Geschrieben am: 28.11.2005 um 19:29 Uhr
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Zitat: Zitat:
Welche konkreten Vorschriften gibt es zur Firmierung von
-Einzelunternehmen
-Personengesellschaften
-GmbH
-AG??
um dir dabei etwas weiterzuhelfen... §19 HGB müsste deine fragen klären. er besagt folgendes:
"Firma muss enthalten:
1. bei Einzelkaufläuten die Bezeichnung "eingetragener Kaufmann/frau" oder eine allg. verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, insbesondere "e.K.", "e.Kfm." oder "e.Kfr."
2. bei einer offenen Handelsgesellschaft die Bezeichnung "offene Handelsgesellschaft" oder eine allg verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung.
usw."
Für die AG gilt folgendes: §4 AktG:
"Die Firma der AG muss, auch wenn sie nach §22 HGB fortgeführt wird, die Bezeichnung "aktiengesellschaft" oder eine allg. verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten"
Für die GmbH gilt folgendes: §4 GmbHG:
"Die Firma der AG muss, auch wenn sie nach §22 HGB fortgeführt wird, die Bezeichnung "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder eine allg. verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten"
ich hoff das hilft dir wenigstens etwas weiter...
Ok, des HGB hab ich schon durchgelesen (zumind. was die Firma betrifft) und mehr muss die Antwort nicht enthalten?
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