Aquaaa - 37
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Geschrieben am: 15.01.2012 um 17:56 Uhr
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Hallo,
habe letztes jahr monatlich ca. 80 Euro Lohnsteuer gezahlt die ich jetzt über ein sogenanntes Lohnsteuerausgleichverfahren wieder vom Finanzamt zurückholen kann! :)
Meine Frage: Ist das mit in der Einkommenssteuererklärung oder ein extra forumlar ?
(genauer Name)
und bis wann muss ich das abgegeben haben ?
Danke
Gruß Aquaaaa
EuroMillions Jackpot am Freitag: 46.000.000 € !
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scw - 41
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Geschrieben am: 15.01.2012 um 18:07 Uhr
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Als ich noch gearbeitet hatte und keine Steuern zahlen musste (Student) hatte es gereicht, eine normale Lohnsteuererklärung zu machen.
Dafür gibt es keinen Zeitpunkt, bis wann du das gemacht haben musst. Ausser du hast einen Brief vom FA mit dem Datum bekommen 
Man muss es nur innerhalb der nächsten Jahre (4?) machen.
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mini-driver - 39
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Geschrieben am: 15.01.2012 um 18:23 Uhr
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Also ich muss immer bis Juni alles fertig haben.
Und Aqua: dein Finanzamt hat bestimmt auch ein Telefon und eine passende Nummer die du im Telefonbuch findest die können dir alles am besten sagen
let´s drive a real mini
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damast - 48
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Geschrieben am: 15.01.2012 um 18:23 Uhr
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gehört nicht zum thema und doch.
ich weiß nicht in welcher branche du arbeitest, jedoch ist bei den meisten gewerkschaften auch eine lohnsteuerberatung -für nicht selbständige-
gewerkschaftsmitglieder inclusive.
ein grund mehr sich der gewerkschaft anzuschließen.
gruß
‹^› ‹(•¿•)› ‹^›
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mini-driver - 39
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Geschrieben am: 15.01.2012 um 18:28 Uhr
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Zitat von damast: gehört nicht zum thema und doch.
ich weiß nicht in welcher branche du arbeitest, jedoch ist bei den meisten gewerkschaften auch eine lohnsteuerberatung -für nicht selbständige-
gewerkschaftsmitglieder inclusive.
ein grund mehr sich der gewerkschaft anzuschließen.
gruß
Und wenn du dich der Gewerkschaft angeschlossen hast bist du genauso dumm wie viele andere und treibst die Inflation hoch
let´s drive a real mini
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djrene - 58
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Geschrieben am: 15.01.2012 um 18:52 Uhr
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Zitat von mini-driver: Zitat von damast: gehört nicht zum thema und doch.
ich weiß nicht in welcher branche du arbeitest, jedoch ist bei den meisten gewerkschaften auch eine lohnsteuerberatung -für nicht selbständige-
gewerkschaftsmitglieder inclusive.
ein grund mehr sich der gewerkschaft anzuschließen.
gruß
Und wenn du dich der Gewerkschaft angeschlossen hast bist du genauso dumm wie viele andere und treibst die Inflation hoch 
So ein gequirlter Käse.
Normale Lohnsteuererklärung machen - die Unterlagen müssten Dir als Steuerpflichtigen längst zugegengen sein.
Meine Nachbarn kennen Jim Marshall nicht, aber sie hassen ihn.
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Holzwurm_97 - 47
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Geschrieben am: 15.01.2012 um 19:12 Uhr
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Unterlagen bekommt man nicht unbedingt automatisch.
Am einfachsten eine Lohnsteuer-Software kaufen (z.B. Konz, erhältlich in verschiedenen Buchhandlungen bzw. bei amazon), alle Daten reinhacken, die dazugehörigen Steuerspartipps durchgehen, Formular ausgefüllt ausdrucken und ab an´s FA. Einreichfrist ist für 2011 bis 31.12.2012 (falls nicht vom FA ein Termin gesetzt wird), wenn ich mich nicht irre.
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Barmonster - 40
Champion
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Geschrieben am: 15.01.2012 um 19:43 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.01.2012 um 19:47 Uhr
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aalso: Lohnsteuererklärung und Einkommensteuererklärung ist das gleiche.
Software ist auf jeden Fall zu empfehlen, gibts im Idealfall auch kostenlos in der Stadtbibliothek oder auf diversen CDs von Computer-Magazinen (ALDI & Co haben auch zu Jahresbeginn gerne mal welche im Wochenangebot)
Abgabeschluss für 2011 ist ende März oder Ende April, bin mir grad nicht sicher
In Bremen gibts kostenlose Hilfe für die Steuererklärung bei der Sogenannten "Arbeitnehmerkammer"...keine Ahnung, obs bei euch was ähnliches gibt, aber hör dich mal um 
EDIT: gerade recherchiert: Abgabefrist ist der 31.05.2012, kann aber auf Antrag verlängert werden.
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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damast - 48
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Geschrieben am: 15.01.2012 um 20:04 Uhr
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Zitat von mini-driver:
Und wenn du dich der Gewerkschaft angeschlossen hast bist du genauso dumm wie viele andere und treibst die Inflation hoch 
kannst du das mal ein bisl erläutern?
