Ich_zieh
Champion
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Geschrieben am: 21.03.2010 um 13:49 Uhr
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Zitat von Rubin_: HAllO?!
Ich kann das lesen!
Ic h weiß
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blu3nitr0
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.03.2010 um 13:49 Uhr
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Zitat von Rubin_: HAllO?!
Ich kann das lesen!
sagst du mir jetzt welche webseite?!
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Rubin_ - 27
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.03.2010 um 13:51 Uhr
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Zitat von blu3nitr0: Zitat von Rubin_: HAllO?!
Ich kann das lesen!
sagst du mir jetzt welche webseite?!
Dass weiß ich nicht mehr...
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BarryTrotter - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.03.2010 um 13:54 Uhr
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also ich vermute mal du bist noch keine 18
und unter 18 sind alle abgeschlossenen kaufverträge "schwebend unwirksam" das eheist sie sind solang "schwebend unwirksam" bis deine eltern sagen nein das wollen wir nicht etc. dan MUSS der verkäufer die "ware" zurücknehmen. da du hier aber warscheinlich ein abbo also einen vertrag (also einen kaufvertrag über einen vertag/abbo) ist das von vorneweg un wirksam 
geh auf die seite von dem "anbieter" der die teile macht und der jetzt geld will, und such nach einer e-mail adresse oder sonstwas wo du dich da melden kannst, manchmal ist es einfacher keinen ärger zu machen und einfach iwo über eine nummer die du anrufen musst zurück zu treten als denen mit anwalt zu drohen etc.
nurmaler weise lassen sie dich aber aus dem vertrag zurücktreten.
und je anch dem wie viel geld die schon von dir haben, würd ich wenns nicht all zu viel ist auch nicht anklagen
also keine sorge, die affen wirst wieder los^^
Wär Rechtschraibfeler vinded darv si behahlten!!!^^
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Rubin_ - 27
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.03.2010 um 13:55 Uhr
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Zitat von BarryTrotter: also ich vermute mal du bist noch keine 18
und unter 18 sind alle abgeschlossenen kaufverträge "schwebend unwirksam" das eheist sie sind solang "schwebend unwirksam" bis deine eltern sagen nein das wollen wir nicht etc. dan MUSS der verkäufer die "ware" zurücknehmen. da du hier aber warscheinlich ein abbo also einen vertrag (also einen kaufvertrag über einen vertag/abbo) ist das von vorneweg un wirksam
geh auf die seite von dem "anbieter" der die teile macht und der jetzt geld will, und such nach einer e-mail adresse oder sonstwas wo du dich da melden kannst, manchmal ist es einfacher keinen ärger zu machen und einfach iwo über eine nummer die du anrufen musst zurück zu treten als denen mit anwalt zu drohen etc.
nurmaler weise lassen sie dich aber aus dem vertrag zurücktreten.
und je anch dem wie viel geld die schon von dir haben, würd ich wenns nicht all zu viel ist auch nicht anklagen
 also keine sorge, die affen wirst wieder los^^
Aber ich weiß die Seite nicht mehr!
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kryyymel15 - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.03.2010 um 13:57 Uhr
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ich würd sagen so ein pech aber auch
bei sowas, wo man handynummer oder adresse bzw sonstgleichen angeben muss, finger davon
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blu3nitr0
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.03.2010 um 13:57 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.03.2010 um 13:58 Uhr
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Zitat von Rubin_: Zitat von BarryTrotter: also ich vermute mal du bist noch keine 18
und unter 18 sind alle abgeschlossenen kaufverträge "schwebend unwirksam" das eheist sie sind solang "schwebend unwirksam" bis deine eltern sagen nein das wollen wir nicht etc. dan MUSS der verkäufer die "ware" zurücknehmen. da du hier aber warscheinlich ein abbo also einen vertrag (also einen kaufvertrag über einen vertag/abbo) ist das von vorneweg un wirksam
geh auf die seite von dem "anbieter" der die teile macht und der jetzt geld will, und such nach einer e-mail adresse oder sonstwas wo du dich da melden kannst, manchmal ist es einfacher keinen ärger zu machen und einfach iwo über eine nummer die du anrufen musst zurück zu treten als denen mit anwalt zu drohen etc.
nurmaler weise lassen sie dich aber aus dem vertrag zurücktreten.
und je anch dem wie viel geld die schon von dir haben, würd ich wenns nicht all zu viel ist auch nicht anklagen
 also keine sorge, die affen wirst wieder los^^
!
