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Wirtschaftslehre - Die Firma HILFE *g*

19Kleine88 - 37
Profi (offline)

Dabei seit 10.2004
878 Beiträge

Geschrieben am: 28.11.2005 um 19:15 Uhr

Hi Leute,
und zwar ich hab ein kleines Problem.
Ich muss am Donnerstag in Wirtschaftslehre ein Referat über die Firma halten (allg.) und dabei muss unter anderem folgende Fragen geklärt werden:

Für wen gelten die Vorschriften über die Firma?

Welche konkreten Vorschriften gibt es zur Firmierung von
-Einzelunternehmen
-Personengesellschaften
-GmbH
-AG??

Kann mir da vllt. jemand von euch weiterhelfen??
Danke schon mal im Voraus.

LG
Sk8ergirl - 38
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 06.2003
99 Beiträge

Geschrieben am: 28.11.2005 um 19:27 Uhr

Zitat:



Welche konkreten Vorschriften gibt es zur Firmierung von
-Einzelunternehmen
-Personengesellschaften
-GmbH
-AG??


um dir dabei etwas weiterzuhelfen... §19 HGB müsste deine fragen klären. er besagt folgendes:
"Firma muss enthalten:
1. bei Einzelkaufläuten die Bezeichnung "eingetragener Kaufmann/frau" oder eine allg. verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, insbesondere "e.K.", "e.Kfm." oder "e.Kfr."
2. bei einer offenen Handelsgesellschaft die Bezeichnung "offene Handelsgesellschaft" oder eine allg verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung.
usw."

Für die AG gilt folgendes: §4 AktG:
"Die Firma der AG muss, auch wenn sie nach §22 HGB fortgeführt wird, die Bezeichnung "aktiengesellschaft" oder eine allg. verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten"

Für die GmbH gilt folgendes: §4 GmbHG:
"Die Firma der AG muss, auch wenn sie nach §22 HGB fortgeführt wird, die Bezeichnung "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder eine allg. verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten"

ich hoff das hilft dir wenigstens etwas weiter...
19Kleine88 - 37
Profi (offline)

Dabei seit 10.2004
878 Beiträge

Geschrieben am: 28.11.2005 um 19:29 Uhr

Zitat:

Zitat:



Welche konkreten Vorschriften gibt es zur Firmierung von
-Einzelunternehmen
-Personengesellschaften
-GmbH
-AG??


um dir dabei etwas weiterzuhelfen... §19 HGB müsste deine fragen klären. er besagt folgendes:
"Firma muss enthalten:
1. bei Einzelkaufläuten die Bezeichnung "eingetragener Kaufmann/frau" oder eine allg. verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, insbesondere "e.K.", "e.Kfm." oder "e.Kfr."
2. bei einer offenen Handelsgesellschaft die Bezeichnung "offene Handelsgesellschaft" oder eine allg verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung.
usw."

Für die AG gilt folgendes: §4 AktG:
"Die Firma der AG muss, auch wenn sie nach §22 HGB fortgeführt wird, die Bezeichnung "aktiengesellschaft" oder eine allg. verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten"

Für die GmbH gilt folgendes: §4 GmbHG:
"Die Firma der AG muss, auch wenn sie nach §22 HGB fortgeführt wird, die Bezeichnung "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder eine allg. verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten"

ich hoff das hilft dir wenigstens etwas weiter...


Ok, des HGB hab ich schon durchgelesen (zumind. was die Firma betrifft) und mehr muss die Antwort nicht enthalten?
Sk8ergirl - 38
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 06.2003
99 Beiträge

Geschrieben am: 28.11.2005 um 19:30 Uhr

Zitat:

Zitat:

Zitat:



Welche konkreten Vorschriften gibt es zur Firmierung von
-Einzelunternehmen
-Personengesellschaften
-GmbH
-AG??


um dir dabei etwas weiterzuhelfen... §19 HGB müsste deine fragen klären. er besagt folgendes:
"Firma muss enthalten:
1. bei Einzelkaufläuten die Bezeichnung "eingetragener Kaufmann/frau" oder eine allg. verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, insbesondere "e.K.", "e.Kfm." oder "e.Kfr."
2. bei einer offenen Handelsgesellschaft die Bezeichnung "offene Handelsgesellschaft" oder eine allg verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung.
usw."

Für die AG gilt folgendes: §4 AktG:
"Die Firma der AG muss, auch wenn sie nach §22 HGB fortgeführt wird, die Bezeichnung "aktiengesellschaft" oder eine allg. verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten"

Für die GmbH gilt folgendes: §4 GmbHG:
"Die Firma der AG muss, auch wenn sie nach §22 HGB fortgeführt wird, die Bezeichnung "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder eine allg. verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten"

ich hoff das hilft dir wenigstens etwas weiter...


Ok, des HGB hab ich schon durchgelesen (zumind. was die Firma betrifft) und mehr muss die Antwort nicht enthalten?


wichtig sind sicher auch die folgenden §. ich denk, dass das thema "übernahme" oder wenn ein gesellschafter stirbt usw." auch wichtig ist...
19Kleine88 - 37
Profi (offline)

Dabei seit 10.2004
878 Beiträge

Geschrieben am: 28.11.2005 um 19:42 Uhr

Ja, des muss ich dann aber unter andren Punkten klären... des hab ich schon.
Aber trotzdem danke ;-) Hast mir schon mal ein ganzes Stück geholfen!
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