Zitat:
* Verbot von Kameras
* Verbot von Kino, Fernsehen und Videorekorder
* Verbot von Internet
* Verbot bestimmter Freizeitbeschäftigungen, wie etwa die Züchtung und Haltung von Vögeln oder das Drachensteigenlassen
* Verbot von Zeremonien und Feierlichkeiten aus Anlass des auf dem solaren Kalender bzw. dem Sonnenjahr beruhenden Neujahrsfestes (Nauroz).
* Der offizielle Staatskalender gemäß dem Sonnenjahr wurde für ungültig erklärt. Stattdessen Einführung der Islamischen Zeitrechnung bzw. des Mondjahres.
* Verbot weltlicher Musik (gesungene Koranverse waren jedoch erlaubt).
* Frauen hatten ihren ganzen Körper mit der Burka zu bedecken.
* Verbot, Frauen zu fotografieren oder zu filmen.
* Verbot, Lebewesen zu zeichnen (Menschen, Tiere, Pflanzen). Dies wurde mit dem islamischen Bilderverbot begründet.
* Verbot von öffentlichen Bädern für Frauen.
* Verbot für Frauen, sich auf den Balkonen ihrer Wohnungen oder Häuser aufzuhalten.
* Verbot für männliche Schneider, bei Frauen Maß zu nehmen oder Frauenkleider zu schneidern.
* Umbenennung von Plätzen, die das Wort „Frauen“ im Namen haben. So wurde beispielsweise der „Frauengarten“ in „Frühlingsgarten“ umbenannt.
* Verbot für Frauen, an Flüssen oder öffentlichen Plätzen Wäsche zu waschen.
* Verbot für Frauen, sich zu festlichen Anlässen oder zur Erholung zusammenzutun.
* Verbot für Frauen, Sport zu treiben oder einen Sportclub zu betreten.
* Verbot des Auftritts von Frauen im Radio, Fernsehen und jeder Art von Kommunikationsmedien.
* Verbot für Frauen, Fahrrad oder Motorrad zu fahren.
* Verbot für Frauen, ohne Begleitung eines Angehörigen oder Verwandten ein Taxi zu benutzen.
* Verbot für Frauen, Absatzschuhe zu tragen, die beim Gehen Geräusche verursachen. Ein Mann durfte die Schritte einer Frau nicht hören.
* Verbot für Frauen, laut zu lachen. Kein Fremder sollte die Stimme einer Frau hören, denn dies lockte die Männer angeblich ins Verderben.
* Verbot für Frauen, Schmuck zu tragen oder Kosmetika zu verwenden, auch lackierte Fingernägel waren verboten.
* Verbot für Frauen, Kleidung in bunten oder grellen Farben zu tragen.
* Alle Erholungs- und Sportmöglichkeiten für Frauen wurden geschlossen.
* Mangelnder Rechtsbeistand von Frauen vor Gericht: So galt etwa die Zeugenaussage einer Frau nur halb so viel wie die eines Mannes. Eine Frau konnte auch nicht direkt einen Antrag an ein Gericht stellen, sondern nur durch einen vorgeschriebenen männlichen Angehörigen aus dem engsten Familienkreis.
* Einschränkungen der Bewegungs- und Reisefreiheit für Frauen.
* Verbot für Frauen, mit nicht verwandten Männern zu sprechen oder ihnen die Hand zu geben.
* Verbot für Frauen, mit männlichem Verkaufspersonal zu verhandeln.
* Verbot jeglicher Frauenarbeit außerhalb des eigenen Hauses.
* Frauen war ärztliche Behandlung nur in Begleitung eines Mannes erlaubt und nur durch weibliche Ärzte. Da für Frauen faktisch ein Berufsverbot bestand, gab es keine Ärztinnen und somit auch keine Behandlung für Frauen.
* Verbot bzw. Verhinderung der Familienplanung, Empfängnisverhütung und Schwangerschaftsabbruch durch Frauen.
* Frauen war das Verlassen des Hauses nur in Begleitung männlicher Verwandter erlaubt.
* Die Fenster der Häuser waren teilweise als Sichtschutz mit Farbe bemalt, so dass sie nur durchscheinend, aber nicht mehr durchsichtig waren.
* Verbot des Besuches jeder Art von Bildungseinrichtung (Schule, Hochschule) für Mädchen und Frauen.
* Vorschrift für Männer, islamische Kleidung zu tragen (Turban, Kappe, langes Gewand etc.).
* Nichtmuslime mussten ein gelbes Abzeichen sichtbar auf der Kleidung tragen.