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Polizeikontrolle - Urintest

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SNI87 - 38
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
3345 Beiträge

Geschrieben am: 28.01.2010 um 09:25 Uhr

Zitat von Shark1:

Grundsätzlich musst du garnix machen ;-)
Du kannst den Atemtest verweigern, genau wie auch den Urintest...

Und für den Bluttest braucht die Polizei zumindest einen richterlichen Beschluss :-D
Nimmt die Polizei einen ohne richterlichen Beschluss mit auf die Wache, kann der zuständige Polizist bei negativem Testergebnis wegen Körperverletzung angezeigt werden...

Mein Jurastudium bringt mir doch ab und an was :-D :-D


Ja so ganz vorstellen kann ich mir das nicht. Da könnte ja jeder
erstmal alle tests verweigern und bis der richterliche beschluss kommt, bin ich schon wieder nüchtern (oder nüchterner);-)

Die Welt hat nie eine gute Definition für das Wort Freiheit gefunden.

Knight - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2005
380 Beiträge

Geschrieben am: 28.01.2010 um 10:05 Uhr

Zitat von SNI87:

Zitat von Shark1:

Grundsätzlich musst du garnix machen ;-)
Du kannst den Atemtest verweigern, genau wie auch den Urintest...

Und für den Bluttest braucht die Polizei zumindest einen richterlichen Beschluss :-D
Nimmt die Polizei einen ohne richterlichen Beschluss mit auf die Wache, kann der zuständige Polizist bei negativem Testergebnis wegen Körperverletzung angezeigt werden...

Mein Jurastudium bringt mir doch ab und an was :-D :-D


Ja so ganz vorstellen kann ich mir das nicht. Da könnte ja jeder
erstmal alle tests verweigern und bis der richterliche beschluss kommt, bin ich schon wieder nüchtern (oder nüchterner);-)


Genau das Problem haben die doch momentan in Hamburg so verstärkt, jeder besteht auf den Bluttest und wenn das Nachts ist dann kann das halt schonmal 3-5 Stunden dauern bis der Richterliche Beschluss da ist und in der Zeit sinkt natürlich der Alkoholpegel extrem.

Auge um Auge! Denn nur Vergeltung ist gerechter Lohn!

SNI87 - 38
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
3345 Beiträge

Geschrieben am: 28.01.2010 um 10:22 Uhr

Zitat von Knight:

Zitat von SNI87:

Zitat von Shark1:

Grundsätzlich musst du garnix machen ;-)
Du kannst den Atemtest verweigern, genau wie auch den Urintest...

Und für den Bluttest braucht die Polizei zumindest einen richterlichen Beschluss :-D
Nimmt die Polizei einen ohne richterlichen Beschluss mit auf die Wache, kann der zuständige Polizist bei negativem Testergebnis wegen Körperverletzung angezeigt werden...

Mein Jurastudium bringt mir doch ab und an was :-D :-D


Ja so ganz vorstellen kann ich mir das nicht. Da könnte ja jeder
erstmal alle tests verweigern und bis der richterliche beschluss kommt, bin ich schon wieder nüchtern (oder nüchterner);-)


Genau das Problem haben die doch momentan in Hamburg so verstärkt, jeder besteht auf den Bluttest und wenn das Nachts ist dann kann das halt schonmal 3-5 Stunden dauern bis der Richterliche Beschluss da ist und in der Zeit sinkt natürlich der Alkoholpegel extrem.


das hab ich gar nicht mitbekommen dass das in hamburg gerade so
ist. gibts da quellen?

Die Welt hat nie eine gute Definition für das Wort Freiheit gefunden.

mini-driver - 40
Champion (offline)

Dabei seit 11.2005
2559 Beiträge

Geschrieben am: 28.01.2010 um 11:01 Uhr

pah ich würde nie pissen !! geschweige denn blasen oder dem polizisten vorknien und den reißverschluss auf machen :-D

wenn ich weis das ich nichts getrunken hab werd ich das spiel gerne ml bis zum schluss mit machen. als dankeschön werden sie eine anzeige wegen körperverletzung bekommen

let´s drive a real mini

chiquitaed - 35
Profi (offline)

Dabei seit 06.2006
994 Beiträge

Geschrieben am: 28.01.2010 um 11:05 Uhr

Zitat:

das hab ich gar nicht mitbekommen dass das in hamburg gerade so
ist. gibts da quellen?


