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Forum / Young Life

Verführung Minderjähriger?

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ChillitBang - 31
Profi (offline)

Dabei seit 06.2010
812 Beiträge
Geschrieben am: 10.08.2011 um 17:24 Uhr

Hallo Leute, ich und meine Eltern disskutieren gerade ob es laut Gesetz verboten ist als 18 jähriger mit einem 15-jährigen Mädchen zusammen zu sein (mit allem drum und dran, wenn ihr versteht ;)).

Meine Eltern meinen es ist verboten da es als verführung Minderjähriger gilt.

Ich glaub das nicht. Wieso sollte es verboten sein? Sie ist 15 und kann wohl selber entscheiden wen sie liebt und was sie mit ihm macht.

Könnt ihr mir sagen wie ihr das seht? Evtl. mit der Meinung des Gesetztes (was mir eig. wichtiger ist als eure Meinung :D).

Im Internet finde ich das:

Zitat:

§ 182 StGB Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (neuer § / ehemals Verführung Minderjähriger)

(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie

1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder

2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen Für geboten hält.

(4) In den Fällen der Absätze 1 uns 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.


Aber irgendwie beantwortet das nicht ganz meine Frage oder ich verstehs einfach nicht.
Enraged - 34
Champion (offline)

Dabei seit 02.2008
3713 Beiträge
Geschrieben am: 10.08.2011 um 17:27 Uhr

Nein, wenn beide es wollen ist es legal. Ob es für dich moralisch passt musst du für dich selbst entscheiden.

Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zurecht ein Sklave!

Pitufo_ - 28
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2009
91 Beiträge

Geschrieben am: 10.08.2011 um 17:28 Uhr

es ist nicht verboten...

Smile, and let the whole world wonder why :)

Flo999 - 33
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
6273 Beiträge

Geschrieben am: 10.08.2011 um 17:29 Uhr

Naja, 15 und 18 haette _ich_ keine moralischen bedenken, aber gut, dass muss jeder selbst entscheiden.
SiiickBoy - 35
Experte (offline)

Dabei seit 09.2009
1175 Beiträge

Geschrieben am: 10.08.2011 um 17:29 Uhr

Zitat von Enraged:

Nein, wenn beide es wollen ist es legal. Ob es für dich moralisch passt musst du für dich selbst entscheiden.


jupp...nur wenn du über 21 wärst und deine freundin 15...dann wäre es verboten...



http://www.mixcloud.com/Studio43/hanzmis sionstudio43_chilli_sunday_funf_viertel_ stunden_edit/

Enraged - 34
Champion (offline)

Dabei seit 02.2008
3713 Beiträge
Geschrieben am: 10.08.2011 um 17:30 Uhr

Zitat von Flo999:

Naja, 15 und 18 haette _ich_ keine moralischen bedenken, aber gut, dass muss jeder selbst entscheiden.


Davon spreche ich ;).
Wüsst auch nicht was dagegen spricht wenn beide auf einer Wellenlinie sind.

Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht ist zurecht ein Sklave!

FaR_CrY
Champion (offline)

Dabei seit 11.2008
3898 Beiträge
Geschrieben am: 10.08.2011 um 17:31 Uhr

[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]
flanery - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2010
246 Beiträge

Geschrieben am: 10.08.2011 um 17:33 Uhr

@ ChilitBang:

Du wirst im Alltags-/Berufsleben noch ziemliche Probleme bekommen, wenn du schon DIESEN Artikel nicht verstehst! -.-
SiiickBoy - 35
Experte (offline)

Dabei seit 09.2009
1175 Beiträge

Geschrieben am: 10.08.2011 um 17:35 Uhr

Zitat von flanery:

@ ChilitBang:

Du wirst im Alltags-/Berufsleben noch ziemliche Probleme bekommen, wenn du schon DIESEN Artikel nicht verstehst! -.-


so ein quatsch!

was labersch du^^

http://www.mixcloud.com/Studio43/hanzmis sionstudio43_chilli_sunday_funf_viertel_ stunden_edit/

ChillitBang - 31
Profi (offline)

Dabei seit 06.2010
812 Beiträge
Geschrieben am: 10.08.2011 um 17:35 Uhr

Zitat von flanery:

@ ChilitBang:

Du wirst im Alltags-/Berufsleben noch ziemliche Probleme bekommen, wenn du schon DIESEN Artikel nicht verstehst! -.-

nach 4 mal durchlesen hab ichs auch verstanden. keine angst
Nachtvogel85 - 39
Experte (offline)

Dabei seit 11.2007
1539 Beiträge
Geschrieben am: 10.08.2011 um 17:35 Uhr

15 und 18 ist noch im rahmen des legalen....aber NUR wenn beide es wirklich wollen.
was hier aber auch noch zur absicherung dienen kann, ist es den segen von (in diesem fall) ihren eltern zu holen.
auch wenn du sie jetzt nicht bezahlst oder eine zwangslage ausnützt, so könnten sie dir trotzdem einige steine in den weg legen, falls es ihnen nicht passt, dass ihre 15jährige tochter was mit dir, einem 18jährigen hat.

