Du bist nicht eingeloggt.

Login

Pass

Registrieren

Community
Szene & News
Locations
Impressum

Forum / Young Life

hilfe! an wen muss ich mich wenden?

  -1- -2- vorwärts >>>  
naerd-threar - 115
Anfänger (offline)

Dabei seit 12.2009
14 Beiträge

Geschrieben am: 04.03.2010 um 15:12 Uhr

hallo an alle.

ich MUSS von zu hause ausziehen. bin 18 jahre
alt. mache eine schulische ausbildung, also no
money. ich werd von einem amt an das andere
weiter gereicht. keiner kann mir helfen.


was soll ich tun?
--DroP--
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2009
233 Beiträge

Geschrieben am: 04.03.2010 um 15:15 Uhr

du MUSST?
Wieso denn müssen?

The lessons of life amount not to wisdom, but to scar tissue and callus.

--Joerg--
Champion (offline)

Dabei seit 03.2009
2785 Beiträge

Geschrieben am: 04.03.2010 um 15:15 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.03.2010 um 15:18 Uhr

Zitat von --DroP--:

du MUSST?
Wieso denn müssen?


ums "warum" gehts ja nicht.

Ich würd sagen , ans Arbeitsamt ....

und an die Wohngeldstelle.

Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.

Dead_Memory - 35
Experte (offline)

Dabei seit 01.2009
1728 Beiträge

Geschrieben am: 04.03.2010 um 15:16 Uhr

Zitat von --DroP--:

du MUSST?
Wieso denn müssen?


Ich denke dass das niemanden hier was angeht.

B2T:
Ich kann dir leider nicht weiterhelfen ;-)
WritersPawn - 36
Champion (offline)

Dabei seit 11.2007
3834 Beiträge

Geschrieben am: 04.03.2010 um 15:16 Uhr

Zitat von naerd-threar:

hallo an alle.

ich MUSS von zu hause ausziehen. bin 18 jahre
alt. mache eine schulische ausbildung, also no
money. ich werd von einem amt an das andere
weiter gereicht. keiner kann mir helfen.


was soll ich tun?


Geh zum Arbeitsamt und frag nach Berufausbildungsbeihilfe oder wie auch immer das heißt. Dadurch isses möglich dir eine Wohnung zu nehmen die dir gezahlt wird.

01010110 01101111 01101100 01101100 01101001 01100100 01101001 01101111 01110100 00101110

byne92 - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2007
242 Beiträge

Geschrieben am: 04.03.2010 um 15:16 Uhr

Termin bei Jugendamt..die können dir weiter helfen ;-)
hunterll - 15
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2010
118 Beiträge

Geschrieben am: 04.03.2010 um 15:18 Uhr

wohngemeinschaft zieh in ne wg dann krigs auch geld vom arbeitsamt sicher

xbreakdown - 34
Experte (offline)

Dabei seit 01.2008
1673 Beiträge

Geschrieben am: 04.03.2010 um 15:19 Uhr

Zitat von naerd-threar:

hallo an alle.

ich MUSS von zu hause ausziehen. bin 18 jahre
alt. mache eine schulische ausbildung, also no
money. ich werd von einem amt an das andere
weiter gereicht. keiner kann mir helfen.


was soll ich tun?


ja wie weit wohnst du überhaupt von der schule entfernt -.-
wenns nur z.b. 1stunde - 1stunde 30min weit entfernt is mitm zug bekommst von der arbeitsagentur KEINE wohnung. bei mir zumindest nicht!
aber da es eine schulische ausbildung ist frag die mal trotzdem und du musst höchstwahrscheinlich BaFög beantragen

Österreichisches Sprichwort.Frauen sind wie ein guter Wein, am besten lässt man sie im Keller reifen

Storywriter - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2008
85 Beiträge
Geschrieben am: 04.03.2010 um 15:22 Uhr


Solange du unter 25 Jahre bist und nicht nachweisen kannst, dass es einen wichtigen Grund gibt, wird es dir keine der bisher genannten Behörden erlauben.

Damit du eine Leistung erhältst, musst du aber vorher in den entsprechenden Behörden sozusagen um Erlaubnis bitten, weil sie ja für dich aufkommen müssen.

Am besten frägst du in deinem zuständigen Landratsamt nach und bittest sie, dir eine Auflistung der möglichen Leistungen und Stellen zu machen.