Aber ich weiß die Seite nicht mehr!
hast du ne sms oder ähnliches bekommen?!
wenn ja....was stand da drinnen<?
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Rubin_ - 27
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.03.2010 um 13:57 Uhr
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Zitat von kryyymel15: ich würd sagen so ein pech aber auch
bei sowas, wo man handynummer oder adresse bzw sonstgleichen angeben muss, finger davon
Dass weiß ich jetzt auch!
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Rubin_ - 27
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.03.2010 um 13:58 Uhr
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Zitat von blu3nitr0: Zitat von Rubin_: Zitat von BarryTrotter: also ich vermute mal du bist noch keine 18
und unter 18 sind alle abgeschlossenen kaufverträge "schwebend unwirksam" das eheist sie sind solang "schwebend unwirksam" bis deine eltern sagen nein das wollen wir nicht etc. dan MUSS der verkäufer die "ware" zurücknehmen. da du hier aber warscheinlich ein abbo also einen vertrag (also einen kaufvertrag über einen vertag/abbo) ist das von vorneweg un wirksam
geh auf die seite von dem "anbieter" der die teile macht und der jetzt geld will, und such nach einer e-mail adresse oder sonstwas wo du dich da melden kannst, manchmal ist es einfacher keinen ärger zu machen und einfach iwo über eine nummer die du anrufen musst zurück zu treten als denen mit anwalt zu drohen etc.
nurmaler weise lassen sie dich aber aus dem vertrag zurücktreten.
und je anch dem wie viel geld die schon von dir haben, würd ich wenns nicht all zu viel ist auch nicht anklagen
 also keine sorge, die affen wirst wieder los^^
hast du ne sms oder ähnliches bekommen?!
wenn ja....was stand da drinnen<?!
Aber ich weiß die Seite nicht mehr!
Da steht i-ein Sch... drinnen, dass ich ein kluger Einkäufer bin!
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blu3nitr0
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.03.2010 um 13:58 Uhr
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Zitat von Rubin_: Zitat von kryyymel15: ich würd sagen so ein pech aber auch
bei sowas, wo man handynummer oder adresse bzw sonstgleichen angeben muss, finger davon
Dass weiß ich jetzt auch!
japp
aus fehler lernt man....
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blu3nitr0
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.03.2010 um 13:59 Uhr
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Zitat von Rubin_:
Da steht i-ein Sch... drinnen, dass ich ein kluger Einkäufer bin!
und genau......?!
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Rubin_ - 27
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.03.2010 um 13:59 Uhr
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Zitat von blu3nitr0: Zitat von Rubin_:
Da steht i-ein Sch... drinnen, dass ich ein kluger Einkäufer bin!
und genau......?!
Sonst nichts
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blu3nitr0
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.03.2010 um 13:59 Uhr
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Zitat von Rubin_: Zitat von blu3nitr0: Zitat von Rubin_:
Da steht i-ein Sch... drinnen, dass ich ein kluger Einkäufer bin!
und genau......?!
Sonst nichts
du bist ein kluger Käufer.....das ist alles?!
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Rubin_ - 27
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.03.2010 um 14:05 Uhr
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55077
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iTzDuRanCe
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Geschrieben am: 21.03.2010 um 14:06 Uhr
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Ja aber für ein Vertrag sollte ja dann irgentwann auch ne Rechnung kommen ??
Oder??
Und sonst kann man dass auch übern Handyvertragspartner zurückverfolgen von wem die sms kam ....
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