cleo_w - 34
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Geschrieben am: 12.10.2004 um 18:46 Uhr
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manche sachen sind echt voll shciesse
Blubb...
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Pinhead - 44
Champion
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Geschrieben am: 13.10.2004 um 07:44 Uhr
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Zitat: i find des hlat blödsinn dass ma unter 16 um zehn raus muss des is einfach schwachsinnig da hält sich niemand dran
an viele dachen im gesetz halten sich wenige
i find da sodd ma eher mehr nach drogen usw gucken als nach dem weggehn
Das hat schon seinen Sinn !!!
Nämlich den, dass die Älteren Besucher nicht die ganze Nacht von 15-jährigen umzingelt sind. Das kann nämlich nerven.......
"Nett" ist der kleine Bruder von "Scheisse"!
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Jule_2 - 38
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Geschrieben am: 13.10.2004 um 17:36 Uhr
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Also meiner Meinung nach ist des ziemlich unangebracht wenn unter 16jährige in Clubs oder auf diversen Rocknächten auch schon rein kommen, und ich geb meinen Ausweis ab... Ich denk mir ich bin vor ich 16 war mit meinem Daddy bis 10 weggewesen, und des macht auch sinn weil immerhin ist man noch Minderjährig, bzw bin ich auch, aber nemme lang, immer noch und man sollte langsam auf s Leben zu gehen... und was hat man vom Leben wenn man vor man 18 ist schon alles gemacht hat????... Genau, nen scheißdreck!!!
Nicht da ist man daheim wo man seinen Wohnsitz hat, sondern wo man verstanden wird. (C.Morgenstern)
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Poassaeng - 41
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 13.10.2004 um 17:46 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.10.2004 um 18:20 Uhr
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Also manchmal komm ich echt ins Grübeln, wenn ich auf 'ne Party gehe, bei der die Türsteher von MIR den Ausweis sehen wollen (ich mein: Hallo? Seh ich etwa aus wie 12?!?), und drinnen seh ich dann ein paar Leutz, meistens Mädels, von denen ich genau weiß, dass sie erst 14 sind.
Aber das JuSchG find ich auf jeden Fall sinnvoll, wenn's auch - wie Julian schon gesagt hat - mal generalüberholt werden könnte.
An alle unter 18: Dieses Gesetz wurde nicht nur erlassen, um euch auf die Nerven zu gehen, irgendwas ham sich die Herren Politiker dabei schon gedacht...!
Schlage nie ein Kind auf der Straße, es könnte dein eigenes sein...! *duckundwech* ;-)
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Jule_2 - 38
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Geschrieben am: 13.10.2004 um 18:17 Uhr
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Stimm ich dir voll zu.. bin zwar auch noch keine 18 aber ich halt mich schon dran und geh z.B. um 12:00 raus... wenns dann mal halb 1 wird ists ja net schlimm, aber es ist einfach so das es net erlaubt ist und auch wenn ma des manchmal denkt Politiker sind nicht nur faule alte Männer die nur auf irgendwelche Veranstalltungen gehen um sich die Bäuche vollzuschlagen... Ab und zu machen sie auch was Sinnvolles zwar net immer aber in dem Fall schon..*
G*
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tb1 - 36
Halbprofi
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Geschrieben am: 14.10.2004 um 20:51 Uhr
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des sagt ihr jetzt wo s euch sowieso egal sein kann aber was habt ihr gsagt wo ihr 15/16 wart
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Poassaeng - 41
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 14.10.2004 um 21:05 Uhr
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Also klingt vielleicht blöd, aber "als ich noch jung war" , ist man als 15jähriger eben noch nicht auf solche Feste gegangen, und wenn, dann sind wir eben raus, wenn wir mussten. Klar haben wir's auch ein paar Mal versucht, aber dieses Gesetz gab's da auch schon, es war sogar noch schärfer...
Schlage nie ein Kind auf der Straße, es könnte dein eigenes sein...! *duckundwech* ;-)
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Maggi_2807 - 37
Profi
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Geschrieben am: 17.10.2004 um 18:51 Uhr
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Also ich find des Gesetz bringt überhaupt nix, weil sich sowieso keiner dran hält. Ich mein, bitte, schaut doch mal auf die Feste und wer is denn da so alt, dass er wirklich reindürfte. Mittlerweile geht ja z.B.eine 8.Klasse fast geschlossen zu Bandkonzerten, auch wenn ise erst 13 oder so sind. Und wie kommen die rein? Da hat doch fast jeder einen Ausweis von nem Freund oder ner Freundin dabei, mit dem sie dann reinkommen. Also alles in allem gehört des zu den gGesetzen, die es zwar gibt und die auch sinnvoll sind, an die sich aber trotzdem keiner hält. (des gleiche ist ja auch mim Rauchen, wer kontrolliert da schon, wer am zigarettenautomaten welche kauft und wie alt der is)
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Faaapoeaaan - 34
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 24.11.2005 um 07:07 Uhr
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ich finds bissel Öde dass man unter 18 net ohne Begleitung nach 24 Uhr in öffentlichen Gebäuden u.ä. sein darf... aber des is ja eigentlich egal weil des ja wohl keiner kontrolliert...
