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lippenstift ![]() Anfänger (offline) Dabei seit 10.2006 10 Beiträge |
Zitat von KiLLa-T: Zitat von NGK: Jeden Tag wird in den Medien über Kindesmissbrauch und Kindermord berrichtet.Was sagt ihr?Todesstrafe für Kinderschänder in allen Ländern einführen?Oder nur Sicherheitsgewahrsam, das diese Schweine jeder Zeit flüchten können und das nächste Opfer aufsuchen? Todesstrafe... denn sowas ist.. einfach nur grausam... der täter kommt in den knast.. hockt seine 2 jahre.. und machts dann glei nommel.. die Todesstrafe muss her.. dann würden sie sichs 10 mal überlegen was se da tun...! ! ! |
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ViolentFEAR ![]() Champion (offline) Dabei seit 01.2006 13295 Beiträge ![]() |
Zitat von lippenstift: Zitat von KiLLa-T: Zitat von NGK: Jeden Tag wird in den Medien über Kindesmissbrauch und Kindermord berrichtet.Was sagt ihr?Todesstrafe für Kinderschänder in allen Ländern einführen?Oder nur Sicherheitsgewahrsam, das diese Schweine jeder Zeit flüchten können und das nächste Opfer aufsuchen? Todesstrafe... denn sowas ist.. einfach nur grausam... der täter kommt in den knast.. hockt seine 2 jahre.. und machts dann glei nommel.. die Todesstrafe muss her.. dann würden sie sichs 10 mal überlegen was se da tun...! ! ! eher traurig das ihr so denkt wie ein 14jähriger..... Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit |
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Kaddi-06 ![]() Anfänger (offline) Dabei seit 01.2006 21 Beiträge |
des sind einfach nur schweine die des machen, für mich gibts da keine entschuldigung........ vll nicht gleich todesstrafe, aber aufjedenfall vieeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeel härtere strafen!!! |
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LenaR ![]() Halbprofi (offline) Dabei seit 04.2005 310 Beiträge ![]() |
ich würde die nicht umbringen. aber die sollten schon lebenslänglich kriegen!!!!!!!!! |
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Kathi_90 ![]() Halbprofi (offline) Dabei seit 02.2005 372 Beiträge ![]() |
Welcher Richter hat das Recht zu entscheiden ob ein anderer Mensch es wert ist zu leben oder nicht? Ein Leben aufgrund einer einzigen Tat ( Wiederholungstäter ausgeschlossen) zu vernichten, steht nicht im Recht eines Menschen. |
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Sido_Gangsta ![]() Halbprofi (offline) Dabei seit 02.2006 393 Beiträge |
Zitat von Kathi_90: Welcher Richter hat das Recht zu entscheiden ob ein anderer Mensch es wert ist zu leben oder nicht?Ein Leben aufgrund einer einzigen Tat ( Wiederholungstäter ausgeschlossen) zu vernichten, steht nicht im Recht eines Menschen. ![]() |
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Puma_91 ![]() Anfänger (offline) Dabei seit 01.2006 12 Beiträge |
Zitat von Kaddi-06: des sind einfach nur schweine die des machen, für mich gibts da keine entschuldigung........vll nicht gleich todesstrafe, aber aufjedenfall vieeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeel härtere strafen!!! der meinung bin ich auch denn die Kinder de das durchstehen mussten oder müssen haben ihr leben lang phsychische Probleme des isch voll hart für die deshalb find i au dass es ja nicht gleich die Todesstrafe sein muss aber sehr hart müssen die trotzdem bestraft werden!!!! |
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blade15 ![]() Fortgeschrittener (offline) Dabei seit 02.2006 73 Beiträge |
Zitat von L4K4I: die Todesstrafe ist für kein Verbrechen gerechtfertigt ... mit lebenslanger haft für kinderschänder könnt ich mich anfreunden ... das find ich sowieso schlimmer!Wobei man sich ja nicht mal auf das "Lebenslänglich" verlassen darf. Das sind ja nur 35 Jahre oder so. Wenn dann schon richtig Lebenslänglich! Die Hände schwitzen, die Augen werden groß... |
