Geschrieben am: 23.06.2007 um 20:50 Uhr
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Zitat von Morrigane: Zitat von mickimaus: Also natürlich darf man das erst mit 18 selbst. Sonst Einverständiserklärung+Ausweis der Mutter oder des Vaters (so wars bei mir).
Einspruch! Es gibt noch eine Möglichkeit:
(...) Unter achtzehn bist du mal wieder auf das Einverständnis deiner Erziehungsberechtigten angewiesen. Es sei denn, es gelingt dir, Behörden und Piercing- bzw. Tatoostudio davon zu überzeugen, dass du reif genug für so eine Entscheidung bist. Das ist aber nicht so einfach. Überzeugungsarbeit bei deinen Eltern könnte daher effektiver sein. (...)
Zitat aus "www.Deine-Rechte.de"
Also, viel Spaß bei der Überzeugungsarbeit...
Einspruch angenommen
§1626
Wen du es machst ohne das es deine Eltern wissen kann der der dir das Piercing macht richtig probleme kriegen
National Security Agency
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