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Geschlossen Todesstrafe für Kinderschänder!!!!

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ennui - 41
Champion (offline)

Dabei seit 03.2008
3812 Beiträge

Geschrieben am: 30.05.2008 um 11:59 Uhr
Zuletzt editiert am: 30.05.2008 um 12:00 Uhr

Zitat von KoRny:

aber echt he.... über wochen foltern bidde
:schlaeger:


Dieser Strom wird wohl nie abreißen....
Bei dieser Bürgeschaft wird mir so langsam ernsthaft Angst und Bang. Heine, Deutschland, Schlaf und so.

Let's just imitate the real until we find a better one.

xian
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
966 Beiträge
Geschrieben am: 30.05.2008 um 12:00 Uhr

Zitat von ennui:

Zitat von Aingeal:



wie is des nochmal in den Staaten is lebenslang=lebenslang...?
und in Germänii sind 15 Jahre...seh ich das richtig?


Oft, ja. Auch kann man hier kein "mehrfaches Lebenslang" verhängen wie in den Staaten.

Nein die Antwort ist "nein".
Lebenslang heißt mindestens 15 Jahre. Danach eine Prüfung durch ein Psycholgisches Gutachten (kurzgefasst).
Und dann besteht die Möglichkeit auf Bewährung zu entlassen, wenn die schwere der Schuld dem nicht entgegensteht.

In Statistiken spricht man von ca 21 Jahren. Die werden aber nach den Entlassungsdaten errechnet. Also sind diejenigen die in unserem noch nicht so alten Rechtsstaat einfach immer noch sitzen nicht in den Statistiken.
lifeliving - 36
Profi (offline)

Dabei seit 05.2007
413 Beiträge

Geschrieben am: 30.05.2008 um 12:01 Uhr

warum ergibt lebenslang und sicherheitsverwahrung keinen sinn ? o.0


to write love on her arms

ennui - 41
Champion (offline)

Dabei seit 03.2008
3812 Beiträge

Geschrieben am: 30.05.2008 um 12:02 Uhr
Zuletzt editiert am: 30.05.2008 um 12:02 Uhr

Zitat von lifeliving:

warum ergibt lebenslang und sicherheitsverwahrung keinen sinn ? o.0


Lebenslang mit anschließender Sicherheitsverwahrung ergibt keinen Sinn. Das sollte selbst dir klar werden.

Let's just imitate the real until we find a better one.

xian
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
966 Beiträge
Geschrieben am: 30.05.2008 um 12:04 Uhr

Zitat von lifeliving:

warum ergibt lebenslang und sicherheitsverwahrung keinen sinn ? o.0

Weil Lebenslang, entgegen aller Gerüchte, das ganze Leben lang heißt.
Sicherheitsverwahrung kommt in Frage wenn die Haftstrafe abgesessen ist, aber der Täter als weiterhin gefährlich eingestuft wird.
Wenn er das in der lebenslangen Haftstrafe wird, ist schon die Möglichkeit der Entlassung auf Bewährung nicht gegegben.
Aingeal - 39
Profi (offline)

Dabei seit 07.2005
459 Beiträge

Geschrieben am: 30.05.2008 um 12:07 Uhr

Zitat von xian:

Zitat von lifeliving:

warum ergibt lebenslang und sicherheitsverwahrung keinen sinn ? o.0

Weil Lebenslang, entgegen aller Gerüchte, das ganze Leben lang heißt.
Sicherheitsverwahrung kommt in Frage wenn die Haftstrafe abgesessen ist, aber der Täter als weiterhin gefährlich eingestuft wird.
Wenn er das in der lebenslangen Haftstrafe wird, ist schon die Möglichkeit der Entlassung auf Bewährung nicht gegegben.


und wielang ist ein Leben:-D
also iwie check ich bei dir nich durch was nun lebenslang bedeutet....oben schreibst du 15 Jahr bzw. durchschnittlich 21....und hier schreibst du lebenslang sei entgegemn aller gerüchte lebenslang???

my saviour lives!

lifeliving - 36
Profi (offline)

Dabei seit 05.2007
413 Beiträge

Geschrieben am: 30.05.2008 um 12:08 Uhr

dann ergibt die seite hier keinen sinn o.0

http://www.hallosagen.de/News-file-print-sid-207.html

to write love on her arms

lifeliving - 36
Profi (offline)

Dabei seit 05.2007
413 Beiträge

Geschrieben am: 30.05.2008 um 12:18 Uhr

oder vielleciht lieber die Welt?

http://www.welt.de/vermischtes/article1174579/Lebenslange_Haft_fuer_Mitjas_Moerder.html

ennui darf ich dich auslachen? :-P

to write love on her arms

ne6on - 35
Champion (offline)

