Protagonist - 29
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Geschrieben am: 30.10.2011 um 17:46 Uhr
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Hi,
habe gestern gehört, dass Bier anscheinend seit 2 Jahren ab 18 sein soll...
Das konnte ich irgendwie nicht glauben, weil ich mit meinen 16 Jahren z.B. im Galeria Kaufhof beim Vorzeigen meines Personalausweises Bier kriege.
Ich hab im Internet auch verschiedene Meinungen gelesen, der eine sagt, es ist ab 18, der andere sagt, es wäre ab 16 (so wie z.B. Wein).
Was ist jetzt richtig?
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JackTV - 30
Experte
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Geschrieben am: 30.10.2011 um 17:48 Uhr
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Bier und Wein sind ab 16 ...und Zigarretten und Schnaps und sowas ab 18.
"Ich sah mich in Menschen, ließ sie in mir sehn, das was ich wollte & hoff sie verstehn" - Der W
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Daniel_1996 - 28
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Geschrieben am: 30.10.2011 um 17:49 Uhr
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Wenn man Bier usw. ab 16 eig. in jedem Laden kriegt, dann müsste es eigendlich ab 16 sein? 
Oh Hell Yeah!
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Lavardon - 30
Profi
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Geschrieben am: 30.10.2011 um 17:50 Uhr
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Zitat von Daniel_1996: Wenn man Bier usw. ab 16 eig. in jedem Laden kriegt, dann müsste es eigendlich ab 16 sein?
stimmt schon, aber es wird über ein gesetzt nachgedacht das "biere" nur noch bis 2,5 promill haben dürfen, und der rest wird dann ab 18 sein >_<
i used to post stupid things in every thread i watched into but then »»â”€â”€â”€(knee)───■º
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Moepp
Halbprofi
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Geschrieben am: 30.10.2011 um 17:50 Uhr
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Bier wird in Bayern IMMER ab 16 bleiben
in manchen Gaststätten darf man mit einem !ELTERNTEIL! sogar mit 14 oder 15 n bier trinken
ist halt so ne sache der Tradition hier
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Boyka_
Anfänger
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Geschrieben am: 30.10.2011 um 17:52 Uhr
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Zitat von Protagonist: Hi,
habe gestern gehört, dass Bier anscheinend seit 2 Jahren ab 18 sein soll...
Das konnte ich irgendwie nicht glauben, weil ich mit meinen 16 Jahren z.B. im Galeria Kaufhof beim Vorzeigen meines Personalausweises Bier kriege.
Ich hab im Internet auch verschiedene Meinungen gelesen, der eine sagt, es ist ab 18, der andere sagt, es wäre ab 16 (so wie z.B. Wein).
Was ist jetzt richtig?
war bei mir schon oft so
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Klee_
Profi
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Geschrieben am: 30.10.2011 um 17:53 Uhr
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Najaa.. im Hofbräuhaus und auch in Berlin sagen viele, dass sie Bier erst ab 18 ausschenken.. und das dürfen sie auch. Weil wenn ein 15 jähriger kommt der wie 17 aussieht, bekommen sie trotzdem ne strafe, wenn er bier trinkt..
Singen für unsre Stadt, die den Brustring im Herzen hat! ♥
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Megaandriy - 26
Profi
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Geschrieben am: 30.10.2011 um 17:56 Uhr
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Zitat von Klee_: Najaa.. im Hofbräuhaus und auch in Berlin sagen viele, dass sie Bier erst ab 18 ausschenken.. und das dürfen sie auch. Weil wenn ein 15 jähriger kommt der wie 17 aussieht, bekommen sie trotzdem ne strafe, wenn er bier trinkt..
naja du musst eig immer ein personal/schülerausweis vorzeigen
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Protagonist - 29
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Geschrieben am: 30.10.2011 um 18:02 Uhr
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Zitat von Klee_: Najaa.. im Hofbräuhaus und auch in Berlin sagen viele, dass sie Bier erst ab 18 ausschenken.. und das dürfen sie auch. Weil wenn ein 15 jähriger kommt der wie 17 aussieht, bekommen sie trotzdem ne strafe, wenn er bier trinkt..
Dafür ist die Überprüfung mit dem Perso o.ä. auch Pflicht (Studentenausweis sollte eig. nicht gelten, wird aber trotzdem überall angenommen ^^).
