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Was kommt auf ihn zu? Straftat

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sL1x
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2010
106 Beiträge
Geschrieben am: 26.04.2011 um 14:51 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.04.2011 um 14:57 Uhr

Hallo, meiner bester Freundin etwas sehr schlechtes passiert.
Es war am wochenende, Sie und ihr Freund sind zsm in eine Hütte zum party machen und so. Wie ien Bauwaggen. Sie macht mit ihrem normalen Kumpel rum. Er macht schluss und betrinkt sich. Also Sie und ihre Freundin gehen wollten, follgt er ihnen. Er tickt aus, nimmt sie am Hals und schlägt ihr mit der Faust ins Gesicht. Sie weiß nicht ob sie ihn anzeigen soll, was würde er bekommen?
Gilgamesh_
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2011
265 Beiträge

Geschrieben am: 26.04.2011 um 14:53 Uhr

Wie bitte was?
Was soll da die Straftat sein?

+1

oldAfghaner - 32
Profi (offline)

Dabei seit 12.2005
516 Beiträge
Geschrieben am: 26.04.2011 um 14:53 Uhr

gut gedeutscht :d
_ShoxX
Profi (offline)

Dabei seit 05.2009
981 Beiträge
Geschrieben am: 26.04.2011 um 14:53 Uhr

Kindergarten? Er darf doch machen was er will? Er hat ihr doch nichts getan?

Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden.

AFRO95 - 29
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
492 Beiträge
Geschrieben am: 26.04.2011 um 14:54 Uhr

denke nix denn jemandem hinterherlaufen ist nicht verboten
solange man ihm nicht ausdrücklich sagt dass man das nicht möchte

www.gidf.de

Giglamesh - 28
Profi (offline)

Dabei seit 01.2011
910 Beiträge

Geschrieben am: 26.04.2011 um 14:54 Uhr

Für was sollte er angezeigt werden? Fürs verfolgen??

Per aspera ad astra

sL1x
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2010
106 Beiträge
Geschrieben am: 26.04.2011 um 14:55 Uhr

Körperverletzung?
Klar hat er ihr was getan er hat Sie gewürgt und in ihr gesicht geschlagen.
lemmon - 58
Profi (offline)

Dabei seit 05.2009
544 Beiträge

Geschrieben am: 26.04.2011 um 14:55 Uhr

Weswegen anzeigen? Verfolgung? Sie hätte die Polizei rufen sollen, die hätten einen Platzverweis ausgesprochen...sonst auch nix. ...
Wenn er noch zu jung zum saufen gewesen wäre, hätten sie ihn mitgenommen und ausgenüchtert, oder den Eltern übergeben...aber Strafe? Wohl kaum...
sL1x
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2010
106 Beiträge
Geschrieben am: 26.04.2011 um 14:55 Uhr

Zitat von sL1x:

Hallo, meiner bester Freundin etwas sehr schlechtes passiert.
Es war am wochenende, Sie und ihr Freund sind zsm in eine Hütte zum party machen und so. Wie ien Bauwaggen. Sie macht mit ihrem normalen Kumpel rum. Er macht schluss und betrinkt sich. Also Sie und ihre Freundin gehen wollten, follgt er ihnen. Sie weiß nicht ob sie ihn anzeigen soll, was würde er bekommen?


sry was wichtiges vergessen :D er tickt aus und nimtm sie schuckt sie rum und schlägt sie
Gilgamesh_
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2011
265 Beiträge

Geschrieben am: 26.04.2011 um 14:56 Uhr

Zitat von sL1x:

Körperverletzung?
Klar hat er ihr was getan er hat Sie gewürgt und in ihr gesicht geschlagen.

Warum schreibst du das nicht dann in deinen Startpost?

+1

the_pen
Profi (offline)

Dabei seit 05.2009
665 Beiträge

Geschrieben am: 26.04.2011 um 14:57 Uhr

Was ist an hinterherlaufen bitte schlimm ?????

Das einzige weshalb er sich möglich strafbar macht ist vllt stalken

\_/ This is my cup of care. Oh look, it's EMPTY!

lemmon - 58
Profi (offline)

Dabei seit 05.2009
544 Beiträge

Geschrieben am: 26.04.2011 um 14:57 Uhr

Oh, mann....dann schreib das auch....
Da sind die Verhältnisse ja ganz anders...Körperverletzung ist ein anzeigungswürdiger Straftatbestand. Je nach Schwere und Ausführung bis zur Haftstrafe...
sL1x
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2010
106 Beiträge
Geschrieben am: 26.04.2011 um 14:59 Uhr

Zitat von lemmon:

Oh, mann....dann schreib das auch....
Da sind die Verhältnisse ja ganz anders...Körperverletzung ist ein anzeigungswürdiger Straftatbestand. Je nach Schwere und Ausführung bis zur Haftstrafe...

Ja entschuldigung bin leicht neben der Mütze :D
Ja was heißt schwere und Ausführung
Er hat sie mit der Faust mehrmals ins Gesicht geschlagen, aber erkennen kann man nix.
oldAfghaner - 32
Profi (offline)

Dabei seit 12.2005
516 Beiträge
Geschrieben am: 26.04.2011 um 14:59 Uhr

Zitat von sL1x:

Zitat von sL1x:

Hallo, meiner bester Freundin etwas sehr schlechtes passiert.
Es war am wochenende, Sie und ihr Freund sind zsm in eine Hütte zum party machen und so. Wie ien Bauwaggen. Sie macht mit ihrem normalen Kumpel rum. Er macht schluss und betrinkt sich. Also Sie und ihre Freundin gehen wollten, follgt er ihnen. Sie weiß nicht ob sie ihn anzeigen soll, was würde er bekommen?


sry was wichtiges vergessen :D er tickt aus und nimtm sie schuckt sie rum und schlägt sie

achwas, total unwichtig :D:D
-Lmfao_ - 28
Profi (offline)

Dabei seit 10.2010
679 Beiträge

Geschrieben am: 26.04.2011 um 15:01 Uhr

und bitte wenn du was änderst ein "edit" davor setzen damit man sieht dass du was verbessert hast ^^
körperverletzung // Event. trunkenheit mehr aber nicht

M&M´s :D

FaR_CrY
Champion (offline)

Dabei seit 11.2008
3898 Beiträge
Geschrieben am: 26.04.2011 um 15:04 Uhr

Zitat von lemmon:

Oh, mann....dann schreib das auch....
Da sind die Verhältnisse ja ganz anders...Körperverletzung ist ein anzeigungswürdiger Straftatbestand. Je nach Schwere und Ausführung bis zur Haftstrafe...


nicht wenn die polizei behauptet es liegt keine straftat vor ... kommt auch ab und zu vor ^^ auch wenn blaue flecken ärztlich bestätigt wurden
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