manman22
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Geschrieben am: 04.10.2010 um 20:30 Uhr
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moin,
ich bin momentan 21 und hab vor demnächst endlich mal noch nen motorradführerschein (klasse A) zu machen. A1 und Be hab ich jetzt schon n paar tage, deshalb auch schon länger keine probezeit mehr.
wenn ich jetzt A mach, komm ich dann wieder in die probezeit?
wenn ja wie lange?
gilt die probezeit dann nur für klasse A oder auch für alle anderen klassen?
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BomChikaWaWa - 34
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Geschrieben am: 04.10.2010 um 20:33 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.10.2010 um 20:34 Uhr
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Ja du kommst wieder in die Probezeit aber nur bei dem Führerschein A
I wear my Sunglasses Tonigth *OoO*
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manman22
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Geschrieben am: 04.10.2010 um 20:34 Uhr
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und für wie lange?
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HasaMaex - 32
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Geschrieben am: 04.10.2010 um 20:36 Uhr
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normal 2 jahre oder?
Zum Starten "Beliebige Taste" drücken .... wo ist die Beliebigtaste?!
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_Unbekannter
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Geschrieben am: 04.10.2010 um 20:39 Uhr
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2 Jahre komplette Probezeit egal welcher Führerschein und Motorradprobezeit (auf 34ps begrenzt) gilt 2 Jahre
Dieser Beitrag kann Spuren von Nüssen, Milchpulver und Sarkasmus enthalten.
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-Goldi-
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Geschrieben am: 04.10.2010 um 20:39 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.10.2010 um 20:40 Uhr
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Probezeit beim Erwerb der Fahrerlaubnis
Situation in Deutschland
Bei erstmaligem Erwerb der Fahrerlaubnis gilt in Deutschland eine zweijährige Probezeit hinsichtlich der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges auf öffentlichem Verkehrsgrund (StVG § 2a Abs. 1). Bei einem schwerwiegenden Verstoß („A-Verstoß“) oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen („B-Verstoß“) innerhalb der Probezeit muss der Delinquent an einem Aufbauseminar teilnehmen. Die Probezeit verlängert sich dann einmalig um 2 Jahre.
Die Probezeit muss nur einmal durchlaufen werden; wenn beispielsweise bereits mit 16 die Fahrerlaubnis Klasse A1 erworben wurde, wird für später erworbene Führerschein-Klassen (etwa B oder A) keine weitere Probezeit gefordert. Der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse L, M und T wird jedoch nicht auf die Probezeit angerechnet.
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-NoRules- - 31
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Geschrieben am: 04.10.2010 um 20:41 Uhr
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scheißegal ahh
» Ich bin dankbar, deshalb glaubt dieser Mann an Gott
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HasaMaex - 32
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Geschrieben am: 04.10.2010 um 20:41 Uhr
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Zitat von -Goldi-:
Probezeit beim Erwerb der Fahrerlaubnis
Situation in Deutschland
Bei erstmaligem Erwerb der Fahrerlaubnis gilt in Deutschland eine zweijährige Probezeit hinsichtlich der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges auf öffentlichem Verkehrsgrund (StVG § 2a Abs. 1). Bei einem schwerwiegenden Verstoß („A-Verstoß“) oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen („B-Verstoß“) innerhalb der Probezeit muss der Delinquent an einem Aufbauseminar teilnehmen. Die Probezeit verlängert sich dann einmalig um 2 Jahre.
Die Probezeit muss nur einmal durchlaufen werden; wenn beispielsweise bereits mit 16 die Fahrerlaubnis Klasse A1 erworben wurde, wird für später erworbene Führerschein-Klassen (etwa B oder A) keine weitere Probezeit gefordert. Der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse L, M und T wird jedoch nicht auf die Probezeit angerechnet.
also keine probezeit oder wie`??
Zum Starten "Beliebige Taste" drücken .... wo ist die Beliebigtaste?!
