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Forum / Young Life

Vormundschaft übertragen lassen als Minderjähriger

Sommaimkiez - 30
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2010
13 Beiträge
Geschrieben am: 06.05.2011 um 17:22 Uhr

Also mein Kumpel hat ziemlichen Stress mit seinen Eltern zu Hause. Sie sperren ihn sozusagen ein. Er darf nich raus darf sich nich mit seinen Kumpels oder mit seiner Freundin treffen und Zoff ist auch nur Zuhause. Jetzt haben wir uns mal schlau gemacht oder ja wollten uns schlau machen ob er mit 16 das Recht hat seine Vormundschaft auf jemand anderen übertragen zu lassen(z.B. Tante oder so) aber irgendwie finden wir nix. Wisst ihr was? oder ja ob da irgendwas anderes gegen tun kann??



Danke schonmal im vorraus :)

mbDino - 52
Profi (offline)

Dabei seit 11.2007
887 Beiträge

Geschrieben am: 06.05.2011 um 17:25 Uhr

er solls doch einfach mal beim jugendamt versuchen........die leute sind da bestimmt schlauer als hier im forum

es gibt ne menge Leute die kennen mich und es gibt jede menge Leute die können mich

Daany - 28
Experte (offline)

Dabei seit 11.2009
1264 Beiträge

Geschrieben am: 06.05.2011 um 17:27 Uhr

Wenn er nicht raus darf kann er wohl schwer zum Jugendamt gehen ! Und wenn die Eltern ihn schon so behandeln dann lassen sie ihn bestimmt auch nicht telefonieren....

→ Keep Smiling ←

mbDino - 52
Profi (offline)

Dabei seit 11.2007
887 Beiträge

Geschrieben am: 06.05.2011 um 17:29 Uhr

na zur schule wird er ja wohl noch dürfen oder wird er da hin gebracht und abgeholt?danach auf direktem weg aufs amt und denen den sachverhalt erklähren

es gibt ne menge Leute die kennen mich und es gibt jede menge Leute die können mich

Daany - 28
Experte (offline)

Dabei seit 11.2009
1264 Beiträge

Geschrieben am: 06.05.2011 um 17:32 Uhr

Zitat von mbDino:

na zur schule wird er ja wohl noch dürfen oder wird er da hin gebracht und abgeholt?danach auf direktem weg aufs amt und denen den sachverhalt erklähren


stimmt !

→ Keep Smiling ←

Angeel_ - 29
Champion (offline)

Dabei seit 06.2009
3726 Beiträge

Geschrieben am: 06.05.2011 um 17:34 Uhr

Zitat von mbDino:

er solls doch einfach mal beim jugendamt versuchen........die leute sind da bestimmt schlauer als hier im forum


Die im Jugendamt helfen dir nicht weiter. Die sagen dir nur dass du als Minderjähriger absolut keine Chance hast iwas zu tun.

You´ll judge me anyways so what ever.

-alex-93 - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2007
141 Beiträge
Geschrieben am: 06.05.2011 um 17:34 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.05.2011 um 17:35 Uhr

Zitat von mbDino:

na zur schule wird er ja wohl noch dürfen oder wird er da hin gebracht und abgeholt?danach auf direktem weg aufs amt und denen den sachverhalt erklähren


Ich denke das wäre das beste. Das Jugendamt hat für solche situationen Leute die sich damit auskennen. Versuch es einfach mal dort.

Und wenn er nicht hingehen kann, kannst auch du als Freund/in hingehen und denen erstmal erzählen was du weist. Die schicken dann jemanden um den Sachverhalt zu klären ^^

Geb ich hier halt auch mal meinen Senf ab..

Pad_B - 35
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
2455 Beiträge
Geschrieben am: 06.05.2011 um 17:37 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.05.2011 um 17:49 Uhr

Falls er keine Möglichkeit hat selbst zum Jugendamt zu gehen, bzw. sich anderweitig mit diesem in Kontakt zu setzten. Mach du das. Schilder dem Jugendamt den Sachverhalt, so wie du es schilderst werden die sich darum kümmern.
Die Übertragung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dauert aber. Der Weg zum Jugendamt ist der schnellere.
Ggf. kannst du den Sachverhalt auch anonym beim Jugendamt melden.

Was das Jugendamt unternimmt ist aber immer noch eine Ermessensentscheidung. Die bekommen täglich Anträge von Jugendlichen die "Zoff" mit ihren Eltern haben. Die werden oftmals kommentarlos wegen Belanglosigkeit abgelehnt. Da in vielen Fällen die Eltern ganz einfach ihre Fürsorgepflicht ausüben, ob das den Kindern nun passt oder nicht.
schlutz - 32
Experte (offline)

Dabei seit 05.2005
1636 Beiträge

Geschrieben am: 06.05.2011 um 18:19 Uhr

Er soll seine Eltern auf Grund von Freiheitsberaubung und mangelnde persönliche Lebensentfaltung anklagen.

Die Menschheit verreckt sowieso, aber diese Ente hat noch eine reelle Chance!

xEmiliax - 51
Anfänger (offline)

Dabei seit 01.2011
3 Beiträge
Geschrieben am: 06.05.2011 um 18:36 Uhr

Also um euch selbst schlau zu machen empfehle ich euch das SGB VIII

das ist das kinder- und jugendhilfegesetz

das problem an der sache ist, er kann wirklich nicht viel tun, das jugendamt darf nur beraten und das auch nur ohne das wissen der eltern, wenn es eine absolute notlage ist.

die vormundschaft kann nicht von ihm beantragt werden, da er unter 18 ist.

unter 18 sind immer die personensorgeberechtigten, also die eltern, die die entscheiden. Also ohne die eltern geht sozusagen gar nix!

die anzeige würd ich so nicht empfehlen, ich denke, dass das die fronten noch mehr verhärtet.

aber ich würde ein beratungsgespräch auf dem jugendamt vereinbaren, vielleicht sind die eltern bereit dann auch mit dem jugendamt zu sprechen und es kommt zu einem kompromiss.

einen versuch ist es wert und wenn sich die eltern dann auch auf dem jugendamt total quer stellen, dann wissen die sicher, wie weiter vorzugehen ist.

wenn noch fragen sind. könnt ihr gern nochmal fragen
andersalsdu2 - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2007
130 Beiträge
Geschrieben am: 06.05.2011 um 19:49 Uhr

normalerweise müsste das schon gehen...also bei eine bekannten vonn mir wurde die vormundschaft der eltern auf die schwester übertragen(schwester ist über 18 is ja klar^^)

Man darf Tiere schlachten und dann essen....aber nicht Planzen pflücken und dann Rauchen...wie mies!

Sommaimkiez - 30
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2010
13 Beiträge
Geschrieben am: 07.05.2011 um 10:33 Uhr

Zitat von andersalsdu2:

normalerweise müsste das schon gehen...also bei eine bekannten vonn mir wurde die vormundschaft der eltern auf die schwester übertragen(schwester ist über 18 is ja klar^^)



ja mein dad hat mir da auch iwas erzählt dass er mit 16 iwie das recht hat zum vormundschaftsgericht zu gehn und seine vormundschaft auf einen über 18 jährigenn übertragen zu lassen vorrausgesetzt es gibt probleme im elternhaus..was ja nunmal der fall is
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