sL1x
Halbprofi
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Geschrieben am: 26.04.2011 um 14:51 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.04.2011 um 14:57 Uhr
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Hallo, meiner bester Freundin etwas sehr schlechtes passiert.
Es war am wochenende, Sie und ihr Freund sind zsm in eine Hütte zum party machen und so. Wie ien Bauwaggen. Sie macht mit ihrem normalen Kumpel rum. Er macht schluss und betrinkt sich. Also Sie und ihre Freundin gehen wollten, follgt er ihnen. Er tickt aus, nimmt sie am Hals und schlägt ihr mit der Faust ins Gesicht. Sie weiß nicht ob sie ihn anzeigen soll, was würde er bekommen?
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Gilgamesh_
Halbprofi
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Geschrieben am: 26.04.2011 um 14:53 Uhr
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Wie bitte was?
Was soll da die Straftat sein?
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oldAfghaner - 32
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Geschrieben am: 26.04.2011 um 14:53 Uhr
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gut gedeutscht :d
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_ShoxX
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Geschrieben am: 26.04.2011 um 14:53 Uhr
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Kindergarten? Er darf doch machen was er will? Er hat ihr doch nichts getan?
Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden.
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AFRO95 - 29
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Geschrieben am: 26.04.2011 um 14:54 Uhr
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denke nix denn jemandem hinterherlaufen ist nicht verboten
solange man ihm nicht ausdrücklich sagt dass man das nicht möchte
www.gidf.de
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Giglamesh - 28
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Geschrieben am: 26.04.2011 um 14:54 Uhr
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Für was sollte er angezeigt werden? Fürs verfolgen??
Per aspera ad astra
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sL1x
Halbprofi
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Geschrieben am: 26.04.2011 um 14:55 Uhr
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Körperverletzung?
Klar hat er ihr was getan er hat Sie gewürgt und in ihr gesicht geschlagen.
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lemmon - 58
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Geschrieben am: 26.04.2011 um 14:55 Uhr
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Weswegen anzeigen? Verfolgung? Sie hätte die Polizei rufen sollen, die hätten einen Platzverweis ausgesprochen...sonst auch nix. ...
Wenn er noch zu jung zum saufen gewesen wäre, hätten sie ihn mitgenommen und ausgenüchtert, oder den Eltern übergeben...aber Strafe? Wohl kaum...
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sL1x
Halbprofi
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Geschrieben am: 26.04.2011 um 14:55 Uhr
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Zitat von sL1x: Hallo, meiner bester Freundin etwas sehr schlechtes passiert.
Es war am wochenende, Sie und ihr Freund sind zsm in eine Hütte zum party machen und so. Wie ien Bauwaggen. Sie macht mit ihrem normalen Kumpel rum. Er macht schluss und betrinkt sich. Also Sie und ihre Freundin gehen wollten, follgt er ihnen. Sie weiß nicht ob sie ihn anzeigen soll, was würde er bekommen?
sry was wichtiges vergessen :D er tickt aus und nimtm sie schuckt sie rum und schlägt sie
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Gilgamesh_
Halbprofi
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Geschrieben am: 26.04.2011 um 14:56 Uhr
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Zitat von sL1x: Körperverletzung?
Klar hat er ihr was getan er hat Sie gewürgt und in ihr gesicht geschlagen.
Warum schreibst du das nicht dann in deinen Startpost?
+1
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the_pen
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Geschrieben am: 26.04.2011 um 14:57 Uhr
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Was ist an hinterherlaufen bitte schlimm ?????
Das einzige weshalb er sich möglich strafbar macht ist vllt stalken
\_/ This is my cup of care. Oh look, it's EMPTY!
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lemmon - 58
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Geschrieben am: 26.04.2011 um 14:57 Uhr
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Oh, mann....dann schreib das auch....
Da sind die Verhältnisse ja ganz anders...Körperverletzung ist ein anzeigungswürdiger Straftatbestand. Je nach Schwere und Ausführung bis zur Haftstrafe...
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sL1x
Halbprofi
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Geschrieben am: 26.04.2011 um 14:59 Uhr
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Zitat von lemmon: Oh, mann....dann schreib das auch....
Da sind die Verhältnisse ja ganz anders...Körperverletzung ist ein anzeigungswürdiger Straftatbestand. Je nach Schwere und Ausführung bis zur Haftstrafe...
Ja entschuldigung bin leicht neben der Mütze :D
Ja was heißt schwere und Ausführung
Er hat sie mit der Faust mehrmals ins Gesicht geschlagen, aber erkennen kann man nix.
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oldAfghaner - 32
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Geschrieben am: 26.04.2011 um 14:59 Uhr
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Zitat von sL1x: Zitat von sL1x: Hallo, meiner bester Freundin etwas sehr schlechtes passiert.
Es war am wochenende, Sie und ihr Freund sind zsm in eine Hütte zum party machen und so. Wie ien Bauwaggen. Sie macht mit ihrem normalen Kumpel rum. Er macht schluss und betrinkt sich. Also Sie und ihre Freundin gehen wollten, follgt er ihnen. Sie weiß nicht ob sie ihn anzeigen soll, was würde er bekommen?
sry was wichtiges vergessen :D er tickt aus und nimtm sie schuckt sie rum und schlägt sie
achwas, total unwichtig :D:D
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-Lmfao_ - 28
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Geschrieben am: 26.04.2011 um 15:01 Uhr
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und bitte wenn du was änderst ein "edit" davor setzen damit man sieht dass du was verbessert hast ^^
körperverletzung // Event. trunkenheit mehr aber nicht
M&M´s :D
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FaR_CrY
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Geschrieben am: 26.04.2011 um 15:04 Uhr
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Zitat von lemmon: Oh, mann....dann schreib das auch....
Da sind die Verhältnisse ja ganz anders...Körperverletzung ist ein anzeigungswürdiger Straftatbestand. Je nach Schwere und Ausführung bis zur Haftstrafe...
nicht wenn die polizei behauptet es liegt keine straftat vor ... kommt auch ab und zu vor ^^ auch wenn blaue flecken ärztlich bestätigt wurden
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