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ab wann Verlobung ?!

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DerSchwabe - 49
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2004
104 Beiträge

Geschrieben am: 18.09.2006 um 19:27 Uhr

Bürgerliches Gesetzbuch §§ 1297-1302

Verlobung
Eine Verlobung ist das rechtliche Vorstadium zur Ehe, jedoch keine zwingende Voraussetzung. Eine Verlobung liegt vor, wenn sich zwei Personen verschiedenen Geschlechts gegenseitig versprechen, künftig die Ehe miteinander einzugehen. Dieses Versprechen kann auch ein Minderjähriger abgeben, sofern er die personenrechtlichen Folgen seines Handelns einzusehen vermag.



Ab der Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt gelten Partnerin und Partner in jedem Fall als verlobt. Rechtlich gesehen ist die Verlobung ein Vertrag, durch den die Verpflichtung zur Eheschließung begründet wird.

u.s.w.

Es kann nur Einen geben!

APOKALYPSE_ - 37
Champion (offline)

Dabei seit 01.2006
6039 Beiträge

Geschrieben am: 18.09.2006 um 20:56 Uhr

Zitat von DerSchwabe:

Bürgerliches Gesetzbuch §§ 1297-1302

Verlobung
Eine Verlobung ist das rechtliche Vorstadium zur Ehe, jedoch keine zwingende Voraussetzung. Eine Verlobung liegt vor, wenn sich zwei Personen verschiedenen Geschlechts gegenseitig versprechen, künftig die Ehe miteinander einzugehen. Dieses Versprechen kann auch ein Minderjähriger abgeben, sofern er die personenrechtlichen Folgen seines Handelns einzusehen vermag.



Ab der Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt gelten Partnerin und Partner in jedem Fall als verlobt. Rechtlich gesehen ist die Verlobung ein Vertrag, durch den die Verpflichtung zur Eheschließung begründet wird.

u.s.w.


danke für die top erklärung :daumenhoch:

SCHAUT DOCH EINFACH MAL VORBEI !!!

Dracula666
Champion (offline)

Dabei seit 01.2006
10624 Beiträge

Geschrieben am: 18.09.2006 um 21:00 Uhr

am besten nie! :-)

Hoch auf dem Panzerwagen

mogway
Champion (offline)

Dabei seit 02.2005
3417 Beiträge
Geschrieben am: 18.09.2006 um 21:26 Uhr

Zitat von Dracula666:

am besten nie! :-)


damit macht man am wenigstens falsch :-D

surprise, motherf***!

-kleine- - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2003
156 Beiträge

Geschrieben am: 18.09.2006 um 21:40 Uhr

Zitat von mogway:

Zitat von Dracula666:

am besten nie! :-)


damit macht man am wenigstens falsch :-D


Seh ich auch so. :daumenhoch:

Niemand urteilt schärfer als der Ungebildete

DJFOURBEST - 34
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2007
87 Beiträge

Geschrieben am: 08.01.2008 um 14:00 Uhr

Zitat von angelnu:

also so weit ich weiß muss man 16 sein um sich verloben zu dürfen laut gesetzt.... aber ich weiß net obs stimmt ich habs nur so im kopf

müssen beide partner 16 sein?

ratiopharm Ulm ----> Play-Offs 09

_ganymed_
Champion (offline)

Dabei seit 03.2007
2167 Beiträge
Geschrieben am: 15.01.2008 um 21:39 Uhr

vllt sollte man sich einfach mal bei einem gericht oder eine institution des ehelichen oder bürgerliches rechts informieren?
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