__Technoo
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Geschrieben am: 30.03.2011 um 12:43 Uhr
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Hey :)
Ab wieviel Jahren darf man einen Moped ( 50 ccm ) Führerschein machen? Und dann auch fahren?
Und wenn's ab 16 wär, könnte man das Moped so drosseln, dass man mit 15 schon damit langsamer fahren könnte?
MFG, Aldi :)
Super Tofuboy ftw. ! ! (:
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Raz9rblade - 31
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Geschrieben am: 30.03.2011 um 12:46 Uhr
Zuletzt editiert am: 30.03.2011 um 12:47 Uhr
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Ab 16.
Du kannst mit 15 n Mofa-Schein machen und dann mit 25ccm rumgurken, aber da ist jeder Fahrradfahrer schon schneller.
*̡͌l̡*̡̡ ̴̡ı̴̴̡ ̡̡͡|̲̲̲͡͡͡ ̲▫̲͡ ̲̲̲͡͡π̲̲͡͡ ̲̲͡▫̲̲͡͡ ̲|̡̡̡ ̡ ̴̡ı̴̡̡ *̡͌l̡* © by __M4tZe 2010
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-H2O- - 31
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Geschrieben am: 30.03.2011 um 12:50 Uhr
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Zitat von Raz9rblade: Ab 16.
Du kannst mit 15 n Mofa-Schein machen und dann mit 25ccm rumgurken, aber da ist jeder Fahrradfahrer schon schneller.
ja aber ich will nicht wisen wie lange du 25kmh mim fahrad fährst :)
Alt + F4 und der Tag gehört dir!
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__Technoo
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Geschrieben am: 30.03.2011 um 12:51 Uhr
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Zitat von __Technoo: Hey :)
Ab wieviel Jahren darf man einen Moped ( 50 ccm ) Führerschein machen? Und dann auch fahren?
Und wenn's ab 16 wär, könnte man das Moped so drosseln, dass man mit 15 schon damit langsamer fahren könnte?
MFG, Aldi :)
Noch dazuzusagen, dass es ein Fahrzeug aus der DDR ist, und dort würde gelten:
Kleinkrafträder die bis zu 50 km/h schnell sind und vor dem 31.12.2001 erstmals zugelassen wurden gelten aber auch als Moped - obwohl sie streng genommen fünf km/h zu schnell sind. Hier gilt noch die alte Gesetzeslage der Führerscheinklasse 4. Mit ein bisschen Glück dürfen Sie mit der Führerscheinklasse M sogar ein Moped fahren das 60 km/h schnell ist. Dieses geht allerdings nur dann, wenn es sich um ein altes Kleinkraftrad aus der DDR handelt und wenn dieses Fahrzeug bis zum 28.02.1992 auf dem Gebiet der alten DDR zugelassen wurde. Maßgeblich hierfür ist die Verordnung §76 FeV, Nr. 8 §6 Absatz 1.
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__Technoo
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Geschrieben am: 30.03.2011 um 12:53 Uhr
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Zitat von __Technoo: Zitat von __Technoo: Hey :)
Ab wieviel Jahren darf man einen Moped ( 50 ccm ) Führerschein machen? Und dann auch fahren?
Und wenn's ab 16 wär, könnte man das Moped so drosseln, dass man mit 15 schon damit langsamer fahren könnte?
MFG, Aldi :)
Noch dazuzusagen, dass es ein Fahrzeug aus der DDR ist, und dort würde gelten:
Kleinkrafträder die bis zu 50 km/h schnell sind und vor dem 31.12.2001 erstmals zugelassen wurden gelten aber auch als Moped - obwohl sie streng genommen fünf km/h zu schnell sind. Hier gilt noch die alte Gesetzeslage der Führerscheinklasse 4. Mit ein bisschen Glück dürfen Sie mit der Führerscheinklasse M sogar ein Moped fahren das 60 km/h schnell ist. Dieses geht allerdings nur dann, wenn es sich um ein altes Kleinkraftrad aus der DDR handelt und wenn dieses Fahrzeug bis zum 28.02.1992 auf dem Gebiet der alten DDR zugelassen wurde. Maßgeblich hierfür ist die Verordnung §76 FeV, Nr. 8 §6 Absatz 1.
Oder auch:
8. § 6 Abs. 1 zu Klasse M
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
b) dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
c) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Wie Fahrräder mit Hilfsmotor werden beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 behandelt
a) Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³, wenn sie vor dem 1. September 1952 erstmals in den Verkehr gekommen sind und die durch die Bauart bestimmte Höchstleistung ihres Motors 0,7 kW (1 PS) nicht überschreitet,
b) Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie vor dem 1. Januar 1957 erstmals in den Verkehr gekommen sind und das Gewicht des betriebsfähigen Fahrzeugs mit dem Hilfsmotor, jedoch ohne Werkzeug und ohne den Inhalt des Kraftstoffbehälters — bei Fahrzeugen, die für die Beförderung von Lasten eingerichtet sind, auch ohne Gepäckträger — 33 kg nicht übersteigt; diese Gewichtsgrenze gilt nicht bei zweisitzigen Fahrzeugen (Tandems) und Fahrzeugen mit drei Rädern.
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Raz9rblade - 31
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Geschrieben am: 30.03.2011 um 12:56 Uhr
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Zitat von -H2O-: Zitat von Raz9rblade: Ab 16.
Du kannst mit 15 n Mofa-Schein machen und dann mit 25ccm rumgurken, aber da ist jeder Fahrradfahrer schon schneller.
ja aber ich will nicht wisen wie lange du 25kmh mim fahrad fährst :)
So schnell ist das jetzt auch nicht ...