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-Goldi-
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Geschrieben am: 04.10.2010 um 20:42 Uhr
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Zitat von HasaMaex: Zitat von -Goldi-:
Probezeit beim Erwerb der Fahrerlaubnis
Situation in Deutschland
Bei erstmaligem Erwerb der Fahrerlaubnis gilt in Deutschland eine zweijährige Probezeit hinsichtlich der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges auf öffentlichem Verkehrsgrund (StVG § 2a Abs. 1). Bei einem schwerwiegenden Verstoß („A-Verstoß“) oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen („B-Verstoß“) innerhalb der Probezeit muss der Delinquent an einem Aufbauseminar teilnehmen. Die Probezeit verlängert sich dann einmalig um 2 Jahre.
Die Probezeit muss nur einmal durchlaufen werden; wenn beispielsweise bereits mit 16 die Fahrerlaubnis Klasse A1 erworben wurde, wird für später erworbene Führerschein-Klassen (etwa B oder A) keine weitere Probezeit gefordert. Der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse L, M und T wird jedoch nicht auf die Probezeit angerechnet.
also keine probezeit oder wie`??
nur wenn er schon seit zwei jahren ein Führerschein hat.
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HasaMaex - 32
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Geschrieben am: 04.10.2010 um 20:43 Uhr
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gut zu wissen =)
Zum Starten "Beliebige Taste" drücken .... wo ist die Beliebigtaste?!
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manman22
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Geschrieben am: 04.10.2010 um 20:47 Uhr
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okay. gut zu wissen, keine probezeit mehr.
aber wie lange gilt die max. 34ps regel?
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-Goldi-
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Geschrieben am: 04.10.2010 um 20:48 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.10.2010 um 20:50 Uhr
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Zitat von manman22: okay. gut zu wissen, keine probezeit mehr.
aber wie lange gilt die max. 34ps regel?
leider zwei jahre zu gewöhnung -.-
edit. höchstenst du bist 25 dann darfst gleich offen fahrn
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HasaMaex - 32
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Geschrieben am: 04.10.2010 um 20:50 Uhr
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Zitat von -Goldi-: Zitat von manman22: okay. gut zu wissen, keine probezeit mehr.
aber wie lange gilt die max. 34ps regel?
leider zwei jahre zu gewöhnung -.-
mist, doch keine Fireblade =(
Zum Starten "Beliebige Taste" drücken .... wo ist die Beliebigtaste?!
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Lowen92 - 33
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Geschrieben am: 04.10.2010 um 21:13 Uhr
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Zitat von -Goldi-: Zitat von manman22: okay. gut zu wissen, keine probezeit mehr.
aber wie lange gilt die max. 34ps regel?
leider zwei jahre zu gewöhnung -.-
edit. höchstenst du bist 25 dann darfst gleich offen fahrn
25??
mit 18 bis 35 PS oder so und mit 21 darfste jede Maschine fahren die in Deutschland gefahren werden darf
Whiskey for my Men, beer for my horses!
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-Goldi-
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Geschrieben am: 04.10.2010 um 21:16 Uhr
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Zitat von Lowen92: Zitat von -Goldi-: Zitat von manman22: okay. gut zu wissen, keine probezeit mehr.
aber wie lange gilt die max. 34ps regel?
leider zwei jahre zu gewöhnung -.-
edit. höchstenst du bist 25 dann darfst gleich offen fahrn
25??
mit 18 bis 35 PS oder so und mit 21 darfste jede Maschine fahren die in Deutschland gefahren werden darf
nein stimmt net des wurde geändert
18 + zwei jahre probezeit also darfst mit 20 alles fahrn
hast aber noch kein führerschein und machts A mit 25 hast 2 jahre probezeit darfst aber offen fahrn
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_schmidde - 35
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Geschrieben am: 04.10.2010 um 21:16 Uhr
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Zitat von Lowen92: Zitat von -Goldi-: Zitat von manman22: okay. gut zu wissen, keine probezeit mehr.
aber wie lange gilt die max. 34ps regel?
leider zwei jahre zu gewöhnung -.-
edit. höchstenst du bist 25 dann darfst gleich offen fahrn
25??
mit 18 bis 35 PS oder so und mit 21 darfste jede Maschine fahren die in Deutschland gefahren werden darf
erst denken...dann posten! -.-
...wenn mit 18 den führerschein machst hast mit 21 die 2 jahre eingewöhnung ja wohl auch schon hinter dich gebracht oder?
"Jeder macht Fehler, darum gibt es Bleistifte mit Radiergummi!!"
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