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Kiffen legalisieren???

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Syaimaar - 34
Experte (offline)

Dabei seit 03.2009
1583 Beiträge

Geschrieben am: 25.05.2010 um 13:54 Uhr

Zitat von GrEeeN:

Zitat von Syaimaar:

Zitat von GrEeeN:


so hier haben wir schon mal einen der bestimmt kifft und dumm ist xD

.oO wie jetzt dumm? bin ich wirklich dumm? nee bist du nich! na wenigstens einer der meiner meinung ist! ne nur du bist deiner eigenen meinung! wth ó.O

was laberst du?

ich weis nicht von was laberst denn du? ó.O

Anlauf statt Gleitgel

TequillaSun - 37
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2006
96 Beiträge

Geschrieben am: 25.05.2010 um 13:55 Uhr

Zitat von CAPONE42:

Zitat von TequillaSun:

ja aber wenn du s an nen kumpel weitergibst verbreitest du es doch auch

EBEN :D
Sorry aber du msust genauer lesen .
Also der Besitzer des Joint macht sich strafbar wenn er dir das Teil gibt, DU ABER NICHT !
Aber wenn du dran ziehst du es dann einem 3. weitergibst mschadest du angeblich einen 3.


jetz ergibts nen sinn. :-D

Golf- Das geilste Auto das je geschaffen wurde.....

Syaimaar - 34
Experte (offline)

Dabei seit 03.2009
1583 Beiträge

Geschrieben am: 25.05.2010 um 13:56 Uhr

Zitat von GrEeeN:


redest du mit dir selber oder was


ich liebe es wenn sich leute so leicht verebbeln lassen :-D

Anlauf statt Gleitgel

TequillaSun - 37
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2006
96 Beiträge

Geschrieben am: 25.05.2010 um 13:57 Uhr

Zitat von Syaimaar:

Zitat von GrEeeN:


redest du mit dir selber oder was


ich liebe es wenn sich leute so leicht verebbeln lassen :-D


:-D ja mann. wie geil ist das denn

Golf- Das geilste Auto das je geschaffen wurde.....

CAPONE42 - 15
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2010
396 Beiträge

Geschrieben am: 25.05.2010 um 13:57 Uhr

Wer zum Beispiel einen Joint in einer Kifferrunde annimmt, um daran zu ziehen und ihn daraufhin zurück gibt (statt ihn weiterzugeben), hat ihn juristisch gesehen nicht besessen, weil er den Konsumentenkreis damit nicht erweitert. (OLG Oldenburg NStZ 1982, 121)
Aber: "(...) Gibt nun aber der Gastgeber den Joint auf Grund einer gemeinsamen Absprache an den nächsten Raucher weiter, so macht sich der (erste) Empfänger nun doch der Verbrauchsüberlassung (in Mittäterschaft) schuldig, weil er mit der Rückgabe die Erweiterung des Konsumentenkreises ermöglicht hat (BayObLG NStZ-RR 1998, 149)."
(Weber - BtMG, § 29, Rn 735)

IN YOUR FACES XD

I'm teh fuckin' Messiahs Biaatch ! Welcome to Trollville // http://tinyurl.com/67sppzf

Syaimaar - 34
Experte (offline)

Dabei seit 03.2009
1583 Beiträge

Geschrieben am: 25.05.2010 um 13:58 Uhr

Zitat von CAPONE42:

Wer zum Beispiel einen Joint in einer Kifferrunde annimmt, um daran zu ziehen und ihn daraufhin zurück gibt (statt ihn weiterzugeben), hat ihn juristisch gesehen nicht besessen, weil er den Konsumentenkreis damit nicht erweitert. (OLG Oldenburg NStZ 1982, 121)
Aber: "(...) Gibt nun aber der Gastgeber den Joint auf Grund einer gemeinsamen Absprache an den nächsten Raucher weiter, so macht sich der (erste) Empfänger nun doch der Verbrauchsüberlassung (in Mittäterschaft) schuldig, weil er mit der Rückgabe die Erweiterung des Konsumentenkreises ermöglicht hat (BayObLG NStZ-RR 1998, 149)."
(Weber - BtMG, § 29, Rn 735)

IN YOUR FACES XD


postest das jetzt jedes ma wieder erneut wenn einer was danach postet? XDDD
aber ich helf dir ma in dem ich zitiere :-D

Anlauf statt Gleitgel

CAPONE42 - 15
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2010
396 Beiträge

Geschrieben am: 25.05.2010 um 14:00 Uhr

Zitat von Syaimaar:

Zitat von CAPONE42:

Wer zum Beispiel einen Joint in einer Kifferrunde annimmt, um daran zu ziehen und ihn daraufhin zurück gibt (statt ihn weiterzugeben), hat ihn juristisch gesehen nicht besessen, weil er den Konsumentenkreis damit nicht erweitert. (OLG Oldenburg NStZ 1982, 121)
Aber: "(...) Gibt nun aber der Gastgeber den Joint auf Grund einer gemeinsamen Absprache an den nächsten Raucher weiter, so macht sich der (erste) Empfänger nun doch der Verbrauchsüberlassung (in Mittäterschaft) schuldig, weil er mit der Rückgabe die Erweiterung des Konsumentenkreises ermöglicht hat (BayObLG NStZ-RR 1998, 149)."
(Weber - BtMG, § 29, Rn 735)

IN YOUR FACES XD


postest das jetzt jedes ma wieder erneut wenn einer was danach postet? XDDD
aber ich helf dir ma in dem ich zitiere :-D

Ne ich habs doch nru einmal gepostet :-D!