*̡͌l̡*̡̡ ̴̡ı̴̴̡ ̡̡͡|̲̲̲͡͡͡ ̲▫̲͡ ̲̲̲͡͡π̲̲͡͡ ̲̲͡▫̲̲͡͡ ̲|̡̡̡ ̡ ̴̡ı̴̡̡ *̡͌l̡* © by __M4tZe 2010
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daN_i - 32
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Geschrieben am: 30.03.2011 um 13:00 Uhr
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Zitat von Raz9rblade: Zitat von -H2O-: Zitat von Raz9rblade: Ab 16.
Du kannst mit 15 n Mofa-Schein machen und dann mit 25ccm rumgurken, aber da ist jeder Fahrradfahrer schon schneller.
ja aber ich will nicht wisen wie lange du 25kmh mim fahrad fährst :)
So schnell ist das jetzt auch nicht ...
Schnell genug, um auf Dauer mit dem Fahrrad nicht mithalten zu können.
Ganz abzusehen davon, wie schnell du mit nem Fahrrad nen Berg hochkommst.
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__Technoo
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Geschrieben am: 30.03.2011 um 13:04 Uhr
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Hallo? :D
Ich hab ne Frage gestellt :D
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bigfeets - 31
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Geschrieben am: 30.03.2011 um 13:06 Uhr
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ab 16 offen (m)
und ab 15 gedrosselt auf 25km/h (mofaschein)
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__Technoo
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Geschrieben am: 30.03.2011 um 13:13 Uhr
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Zitat von bigfeets: ab 16 offen (m)
und ab 15 gedrosselt auf 25km/h (mofaschein)
aber ich kann mit dem Moped( fährt übrigens 60 km/h), könnte ich es gedrosselt fahrn?
Aber dann müsste ich ja Mofa und Mopedführerschien machen, oder?
Super Tofuboy ftw. ! ! (:
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bigfeets - 31
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Geschrieben am: 30.03.2011 um 13:15 Uhr
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Zitat von __Technoo: Zitat von bigfeets: ab 16 offen (m)
und ab 15 gedrosselt auf 25km/h (mofaschein)
aber ich kann mit dem Moped( fährt übrigens 60 km/h), könnte ich es gedrosselt fahrn?
Aber dann müsste ich ja Mofa und Mopedführerschien machen, oder?
wa hasch du für ein moped?
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__Technoo
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Geschrieben am: 30.03.2011 um 13:15 Uhr
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Simson Habicht ( zu DDR Zeiten, fährt 60 km/h)
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bigfeets - 31
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Geschrieben am: 30.03.2011 um 13:18 Uhr
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kansch die auf 25 km/h drosseln?
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__Technoo
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Geschrieben am: 30.03.2011 um 13:21 Uhr
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keine Ahnung :D
Aber wenn ich drosseln würden, müsste ja eigentlich ich zuerst mit 15 nen Mofaführerschein machn, oder?
Super Tofuboy ftw. ! ! (:
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redmann - 39
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Geschrieben am: 30.03.2011 um 13:21 Uhr
Zuletzt editiert am: 30.03.2011 um 13:22 Uhr
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Zitat von __Technoo: Zitat von __Technoo: Zitat von __Technoo: Hey :)
Ab wieviel Jahren darf man einen Moped ( 50 ccm ) Führerschein machen? Und dann auch fahren?
Und wenn's ab 16 wär, könnte man das Moped so drosseln, dass man mit 15 schon damit langsamer fahren könnte?
MFG, Aldi :)
Noch dazuzusagen, dass es ein Fahrzeug aus der DDR ist, und dort würde gelten:
Kleinkrafträder die bis zu 50 km/h schnell sind und vor dem 31.12.2001 erstmals zugelassen wurden gelten aber auch als Moped - obwohl sie streng genommen fünf km/h zu schnell sind. Hier gilt noch die alte Gesetzeslage der Führerscheinklasse 4. Mit ein bisschen Glück dürfen Sie mit der Führerscheinklasse M sogar ein Moped fahren das 60 km/h schnell ist. Dieses geht allerdings nur dann, wenn es sich um ein altes Kleinkraftrad aus der DDR handelt und wenn dieses Fahrzeug bis zum 28.02.1992 auf dem Gebiet der alten DDR zugelassen wurde. Maßgeblich hierfür ist die Verordnung §76 FeV, Nr. 8 §6 Absatz 1.
Oder auch:
8. § 6 Abs. 1 zu Klasse M
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
b) dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
 c) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. 
Wie Fahrräder mit Hilfsmotor werden beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 behandelt
a) Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³, wenn sie vor dem 1. September 1952 erstmals in den Verkehr gekommen sind und die durch die Bauart bestimmte Höchstleistung ihres Motors 0,7 kW (1 PS) nicht überschreitet,
b) Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie vor dem 1. Januar 1957 erstmals in den Verkehr gekommen sind und das Gewicht des betriebsfähigen Fahrzeugs mit dem Hilfsmotor, jedoch ohne Werkzeug und ohne den Inhalt des Kraftstoffbehälters — bei Fahrzeugen, die für die Beförderung von Lasten eingerichtet sind, auch ohne Gepäckträger — 33 kg nicht übersteigt; diese Gewichtsgrenze gilt nicht bei zweisitzigen Fahrzeugen (Tandems) und Fahrzeugen mit drei Rädern.
warum zitierst du dich 2 mal??? 
vorallem wenn du die gesetzes auszüge bereits hast?
hol dir den ring DIRK!
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bigfeets - 31
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Geschrieben am: 30.03.2011 um 13:22 Uhr
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1. i glaub die kansch garit drosseln
2. Du müsstest mit 15 die Mofaprüfbescheinigung machen und mit 16 dann den rollerschein(M)
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