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz...
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cheesemaker - 43
Champion
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Geschrieben am: 24.11.2005 um 10:51 Uhr
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Zitat: Zitat: was bringts nem 15 jährigen wenn er reinkommt,und drinnen sind alle ü18...
also...wenn nen 15 jähriger wo rein kommt. dann sind da auch mehr 15 jährige drin.
verstehst wie ich mein?
also wäre zufall wenn die nu ausweiß sehn wollen udn gerade ein rein lassen. wenn der eine aber rein komtm erzählt er das rum ne woche später wusselts dann. is doch logisch.
soviel dazu.
naja würde sagen bei der frage wirds zu dem ergebniss kommen das alle über 18 sagen es is sinnvoll...die unter 18 sagen is kacke wenn man nirgends rein kommt.
zu der sache mitm sex finde ich auch totaler schwachsinn. wenn z.b. ein junge 17 freundin 16 dürfen sie ja geschlechtsverkehr ausüben.(vornehm ausgedrückt) *g*
wenn die nu beide nen jahr älter sind dürfen ses dann aufeinma nemme. hab ich doch richtig verstanden oder?
kling komisch is aba so...
Das fällt zwar nicht unter das JuSchG sondern unter das StGB und ich hab das auch schon mal in nem anderen Thread gepostet, aber bittesehr:
StGB § 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
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(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen
an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt
oder2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.
"Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück - zu Null." Voltaire
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Mr-JD - 41
Experte
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Geschrieben am: 24.11.2005 um 11:12 Uhr
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Das JuSchG sollte man mal den Besitzern vom Millenium zeigen!
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ulmer_1986 - 39
Halbprofi
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Geschrieben am: 24.11.2005 um 16:58 Uhr
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Ich find das Ding hat durchaus seinen Sinn: Es geht darum, dass schon in unserem Grundgesetz geregelt ist, wer für wen verantwortlich ist und wann bestimmte Rechte hat...
Die Altersschwelle mit 16 bzw. 18 Jahren findet ihre Begründung einzig und allein in der Haftung, die eine Person für sich selbst (und andere) trägt.
Was ich verdammt schwach finde, ist dass viele Veranstalter und Betreiber sich nicht mehr allzu viel darum scheren, ob sie sich ans JuSchG halten oder nicht. Aber es regiert eben (wie schon geschrieben wurde) leider das Geld und deshalb gilt (bei minderjährigen Mädels) die einfache Formel:
Einlaß, wenn:
Lebensalter + Auschnitttiefe (in cm) / 10 > 16
Traurig, dass "ficken" mittlerweile zweideutiger angesehen wird als "poppen"...
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PS3_Zocker
Halbprofi
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Geschrieben am: 27.02.2009 um 08:58 Uhr
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Zitat von AnGeLDeLuXe: haltet ihr das JuSchG für sinnvoll? sollten sich verantstalter daran halten oder ehr nicht?
redest du vom JuSchG bei spielen oder bei partys?
wen ich wüsste wieviel vollidioten diesen scheiss lesen xD
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Enraged - 35
Champion
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Geschrieben am: 27.02.2009 um 10:03 Uhr
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Zitat von AnGeLDeLuXe: haltet ihr das JuSchG für sinnvoll? sollten sich verantstalter daran halten oder ehr nicht?
nicht in dieser Ausführung und ja
Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zurecht ein Sklave!
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Lonely_Wolf - 35
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Geschrieben am: 02.03.2009 um 00:47 Uhr
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als ich noch keine 18 war, hab ich das Ding rauf und runter gelesen um irgendwelche Ausflüchte zu finden. So hab ich z.B. mit 16 einen Ausweis gefällscht auf dem ich erst 13 war. Ich weis nicht mehr warum, ich glaub, weil ich dann wegen irgendetwas weniger Ärger bekommen hätte ?!
Ist aber auf alle Fälle immer Praktisch den Feind zu kennen
autsch xD
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