Tanja_E - 36
Profi
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Geschrieben am: 24.04.2007 um 21:19 Uhr
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ich mach eine ausbildung als altenpflegerin im 1 jahr und in meinem dienstplan wurde ich 17 tage am stück eingeteilt ohne einen tag frei zwischendurch!
Ist das rechtens??
Männer sind Schweine - ICH AUCH
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Knockout - 36
Experte
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Geschrieben am: 24.04.2007 um 21:24 Uhr
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17 Tage am Stück? d.h. auch samstag und sonntag?
wie alt warst du bei ausbildungsbeginn?
Eine Zigarette verkürzt das Leben um 2Min;eine Flasche Bier um 4Minuten;und ein Arbeitstag um 8std!!
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chris--83
Halbprofi
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Geschrieben am: 24.04.2007 um 21:24 Uhr
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techtens ist das sicherlich nicht...!
www.chris--83.de.vu
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DIRTBAG
Anfänger
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Geschrieben am: 24.04.2007 um 21:26 Uhr
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Zitat von Tanja_E: ich mach eine ausbildung als altenpflegerin im 1 jahr und in meinem dienstplan wurde ich 17 tage am stück eingeteilt ohne einen tag frei zwischendurch!
Ist das rechtens??
es kommt drauf an was in deinem ausbildungvertrag steht du hast im monat eine gewisse anzahl von stunden zu leisten überstunden müssen frei gestellt oder ausbezahlt werden und nach geraumer zeit glaub 10 oder 14tage so genau weiss ich des ned hast du recht auf 2 tage frei wenn du jeden tag 7,8h gearbeitet hast
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Knockout - 36
Experte
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Geschrieben am: 24.04.2007 um 21:30 Uhr
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Zitat von DIRTBAG:
es kommt drauf an was in deinem ausbildungvertrag steht du hast im monat eine gewisse anzahl von stunden zu leisten überstunden müssen frei gestellt oder ausbezahlt werden und nach geraumer zeit glaub 10 oder 14tage so genau weiss ich des ned hast du recht auf 2 tage frei wenn du jeden tag 7,8h gearbeitet hast
aber meines wissens gilt diese Regelung nur für ein Ausbildungsvertrag, bei dem der Azubi )noch unter 18 ist... (als der Vertrag abgeschlossen wurde)
Eine Zigarette verkürzt das Leben um 2Min;eine Flasche Bier um 4Minuten;und ein Arbeitstag um 8std!!
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JonyBlub - 36
Profi
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Geschrieben am: 24.04.2007 um 21:42 Uhr
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also sonntag ist aufjedenfall gestzlichg eregelter ferietag ..da darf man (ohne sondergenemigung) garnicht arbeiten
Ein Mischpult ist keine Kläranlage, kommt Scheiße rein kommt auch Scheiße raus.
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kikimuppel - 63
Anfänger
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Geschrieben am: 24.04.2007 um 21:53 Uhr
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Zitat von Tanja_E: ich mach eine ausbildung als altenpflegerin im 1 jahr und in meinem dienstplan wurde ich 17 tage am stück eingeteilt ohne einen tag frei zwischendurch!
Ist das rechtens??
Hallo Tanja,
am besten, Du wirfst mal einen Blick ins Arbeitszeitgesetz. Da wirst Du sicher fündig. Meines Wissens ist eine so lange ununterbrochene Beschäftigung ohne Ruhezeiten nicht zulässig.
Grüße
Kikimuppel
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Da_Drucka - 37
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Geschrieben am: 24.04.2007 um 23:32 Uhr
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also generell is so-arbeit verboten, außer in bereichen wo es erforderlich is (gastgewerbe,zeitung und wahrscheinlich auch pflege).. aber als u18-jährige ist das nicht ganz korrekt.... meines wissens, bin mir aber nich voll sicher.
und wenn du die zeit längere zeit arbeitest, dann darfst du nicht innerhalb 6 monate 8 h/tag überschreiten.....
in meiner aubildung is pausentechnisch auch nich alles gaaaanz korrekt gelaufen. ich würde mich an deiner stelle vorsichtig mal melden und nachfragen usw.. aber wenn dus aushälst und es nicht regelmäßig vorkommt würde ich mich nicht melden, weil beschwerden ein arbeitgeber nie gerne annimmt.
ich hab mich oft mit meinem abteilungsleiter gestritten, also lieber etwas einstecken, solange es nicht zur regel wird, aber korrekt war das nicht.. lies aber mal in dienem ausbildungsvertrag nach.