Herr, schmeiß Hirn oder Steine...Hauptsache du triffst

ChillitBang - 31
Profi (offline)

Dabei seit 06.2010
812 Beiträge
Geschrieben am: 10.08.2011 um 17:38 Uhr

Zitat von Nachtvogel85:

15 und 18 ist noch im rahmen des legalen....aber NUR wenn beide es wirklich wollen.
was hier aber auch noch zur absicherung dienen kann, ist es den segen von (in diesem fall) ihren eltern zu holen.
auch wenn du sie jetzt nicht bezahlst oder eine zwangslage ausnützt, so könnten sie dir trotzdem einige steine in den weg legen, falls es ihnen nicht passt, dass ihre 15jährige tochter was mit dir, einem 18jährigen hat.


Jupp. Danke für den Rat. Ohne das Einverständis der Eltern würde ich sowieso nichts machen^^

Nachtvogel85 - 39
Experte (offline)

Dabei seit 11.2007
1539 Beiträge
Geschrieben am: 10.08.2011 um 17:40 Uhr

Zitat von ChillitBang:

Zitat von Nachtvogel85:

15 und 18 ist noch im rahmen des legalen....aber NUR wenn beide es wirklich wollen.
was hier aber auch noch zur absicherung dienen kann, ist es den segen von (in diesem fall) ihren eltern zu holen.
auch wenn du sie jetzt nicht bezahlst oder eine zwangslage ausnützt, so könnten sie dir trotzdem einige steine in den weg legen, falls es ihnen nicht passt, dass ihre 15jährige tochter was mit dir, einem 18jährigen hat.


Jupp. Danke für den Rat. Ohne das Einverständis der Eltern würde ich sowieso nichts machen^^

braver junge :-D
hatte zwar nie so eine situation (und werde sie definitiv auch niemehr haben :-D) aber allein vom logischen, vernünftigen denken sollte man durch ein elterngespräch seinen arsch aus der schusslinie bringen

Herr, schmeiß Hirn oder Steine...Hauptsache du triffst

Max_Powers - 27
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
740 Beiträge
Geschrieben am: 10.08.2011 um 17:42 Uhr

Die §en sind doch einfach!
Eine Person, die 18 oder älter ist, sei es ein Mann oder eine Frau, darf mit einer Peron, die unter 16 ist, zwar Sex haben etc., ABER nicht gegen den Willen dieser Person, bzw diese Person für sexuelle Handlungen mit sich selbst oder Dritter bezahlen!
Auf gut Deutsch:
Nicht verboten, wenn es beide wollen !!!

Und solch eine Anklage findet dann logischerweise nur statt, wenn sich die sexuellen Handlungen GEGEN den Willen der unter 16-jährigen Person abspielen!

Wo is'n die Elm-Street?

FaR_CrY
Champion (offline)

Dabei seit 11.2008
3898 Beiträge
Geschrieben am: 10.08.2011 um 17:43 Uhr

Zitat von Max_Powers:

Die §en sind doch einfach!
Eine Person, die 18 oder älter ist, sei es ein Mann oder eine Frau, darf mit einer Peron, die unter 16 ist, zwar Sex haben etc., ABER nicht gegen den Willen dieser Person, bzw diese Person für sexuelle Handlungen mit sich selbst oder Dritter bezahlen!
Auf gut Deutsch:
Nicht verboten, wenn es beide wollen !!!

Und solch eine Anklage findet dann logischerweise nur statt, wenn sich die sexuellen Handlungen GEGEN den Willen der unter 16-jährigen Person abspielen!


selbst wenn beide 18 sind oder beide 50 spielt keine rolle, sex bei denen einer von beiden nicht will ist immer verboten^^

steht doch auch dran : es wird nur einvernehmlicher sex berücksichtigt
und
sex, bei dem einer der beiden partner nicht einverstanden ist, ist immer verboten^^
ChillitBang - 31
Profi (offline)

Dabei seit 06.2010
812 Beiträge
Geschrieben am: 10.08.2011 um 17:44 Uhr

Zitat von Max_Powers:

Die §en sind doch einfach!
Eine Person, die 18 oder älter ist, sei es ein Mann oder eine Frau, darf mit einer Peron, die unter 16 ist, zwar Sex haben etc., ABER nicht gegen den Willen dieser Person, bzw diese Person für sexuelle Handlungen mit sich selbst oder Dritter bezahlen!
Auf gut Deutsch:
Nicht verboten, wenn es beide wollen !!!

Und solch eine Anklage findet dann logischerweise nur statt, wenn sich die sexuellen Handlungen GEGEN den Willen der unter 16-jährigen Person abspielen!


Kurz und knapp. Danke nochmal für die Bestätigung.

WAU TU hat mir geholfen XD

Großes Danke an euch^^
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