Ayane - 29
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Geschrieben am: 22.05.2008 um 11:06 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.05.2008 um 11:06 Uhr
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Zitat von Gurki013: wozu braucht man eigentlich ein Handy in der Schule?!
Eigentlich braucht man es gar nicht. Aber ich habe meins auch dabei falls vor/nach der Schule etwas passiert (z.b. Unfall). Aber wer in der Schule meint, er müsse mit seinen Freunden Daten (wie Bilder, Musik, etc.) austauschen, dann soll er es halt machen. Aber sie können es genauso in ihrer Freizeit tun, nicht dass sie keine Zeit hätten.
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Martin__ - 36
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Geschrieben am: 22.05.2008 um 11:08 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.05.2008 um 11:10 Uhr
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Viele benutzen ihr Handy auch als Uhr.
Und ja, es ist sinnvoll während der Schulzeit (nicht zwingend während des Unterrichts) erreichbar zu sein bzw. telefonieren zu können.
Naja, natürlich mein ich nicht, dass man _alles_ durchgehen lassen sollte.
Aber wenn eben mal ein Handy vibriert oder für ein paar Sekunden klingelt, kann ein Lehrer durchaus mit einem ermahnenden Blick und einem Grinsen darüber hinwegsehen, ohne seine Autorität zu verlieren.
Wenn's ausartet, darunter verstehe ich exzessives Kurznachrichtenschreiben während dem Unterricht und ähnliches, dann sollten Lehrer da schon durchgreifen.
Aber ich denke so etwas ist nur in der Unter- und Mittelstufe anzutreffen.
Das Mitsichtragen eines Handys während einer Prüfung ist prinzipiell verboten?
Find ich nicht sinnvoll.
Denn ausgeschaltete Handys sind erlaubt. Dann müsste ich ja bei jeder Stegreifaufgabe oder Ausfrage vorher mein ausgeschaltetes Handy beim Lehrer abgeben?
I know it's all been done before. I wanna do it again. I wanna do it again. (CTTS)
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Gurki013 - 31
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Geschrieben am: 22.05.2008 um 11:10 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.05.2008 um 11:11 Uhr
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Zitat von Martin__: Viele benutzen ihr Handy auch als Uhr.
Und ja, es ist sinnvoll während der Schulzeit (nicht zwingend während des Unterrichts) erreichbar zu sein bzw. telefonieren zu können.
Naja, natürlich mein ich nicht, dass man _alles_ durchgehen lassen sollte.
Aber wenn eben mal ein Handy vibriert oder für ein paar Sekunden klingelt, kann ein Lehrer durchaus mit einem ermahnenden Blick und einem Grinsen darüber hinwegsehen, ohne seine Autorität zu verlieren.
Wenn's ausartet, darunter verstehe ich exzessives Kurznachrichtenschreiben während dem Unterricht und ähnliches, dann sollten Lehrer da schon durchgreifen.
Aber ich denke so etwas ist nur in Unter- und Mittelstufe anzutreffen.
Das Mitsichtragen eines Handys während einer Prüfung ist prinzipiell verboten?
Find ich nicht sinnvoll.
Denn ausgeschaltete Handys sind erlaubt. Dann müsste ich ja bei jeder Stegreifaufgabe oder Ausfrage vorher mein ausgeschaltetes Handy beim Lehrer abgeben?
oder du lässt es einfach wenns ausgeschaltet ist merkt das ja sowieso keiner^^
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Martin__ - 36
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Geschrieben am: 22.05.2008 um 11:12 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.05.2008 um 11:15 Uhr
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Zitat von Gurki013:
oder du lässt es einfach wenns ausgeschaltet ist merkt das ja sowieso keiner^^
klar, hab ich ja jahrelang so gemacht. Also eben auf lautlos gestellt, macht ja keinen Unterschied. Ausgenommen Abiturprüfungen.
Aber ein besonders pflichtbewusster Lehrer könnte ja auf die Idee kommen, die Hosentaschen der Schüler zu kontrollieren. Beispielsweise wenn einer die Toilette aufsuchen will.
Und dann jeden Handybesitzer mit 0 Punkten zu bewerten, ist meiner Meinung nach nicht vertretbar.
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teacher-1
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Geschrieben am: 22.05.2008 um 11:14 Uhr
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Zitat von Martin__:
Das Mitsichtragen eines Handys während einer Prüfung ist prinzipiell verboten?
Find ich nicht sinnvoll.
Denn ausgeschaltete Handys sind erlaubt. Dann müsste ich ja bei jeder Stegreifaufgabe oder Ausfrage vorher mein ausgeschaltetes Handy beim Lehrer abgeben?
