vinzling - 29
Profi
(offline)
Dabei seit 04.2008
511
Beiträge
|
Geschrieben am: 04.01.2011 um 16:51 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.01.2011 um 16:54 Uhr
|
|
das kommt ja immer in allen serien und filmen vor, dass polizisten bei einer verfolgungsjagd ein auto beschlagnahmen und es dann zu schrott fahren :D
dürfen das deutsche polizisten überhaupt?
mfg
|
|
RUSSiA-B0Y__ - 35
Anfänger
(offline)
Dabei seit 01.2011
1
Beitrag
|
Geschrieben am: 04.01.2011 um 17:00 Uhr
|
|
wieso willst das auch machen ??
nein :D sie dürfen das aber müssen danach zahlen hald die polizeistelle da ;)
|
|
JohnRambo7 - 39
Experte
(offline)
Dabei seit 01.2010
1778
Beiträge
|
Geschrieben am: 04.01.2011 um 17:03 Uhr
|
|
der will reales gta spielen
du hältsch dein Schnauze!
|
|
gottessohn81 - 43
Profi
(offline)
Dabei seit 08.2009
458
Beiträge
|
Geschrieben am: 04.01.2011 um 17:04 Uhr
|
|
Zitat von vinzling: das kommt ja immer in allen serien und filmen vor, dass polizisten bei einer verfolgungsjagd ein auto beschlagnahmen und es dann zu schrott fahren :D
dürfen das deutsche polizisten überhaupt?
mfg
auf so was kommt man nur wenn rtl der hauptsender ist.!!!
ja nee ist klar
|
|
gibbs59 - 66
Experte
(offline)
Dabei seit 04.2010
1864
Beiträge
|
Geschrieben am: 04.01.2011 um 17:05 Uhr
|
|
Ich habe mir bis heute keine gedanken darüber gemacht, wieso du ? ? ?
Quad
|
|
vinzling - 29
Profi
(offline)
Dabei seit 04.2008
511
Beiträge
|
Geschrieben am: 04.01.2011 um 17:05 Uhr
|
|
nein 
ich hab nur kürzlich mal cobra11 oder so geschaut :D
|
|
erzengel13 - 99
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 10.2006
141
Beiträge
|
Geschrieben am: 04.01.2011 um 17:08 Uhr
|
|
cobra 11 ?
also doch rtl
http://www.hanf-spiel.de/327596
|
|
DKNDD - 32
Profi
(offline)
Dabei seit 08.2010
403
Beiträge
|
Geschrieben am: 04.01.2011 um 17:11 Uhr
|
|
Hey Cobra 11 ist geil xD
Ne falls durch einen Polizeieinsatzt jemand oder etwas zu Schaden kommt, zahlt der Staad den verursachten Schaden ^^
Jedenfalls soweit ich weis^^
|
|
engel70 - 55
Anfänger
(offline)
Dabei seit 07.2006
10
Beiträge
|
Geschrieben am: 04.01.2011 um 17:13 Uhr
|
|
Also erstens darf die Polizei jederzeit im Rahmen der Gefahrenabwehr dein Auto beschlagnahmen und polizeiliche Aufgaben ( auch verfolgungsfahrten) wahrzunehmen. Allerdings darf das nur dann geschehen wenn es wirklich dringend notwendig ist.
Aber nicht nur die Polizei darf das. In einigen Bundesländern darf das auch die Feuerwehr wie zum
Beispiel in Berlin. Wenn bei einem freiwilligen Feuerwehrmann der Piepser piept und er keine andere Möglichkeit hat zum Feuerwehrhaus zukommen darf er auf der Straße ein Auto anhalten und sich zum Feuerwehrhaus fahren zulassen. In diesem Moment wird dieses Fahrzeug zum Feuerwehrfahrzeug ( ist wirklich so). Und sollte dabei mit dem Fahrzeug was passieren ist es über die Landesversicherung versichert. So verhält es sich auch bei einem Polizeieinsatz.
|
|
vinzling - 29
Profi
(offline)
Dabei seit 04.2008
511
Beiträge
|
Geschrieben am: 04.01.2011 um 17:20 Uhr
|
|
Zitat von engel70: Also erstens darf die Polizei jederzeit im Rahmen der Gefahrenabwehr dein Auto beschlagnahmen und polizeiliche Aufgaben ( auch verfolgungsfahrten) wahrzunehmen. Allerdings darf das nur dann geschehen wenn es wirklich dringend notwendig ist.