I'm teh fuckin' Messiahs Biaatch ! Welcome to Trollville // http://tinyurl.com/67sppzf

Syaimaar - 34
Experte (offline)

Dabei seit 03.2009
1583 Beiträge

Geschrieben am: 25.05.2010 um 14:00 Uhr

Zitat von GrEeeN:

Zitat von Syaimaar:

Zitat von GrEeeN:


redest du mit dir selber oder was


ich liebe es wenn sich leute so leicht verebbeln lassen :-D

eigentlich bist du ja nur dumm du sscheiss kiffer

:totlacher: uuuuh der hai kann zubeißen :-D
hab ich nen wunden punkt erwischt oder was? :-D

Anlauf statt Gleitgel

CAPONE42 - 15
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2010
396 Beiträge

Geschrieben am: 25.05.2010 um 14:00 Uhr

Zitat von GrEeeN:

Zitat von Syaimaar:

Zitat von GrEeeN:


redest du mit dir selber oder was


ich liebe es wenn sich leute so leicht verebbeln lassen :-D

eigentlich bist du ja nur dumm du sscheiss kiffer

:-D
Man rauch mal pott dann bist du so ruhig wie die see :-D ZITAT ENDE

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Syaimaar - 34
Experte (offline)

Dabei seit 03.2009
1583 Beiträge

Geschrieben am: 25.05.2010 um 14:00 Uhr

Zitat von CAPONE42:

Zitat von Syaimaar:

Zitat von CAPONE42:

Wer zum Beispiel einen Joint in einer Kifferrunde annimmt, um daran zu ziehen und ihn daraufhin zurück gibt (statt ihn weiterzugeben), hat ihn juristisch gesehen nicht besessen, weil er den Konsumentenkreis damit nicht erweitert. (OLG Oldenburg NStZ 1982, 121)
Aber: "(...) Gibt nun aber der Gastgeber den Joint auf Grund einer gemeinsamen Absprache an den nächsten Raucher weiter, so macht sich der (erste) Empfänger nun doch der Verbrauchsüberlassung (in Mittäterschaft) schuldig, weil er mit der Rückgabe die Erweiterung des Konsumentenkreises ermöglicht hat (BayObLG NStZ-RR 1998, 149)."
(Weber - BtMG, § 29, Rn 735)

IN YOUR FACES XD


postest das jetzt jedes ma wieder erneut wenn einer was danach postet? XDDD
aber ich helf dir ma in dem ich zitiere :-D

Ne ich habs doch nru einmal gepostet :-D!


das letzte ma war der post aber noch vor meinem beitrag nich danach XD

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TequillaSun - 37
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2006
96 Beiträge

Geschrieben am: 25.05.2010 um 14:01 Uhr

Zitat von CAPONE42:

Wer zum Beispiel einen Joint in einer Kifferrunde annimmt, um daran zu ziehen und ihn daraufhin zurück gibt (statt ihn weiterzugeben), hat ihn juristisch gesehen nicht besessen, weil er den Konsumentenkreis damit nicht erweitert. (OLG Oldenburg NStZ 1982, 121)
Aber: "(...) Gibt nun aber der Gastgeber den Joint auf Grund einer gemeinsamen Absprache an den nächsten Raucher weiter, so macht sich der (erste) Empfänger nun doch der Verbrauchsüberlassung (in Mittäterschaft) schuldig, weil er mit der Rückgabe die Erweiterung des Konsumentenkreises ermöglicht hat (BayObLG NStZ-RR 1998, 149)."
(Weber - BtMG, § 29, Rn 735)

IN YOUR FACES XD


ja aber er muss ihn ja besessen haben um an ihm zu ziehen.


Golf- Das geilste Auto das je geschaffen wurde.....

Syaimaar - 34
Experte (offline)

Dabei seit 03.2009
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Geschrieben am: 25.05.2010 um 14:02 Uhr

@ GrEeeN aber nein danke auf das niveau sink ich sicher nich das ich mit dir per pm schreib :-D
schon garnich wenn die pm mit "dumm?" anfängt :-D

Anlauf statt Gleitgel

CAPONE42 - 15
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2010
396 Beiträge

Geschrieben am: 25.05.2010 um 14:03 Uhr

Zitat von TequillaSun:

Zitat von CAPONE42:

Wer zum Beispiel einen Joint in einer Kifferrunde annimmt, um daran zu ziehen und ihn daraufhin zurück gibt (statt ihn weiterzugeben), hat ihn juristisch gesehen nicht besessen, weil er den Konsumentenkreis damit nicht erweitert. (OLG Oldenburg NStZ 1982, 121)
Aber: "(...) Gibt nun aber der Gastgeber den Joint auf Grund einer gemeinsamen Absprache an den nächsten Raucher weiter, so macht sich der (erste) Empfänger nun doch der Verbrauchsüberlassung (in Mittäterschaft) schuldig, weil er mit der Rückgabe die Erweiterung des Konsumentenkreises ermöglicht hat (BayObLG NStZ-RR 1998, 149)."
(Weber - BtMG, § 29, Rn 735)

IN YOUR FACES XD


ja aber er muss ihn ja besessen haben um an ihm zu ziehen.

NEIN HERRGOTT XD
Besitzt heißt wenn du es dir erworben hast.

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Syaimaar - 34
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Dabei seit 03.2009
1583 Beiträge

Geschrieben am: 25.05.2010 um 14:03 Uhr

Zitat von GrEeeN:

hahahaha :totlacher:
ich lach dann mal moregn weiter

och hab ich dich jetzt blamiert? :troester:

Anlauf statt Gleitgel

CocaCola98 - 28
Anfänger (offline)

Dabei seit 06.2009
14 Beiträge
Geschrieben am: 25.05.2010 um 14:04 Uhr

meiner meinung nach sollte jeder der so n scheiß überhaupt nur anfasst gestraft
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