, wäre nur das er in Deutschland wäre und nicht in U Haft sitzen würde.

Das einzige was mir an der Sache nicht gefällt ist die Tatsache, das es alles so ewig dauert. Binnen einer Frist von 5 Monaten sollte es doch möglich sein, so eine verhältnissmäßig kleine Sache fertig zu ermitteln. Denn Zeugenaussagen werden mit Monaten Absatand auch nicht unbedingt glaubhafter......
tophtanbark - 41
Champion (offline)

Dabei seit 12.2005
8181 Beiträge

Geschrieben am: 12.09.2007 um 19:53 Uhr

Hm, es föllt nunmal in die Gerichtsbarkeit der türkischen Justiz. Ich weiß nicht, wo der Sinn einer Auslieferung sein sollte, ausser der Hafterleichterung, was quasi eine Sonderbehandlung dieses medial präsenten Themas gleich käme.

sag alles ab.

Steffente - 39
Profi (offline)

Dabei seit 02.2005
990 Beiträge
Geschrieben am: 12.09.2007 um 19:57 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.09.2007 um 19:58 Uhr

Ich sagte ja nicht das es ihre Pflicht wäre, aber es wäre eine möglichkeit das ganze Thema elegant loszuwerden. Vorteil wäre ua, das Maro in der Zwischenzeit seinen Schulabschluss fertig machen könnte, da ich der Ansicht bin, das er bei uns sicherlich nicht in U Haft sitzen würde

Was bleibt ist die Frage, wann sie endlich einmal ein Urteil hinbekommen wollen...
tophtanbark - 41
Champion (offline)

Dabei seit 12.2005
8181 Beiträge

Geschrieben am: 12.09.2007 um 20:00 Uhr

Nun, hier würde er auch nur deswegen nicht in Uhaft sitzen, weil keine Fluchtgefahr bestünde.
Allerdings muss ich dir zum Teil Recht geben, die Verhandlung sieht sich so langsam wirklich etwas arg lang hin. Auch wenn ich auf Grund mangelnder Erfahrung nicht beurteilen kann, wie lange ein solches Verfahren am deutschen Gericht dauert.

sag alles ab.

Gonzo2 - 31
Profi (offline)

Dabei seit 01.2007
954 Beiträge

Geschrieben am: 14.09.2007 um 14:38 Uhr

Zitat von Steffente:

Anders mal gefragt, was wäre dabei wenn die Türkei Marco an Deutschland ausliefern würde?

Die tatbestände die ihm vorgeworfen werden sind bei uns ebenso strafbar wie in der Türkei, das heißt die örtlichen ermittlungsbehördern würden ohnehin ein Verfahren gegen ihn einleiten und ermitteln.

Unterschied, wäre nur das er in Deutschland wäre und nicht in U Haft sitzen würde.

Das einzige was mir an der Sache nicht gefällt ist die Tatsache, das es alles so ewig dauert. Binnen einer Frist von 5 Monaten sollte es doch möglich sein, so eine verhältnissmäßig kleine Sache fertig zu ermitteln. Denn Zeugenaussagen werden mit Monaten Absatand auch nicht unbedingt glaubhafter......


Was hat der Jetzt eigentlich verbrochen, er hat die doch garnicht Entjungvert

SHEIß MÖCHTEGERN CLOSER

tophtanbark - 41
Champion (offline)

Dabei seit 12.2005
8181 Beiträge

Geschrieben am: 14.09.2007 um 14:50 Uhr

Zitat von Gonzo2:


Was hat der Jetzt eigentlich verbrochen, er hat die doch garnicht Entjungvert


Zum tausendsten Mal: Für sexuellen Missbrauch muss es nicht zum Koitus gekommen sein.

sag alles ab.

Nemesis.18 - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2005
244 Beiträge

Geschrieben am: 15.09.2007 um 22:36 Uhr

Zitat von MThe-Rock:

Zitat von ArzuMarzu:

die richter handeln ja nach den gesetzten der türkei!! sowie sie es bei jedem machen!! wenn er was gemacht dann geschieht es ihm recht und ich finds echt gut dass die türkei keine ausnahme gemacht hat nur weil er ein deutscher ist nur weil deutschland gesagt hat dass sie den jungen nach dtl. schicken sllen um ihm zu verurteilen muss es die türkei nicht machen!!

als ob sich das gericht in deutschland was von der tükei was sagen lässt!! wenn jetzt n türke aus türkei hier urlaub machen würde und dann ein mädchen "vergewaltigen" würde wäre es nicht anderst!!
oh doch srry dann wäre ein riesen theater..!