Aber nicht nur die Polizei darf das. In einigen Bundesländern darf das auch die Feuerwehr wie zum
Beispiel in Berlin. Wenn bei einem freiwilligen Feuerwehrmann der Piepser piept und er keine andere Möglichkeit hat zum Feuerwehrhaus zukommen darf er auf der Straße ein Auto anhalten und sich zum Feuerwehrhaus fahren zulassen. In diesem Moment wird dieses Fahrzeug zum Feuerwehrfahrzeug ( ist wirklich so). Und sollte dabei mit dem Fahrzeug was passieren ist es über die Landesversicherung versichert. So verhält es sich auch bei einem Polizeieinsatz.
danke :)
|
|
Like-a-G6 - 38
Experte
(offline)
Dabei seit 10.2010
1088
Beiträge
|
Geschrieben am: 04.01.2011 um 19:19 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.01.2011 um 19:20 Uhr
|
|
Zitat von vinzling: Zitat von engel70: Also erstens darf die Polizei jederzeit im Rahmen der Gefahrenabwehr dein Auto beschlagnahmen und polizeiliche Aufgaben ( auch verfolgungsfahrten) wahrzunehmen. Allerdings darf das nur dann geschehen wenn es wirklich dringend notwendig ist.
Aber nicht nur die Polizei darf das. In einigen Bundesländern darf das auch die Feuerwehr wie zum
Beispiel in Berlin. Wenn bei einem freiwilligen Feuerwehrmann der Piepser piept und er keine andere Möglichkeit hat zum Feuerwehrhaus zukommen darf er auf der Straße ein Auto anhalten und sich zum Feuerwehrhaus fahren zulassen. In diesem Moment wird dieses Fahrzeug zum Feuerwehrfahrzeug ( ist wirklich so). Und sollte dabei mit dem Fahrzeug was passieren ist es über die Landesversicherung versichert. So verhält es sich auch bei einem Polizeieinsatz.
danke :)
wobei ein Freiwilliger keine Sonderrechte/Wegerechte hat und sich an den normalen Verkehr anpassen muss !
EDIT dran ändert auch das "Feuerwehr im EInsatz"-Schildchen rein garnix.
|
|
engel70 - 55
Anfänger
(offline)
Dabei seit 07.2006
10
Beiträge
|
Geschrieben am: 04.01.2011 um 21:07 Uhr
|
|
Da gebe ich dir teilweise recht. Allerdings darf er z.b eine rote Ampel überfahren und auch die Geschwindigkeit darf er überschreiten. Natürlich immer nur alles im Rahmen und den Umständen angepasst. Und es darf auf KEINENfall irgendjemand gefährdet werden. In Ulm ist es gänzlich verboten rote Ampel zu überqueren.
Aber das weicht ja jetzt dann eh vom Thema etwas ab.
|
|
Like-a-G6 - 38
Experte
(offline)
Dabei seit 10.2010
1088
Beiträge
|
Geschrieben am: 04.01.2011 um 21:54 Uhr
|
|
Zitat von engel70: Da gebe ich dir teilweise recht. Allerdings darf er z.b eine rote Ampel überfahren und auch die Geschwindigkeit darf er überschreiten. Natürlich immer nur alles im Rahmen und den Umständen angepasst. Und es darf auf KEINENfall irgendjemand gefährdet werden. In Ulm ist es gänzlich verboten rote Ampel zu überqueren.
Aber das weicht ja jetzt dann eh vom Thema etwas ab.
jo, auch kann man mal mit 140 ins Dorf reinrasen und geblitzt werden, werden meistens 2 Augen zugedrückt.
|
|
engel70 - 55
Anfänger
(offline)
Dabei seit 07.2006
10
Beiträge
|
Geschrieben am: 01.02.2011 um 13:20 Uhr
|
|
Also wenn du mit 140 in einen Ort rein saust und geblitzt wirst dann wird kein Richter mehr ein Auge zudrücken. Das kann ich dir mit Sicherheit sagen. Aus eigenem Interesse habe ich an mehreren gerichtsverhandlungen als Zuhörer teilgenommen und da wurde als Grenze immer der rahmen von 20-30 km/h angesetzt. Alles was drüber war gilt dann nämlich als unangemessen. In diesem Sinne immer dran denken es ist euer Führerschein und wichtig ist das ihr gesund zum Einsatz am Gerätehaus ankommt und nicht das euch eure Kollegen bzw Kameraden aus dem Auto holen müssen. Grüßle .....
|
|