Zitat von nici89:
also ich hab da noch was zum thema gefunden
Vollendung des 16. Lebensjahres
Beschränkte Ehemündigkeit (Befreiung vom Eheverbot, § 1303 BGB)
Testierfähigkeit (§ 2229 BGB)
Einsichtsrecht in Geburtenbuch (adoptierte Kinder, § 61 Abs. 2 Personenstandsgesetz)
Pflicht zum Besitz eines Personalausweises (§ 1 Gesetz über Personalausweise)
Handlungsfähigkeit nach Asylverfahrensgesetz (§ 12) und Ausländerrecht (§ 80 Aufenthaltsgesetz)
Einwilligung in Organentnahme nach Tod (§ 2 TPG)
Aktives Wahlrecht in der Sozialversicherung (§ 50 SGB-IV)
Aktives Kommunalwahlrecht in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein
Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanz - und Filmveranstaltungen bis 24 Uhr (§§ 4,5 Jugendschutzgesetz)
Ende des Abgabeverbotes von Alkohol (außer Branntwein, § 9 Jugendschutzgesetz)
Altersgrenze bei Filmen
Rauchen in der Öffentlichkeit (§ 10 Jugendschutzgesetz)
Führerscheinerwerb Klasse A1, M, S
Ende der Strafbarkeit wegen Verletzung der Erziehungs- und Fürsorgepflicht (§ 171 StGB)
Ende des strafrechtlichen Schutzes bei sexuellem Mißbrauch Schutzbefohlener (§ 174 StGB) sowie von Jugendlichen (§ 182 StGB) und bei der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (§ 180 StGB)
damit mein ich den 1. Punkt!
Aber meiner Meinung nach ist das ganze trotzdem viel zu früh. Außerdem hält die Beziehung/ Ehe in dem Alter meistens nicht das ganze Leben, was bedeutet, dass man sich wieder scheiden lässt. Das ist doch total unlogisch.
An alle, die vorhaben in so jungen Jahren zu heiraten:
Überlegt euch des ganze nochmal. Das hat doch sowieso keinen Sinn. Ihr habt noch euer ganzen Leben Zeit dafür.