wow, endlich einer ders gecheckt hat!! respekt!!! :daumenhoch:


falsch bei uns würde so etwas nicht passieren weil eine derartig lange verhandlungsverzögerung schon unter freiheitsberaubung fällt. Wie jeder weiß
gilt der Grundsatz "In dubio pro reo". Die Unschuldsvermutung gilt , und es
ist nicht gestattet unschuldige festzuhalten, im vorliegenden fall gibt es keine beweise das er schuldig ist... Jegliche Aussage von Charlotte wurde bisher verweigert. Ergo -> keine beweise/aussage -> kein prozess/verurteilung folglich gibt es kein recht ihn festzuhalten. Ich bin zwar kein fachmann aber ich sehe das einfach so.

Das Problem warum nicht endlich eine vernünftige verhandlung zu stande kommt ist die Mutter von Charlotte, sie ist höchstchristlich, was nahelegt das sie den Elterlichen standardspruch lebt "mein kind tut so was nicht". Meine persönliche meinung ist das sie nur zeit braucht um ihrer tochter einzubleuen was sie zu sagen hat und Charlotte angst hat die wahrheit zu sagen wegen ihrer mutter und schwester die ja felsenfest von einer vergewaltigung ausgehen.

Bei diesem Prozess, nein besser gesagt dieser Farce oder nennen wir es etwas politisch korrekter diesem Schauprozess, will die Türkei nur demonstrieren was sie können. Es wurde ihnen vorgeworfen kein Rechtsstaat zu sein, und nun wollen sie es beweisen.

Außerdem frage ich mich so oder so was ein KIND ohne elterliche aufsicht am abend ALLEINE in einer Discothek zu suchen hat. Ja, mir ist bewusst das in der Türkei das Jugendschutzgesetz anders geregelt ist, was aber nicht heißt das deswegen jegliche elterliche Fürsorgepflicht ohne bedeutung ist.

Fakt ist auch das sie, auch nach angaben des arztes der sie untersucht hat, sehr erwachsen gewirkt hat und er sie locker auf 16 geschätzt hat.

Außerdem ist auch Fakt das sie ihn belogen hat im Bezug auf ihr Alter. Und wenn jetzt jemand sagt er hätte sich den Ausweis zeigen lassen müssen, dann frage ich wer tut das? Niemand.

Als Richter hätte ich den Eltern ein Ultimatum gestellt. wenn die aussage innerhalb von 2 monaten nicht vorliegt wird der angeklagte gegen kaution freigelassen. Es ist nicht sein verschulden das sie nicht in der lage ist. Und sollte es tatsächlich eine vergewaltigung gewesen sein ist eine verurteilung in deutschland auch möglich.




Information of Environmental Protection:!This post was created using 100% recycled electrons!

tophtanbark - 41
Champion (offline)

Dabei seit 12.2005
8181 Beiträge

Geschrieben am: 15.09.2007 um 22:41 Uhr

Zitat von Nemesis.18:



Außerdem frage ich mich so oder so was ein KIND ohne elterliche aufsicht am abend ALLEINE in einer Discothek zu suchen hat. Ja, mir ist bewusst das in der Türkei das Jugendschutzgesetz anders geregelt ist, was aber nicht heißt das deswegen jegliche elterliche Fürsorgepflicht ohne bedeutung ist.
Ach komm, tu nicht so, als würde so etwas nie in Deutschland vorkommen..

Zitat von Nemesis.18:


Fakt ist auch das sie, auch nach angaben des arztes der sie untersucht hat, sehr erwachsen gewirkt hat und er sie locker auf 16 geschätzt hat.

Außerdem ist auch Fakt das sie ihn belogen hat im Bezug auf ihr Alter. Und wenn jetzt jemand sagt er hätte sich den Ausweis zeigen lassen müssen, dann frage ich wer tut das? Niemand.
Das ist im Grunde egal, hat höchstens Einfluss auf das Strafmaß.

Zitat von Nemesis.18:


Als Richter hätte ich den Eltern ein Ultimatum gestellt. wenn die aussage innerhalb von 2 monaten nicht vorliegt wird der angeklagte gegen kaution freigelassen. Es ist nicht sein verschulden das sie nicht in der lage ist. Und sollte es tatsächlich eine vergewaltigung gewesen sein ist eine verurteilung in deutschland auch möglich.




Von Vergewaltigung ist keine Rede, sondern sexuelle Missbrauch. Und der "Tatort" unterliegt der Gerichtsbarkeit der Türkei.

