Syaimaar - 34
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Geschrieben am: 25.05.2010 um 13:54 Uhr
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Zitat von GrEeeN: Zitat von Syaimaar: Zitat von GrEeeN:
so hier haben wir schon mal einen der bestimmt kifft und dumm ist xD
.oO wie jetzt dumm? bin ich wirklich dumm? nee bist du nich! na wenigstens einer der meiner meinung ist! ne nur du bist deiner eigenen meinung! wth ó.O
was laberst du?
ich weis nicht von was laberst denn du? ó.O
Anlauf statt Gleitgel
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TequillaSun - 37
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Geschrieben am: 25.05.2010 um 13:55 Uhr
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Zitat von CAPONE42: Zitat von TequillaSun: ja aber wenn du s an nen kumpel weitergibst verbreitest du es doch auch
EBEN :D
Sorry aber du msust genauer lesen .
Also der Besitzer des Joint macht sich strafbar wenn er dir das Teil gibt, DU ABER NICHT !
Aber wenn du dran ziehst du es dann einem 3. weitergibst mschadest du angeblich einen 3.
jetz ergibts nen sinn.
Golf- Das geilste Auto das je geschaffen wurde.....
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Syaimaar - 34
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Geschrieben am: 25.05.2010 um 13:56 Uhr
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Zitat von GrEeeN:
redest du mit dir selber oder was
ich liebe es wenn sich leute so leicht verebbeln lassen
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TequillaSun - 37
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Geschrieben am: 25.05.2010 um 13:57 Uhr
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Zitat von Syaimaar: Zitat von GrEeeN:
redest du mit dir selber oder was
ich liebe es wenn sich leute so leicht verebbeln lassen 
ja mann. wie geil ist das denn
Golf- Das geilste Auto das je geschaffen wurde.....
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CAPONE42 - 15
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Geschrieben am: 25.05.2010 um 13:57 Uhr
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Wer zum Beispiel einen Joint in einer Kifferrunde annimmt, um daran zu ziehen und ihn daraufhin zurück gibt (statt ihn weiterzugeben), hat ihn juristisch gesehen nicht besessen, weil er den Konsumentenkreis damit nicht erweitert. (OLG Oldenburg NStZ 1982, 121)
Aber: "(...) Gibt nun aber der Gastgeber den Joint auf Grund einer gemeinsamen Absprache an den nächsten Raucher weiter, so macht sich der (erste) Empfänger nun doch der Verbrauchsüberlassung (in Mittäterschaft) schuldig, weil er mit der Rückgabe die Erweiterung des Konsumentenkreises ermöglicht hat (BayObLG NStZ-RR 1998, 149)."
(Weber - BtMG, § 29, Rn 735)
IN YOUR FACES XD
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Syaimaar - 34
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Geschrieben am: 25.05.2010 um 13:58 Uhr
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Zitat von CAPONE42: Wer zum Beispiel einen Joint in einer Kifferrunde annimmt, um daran zu ziehen und ihn daraufhin zurück gibt (statt ihn weiterzugeben), hat ihn juristisch gesehen nicht besessen, weil er den Konsumentenkreis damit nicht erweitert. (OLG Oldenburg NStZ 1982, 121)
Aber: "(...) Gibt nun aber der Gastgeber den Joint auf Grund einer gemeinsamen Absprache an den nächsten Raucher weiter, so macht sich der (erste) Empfänger nun doch der Verbrauchsüberlassung (in Mittäterschaft) schuldig, weil er mit der Rückgabe die Erweiterung des Konsumentenkreises ermöglicht hat (BayObLG NStZ-RR 1998, 149)."
(Weber - BtMG, § 29, Rn 735)
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postest das jetzt jedes ma wieder erneut wenn einer was danach postet? XDDD
aber ich helf dir ma in dem ich zitiere
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CAPONE42 - 15
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.05.2010 um 14:00 Uhr
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Zitat von Syaimaar: Zitat von CAPONE42: Wer zum Beispiel einen Joint in einer Kifferrunde annimmt, um daran zu ziehen und ihn daraufhin zurück gibt (statt ihn weiterzugeben), hat ihn juristisch gesehen nicht besessen, weil er den Konsumentenkreis damit nicht erweitert. (OLG Oldenburg NStZ 1982, 121)
Aber: "(...) Gibt nun aber der Gastgeber den Joint auf Grund einer gemeinsamen Absprache an den nächsten Raucher weiter, so macht sich der (erste) Empfänger nun doch der Verbrauchsüberlassung (in Mittäterschaft) schuldig, weil er mit der Rückgabe die Erweiterung des Konsumentenkreises ermöglicht hat (BayObLG NStZ-RR 1998, 149)."
(Weber - BtMG, § 29, Rn 735)
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postest das jetzt jedes ma wieder erneut wenn einer was danach postet? XDDD
aber ich helf dir ma in dem ich zitiere 
Ne ich habs doch nru einmal gepostet !