Dabei seit 02.2005
3314 Beiträge

Geschrieben am: 30.05.2008 um 12:22 Uhr

Zitat:

Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit - mindestens aber 15 Jahre. Danach kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 57a StGB).
wikipedia

gottfrei

xian
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
966 Beiträge
Geschrieben am: 30.05.2008 um 12:24 Uhr

Zitat von Aingeal:

Zitat von xian:

Zitat von lifeliving:

warum ergibt lebenslang und sicherheitsverwahrung keinen sinn ? o.0

Weil Lebenslang, entgegen aller Gerüchte, das ganze Leben lang heißt.
Sicherheitsverwahrung kommt in Frage wenn die Haftstrafe abgesessen ist, aber der Täter als weiterhin gefährlich eingestuft wird.
Wenn er das in der lebenslangen Haftstrafe wird, ist schon die Möglichkeit der Entlassung auf Bewährung nicht gegegben.


und wielang ist ein Leben:-D
also iwie check ich bei dir nich durch was nun lebenslang bedeutet....oben schreibst du 15 Jahr bzw. durchschnittlich 21....und hier schreibst du lebenslang sei entgegemn aller gerüchte lebenslang???

Ein Leben ist so lang, bis es zu Ende ist.

Es steht eigentlich deutlich da.
Die Strafe ist lebenslang.
Ab frühestens 15 Jahren KANN geprüft werden, ob eine Entlassung auf Bewährung möglich ist (wenn nicht sitzt der Täter weiter).
Durchschnittlich werden ungefähr 21 Jahre abgesessen (mit der Einschränkung über die Aussagekraft dieser Statistik von oben).

Es gibt durchaus Täter, die seit ihrer Verurteilung vor über 30 Jahren sitzen.
xian
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
966 Beiträge
Geschrieben am: 30.05.2008 um 12:34 Uhr
Zuletzt editiert am: 30.05.2008 um 12:35 Uhr

Zitat von lifeliving:

oder vielleciht lieber die Welt?

http://www.welt.de/vermischtes/article1174579/Lebenslange_Haft_fuer_Mitjas_Moerder.html

ennui darf ich dich auslachen? :-P

Nö, lach mich aus.
Das steht da so und steht auch so zu Recht.
Was das praktisch bedeutet ist aber Kompliziert, weil die Theorie da durch verschiedenste Rechtsmittel gegen die Sicherheitsverwahrung ungefähr darauf hinausläuft, dass der Täter praktisch nicht mindestens 15, sondern 18 Jahre weggesperrt wird.
Das ist aber wie so oft bei juristischen Themen, dass man das nur versteht, wenn man alle Faktoren kennt.

Auf der einfachen Ebene gilt trotzdem, dass lebenslang unbeschränkt ist und eine Sicherheitsverwahrung erst nach der eigentlichen Haftstrafe erfolgen kann.
Wie lang die dann ist, oder maximal sein kann, schreibe ich hier lieber nicht.
lifeliving - 36
Profi (offline)

Dabei seit 05.2007
413 Beiträge

Geschrieben am: 30.05.2008 um 12:44 Uhr

Zitat von xian:

Zitat von lifeliving:

oder vielleciht lieber die Welt?

http://www.welt.de/vermischtes/article1174579/Lebenslange_Haft_fuer_Mitjas_Moerder.html

ennui darf ich dich auslachen? :-P

Nö, lach mich aus.
Das steht da so und steht auch so zu Recht.
Was das praktisch bedeutet ist aber Kompliziert, weil die Theorie da durch verschiedenste Rechtsmittel gegen die Sicherheitsverwahrung ungefähr darauf hinausläuft, dass der Täter praktisch nicht mindestens 15, sondern 18 Jahre weggesperrt wird.
Das ist aber wie so oft bei juristischen Themen, dass man das nur versteht, wenn man alle Faktoren kennt.

Auf der einfachen Ebene gilt trotzdem, dass lebenslang unbeschränkt ist und eine Sicherheitsverwahrung erst nach der eigentlichen Haftstrafe erfolgen kann.
Wie lang die dann ist, oder maximal sein kann, schreibe ich hier lieber nicht.


Nö ich will lieber ennui auslachen xD
du hast mich ja nicht verarscht :-D

to write love on her arms

Amixor33 - 35
Champion (offline)

Dabei seit 10.2007
2192 Beiträge

Geschrieben am: 30.05.2008 um 13:37 Uhr

Zitat von BeneSausO:

Zitat von Amixor33:

Todesstrafe halt ich für schwachsinnig... einfach einsperren und irgendwas im Gefängnis arbeiten lassen damit er nicht nur kostet sondern auch was bringt


Aber du bist nicht etwa Fan der Arbeiterlager? Hat so n bisschen den Anklang bei dem was du sagst.



