Syrakusus
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 02.2009
122
Beiträge
|
Geschrieben am: 11.06.2010 um 15:12 Uhr
|
|
Ist es erlaubt Ganzjahresfeuerwerk unterm Jahr zu zünden?
Neulich hab ich einen Fireball gezündet und ne politesse hat uns erwischt.
Die hat gesagt ich darf das nicht weil man jegliches Feuerwerk nur an Silvester zünden darf.
Ich hab ihr die Verpackung gezeigt und die hat gesagt darfst du trotzdem nicht.
Hatte die Politesse Recht?
|
|
SiXeRt
Champion
(offline)
Dabei seit 10.2007
2834
Beiträge
|
Geschrieben am: 11.06.2010 um 15:14 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.06.2010 um 15:15 Uhr
|
|
nein hat er nicht ! ganz hähriges bzw auch kinderfeuerwerrk genannt. darfst du immer zünden + ist aja auch unterm jahr zum kauf erwärblich !
ҳҳ TU STAR ҳҳ |
|
|
mjb
Profi
(offline)
Dabei seit 11.2003
412
Beiträge
|
Geschrieben am: 11.06.2010 um 15:17 Uhr
|
|
ja hat sie
egal was auf der Verpackung steht Feuerwerk darf nur am 31.12. ab 18 Uhr bis zum 01.01. um 3 Uhr gezündet werden.
für das abbrennen von Feuerwerk außerhalb dieser Zeit ist eine Genehmigung von Amt für Öffentliche Ordnung nötig.
www.markus-braig.de **** www.seelenfänger.net **** www.maushausen.net
|
|
SiXeRt
Champion
(offline)
Dabei seit 10.2007
2834
Beiträge
|
Geschrieben am: 11.06.2010 um 15:20 Uhr
|
|
Zitat von mjb: ja hat sie
egal was auf der Verpackung steht Feuerwerk darf nur am 31.12. ab 18 Uhr bis zum 01.01. um 3 Uhr gezündet werden.
für das abbrennen von Feuerwerk außerhalb dieser Zeit ist eine Genehmigung von Amt für Öffentliche Ordnung nötig.
nicht für das Tischfeuerwerk bzw. Kinderfeuerwerk !
ҳҳ TU STAR ҳҳ |
|
|
luftprinzip - 82
Champion
(offline)
Dabei seit 03.2010
8822
Beiträge
|
Geschrieben am: 11.06.2010 um 15:20 Uhr
|
|
Zitat von mjb: ja hat sie
egal was auf der Verpackung steht Feuerwerk darf nur am 31.12. ab 18 Uhr bis zum 01.01. um 3 Uhr gezündet werden.
für das abbrennen von Feuerwerk außerhalb dieser Zeit ist eine Genehmigung von Amt für Öffentliche Ordnung nötig.
Wunderkerzen und so Kinderzeugs doch schon!?
I still don't believe in Germanys right to exist.
|
|
Wischmopp28 - 33
Champion
(offline)
Dabei seit 02.2006
4925
Beiträge
|
Geschrieben am: 11.06.2010 um 15:21 Uhr
|
|
geh einfach auf einen feldweg oder wo es keinen stört
aber die laschen böller hört sowieso keiner
Brot kann schimmeln, was kannst Du?
|
|
Azazil
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 03.2006
95
Beiträge
|
Geschrieben am: 11.06.2010 um 15:25 Uhr
|
|
Zitat von mjb: ja hat sie
egal was auf der Verpackung steht Feuerwerk darf nur am 31.12. ab 18 Uhr bis zum 01.01. um 3 Uhr gezündet werden.
für das abbrennen von Feuerwerk außerhalb dieser Zeit ist eine Genehmigung von Amt für Öffentliche Ordnung nötig.
nein das gilt nur für Feuerwerk der Klasse 2
Feuerwerk der Klasse 1 wozu das sogenante Kinderfeuerwerk gehört darf ganzjährig abgebrannt werden
die Klassen 3 und 4 dürfen nur von ausgebildeten Pyrotechnikern abgebrannt werden
|
|
DazyNerds - 41
Anfänger
(offline)
Dabei seit 05.2010
22
Beiträge
|
Geschrieben am: 11.06.2010 um 15:26 Uhr
|
|
Zitat von mjb: ja hat sie
egal was auf der Verpackung steht Feuerwerk darf nur am 31.12. ab 18 Uhr bis zum 01.01. um 3 Uhr gezündet werden.
für das abbrennen von Feuerwerk außerhalb dieser Zeit ist eine Genehmigung von Amt für Öffentliche Ordnung nötig.
Dies ist nicht richtig!!
Es kommt ganz drauf an um was es sich genau handelt.
Privatpersonen dürfen, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, während des Jahres alle Artikel der Klasse 1 und T1 ohne Einschränkungen abfeuern. Möchten Sie als Privatperson während des Jahres Klasse 2 Feuerwerk abschiessen, so müssen Sie bei Ihrem Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Dies ist die rechtliche Lage..