Es geht um die Abschlussprüfungen. Leider geht es nicht danach, was Du sinnvoll findest , es ist eben so und es ist auch so anzuwenden, da beißt die Maus nun mal keinen Faden ab. Wenn Du in Baden-Württemberg ein ausgeschaltetes handy am Körper trägst in einer Abschlussprüfung und man bemerkt das, dann ist die Prüfung gelaufen.
Du missverstehst mich auch, wenn Du denkst, dass ich ein klingelndes Handy nicht auch einmal toleriere und durch einen strafenden Blick kommentiere, natürlich, so dumm ist doch hoffentlich kein Lehrer, dass er darüber nicht auch einmal hinwegsehen kann, wenn es aber öfters passiert, dann ist eben Schluss mit lustig.
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teacher-1
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Geschrieben am: 22.05.2008 um 11:15 Uhr
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Zitat von Martin__:
Aber ein besonders pflichtbewusster Lehrer könnte ja auf die Idee kommen, die Hosentaschen der Schüler zu kontrollieren. Beispielsweise wenn einer die Toilette aufsuchen will.
Da irrst Du Dich, das ist schon wieder verboten! Er darf allenfalls auf Herausgabe drängen, wenn etwas aus den Hosentaschen herausschaut, z.B. ein Spickzettel ...
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teacher-1
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Geschrieben am: 22.05.2008 um 11:16 Uhr
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Zitat von Martin__:
Und dann jeden Handybesitzer mit 0 Punkten zu bewerten, ist meiner Meinung nach nicht vertretbar.
Das ist vertretbar, denn so ist die Rechtsprechung. Bei mir in der Schule werden darum alle Handys in ausgeschaltetem Zustand vor der Prüfung auf das Lehrerpult zur Aufsicht gelegt.
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Martin__ - 36
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Geschrieben am: 22.05.2008 um 11:17 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.05.2008 um 11:19 Uhr
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Zitat von teacher-1:
Es geht um die Abschlussprüfungen. Leider geht es nicht danach, was Du sinnvoll findest  , es ist eben so und es ist auch so anzuwenden, da beißt die Maus nun mal keinen Faden ab. Wenn Du in Baden-Württemberg ein ausgeschaltetes handy am Körper trägst in einer Abschlussprüfung und man bemerkt das, dann ist die Prüfung gelaufen.
Du missverstehst mich auch, wenn Du denkst, dass ich ein klingelndes Handy nicht auch einmal toleriere und durch einen strafenden Blick kommentiere, natürlich, so dumm ist doch hoffentlich kein Lehrer, dass er darüber nicht auch einmal hinwegsehen kann, wenn es aber öfters passiert, dann ist eben Schluss mit lustig.
ok. du hast vorher von "Prüfungen" ganz allgemein gesprochen.
Dass dies bei Abschlussprüfungen der Fall ist, weiß ich. Und das find auch ich sinnvoll.
Wenn die Schüler darüber aufgeklärt werden, ist das doch kein Problem.
Aber das Abnehmen von Handys bereitet sie sicherlich nicht auf ihre Abschlussprüfung vor ;)
Gut, dann sind wir uns in diesem Aspekt einig. So seh ich das auch.
und zum anderen:
wenn ein Lehrer mich nicht dazu aufforden darf, ihm den Inhalt meiner Hosentasche zu zeigen, dann kann ich ja ein Handy problemlos mit mir herumtragen.
Es darf nur nicht aus meiner Hosentasche herausschauen.
Seh ich das so richtig?
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Barmonster - 41
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Geschrieben am: 22.05.2008 um 11:21 Uhr
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Ich mache gerade meine Klausuren an einer Hochshcule in Irland. Hier wird das mit den Handys so gehandhabt, dass sie vor der Prüfung abgegeben werden müssen. Wird währendder Prüfung bei einem Prüfungsteilnehmer ein Handy entdeckt (zum Beispiel indem es klingelt) wird sofort eine Strafgebühr fällig (dieses Jahr liegt sie bei knapp über 60 €)
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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teacher-1
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Geschrieben am: 22.05.2008 um 11:22 Uhr
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Zitat von Martin__:
Aber das Abnehmen von Handys bereitet sie sicherlich nicht auf ihre Abschlussprüfung vor ;)
Doch in einem bestimmten Sinn schon: Ich habe auch 15-17-jährige Schüler, die eine Abschlussprüfung machen und die spielen halt andauernd mit ihrem Handy rum. Da muss man über das Schuljahr es schon einüben, dass das in der Schule so nicht geht und dass es auch Konsequenzen hat, wenn man andauernd die herrschenden Regeln bricht. Ob Du es glaubst oder nicht, wir hatten schon den Fall, dass ein solcher Schüler das Handy bei der Abschlussprüfung am Körper hatte, noch dazu im eingeschalteten Zustand und es schaute ihm zur Hosentasche heraus. Das ist dann echt super kann ich Dir sagen ...