Zitat von Amixor33:

... zur Not Kastrieren etc...


Und das findest du gut? Kastrieren etc hältst du für eine angemessene Strafe für einen Menschen? Ich will dich nicht falsch verstehn, denn das Thema hatten wir weiter oben schon (ja, lesen bildet).
Und was meinst du mit "etc"?

Was hat das bitte mit Arbeitslager zu tun? Viele Sträflinge müssen arbeiten - ob außerhalb wenn sie Freigang haben oder innerhalb - dafür bekommen sie auch ein bisschen Geld, Arbeitslager ist das nicht - aber etwas tun können sie schon immerhin kosten sie dem Staat auch Geld und das Gefängnis sollte kein Hotel sein das zwar überproportional unluxieriös ist aber man nix machen muss.

Diesen Wink mit dem Zaunpfahl brauchst du mir nicht geben da ich mehr als 6 Seiten davor gelesen habe und meine Meinung absolut nicht so radikal ist.
Zur Not heißt natürlich nicht... 1x scheiß gemacht und schnipp schnapp und ab. Ich mein hier Täter die dies andauernd tun, die rückfällig sind - also "Massenvergewaltiger"... eine zweite Chance hat jeder Mensch verdient auch wenn er davor schon mehrer Taten begangen hat. Dann kommt er halt nicht mehr frei. Wenn jmd aber die Chance bekommt wieder frei zu sein und wieder rückfällig ist, alle Therapien erfolglos - kein Psychologe ihn richtig einschätzen konnte - denn ich glaub daran dass man Psychologen wenn man nicht ganz dumm ist durchaus überlisten kann und Besserung vorspielen kann wenn man klug ist -und er eine tickende Bombe ist... dann halt ich dies durchaus für denkbar denn sie haben sich am Schwächsten am übelsten vergriffen.

Ich halte Menschen die wissen das sie nie wieder wo rauskommen und noch locker 50 Jahre sitzen (Lebenslang incl. Sicherheitsverwahrung) auch für extrem gefährlich denn sie haben nicht wirklich was zu verlieren. Es muss auf jeden Fall deutlich ein Zeichen gesetzt werden das man bei solch einem Vorgehen mit aller Härte bestraft werden sodass manch einer sich dies ein zweites mal überlegt denn gerade Medien wie die BILD & Mund zu Mund Propagande vermitteln einen ganz anderen Eindruck und das kann Zweifler durchaus fördern.

Ich halte es für nahezu unmöglich Erwachsene Menschen plötzlich umzuerziehen... das muss früher geschehen indem man ihnen Werte, Respekt und Toleranz vermittelt. Und gerade da seh ich immer mehr Defizite. D.h. der Hebel zur Prävention muss viel früher angesetzt werden - daher sprach ich auch in der Not... als letztes ultimatives Mittel - ja man könnte es auch ein Mittel der Verzweiflung nennen aber dennoch wird es drohend im Raum stehen.

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chaaarly - 30
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2008
34 Beiträge

Geschrieben am: 30.05.2008 um 14:27 Uhr

ich bin nich dafür....!
aber was ich absolut nich in ordnung finde ist,
das diese leute weniger zeit im knast verbringen als andere..
z.b. bei versicherungsbetrug etc. !!!!!

fals ich mit euch gechattet haben sollte ...seht in meine selbst beschreibung....

BeneSausO - 35
Experte (offline)

Dabei seit 06.2005
1702 Beiträge

Geschrieben am: 30.05.2008 um 14:30 Uhr

Zitat von chicko1:

das wird im Irak schon vollzogen...
mit freude hab ich in der zeitung den artikel gelesen der beschreibt wie ein Kinderschänder hingerichtet wird...

1. 20 Peitschenhiebe
2. vater des kindes darf dem vergewaltiger ein messer in den Rücken rammen
3. wird mit einem Strick (ohne knoten*) an einem Kran aufgehängt!!!!

*= beim aufhängen wird meisst ein großer knoten an die schlinge gemacht der auf´s kleinhirn drückt und das hirn samt Lebenserhaltungsfunktion innerhalb von 5-10 sekunden ausschaltet... ...wenn kein so ein knoten beim aufhängen gemacht wird muss der aufgehängte jämmerlich ersticken (2 - 3 minuten)!!!!



"Mit Freude"....so so.....naja, das wurde schon geklärt würd ich sagen.

Diese Ansicht ist sowas von unmenschlich und hat in einem modernen sozialen Staat wie Deutschland nix verloren.

Und noch was: wenn du schon erklären willst, wie das Prinzip eines Galgens funktioniert, dann doch bitte richtig. Kleiner Tipp: www.gidf.de

Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden.

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