sweeet - 40
Halbprofi
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Dabei seit 06.2005
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Beiträge
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Geschrieben am: 19.01.2011 um 19:16 Uhr
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Hallo,
weiß jemand bescheid, ob ich neben der Ausbildung meherere Mini-Jobs haben darfs, auch wenn ich nicht über die 400 Euro hinauskomme?
Spielt da denn das Alter auch eine Rolle? Angenommen ich bin volljährig und will noch einmal eine Ausbildung machen, verdien meinetwegen 600 euro brutto, arbeite neben zu samstags bei Stelle A und verdiene 150 euro, sonntags arbeite ich bei stelle B und verdiene 250 euro... somit 400 zusammen ist das zulässig ???
Bitte um Hilfe!
Danke
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-_M_- - 31
Experte
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Dabei seit 09.2007
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Geschrieben am: 19.01.2011 um 19:23 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.01.2011 um 19:23 Uhr
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Dein "Hauptarbeitgeber" (Ausbilder) muss damit einverstanden sein.
Der Mensch hat die Atombombe erfunden.Keine Maus der Welt käme auf die Idee eine Mausefalle zu bauen
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Nik007 - 30
Champion
(offline)
Dabei seit 04.2007
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Geschrieben am: 19.01.2011 um 19:23 Uhr
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Kann ich dir nicht sagen aber mit deiner Rechnung stimmt das jedenfalls nicht, weil es werden dann die 150€+250€ zu den 600€ brutto dazugerechnet und dass ist dann dein einkommen.
Stolzer Deutscher!!!
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lArSoN - 39
Profi
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Dabei seit 09.2003
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Beiträge
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Geschrieben am: 19.01.2011 um 19:23 Uhr
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soweit ich weiß, ist das in ordnung, sofern man nicht über die 400euro kommt
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Slum - 34
Profi
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Dabei seit 12.2010
586
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Geschrieben am: 19.01.2011 um 19:26 Uhr
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Ja die darf man haben (400€ Jobs)
1. Muss beim Hauptarbeitgeber gemeldet werden.
2. Vorsicht mit zu vielen dieser Jobs denn,
es kann schnell passieren das du dann plötzlich nur noch einen oder gar keinen freien tag im Monat hast !
07.02.2011
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N0ise - 36
Anfänger
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Dabei seit 11.2007
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Geschrieben am: 19.01.2011 um 19:27 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.01.2011 um 19:27 Uhr
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Es gibt auch Arbeitnehmer, die 2 oder mehr Minijobs gleichzeitig betreiben wollen. Im Folgenden gehe ich von 2 Minijobs (Job A und Job B) aus. Wenn beide Minijobs zusammen unter 400 €/Monat bleiben, führt dies zu keinerlei Problemen. Dennoch sollten beide Arbeitgeber über das Vorhandensein eines weiteren Minijobs informiert sein. Dies ist in der Regel auch eine Bedingung im Arbeitsvertrag.
Wenn die Minijobs zusammen über 400 €/Monat einbringen, müssen die beteiligten Arbeitgeber informiert werden: Die Jobs beiden können nämlich (weil über 400 €/Monat) nicht mehr als "geringfügige Arbeitsverhältnisse" geführt werden. D. h. sie müssen bei der Minijob-Zentrale abgemeldet und dann wie normale "versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse" mit Steuerkarten, Sozialversicherungen und allem Drumherum (z. B. erhöhte Abzüge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer) betrieben werden.
Laut Auskunft der www.Minijob-Zentrale.de gibt es hierzu eventuell folgende Alternativen, die vor dem ersten Monat mit über 400 € gewählt werden müssen:
Quelle: [link=null]http://www.klicktipps.de/minijob_400euro.php" target="_blank">Das ist ein Link
edit: ich bin zu blöd zum Linken ^^
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bumble_beee - 36
Profi
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Dabei seit 12.2004
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Geschrieben am: 19.01.2011 um 19:27 Uhr
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Zitat von Nik007: Kann ich dir nicht sagen aber mit deiner Rechnung stimmt das jedenfalls nicht, weil es werden dann die 150€+250€ zu den 600€ brutto dazugerechnet und dass ist dann dein einkommen.
falsch, der nebenverdienst hat mit dem ausbildungsgehalt nichts zu tun
alles unter 400 € wird nicht versteuert
zu der Frage, ehrlich gesagt weiß ich es nicht: wie schon gesagt, du darfst nicht über die 4oo € und dein AG muss zustimmen!
