Geschrieben am: 09.01.2011 um 21:11 Uhr
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wenn mn jemand suizidgeährdeten in die psychatrie einweißt dann geschieht das unter der Begründun der VORÜBERGEHENDEN Unzurechnungsfähigkeit. Wenn jemand wirklich den festen Wunsch hat zu sterben und auch Medikamente und Therapie das nicht ändern könnten würde kein Arzt der Welt den Patienten sein leben lang am Bett fixieren. Aber bei Drogenkonsum über einen längeren Zeitraum kann nicht von vorübergehender Unzuechnungsfähigkeit gesprochen werden.
"You tried your best and you failed miserably. The lesson is: never try!"
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