naerd-threar - 115
Anfänger
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Geschrieben am: 04.03.2010 um 15:12 Uhr
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hallo an alle.
ich MUSS von zu hause ausziehen. bin 18 jahre
alt. mache eine schulische ausbildung, also no
money. ich werd von einem amt an das andere
weiter gereicht. keiner kann mir helfen.
was soll ich tun?
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--DroP--
Halbprofi
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Geschrieben am: 04.03.2010 um 15:15 Uhr
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du MUSST?
Wieso denn müssen?
The lessons of life amount not to wisdom, but to scar tissue and callus.
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--Joerg--
Champion
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Geschrieben am: 04.03.2010 um 15:15 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.03.2010 um 15:18 Uhr
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Zitat von --DroP--: du MUSST?
Wieso denn müssen?
ums "warum" gehts ja nicht.
Ich würd sagen , ans Arbeitsamt ....
und an die Wohngeldstelle.
Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.
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Dead_Memory - 35
Experte
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Geschrieben am: 04.03.2010 um 15:16 Uhr
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Zitat von --DroP--: du MUSST?
Wieso denn müssen?
Ich denke dass das niemanden hier was angeht.
B2T:
Ich kann dir leider nicht weiterhelfen
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WritersPawn - 36
Champion
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Geschrieben am: 04.03.2010 um 15:16 Uhr
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Zitat von naerd-threar: hallo an alle.
ich MUSS von zu hause ausziehen. bin 18 jahre
alt. mache eine schulische ausbildung, also no
money. ich werd von einem amt an das andere
weiter gereicht. keiner kann mir helfen.
was soll ich tun?
Geh zum Arbeitsamt und frag nach Berufausbildungsbeihilfe oder wie auch immer das heißt. Dadurch isses möglich dir eine Wohnung zu nehmen die dir gezahlt wird.
01010110 01101111 01101100 01101100 01101001 01100100 01101001 01101111 01110100 00101110
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byne92 - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 04.03.2010 um 15:16 Uhr
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Termin bei Jugendamt..die können dir weiter helfen
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hunterll - 15
Halbprofi
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Geschrieben am: 04.03.2010 um 15:18 Uhr
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wohngemeinschaft zieh in ne wg dann krigs auch geld vom arbeitsamt sicher
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xbreakdown - 34
Experte
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Geschrieben am: 04.03.2010 um 15:19 Uhr
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Zitat von naerd-threar: hallo an alle.
ich MUSS von zu hause ausziehen. bin 18 jahre
alt. mache eine schulische ausbildung, also no
money. ich werd von einem amt an das andere
weiter gereicht. keiner kann mir helfen.
was soll ich tun?
ja wie weit wohnst du überhaupt von der schule entfernt -.-
wenns nur z.b. 1stunde - 1stunde 30min weit entfernt is mitm zug bekommst von der arbeitsagentur KEINE wohnung. bei mir zumindest nicht!
aber da es eine schulische ausbildung ist frag die mal trotzdem und du musst höchstwahrscheinlich BaFög beantragen
Österreichisches Sprichwort.Frauen sind wie ein guter Wein, am besten lässt man sie im Keller reifen
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Storywriter - 35
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 04.03.2010 um 15:22 Uhr
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Solange du unter 25 Jahre bist und nicht nachweisen kannst, dass es einen wichtigen Grund gibt, wird es dir keine der bisher genannten Behörden erlauben.
Damit du eine Leistung erhältst, musst du aber vorher in den entsprechenden Behörden sozusagen um Erlaubnis bitten, weil sie ja für dich aufkommen müssen.
Am besten frägst du in deinem zuständigen Landratsamt nach und bittest sie, dir eine Auflistung der möglichen Leistungen und Stellen zu machen.
Ich hoffe ich konnte helfen.
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CrasyBabe - 40
Halbprofi
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Geschrieben am: 04.03.2010 um 15:41 Uhr
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ich hatte das Problem damals auch und mich haben die damals zum Sozialamt geschickt. Habe dann von denen das Geld für die Wohnung und zum überleben bekommen.
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GingerBell - 44
Halbprofi
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Dabei seit 10.2005
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Geschrieben am: 04.03.2010 um 15:44 Uhr
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Soweit ich weiss ist es so, das wenn du unter 25 bist und du ohne Hilfe deinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kannst müssen deine Eltern zahlen. Oder du musst wieder nach Hause, außer du kannst nachweisen das es nicht möglich ist wegen Streit etc.... Kurz gesagt, in einem einfachen Deutsch
Ich würde mich gern geistig mit dir duellieren -aber ich sehe! Du bist UNBEWAFFNET!!! ;-)
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--Joerg--
Champion
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Dabei seit 03.2009
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Geschrieben am: 04.03.2010 um 15:44 Uhr
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Zitat von CrasyBabe: ich hatte das Problem damals auch und mich haben die damals zum Sozialamt geschickt. Habe dann von denen das Geld für die Wohnung und zum überleben bekommen.
Hm.... gibts das denn in der Art noch ...?
Oder ist das nun Hartz4 ?
Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.
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CrasyBabe - 40
Halbprofi
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Geschrieben am: 04.03.2010 um 15:46 Uhr
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Zitat von --Joerg--: Zitat von CrasyBabe: ich hatte das Problem damals auch und mich haben die damals zum Sozialamt geschickt. Habe dann von denen das Geld für die Wohnung und zum überleben bekommen.
Hm.... gibts das denn in der Art noch ...?
Oder ist das nun Hartz4 ?
das weiß ich gar nicht! ich hab das damals bekommen als ich 16 war. Seit dem hatte ich damit nichts mehr zu tun. zum glück! Kann aber gut sein, dass das jetzt Harz 4 ist anstatt Sozialgeld!
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--Joerg--
Champion
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Dabei seit 03.2009
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Geschrieben am: 04.03.2010 um 15:50 Uhr
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hm... ich glaube schon, dass das jetzt Hartz4
ist.
Wie ich das mitbekommen habe, wurde das Sozialgeld ja mit Arbeitslosengeld
zusammengefasst zu Hartz4.
Also... würde er Harzt4 beantragen, würde das
Amt auch die Wohnung bezahlen - entweder
bis zu einer bestimmten Wohnungsgröße oder
bis zu einem bestimmten Mietbetrag.
Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.
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xXLuderXx - 40
Profi
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Dabei seit 05.2005
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Geschrieben am: 04.03.2010 um 15:54 Uhr
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also, theorethisch bist du bis 24 verpflichtet zu hause zu wohnen, geld wird nur gezahlt, bei ausnahme fällen..
da du in der schulischen ausbildung bist müsste das Hartz4 greifen, wenn es wirklich eine ausnahme situation ist.
bei einer berufsausbildung würde es über die Berufausbildungsbeihilfe laufen...
ein klick und zu ist... ich hab alles im blick
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CrasyBabe - 40
Halbprofi
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Geschrieben am: 04.03.2010 um 15:59 Uhr
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Zitat von --Joerg--: hm... ich glaube schon, dass das jetzt Hartz4
ist.
Wie ich das mitbekommen habe, wurde das Sozialgeld ja mit Arbeitslosengeld
zusammengefasst zu Hartz4.
Also... würde er Harzt4 beantragen, würde das
Amt auch die Wohnung bezahlen - entweder
bis zu einer bestimmten Wohnungsgröße oder
bis zu einem bestimmten Mietbetrag.
ja dann ist es harz4...
einfach mal beim Landratsamt dann nachfragen. die müssten das ja dann am besten wissen!
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