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ViolentFEAR ![]() Champion (offline) Dabei seit 01.2006 13295 Beiträge ![]() |
Zitat von blade15: Zitat von L4K4I: die Todesstrafe ist für kein Verbrechen gerechtfertigt ... mit lebenslanger haft für kinderschänder könnt ich mich anfreunden ... das find ich sowieso schlimmer!Wobei man sich ja nicht mal auf das "Lebenslänglich" verlassen darf. Das sind ja nur 35 Jahre oder so. Wenn dann schon richtig Lebenslänglich! 35 jahre? also...wenn man mitreden will..sollte man sich zumindest ein kleines bisschen informiert haben. Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit |
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Lenieeeee ![]() Fortgeschrittener (offline) Dabei seit 04.2007 73 Beiträge |
Zitat von ViolentFEAR: Zitat von blade15: Zitat von L4K4I: die Todesstrafe ist für kein Verbrechen gerechtfertigt ... mit lebenslanger haft für kinderschänder könnt ich mich anfreunden ... das find ich sowieso schlimmer!Wobei man sich ja nicht mal auf das "Lebenslänglich" verlassen darf. Das sind ja nur 35 Jahre oder so. Wenn dann schon richtig Lebenslänglich! 35 jahre? also...wenn man mitreden will..sollte man sich zumindest ein kleines bisschen informiert haben. sind doch 25 jahre oder? |
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ViolentFEAR ![]() Champion (offline) Dabei seit 01.2006 13295 Beiträge ![]() |
Zitat von Lenieeeee: Zitat von ViolentFEAR: 35 jahre? also...wenn man mitreden will..sollte man sich zumindest ein kleines bisschen informiert haben. sind doch 25 jahre oder? omfg -.-" Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit |
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Lenieeeee ![]() Fortgeschrittener (offline) Dabei seit 04.2007 73 Beiträge |
Zitat von ViolentFEAR: Zitat von Lenieeeee: Zitat von ViolentFEAR: 35 jahre? also...wenn man mitreden will..sollte man sich zumindest ein kleines bisschen informiert haben. sind doch 25 jahre oder? omfg -.-" oder |
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Malde ![]() Profi (offline) Dabei seit 07.2005 721 Beiträge |
wie lang das auch immer ist... bei 25 jahren... kommen sie eh nach 10 oder 15 jahren raus wegen gute führung oder was weis ... => todesstrafe bin ich auch dafür... Hier wird soviel Scheiße gepostet! ツ |
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Phipsil ![]() Experte (offline) Dabei seit 10.2002 1922 Beiträge ![]() |
Zitat von ViolentFEAR: Zitat von Malde: wie lang das auch immer ist... bei 25 jahren... kommen sie eh nach 10 oder 15 jahren raus wegen gute führung oder was weis ...=> todesstrafe bin ich auch dafür... da der höchstmögliche freiheitsentzug bei 15 jahre liegt, ist das auch nicht verwunderlich. allerdings ist es möglich den straftäter anschließend in sicherungsverwahrung zu nehmen, was grundsätzlich unbefristet ist. das ist so nicht richtig. die sache mit den 15 jahren:§ 57a StGB die sache mit der sicherheitsverwahrung § 66StGB #phipsil ab. |
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ViolentFEAR ![]() Champion (offline) Dabei seit 01.2006 13295 Beiträge ![]() |
Zitat von Phipsil: Zitat von ViolentFEAR: Zitat von Malde: wie lang das auch immer ist... bei 25 jahren... kommen sie eh nach 10 oder 15 jahren raus wegen gute führung oder was weis ...=> todesstrafe bin ich auch dafür... da der höchstmögliche freiheitsentzug bei 15 jahre liegt, ist das auch nicht verwunderlich. allerdings ist es möglich den straftäter anschließend in sicherungsverwahrung zu nehmen, was grundsätzlich unbefristet ist. das ist so nicht richtig. die sache mit den 15 jahren:§ 57a StGB die sache mit der sicherheitsverwahrung § 66StGB der wiederspruch? Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit |
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