Es gibt auch 20-Jährige, die wie 16 aussehen, und 13-Jährige, die wie 18 aussehen.
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Armagedon - 36
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Geschrieben am: 30.10.2011 um 18:02 Uhr
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Alkohol, Tabak
In Gaststätten, Verkaufsstellen und allgemein in der Öffentlichkeit gilt:
Die Abgabe (Verkauf, Weitergabe) von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche ist verboten. Auch der Konsum von Tabakwaren darf unter 18-Jährigen nicht gestattet werden. Zigarettenautomaten müssen technisch so ausgestattet sein, dass eine Entnahme von Zigaretten durch unter 18-Jährige nicht möglich ist.
Die Abgabe von branntweinhaltigen Produkten (Spirituosen, auch: branntweinhaltige Mischgetränke) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Auch deren Verzehr darf unter 18-Jährigen nicht erlaubt werden. Andere alkoholische Produkte (Bier, Wein, Sekt, auch: Mischgetränke) darf an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden beziehungsweise deren Verzehr durch unter 16-Jährige nicht gestattet werden.
Für Tabak- und Alkoholprodukte besteht in Kinos ein Werbeverbot vor 18 Uhr.
so schreibts das jugendschutzgesetz vor und des is geltendes recht 
was du vlt. meinst sind diese neumodischen mischgetränke mit bier und hochprozentigem (tequilabier oder vorgemischte goiß oder sowas)
Was ich mir in den Kopf setze, das schaffe ich auch!
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--Joerg--
Champion
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Geschrieben am: 30.10.2011 um 18:02 Uhr
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Bier darf in Deutschland wegen seines Alkoholgehalts in der Öffentlichkeit nicht an Personen unter 16 Jahren abgegeben werden, außer wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.
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Megaandriy - 26
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Geschrieben am: 30.10.2011 um 18:03 Uhr
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Zitat von Protagonist:
Es gibt auch 13-Jährige, die wie 18 aussehen.
ist sicher hilfreich
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Armagedon - 36
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Geschrieben am: 30.10.2011 um 18:06 Uhr
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alkohol darf auch nicht von sorgeberechtigen an minderjährige abgegeben werden auch das verstößt gegen das jugenschutzgestz und kann im extremfall zum enzug des sorgerechts führen 
also nix mit bei pappi oder mami mittrinken
Was ich mir in den Kopf setze, das schaffe ich auch!
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Megaandriy - 26
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Geschrieben am: 30.10.2011 um 18:08 Uhr
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Zitat von Armagedon: alkohol darf auch nicht von sorgeberechtigen an minderjährige abgegeben werden auch das verstößt gegen das jugenschutzgestz und kann im extremfall zum enzug des sorgerechts führen
also nix mit bei pappi oder mami mittrinken 
doch auf privatem Gelände glaub schon...
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Armagedon - 36
Experte
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Geschrieben am: 30.10.2011 um 18:10 Uhr
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Zitat von Megaandriy: Zitat von Armagedon: alkohol darf auch nicht von sorgeberechtigen an minderjährige abgegeben werden auch das verstößt gegen das jugenschutzgestz und kann im extremfall zum enzug des sorgerechts führen
also nix mit bei pappi oder mami mittrinken 
doch auf privatem Gelände glaub schon...
nö nich mal da weil des auch gegen das gesetzt verstößt des gesetz gilt ja immer und überall und nicht nur in der öffentlichkeit
Was ich mir in den Kopf setze, das schaffe ich auch!
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Megaandriy - 26
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Geschrieben am: 30.10.2011 um 18:12 Uhr
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Zitat von Armagedon: Zitat von Megaandriy: Zitat von Armagedon: alkohol darf auch nicht von sorgeberechtigen an minderjährige abgegeben werden auch das verstößt gegen das jugenschutzgestz und kann im extremfall zum enzug des sorgerechts führen
also nix mit bei pappi oder mami mittrinken 
doch auf privatem Gelände glaub schon...
nö nich mal da weil des auch gegen das gesetzt verstößt des gesetz gilt ja immer und überall und nicht nur in der öffentlichkeit 
ja aber du würdest doch jetzt nicht nen 13Jährigen mit zur Polizei zerren nur weil er ne Flasche Bier getrunken hat^^
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