Ich hoffe ich konnte helfen.
CrasyBabe - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2004
206 Beiträge

Geschrieben am: 04.03.2010 um 15:41 Uhr

ich hatte das Problem damals auch und mich haben die damals zum Sozialamt geschickt. Habe dann von denen das Geld für die Wohnung und zum überleben bekommen.

1 + 1 bleibt 2

GingerBell - 44
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2005
338 Beiträge

Geschrieben am: 04.03.2010 um 15:44 Uhr

Soweit ich weiss ist es so, das wenn du unter 25 bist und du ohne Hilfe deinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kannst müssen deine Eltern zahlen. Oder du musst wieder nach Hause, außer du kannst nachweisen das es nicht möglich ist wegen Streit etc.... Kurz gesagt, in einem einfachen Deutsch :-D

Ich würde mich gern geistig mit dir duellieren -aber ich sehe! Du bist UNBEWAFFNET!!! ;-)

--Joerg--
Champion (offline)

Dabei seit 03.2009
2785 Beiträge

Geschrieben am: 04.03.2010 um 15:44 Uhr

Zitat von CrasyBabe:

ich hatte das Problem damals auch und mich haben die damals zum Sozialamt geschickt. Habe dann von denen das Geld für die Wohnung und zum überleben bekommen.



Hm.... gibts das denn in der Art noch ...?

Oder ist das nun Hartz4 ?

Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.

CrasyBabe - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2004
206 Beiträge

Geschrieben am: 04.03.2010 um 15:46 Uhr

Zitat von --Joerg--:

Zitat von CrasyBabe:

ich hatte das Problem damals auch und mich haben die damals zum Sozialamt geschickt. Habe dann von denen das Geld für die Wohnung und zum überleben bekommen.



Hm.... gibts das denn in der Art noch ...?

Oder ist das nun Hartz4 ?


das weiß ich gar nicht! ich hab das damals bekommen als ich 16 war. Seit dem hatte ich damit nichts mehr zu tun. zum glück! Kann aber gut sein, dass das jetzt Harz 4 ist anstatt Sozialgeld!

1 + 1 bleibt 2

--Joerg--
Champion (offline)

Dabei seit 03.2009
2785 Beiträge

Geschrieben am: 04.03.2010 um 15:50 Uhr

hm... ich glaube schon, dass das jetzt Hartz4
ist.

Wie ich das mitbekommen habe, wurde das Sozialgeld ja mit Arbeitslosengeld
zusammengefasst zu Hartz4.

Also... würde er Harzt4 beantragen, würde das
Amt auch die Wohnung bezahlen - entweder
bis zu einer bestimmten Wohnungsgröße oder
bis zu einem bestimmten Mietbetrag.

Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.

xXLuderXx - 40
Profi (offline)

Dabei seit 05.2005
992 Beiträge

Geschrieben am: 04.03.2010 um 15:54 Uhr

also, theorethisch bist du bis 24 verpflichtet zu hause zu wohnen, geld wird nur gezahlt, bei ausnahme fällen..

da du in der schulischen ausbildung bist müsste das Hartz4 greifen, wenn es wirklich eine ausnahme situation ist.
bei einer berufsausbildung würde es über die Berufausbildungsbeihilfe laufen...

ein klick und zu ist... ich hab alles im blick

CrasyBabe - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2004
206 Beiträge

Geschrieben am: 04.03.2010 um 15:59 Uhr

Zitat von --Joerg--:

hm... ich glaube schon, dass das jetzt Hartz4
ist.

Wie ich das mitbekommen habe, wurde das Sozialgeld ja mit Arbeitslosengeld
zusammengefasst zu Hartz4.

Also... würde er Harzt4 beantragen, würde das
Amt auch die Wohnung bezahlen - entweder
bis zu einer bestimmten Wohnungsgröße oder
bis zu einem bestimmten Mietbetrag.


ja dann ist es harz4...
einfach mal beim Landratsamt dann nachfragen. die müssten das ja dann am besten wissen!

1 + 1 bleibt 2

  -1- -2- vorwärts >>>
 

Forum / Young Life

(c) 1999 - 2025 team-ulm.de - all rights reserved - hosted by ibTEC Team-Ulm

- Presse - Blog - Historie - Partner - Nutzungsbedingungen - Datenschutzerklärung - Jugendschutz -