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teacher-1
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Geschrieben am: 22.05.2008 um 11:25 Uhr
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Zitat von Martin__:
Es darf nur nicht aus meiner Hosentasche herausschauen.
Seh ich das so richtig?
Im Prinzip ist das richtig. Hat man engere Hosen an, dann kann man das Handy vielleicht wieder erkennen, es zeichnet sich dann ja beim Sitzen eventuell ab und dann darf man wieder verlangen, dass der Schüler zeigt, was er da in der Tasche hat. Also ich würde es niemals darauf ankommen lassen, sondern das Ding abgeben und gut ist es. Ich verstehe die Schüler immer nicht so richtig, wenn sie darüber dann groß herumdiskutieren. So abhängig kann man vom Handy doch gar nicht sein, oder doch?
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teacher-1
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Geschrieben am: 22.05.2008 um 11:25 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.05.2008 um 11:26 Uhr
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Zitat von Barmonster: Ich mache gerade meine Klausuren an einer Hochshcule in Irland. Hier wird das mit den Handys so gehandhabt, dass sie vor der Prüfung abgegeben werden müssen. Wird währendder Prüfung bei einem Prüfungsteilnehmer ein Handy entdeckt (zum Beispiel indem es klingelt) wird sofort eine Strafgebühr fällig (dieses Jahr liegt sie bei knapp über 60 €)
Hm, das finde ich noch billig. Da ist es schon schlimmer, wenn die Prüfung dann als nicht bestanden gewertet wird.
(Wow, Du bist in Irland, das ist toll, oder?)
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Martin__ - 36
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Geschrieben am: 22.05.2008 um 11:26 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.05.2008 um 11:31 Uhr
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Zitat von teacher-1: Ob Du es glaubst oder nicht, wir hatten schon den Fall, dass ein solcher Schüler das Handy bei der Abschlussprüfung am Körper hatte, noch dazu im eingeschalteten Zustand und es schaute ihm zur Hosentasche heraus. Das ist dann echt super kann ich Dir sagen ...
naja, wer so doof ist, wird sein Verhalten wohl kaum ändern, sondern aus Trotzverhalten weiterhin sein Handy mitnehmen ... :D
aber spaß bei seite. ich bin von halbwegs intelligenten Schülern ausgegangen; bei den lernimmunen Schülern kann häufiges Abnehmen von Handys wohl durchaus sinnvoll sein, da geb ich dir recht.
hmm, das klingt jetzt für mich nach willkür.
einerseits darf es nicht herausschauen, andererseits sollte es sich auch nicht abzeichnen. da fehlt doch ganz offensichtlich die Eindeutigkeit.
lehrer dürfen taschen nicht kontrollieren, aber bei verdacht(?) den inhalt vorzeigen lassen?
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teacher-1
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Geschrieben am: 22.05.2008 um 11:32 Uhr
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Zitat von Martin__:
hmm, das klingt jetzt für mich nach willkür.
einerseits darf es nicht herausschauen, andererseits sollte es sich auch nicht abzeichnen. da fehlt doch ganz offensichtlich die Eindeutigkeit.
Das ist auch manchmal ein wenig schwierig und auch in meinen Augen nicht unbedingt gut gesetzlich gelöst. Als Lehrer darf ich z.B. nicht die Taschen (also auch nicht die Schultaschen) der Schüler kontrollieren. Sie könnten also beispielsweise eine Waffe dabei haben und ich darf es nicht selbst kontrollieren. Wenn der begründete Verdacht besteht, dann muss ich die Schulleitung informieren du die holt dann die Polizei. Die darf Personenkontrollen durchführen. Ich darf auch selbst keine Ausweiskontrolle vornehmen, z.B. auf dem Schulhof, um festzustellen, ob einer rauchen darf oder nicht. Das Rauchverbot für Minderjährige sollen wir aber durchsetzen. Ich gebe Dir schon recht, dass das ein Witz ist.
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Martin__ - 36
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Geschrieben am: 22.05.2008 um 11:44 Uhr
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Zitat von teacher-1: Ich gebe Dir schon recht, dass das ein Witz ist.
schönes Schlusswort :)
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