mini-driver - 39
Champion
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Geschrieben am: 14.05.2007 um 19:13 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.05.2007 um 19:14 Uhr
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so hier is mein problem:
ich habe heute um 11.05 uhr in der ulmer gasse 5 (record express) "geliefert".
dies dauerte 2,15 min. im stvo gestetz steht ja ab 3 minuten ist es parken. ich hab aber auf meinem zettel "parken in der fußgängerzone" stehen. zumal die lieferzeiten bis 11 uhr beschränkt sind aber ich ja erst mal im stau an der der straße zum sedelhof in der baustelle stand. dies waren etwa 10 minuten. vor allem die politesse hat ihren zettel einfach dran gehängt und is weiter und hatte jeden wortwechsel verweigert.
also was tun ??
ps.: habe nix übers parken im forum gefunden
und im forumsblog steht ja politik ... und gesetze. drum hab ichs hier rein
let´s drive a real mini
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zappo - 33
Experte
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Geschrieben am: 14.05.2007 um 19:19 Uhr
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kannst du das mit den 2,15 min. noch nachweisen?
ich finds scheiße von der.. sowas kann man wirklich noch nich parken nennen!?
abra kadabra.... *$\%§/!"@~#=%&%§* 9;
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The_Prince - 35
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 14.05.2007 um 19:24 Uhr
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ja aba die 3 min. gelten glaub ich nur an bushalden, so wie ich mich noch an meine fahrschulzeit erinner...
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mini-driver - 39
Champion
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Dabei seit 11.2005
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Geschrieben am: 14.05.2007 um 19:26 Uhr
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es war ja sogar mit diskutieren 2,15 min. !! was man ja eigentlich nicht diskutieren nennen kann.
also ich rangefahren im schritttempo, dann warnblinker rein, aussteigen, kofferraum auf, 4x 20m hin und zurück mit hinstellen und die unterschrift dann kofferraum zu und mit der frau mehr oder weniger gelabert
let´s drive a real mini
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goe - 41
Anfänger
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Dabei seit 04.2003
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Geschrieben am: 14.05.2007 um 19:31 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.05.2007 um 19:36 Uhr
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Also, wenn Du den Ordnungswidrichkeiten-Bescheid nach Hause, oder zur Firma geschickt bekommst, kannst Du dich mit der Ordnungswidrichkeit einverstanden erklären, indem Du zahlst. Oder auf rückseitigem Umdruck mit Deiner Unterschrift erklären, dass Du nicht damit einverstanden bist. Da schreibst Du dann hin, dass es dort erlaubt ist, bis zu 3 Minuten zu halten, und dass Du nur zwei Minuten standest, dann wird's meistens fallen gelassen.
Haste dich heute morgen wieder mit nem Hammer gekämmt?
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Phipsil - 40
Experte
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Dabei seit 10.2002
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Geschrieben am: 14.05.2007 um 19:33 Uhr
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also wenn da eingeschränktes halteverbot gilt ist das recht auf deiner seite.. die frage ist nur wie weit dir das was bringt.
#phipsil ab.
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mini-driver - 39
Champion
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Geschrieben am: 14.05.2007 um 19:36 Uhr
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war halt fußgängerzone das wirds sein
let´s drive a real mini
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JonyBlub - 36
Profi
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Dabei seit 10.2005
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Geschrieben am: 14.05.2007 um 19:42 Uhr
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alut stvo darfst du solange halten wie es nötig sit um das fahrzeug zu be oder entladen
also9 das darf auch mal 9 stunden dauern .. aber wne dich dan die entten herren in grün beim wurstbrot essen erwischen bsit du dran .. und wen sie dich beim tragen erwischen doer so was dan können sie dir garncihts verpassen
Ein Mischpult ist keine Kläranlage, kommt Scheiße rein kommt auch Scheiße raus.
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Phipsil - 40
Experte
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Geschrieben am: 14.05.2007 um 19:44 Uhr
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Zitat von mini-driver: war halt fußgängerzone das wirds sein
was steht denn auf deinem strafzettel?
#phipsil ab.
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-v4ns-
Fortgeschrittener
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Dabei seit 05.2006
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Geschrieben am: 14.05.2007 um 19:59 Uhr
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Zitat von mini-driver: war halt fußgängerzone das wirds sein
In der Fußgängerzone darfst aber halten, solange du während der "Lieferzeiten" drin bist und auch wirklich nen Liefervertrag hast.
Am besten ist zahlen und dann Ruhe haben, ansonsten kommen evtl noch Gebühren etc dazu, und dann zahlst du schnell das Vielfache und bist auch nicht weiter als vorne.
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mini-driver - 39
Champion
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Geschrieben am: 14.05.2007 um 19:59 Uhr
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parken in der fußgängerzone
let´s drive a real mini
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