..: es gibt nur einen gott: belafarinrod! :..
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pixel - 39
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 25.04.2007 um 00:12 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.04.2007 um 00:23 Uhr
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Zitat von Tanja_E: ich mach eine ausbildung als altenpflegerin im 1 jahr und in meinem dienstplan wurde ich 17 tage am stück eingeteilt ohne einen tag frei zwischendurch!
Ist das rechtens??
Jeder Arbeitnehmer - egal ob in Ausbildung, oder ausgelernt - hat ein Recht auf einen freien Tag in der Woche. In deinem Falle fällt hierbei jedoch der Sonntag grundsätzlich erstmal weg, da du in einem Pflegeberuf tätig bist.
Wenn dein Arbeitgeber das weiterhin so macht, solltest du ihn entweder darauf mal ansprechen - oder, wenn das bereits erfolglos war - vors Arbeitsgericht gehen. Wobei ich jetzt nicht weiß, wie das dann mit dem Rechtsschutz in der Ausbildung abläuft.
Rechtens ist das keinesfalls.
If it moves and shouldn't, use duct tape. If it doesn't move and it should, use WD40.
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NycolayBund - 38
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.04.2007 um 01:17 Uhr
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Zitat von Tanja_E: ich mach eine ausbildung als altenpflegerin im 1 jahr und in meinem dienstplan wurde ich 17 tage am stück eingeteilt ohne einen tag frei zwischendurch!
Ist das rechtens??
Generell darfst Du in einem Beruf - im Angestelltenverhältnis (dazu zählt auch Ausbildung) - soweit ich weiß nicht länger als 12 Tage am Stück arbeiten. Danach MUSST Du einen Tag frei haben.
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 25.04.2007 um 14:33 Uhr
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Ich würde sagen, dass vorallem die tägliche Stundenanzahl noch eine wichtige Rolle dabei spielt. Wenn es pro Tag nur 3 Stunden sind/wären, wäre es wohl wenig problematisch.
Also bitte noch genauere Angaben machen.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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tophtanbark - 41
Champion
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Geschrieben am: 25.04.2007 um 14:36 Uhr
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Zitat von Cymru: Ich würde sagen, dass vorallem die tägliche Stundenanzahl noch eine wichtige Rolle dabei spielt. Wenn es pro Tag nur 3 Stunden sind/wären, wäre es wohl wenig problematisch.
Also bitte noch genauere Angaben machen.
Bei den Worten Pflegerin und Dienstplan kann man davon ausgehen, dass die Arbeitszeit > 3 Std. ist^^
sag alles ab.
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Cymru - 35
Champion
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Geschrieben am: 25.04.2007 um 14:38 Uhr
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Zitat von tophtanbark: Bei den Worten Pflegerin und Dienstplan kann man davon ausgehen, dass die Arbeitszeit > 3 Std. ist^^
Sicher arbeiten Pfleger/innen meistsehr lange und hart. Dennoch, sie ist im 1.Jahr und möchte außerdem eine Einschätzung, ob es rechtens ist. Ich würde sagen, dass man ein genaues Urteil nur mit genauen Angaben machen kann.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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tophtanbark - 41
Champion
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Geschrieben am: 25.04.2007 um 14:45 Uhr
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Keine Frage, je genauer die Vorgaben, desto genauer die Beratung^^.
sag alles ab.
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300g-Paprika - 40
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Geschrieben am: 27.04.2007 um 09:04 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.04.2007 um 09:05 Uhr
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Am besten holst du dir beim Amtsgericht deines Wohnbezirkes einen Beratungsschein. Dieser kostet nix und du kannst damit zum Anwalt gehen, bezahlst dort einmal 10 € und bekommst eine Beratung...
Jage nicht, was du nicht töten kannst...wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!
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Dragano - 39
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Geschrieben am: 27.04.2007 um 18:59 Uhr
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Wende dich an die Gewerkschaft!
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