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Syaimaar - 34
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Geschrieben am: 25.05.2010 um 14:00 Uhr
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Zitat von GrEeeN: Zitat von Syaimaar: Zitat von GrEeeN:
redest du mit dir selber oder was
ich liebe es wenn sich leute so leicht verebbeln lassen 
eigentlich bist du ja nur dumm du sscheiss kiffer
uuuuh der hai kann zubeißen 
hab ich nen wunden punkt erwischt oder was?
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CAPONE42 - 15
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Geschrieben am: 25.05.2010 um 14:00 Uhr
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Zitat von GrEeeN: Zitat von Syaimaar: Zitat von GrEeeN:
redest du mit dir selber oder was
ich liebe es wenn sich leute so leicht verebbeln lassen 
eigentlich bist du ja nur dumm du sscheiss kiffer

Man rauch mal pott dann bist du so ruhig wie die see ZITAT ENDE
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Syaimaar - 34
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Geschrieben am: 25.05.2010 um 14:00 Uhr
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Zitat von CAPONE42: Zitat von Syaimaar: Zitat von CAPONE42: Wer zum Beispiel einen Joint in einer Kifferrunde annimmt, um daran zu ziehen und ihn daraufhin zurück gibt (statt ihn weiterzugeben), hat ihn juristisch gesehen nicht besessen, weil er den Konsumentenkreis damit nicht erweitert. (OLG Oldenburg NStZ 1982, 121)
Aber: "(...) Gibt nun aber der Gastgeber den Joint auf Grund einer gemeinsamen Absprache an den nächsten Raucher weiter, so macht sich der (erste) Empfänger nun doch der Verbrauchsüberlassung (in Mittäterschaft) schuldig, weil er mit der Rückgabe die Erweiterung des Konsumentenkreises ermöglicht hat (BayObLG NStZ-RR 1998, 149)."
(Weber - BtMG, § 29, Rn 735)
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postest das jetzt jedes ma wieder erneut wenn einer was danach postet? XDDD
aber ich helf dir ma in dem ich zitiere 
Ne ich habs doch nru einmal gepostet  !
das letzte ma war der post aber noch vor meinem beitrag nich danach XD
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TequillaSun - 37
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Geschrieben am: 25.05.2010 um 14:01 Uhr
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Zitat von CAPONE42: Wer zum Beispiel einen Joint in einer Kifferrunde annimmt, um daran zu ziehen und ihn daraufhin zurück gibt (statt ihn weiterzugeben), hat ihn juristisch gesehen nicht besessen, weil er den Konsumentenkreis damit nicht erweitert. (OLG Oldenburg NStZ 1982, 121)
Aber: "(...) Gibt nun aber der Gastgeber den Joint auf Grund einer gemeinsamen Absprache an den nächsten Raucher weiter, so macht sich der (erste) Empfänger nun doch der Verbrauchsüberlassung (in Mittäterschaft) schuldig, weil er mit der Rückgabe die Erweiterung des Konsumentenkreises ermöglicht hat (BayObLG NStZ-RR 1998, 149)."
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ja aber er muss ihn ja besessen haben um an ihm zu ziehen.
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Syaimaar - 34
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Geschrieben am: 25.05.2010 um 14:02 Uhr
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@ GrEeeN aber nein danke auf das niveau sink ich sicher nich das ich mit dir per pm schreib 
schon garnich wenn die pm mit "dumm?" anfängt
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CAPONE42 - 15
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Geschrieben am: 25.05.2010 um 14:03 Uhr
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Zitat von TequillaSun: Zitat von CAPONE42: Wer zum Beispiel einen Joint in einer Kifferrunde annimmt, um daran zu ziehen und ihn daraufhin zurück gibt (statt ihn weiterzugeben), hat ihn juristisch gesehen nicht besessen, weil er den Konsumentenkreis damit nicht erweitert. (OLG Oldenburg NStZ 1982, 121)
Aber: "(...) Gibt nun aber der Gastgeber den Joint auf Grund einer gemeinsamen Absprache an den nächsten Raucher weiter, so macht sich der (erste) Empfänger nun doch der Verbrauchsüberlassung (in Mittäterschaft) schuldig, weil er mit der Rückgabe die Erweiterung des Konsumentenkreises ermöglicht hat (BayObLG NStZ-RR 1998, 149)."
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ja aber er muss ihn ja besessen haben um an ihm zu ziehen.
NEIN HERRGOTT XD
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Syaimaar - 34
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Geschrieben am: 25.05.2010 um 14:03 Uhr
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Zitat von GrEeeN: hahahaha 
ich lach dann mal moregn weiter
och hab ich dich jetzt blamiert?
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CocaCola98 - 28
Anfänger
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Geschrieben am: 25.05.2010 um 14:04 Uhr
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meiner meinung nach sollte jeder der so n scheiß überhaupt nur anfasst gestraft
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