So langsam wird dieser Thread zur Farce....

sag alles ab.

Nemesis.18 - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2005
244 Beiträge

Geschrieben am: 15.09.2007 um 22:53 Uhr

Zitat:

Ach komm, tu nicht so, als würde so etwas nie in Deutschland vorkommen..


habe ich irgendwo erwähnt das so etwas in deutschland nicht vorkommt? nur habe ich noch keine 13 jährigen in discotheken gesehen.

Zitat:

Und der "Tatort" unterliegt der Gerichtsbarkeit der Türkei.

eine überstellung des prozesses wäre ohne weiteres möglich, auch wenn es in der Türkei passiert ist.


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tophtanbark - 41
Champion (offline)

Dabei seit 12.2005
8181 Beiträge

Geschrieben am: 15.09.2007 um 22:56 Uhr

Zitat von Nemesis.18:

Zitat:

Ach komm, tu nicht so, als würde so etwas nie in Deutschland vorkommen..


habe ich irgendwo erwähnt das so etwas in deutschland nicht vorkommt? nur habe ich noch keine 13 jährigen in discotheken gesehen.




Das sind diese "Ferienortdiskothequen". Kannste nich wirklich mit "richtigen" Diskothequen vergleichen.

sag alles ab.

Nemesis.18 - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2005
244 Beiträge

Geschrieben am: 15.09.2007 um 23:03 Uhr

Zitat von tophtanbark:

Zitat von Nemesis.18:

Zitat:

Ach komm, tu nicht so, als würde so etwas nie in Deutschland vorkommen..


habe ich irgendwo erwähnt das so etwas in deutschland nicht vorkommt? nur habe ich noch keine 13 jährigen in discotheken gesehen.




Das sind diese "Ferienortdiskothequen". Kannste nich wirklich mit "richtigen" Diskothequen vergleichen.


ah ok, heißt also, wir setzen alle jugendschutzgesetze außer kraft (in diesem fall nich zutreffend gibt ja keine) die eltern müssen sich nicht sorgen weil sie entbunden sind von ihrer aufsichtspflicht... verurteilen aber dann leute mit der selben härte.. das is mal relation... das hatte ich noch nicht verstanden, danke dir

ich finde egal wo es ist hat ein kind im alter von 13 jahren absolut NICHTS in einer discothek zu suchen egal mit oder ohne eltern

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tophtanbark - 41
Champion (offline)

Dabei seit 12.2005
8181 Beiträge

Geschrieben am: 15.09.2007 um 23:06 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.09.2007 um 23:08 Uhr

Zitat von Nemesis.18:



ah ok, heißt also, wir setzen alle jugendschutzgesetze außer kraft (in diesem fall nich zutreffend gibt ja keine) die eltern müssen sich nicht sorgen weil sie entbunden sind von ihrer aufsichtspflicht... verurteilen aber dann leute mit der selben härte.. das is mal relation... das hatte ich noch nicht verstanden, danke dir

ich finde egal wo es ist hat ein kind im alter von 13 jahren absolut NICHTS in einer discothek zu suchen egal mit oder ohne eltern


Natürlich hat ein 13jähriges Kind nichts in einer Disko verloren; nur kann man das nicht auf die böse, böse Türkei schieben. Wär' hier genauso möglich. Auch ist es schon fast illusorisch von Eltern zu verlangen, jederzeit zu wissen, wo ihr Kind ist. Wär' sicher gut, aber die Zeiten sind vorbei.
Und eigentlich findet ein Teil von mir gar nicht so schlecht, dass endlich jemand hinter Gitter kommt für dieses ewige minderjährige rumgeschiebe. Einfach die Finger von unbekannten Mädchen lassen, dann kommste auch in keinen türkischen Knast.

sag alles ab.

Nemesis.18 - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2005
244 Beiträge

Geschrieben am: 15.09.2007 um 23:09 Uhr

Zitat:

Natürlich hat ein 13jähriges Kind nichts in einer Disko verloren; nur kann man das nicht auf die böse, böse Türkei schieben. Wär' hier genauso möglich.
Und eigentlich findet ein Teil von mir gar nicht so schlecht, dass endlich jemand hinter Gitter kommt für dieses ewige minderjährige rumgeschiebe. Einfach die Finger von unbekannten Mädchen lassen, dann kommste auch in keinen türkischen Knast.


Das lassen wir mal so dahingestellt. Aber nicht mit jeder erstbesten in die kiste zu hüpfen hat was wahres^^ aber nein, das führen wir nicht aus das wäre ja off topic^^

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