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Forum / Young Life

Volljährigskeiterklärund

Marmelade - 34
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2005
87 Beiträge
Geschrieben am: 07.10.2005 um 21:06 Uhr

Kann man sich in Deutschland für volljährig erklären lassen? Oder war das nur so ein dummes Gerücht, dass man die Illusion hat, man könnte ein anderes Leben führen. Und wenn ja, ab wann und wo bekommt man so etwas?

over and out

septicus
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 08.2002
4436 Beiträge
Geschrieben am: 07.10.2005 um 21:14 Uhr

Ähm.. Volljährig bist und wirst du mit deinem 18. Geburtstag. Vorher geht das nicht.
Pipolina - 35
Profi (offline)

Dabei seit 03.2005
875 Beiträge

Geschrieben am: 07.10.2005 um 21:14 Uhr

wo hast du denn die "Illusion" her?

Vertrauen ist eine Oase des Herzens, die die Karawane des Denkens nie erreicht.

Dinosocken - 16
Profi (offline)

Dabei seit 06.2004
614 Beiträge

Geschrieben am: 07.10.2005 um 21:25 Uhr

Zitat:

Volljährigskeiterklärund


Nur wenn man erfolgreich einen Rechtschreibungstest unterzieht.
Aber mal ganz ehrlich... ;-)

http://www.kein-tempolimit.de

Hasstierchen - 38
Experte (offline)

Dabei seit 05.2005
1364 Beiträge

Geschrieben am: 07.10.2005 um 21:40 Uhr

wtf? man kann sich zwar für voll geschäftsfähig erklären lassen aber da ist geistige reife und ein anlass für diesen ausnahmefall voraussetzung
sonst könnt ja jedes knalli-kiddie ankommen und sich quasi für volljährig erklären lassen
um deine frage zu beantworten: für dich wird das unmöglich sein es sei denn du hast nen IQ von 108 und deine eltern sind auf einmal beide tot, ansonsten kannst du das knicken
also geh und genieß deine kindheit, sie ist schneller vorbei als dir später mal lieb sein wird

Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.

pw - 39
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2002
69 Beiträge
Geschrieben am: 07.10.2005 um 21:40 Uhr

Manchmal hab ich ich Probleme bei solchen Threads herauszubekommen ob die wirklich ernst gemeint sind.
Volljährig wirst du mit 18 und wenn du ein anderes Leben leben willst dann ändere mit 18 deinen Namen und werde jemand anderst.
inipi - 36
Experte (offline)

Dabei seit 08.2003
1245 Beiträge

Geschrieben am: 07.10.2005 um 22:20 Uhr

Zitat:

wtf? man kann sich zwar für voll geschäftsfähig erklären lassen aber da ist geistige reife und ein anlass für diesen ausnahmefall voraussetzung
sonst könnt ja jedes knalli-kiddie ankommen und sich quasi für volljährig erklären lassen
um deine frage zu beantworten: für dich wird das unmöglich sein es sei denn du hast nen IQ von 108 und deine eltern sind auf einmal beide tot, ansonsten kannst du das knicken
also geh und genieß deine kindheit, sie ist schneller vorbei als dir später mal lieb sein wird


kann doch nicht sein dass man das echt an nem IQ von 108 festmacht,oder ?
der durchschnitt liegt, wenn ich richtig dran bin, zwischen 95 und 110...

mir doch egal... in meinem kopf war das logisch...

Marmelade - 34
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2005
87 Beiträge
Geschrieben am: 08.10.2005 um 01:08 Uhr

Ich habe, soweit ich mich richtig erinnere, nicht geschrieben dass ich auf der Stelle mein altes Leben abbrechen, ausziehen, Kinder kriegen und einen neuen namen erhalten möchte.
Etwas in die richtung wie meine tante ist mit 16 von zu hause ausgezogen, ihre eltern waren noch am leben, sie wurde nicht misshandelt und ihr IQ war durchschnitt.
Das war eine reintheoretische frage

over and out

guitarboy - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2005
330 Beiträge

Geschrieben am: 09.10.2005 um 22:37 Uhr

Zitat:

Kann man sich in Deutschland für volljährig erklären lassen? Oder war das nur so ein dummes Gerücht, dass man die Illusion hat, man könnte ein anderes Leben führen. Und wenn ja, ab wann und wo bekommt man so etwas?


Genieße die Jugend^^ wenn du mal alt bist willst du bestimmt wieder jung sein ;-)

http://www.ulm-united.de - Die Ulmer Online Community

muRmLtieR - 35
Profi (offline)

Dabei seit 04.2005
719 Beiträge

Geschrieben am: 09.10.2005 um 23:01 Uhr

ich glaube er meint, dass seine eltern unterschreiben, dass er ab jetzt für sich selbst verantwortlich ist. sowas geht wenn beide parteien einverstanden sind!

Trickito ergo sum!

-Ezekiel- - 40
Experte (offline)

Dabei seit 08.2005
1020 Beiträge

Geschrieben am: 09.10.2005 um 23:09 Uhr

Zitat:

ich glaube er meint, dass seine eltern unterschreiben, dass er ab jetzt für sich selbst verantwortlich ist. sowas geht wenn beide parteien einverstanden sind!

nein... laut rechtslage muss jeder unter 18 in dtld einen volljährigen asl erzeihungsberechtigten haben schon allein wegen straffällen etc.
es ist nur möglich die auffsichtsplicht oder die komplette erziehungspflicht an jemanden aderen abzugeben...
das mit dem ausziehen und so ist schon möglich hat aber mit "volljährigkeit" nix zu tun...

De omnibus dubitandum

muRmLtieR - 35
Profi (offline)

Dabei seit 04.2005
719 Beiträge

Geschrieben am: 09.10.2005 um 23:12 Uhr

Zitat:

Zitat:

ich glaube er meint, dass seine eltern unterschreiben, dass er ab jetzt für sich selbst verantwortlich ist. sowas geht wenn beide parteien einverstanden sind!

nein... laut rechtslage muss jeder unter 18 in dtld einen volljährigen asl erzeihungsberechtigten haben schon allein wegen straffällen etc.
es ist nur möglich die auffsichtsplicht oder die komplette erziehungspflicht an jemanden aderen abzugeben...
das mit dem ausziehen und so ist schon möglich hat aber mit "volljährigkeit" nix zu tun...

ich hab nicht behauptet, dass man dadurch volljährig ist! man hat nur totale eigenverantwortung und zum thema, dass das nicht möglich ist..: bei ner freundin von mir gings eigentlich ganz gut ;-)

Trickito ergo sum!

-Ezekiel- - 40
Experte (offline)

Dabei seit 08.2005
1020 Beiträge

Geschrieben am: 09.10.2005 um 23:16 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.10.2005 um 23:27 Uhr

Zitat:


ich hab nicht behauptet, dass man dadurch volljährig ist! man hat nur totale eigenverantwortung und zum thema, dass das nicht möglich ist..: bei ner freundin von mir gings eigentlich ganz gut ;-)

ich habe nie gesagt das es NICHT möglich sei ich kenne auch mehree fälle die schon mit 16 ausgezogen sind und eigenständig waren und es hat funktioniert...
der thread erstellerin ging es aber um eine Vollmacht über die "Volljährigkeit" und das ist nicht drin ^^

De omnibus dubitandum

muRmLtieR - 35
Profi (offline)

Dabei seit 04.2005
719 Beiträge

Geschrieben am: 09.10.2005 um 23:22 Uhr

dann verstehn wir uns ja :-D;-)

Trickito ergo sum!

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