HIer findest du den Antrag:
http://www.pyroweb.de/ServiceAusnahmeantrag.php?UID=1276262649D9CBC55C93E29FF578CEBD5814E3D0654C1238F9D0293
|
|
Wischmopp28 - 33
Champion
(offline)
Dabei seit 02.2006
4925
Beiträge
|
Geschrieben am: 11.06.2010 um 15:27 Uhr
|
|
Zitat von Azazil: Zitat von mjb: ja hat sie
egal was auf der Verpackung steht Feuerwerk darf nur am 31.12. ab 18 Uhr bis zum 01.01. um 3 Uhr gezündet werden.
für das abbrennen von Feuerwerk außerhalb dieser Zeit ist eine Genehmigung von Amt für Öffentliche Ordnung nötig.
nein das gilt nur für Feuerwerk der Klasse 2
Feuerwerk der Klasse 1 wozu das sogenante Kinderfeuerwerk gehört darf ganzjährig abgebrannt werden
die Klassen 3 und 4 dürfen nur von ausgebildeten Pyrotechnikern abgebrannt werden
kein wunder das kinder ihre böller selberbauen, die gesetze hier sind viel zu streng
Brot kann schimmeln, was kannst Du?
|
|
neuulmer77 - 48
Profi
(offline)
Dabei seit 02.2007
759
Beiträge
|
Geschrieben am: 11.06.2010 um 15:27 Uhr
|
|
* Klasse 1: Kleinstfeuerwerk (auch Ganzjahresfeuerwerk, Jugendfeuerwerk)
* ganzjährig zu erwerben und abzubrennen; keine Anmeldung erforderlich
lieber HARTZ4 als S04
|
|
Slow_Turtle - 31
Champion
(offline)
Dabei seit 12.2009
2382
Beiträge
|
Geschrieben am: 11.06.2010 um 15:48 Uhr
|
|
Zitat von mjb: ja hat sie
egal was auf der Verpackung steht Feuerwerk darf nur am 31.12. ab 18 Uhr bis zum 01.01. um 3 Uhr gezündet werden.
für das abbrennen von Feuerwerk außerhalb dieser Zeit ist eine Genehmigung von Amt für Öffentliche Ordnung nötig.
is ja widerlich -,-
regel sollte man brechen -,-
|
|
Syrakusus
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 02.2009
122
Beiträge
|
Geschrieben am: 11.06.2010 um 15:48 Uhr
|
|
die hat gesagt das waren knallfrösche
|
|
-Protect- - 36
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 11.2008
308
Beiträge
|
Geschrieben am: 11.06.2010 um 16:12 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.06.2010 um 16:12 Uhr
|
|
Zitat: (...) Feuerwerkskörper der Klasse I dürfen das ganze Jahr über, auch an Personen unter 18 Jahren, abgegeben werden (§21 (1) 1. SprengV). Kinder unter 12 Jahren sollten diese Gegenstände nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden. Der Vertrieb ist auch außerhalb von Verkaufsräumen sowie an Kiosken und im Reisegewerbe erlaubt (§22 (1) und (3) 1.SprengV).(...)
Quelle.
Ist immer wieder witzig mitanzusehen, wie Beamte, die es eigentlich wissen sollten, keinerlei Ahnung von dem haben, was sie Quatschen. Das nächste Mal besagter Politesse einfach ins Gesicht grinsen und den nächsten Feuerwerkskörper der Klasse I zünden. Denn es ist einfach nur noch nervend, wenn Beamte wegen jeglicher Kleinigkeit und ohne rechtliche Grundlage meinen ihren Senf dazu geben zu müssen.
Die Polizei: Ihr Richter und Henker - Ihr Jäger und Totschläger!
|
|
Syrakusus
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 02.2009
122
Beiträge
|
Geschrieben am: 13.06.2010 um 00:44 Uhr
|
|
die typen von der polizei haben echt keine ahnung
|
|
Syrakusus
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 02.2009
122
Beiträge
|
Geschrieben am: 13.06.2010 um 00:44 Uhr
|
|
heute bin ich zur polizei gelaufen und hab gefragt und der typ hatte keine ahnung
|
|
YoloMcSWAG
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 03.2009
398
Beiträge
|
Geschrieben am: 13.06.2010 um 00:49 Uhr
|
|
Zitat von -Protect-: Zitat: (...) Feuerwerkskörper der Klasse I dürfen das ganze Jahr über, auch an Personen unter 18 Jahren, abgegeben werden (§21 (1) 1. SprengV). Kinder unter 12 Jahren sollten diese Gegenstände nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden. Der Vertrieb ist auch außerhalb von Verkaufsräumen sowie an Kiosken und im Reisegewerbe erlaubt (§22 (1) und (3) 1.SprengV).(...)
Quelle.
Ist immer wieder witzig mitanzusehen, wie Beamte, die es eigentlich wissen sollten, keinerlei Ahnung von dem haben, was sie Quatschen. Das nächste Mal besagter Politesse einfach ins Gesicht grinsen und den nächsten Feuerwerkskörper der Klasse I zünden. Denn es ist einfach nur noch nervend, wenn Beamte wegen jeglicher Kleinigkeit und ohne rechtliche Grundlage meinen ihren Senf dazu geben zu müssen.
Vielleicht wollte die Politesse auch mal etwas zu sagen haben, genau wie die Großen.
|
|