Faulheit-ist die Angewohnheit sich auszuruhen, bevor man müde ist
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LAbLaCk - 35
Profi
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Dabei seit 12.2005
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Geschrieben am: 19.01.2011 um 19:36 Uhr
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Musst es deinem
Chef sagen das du ein minijob machen willst wenn du es nicht sagst kann er dich fristlos kundigen
Also Überlege was
Du machst
Diese Nachricht kann leider nicht angezeigt werden. Bitte wenden sie sich an den Admin LAbLaCk
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sweeet - 40
Halbprofi
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Dabei seit 06.2005
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Geschrieben am: 19.01.2011 um 19:38 Uhr
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Ok erstmal danke für eure Beiträge, mir gehts hauptsächlich darum ob ich als Azubi mehrere minijobs haben darf, greift da denn nicht das Jugenschutzgesetz ?
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DocLove - 44
Champion
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Dabei seit 05.2006
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Geschrieben am: 19.01.2011 um 19:40 Uhr
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Zitat von sweeet: Ok erstmal danke für eure Beiträge, mir gehts hauptsächlich darum ob ich als Azubi mehrere minijobs haben darf, greift da denn nicht das Jugenschutzgesetz ?
bist 25 oder 15? du bist fürs JuschuG zu alt
Dieser Beitrag enthielt Spuren von Sarkasmus und Ironie. Im Zweifel fragen sie ihren Arzt/Apotheker
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-Shining- - 32
Fortgeschrittener
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Dabei seit 07.2009
43
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Geschrieben am: 19.01.2011 um 19:44 Uhr
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du bist doch nicht mehr jugendlich oder ?
als gilt das jugenarbeiteschutzgesetz doch auch nicht.
bei uns ist es so geregelt das ich nicht über 45 stunden die woche darf.
ich hab ne 35 stunden woche ..
klär doch am besten mit dem jeweiligen betrieb vorher ab, ob es möglich ist zweitjobs zu machen ^^
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sweeet - 40
Halbprofi
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Dabei seit 06.2005
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Geschrieben am: 19.01.2011 um 19:46 Uhr
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Zitat von DocLove: Zitat von sweeet: Ok erstmal danke für eure Beiträge, mir gehts hauptsächlich darum ob ich als Azubi mehrere minijobs haben darf, greift da denn nicht das Jugenschutzgesetz ?
bist 25 oder 15? du bist fürs JuschuG zu alt
1. Ich stell die Frage nicht für mich, denn ich bin bereits Geselle und hab nicht vor noch einmal eine Ausbildung zu machen.
2. Hat das nichts mit dem eigentlichen Alter zu tun, denn das JuschuG greift nicht nur bei "Minderjährigen" sondern auch wenn es sich um Schüler bzw. Lehrlinge handelt!!
Also einfach nichts sagen wenn ich keine Ahnung hab hm ?!
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hipi - 38
Champion
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Dabei seit 09.2002
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Geschrieben am: 19.01.2011 um 19:59 Uhr
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Bei LEhrlingen ab 18 JAhren greift definitiv kein Jugendschutzgesetz!
FÜR eine Ban Funktion im TU-Forum!
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Kutschii - 32
Fortgeschrittener
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Dabei seit 07.2007
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Geschrieben am: 19.01.2011 um 20:00 Uhr
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Wenn du des von Anfang an sagen würdest für wen du suchst wär das ne große hilfe würd ich sagen
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sweeet - 40
Halbprofi
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Dabei seit 06.2005
206
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Geschrieben am: 19.01.2011 um 20:03 Uhr
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Zitat von Kutschii: Wenn du des von Anfang an sagen würdest für wen du suchst wär das ne große hilfe würd ich sagen
Lässt sich das denn nicht herauslesen??? Ich suche für eine volljährige Person, die eine Lehre macht und nebenzu 2 Minijobs haben möchte um 400 extra zu verdienen!!
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hipi - 38
Champion
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Dabei seit 09.2002
4152
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Geschrieben am: 19.01.2011 um 20:06 Uhr
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Spricht nix dagegen. Mit den gennanten Einschränkungen.
- AG muss bescheid wissen und einverstaden sein
- zusammen nicht über 400 Euro
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