‹^› ‹(•¿•)› ‹^›
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Barmonster - 40
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Geschrieben am: 15.01.2012 um 20:13 Uhr
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Zitat von damast: Zitat von mini-driver:
Und wenn du dich der Gewerkschaft angeschlossen hast bist du genauso dumm wie viele andere und treibst die Inflation hoch 
kannst du das mal ein bisl erläutern?
ich würd sagen, für das Thema lohnt es sich, nen Extra-Thread aufzumachen (falls es nicht schon einen gibt)
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Aquaaa - 37
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Geschrieben am: 31.01.2012 um 17:42 Uhr
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So ich hab jetzt das Elster Programm.
Das heist ich öffne jetzt die Steuererklärung für 2011 und fülle oben meine Daten, Name Anschrift Steuernummer usw aus..
und Als Anlage kommt die Anlage N dazu...
dort noch brutto verdienst solidaritätzuschlag usw
unterschreiben und gut ist es oder ?
Hab net mehr verdient muss also auch net mehr angeben oder ?
Bzw das wird ja dann elektronisch übermittelt.. was muss ich ans Finanztamt per post schicken ? Die unterlagen für die Beschäftigung aber keine Lohnsteuerkarte oder ?
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Barmonster - 40
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Geschrieben am: 31.01.2012 um 19:38 Uhr
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die Daten aus der Lohnsteuerkarte solltest du ja eigentlich alle bei Elster eingegeben haben. Nachdem du den Kram elektronisch üermittelt hast, erstellt die Software eine verkürzte Steuererklärung, die du ausdrucken, unterschreiben und per Post ans Finanzamt schicken musst (oder perönlich vorbeibringen). Solltest du noch irgendwas absetzen wollen (Monatskarte, Auto, private Altersvorsorgen, etc.) musst du entsprechende Nachweise mit beilegen (z.B: Kopien der Monatskarten). Ansonsten meldet sich das Finanzamt schon, wenn was fehlt. Den einzigen Nachteil den DU davon hast, ist halt dass du länger auf dein Geld warten musst...
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Aquaaa - 37
Champion
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Geschrieben am: 01.02.2012 um 10:06 Uhr
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Zitat von Barmonster: die Daten aus der Lohnsteuerkarte solltest du ja eigentlich alle bei Elster eingegeben haben. Nachdem du den Kram elektronisch üermittelt hast, erstellt die Software eine verkürzte Steuererklärung, die du ausdrucken, unterschreiben und per Post ans Finanzamt schicken musst (oder perönlich vorbeibringen). Solltest du noch irgendwas absetzen wollen (Monatskarte, Auto, private Altersvorsorgen, etc.) musst du entsprechende Nachweise mit beilegen (z.B: Kopien der Monatskarten). Ansonsten meldet sich das Finanzamt schon, wenn was fehlt. Den einzigen Nachteil den DU davon hast, ist halt dass du länger auf dein Geld warten musst...
Alles klar !
Danke
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DonaldSuck - 46
Profi
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Geschrieben am: 01.02.2012 um 12:42 Uhr
Zuletzt editiert am: 01.02.2012 um 12:48 Uhr
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Zitat von Barmonster: aalso: Lohnsteuererklärung und Einkommensteuererklärung ist das gleiche.
Software ist auf jeden Fall zu empfehlen, gibts im Idealfall auch kostenlos in der Stadtbibliothek oder auf diversen CDs von Computer-Magazinen (ALDI & Co haben auch zu Jahresbeginn gerne mal welche im Wochenangebot)
Abgabeschluss für 2011 ist ende März oder Ende April, bin mir grad nicht sicher
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EDIT: gerade recherchiert: Abgabefrist ist der 31.05.2012, kann aber auf Antrag verlängert werden.
Hm, bezüglich Abgabefrist ne Frage. Kann ich nicht rückwirkend aktuell für 2010 noch den Lohnsteuerjahresausgleich machen? Hatte das im Hinterkopf, dass es mindestens 3 Jahre rückwirkend geht, also quasi müsste ich jetzt noch 2009-2011 machen können.
Edit: Habe eben mal geschaut und so wie es aktuell aussieht, ist es davon abhängig, ob ich eine Lohnsteuererklärung machen muss oder freiwillig machen will.
Bei sonstigen Einkommen, also wenn der Staat noch Geld kassieren will, habe ich bis zum 31.05.2012 des Folgejahres Zeit. Wenn ich aber was vom Staat zurück will, gilt hier wohl eien Frist von 4 Jahren. Heißt also, ich könnte dieses Jahr noch bis 2008 rückwirkend meinen Lohnsteuerjahresausgleich machen.
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Barmonster - 40
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Geschrieben am: 01.02.2012 um 12:48 Uhr
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da es eine abgabefrist gibt, die schon lange rum ist, würde ich sagen, das geht nicht...aber zur sicherheit würd ich einfach mal kurz im finanzamt anrufen, dann hast du gewissheit.
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DonaldSuck - 46
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Geschrieben am: 01.02.2012 um 12:49 Uhr
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Siehe Edit. Bei freiwilliger Lohnsteuererklärung möglich, bei Lohnsteuererklärungspflicht gilt weiterhin der 31.05 des Folgejahres.
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