Denk halt logisch nach... da braucht man ja keine quellen dafuer!

he she it deine mudda muss mit

SIDO-MASKE-X - 34
Experte (offline)

Dabei seit 01.2006
1806 Beiträge

Geschrieben am: 28.01.2010 um 11:12 Uhr

Also im Normalfall machen se zuerst Abstriche von dein Fingerspitzen + Lenkrad und wenn der nicht richtig negativ ist wirst du zum Pinkeltest gebeten, aber möglichst immer das Ergebnis vom Abstrichtest zeigen lassen sonst machen die das auch mal einfach so...
Wenn du den Pinkeltest verweigerst darfst du zur Blutentnahme ins nächste Krankenhaus oder so mit fahren und das kostet meines Wissens nach auch und ist sehr sehr genau...Also doch lieber urinieren :-P
Muss man aber auch nicht direkt an der Straße, die gehen auch mit einem ins Gebüsch oder Maisfeld :-D
Naja und dann wird da so n Stäbchen rein gehalten und das zeigt dann an was so alles drinne ist, wenn überall Striche auftauchen hast du Glück, wenn nicht LAUF! :-D
(Spreche aus eigener Erfahrung :daumenhoch:)

ach wirklich`?...wenn de meinsch...dann meinsch hald ^^

SNI87 - 38
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
3345 Beiträge

Geschrieben am: 28.01.2010 um 11:18 Uhr

Zitat von chiquitaed:

Zitat:

das hab ich gar nicht mitbekommen dass das in hamburg gerade so
ist. gibts da quellen?


Denk halt logisch nach... da braucht man ja keine quellen dafuer!

was hat das mit logisch denken zu tun???
ich wollt wissen wie er gerade darauf kommt dass das gerade in hamburg extrem ist.
das jeder der das weiß, sowas macht, ist klar.

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SNI87 - 38
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
3345 Beiträge

Geschrieben am: 28.01.2010 um 11:23 Uhr

soviel zum richterlichen beschluss und stundenlanger verzögerung:

Rechtsgrundlage für die Blutprobe ist § 81 a der Strafprozessordnung.

§ 81 a

(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.

(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Hilfsbeamten (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetz) zu.



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Knight - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2005
380 Beiträge

Geschrieben am: 28.01.2010 um 11:27 Uhr

Zitat von SNI87:

Zitat von chiquitaed:

Zitat:

das hab ich gar nicht mitbekommen dass das in hamburg gerade so
ist. gibts da quellen?


Denk halt logisch nach... da braucht man ja keine quellen dafuer!

was hat das mit logisch denken zu tun???
ich wollt wissen wie er gerade darauf kommt dass das gerade in hamburg extrem ist.
das jeder der das weiß, sowas macht, ist klar.


Nachrichten, anscheinend gabs da nen beschluss vom Gerichtshof der besagt das Polizisten nicht die Befugnis besitzen einen zur Blutentnahme zu zwingen und dass das richterlich angeordnet werden muss.

Auge um Auge! Denn nur Vergeltung ist gerechter Lohn!

SNI87 - 38
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
3345 Beiträge

Geschrieben am: 28.01.2010 um 11:35 Uhr

Zitat von SNI87:

Zitat von chiquitaed:

Zitat:

das hab ich gar nicht mitbekommen dass das in hamburg gerade so
ist. gibts da quellen?


was hat das mit logisch denken zu tun???
ich wollt wissen wie er gerade darauf kommt dass das gerade in hamburg extrem ist.
das jeder der das weiß, sowas macht, ist klar.


Nachrichten, anscheinend gabs da nen beschluss vom Gerichtshof der besagt das Polizisten nicht die Befugnis besitzen einen zur Blutentnahme zu zwingen und dass das richterlich angeordnet werden muss.


aha...ok....ich werd da mal googlen.
aber die paragraphen oben sagen was anderes:gruebler:

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Knight - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2005
380 Beiträge

Geschrieben am: 28.01.2010 um 11:49 Uhr

so hier^^

Auge um Auge! Denn nur Vergeltung ist gerechter Lohn!

SNI87 - 38
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
3345 Beiträge

Geschrieben am: 28.01.2010 um 11:51 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.01.2010 um 11:53 Uhr

Zitat von Knight:

so hier^^


danke. hab ich gerade auch entdeckt:-)

hamburger abendblatt

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Lerouxe - 45
Profi (offline)

Dabei seit 09.2008
950 Beiträge

Geschrieben am: 28.01.2010 um 15:48 Uhr

Zitat von Knight:


MÜSSEN tust du garnichts, weder Scheißtest noch Urin das einizge was du MUSST ist die Blutentnahme aber die auch nur wenn sie ne Richterliche anordnung haben, ohne können sie garnichts egal was die Behaupten.


Also ich weiß nicht in welchem Land dies so gilt, hier auf jeden Fall nicht.
Hab mir nun nicht alles durchgelesen, aber hier sind die Gesetze:

Blutentnahme wird in § 81 a StPO geregelt und hier steht explizit, dass er auch von Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft angeordnet werden können. Quasi jede Landesregierung beruft sich hier auf § 152 GVG, was fast jeden Polizeibeamten zu einer solchen Ermittlungsperson macht.
Die einzige Wartezeit die man rechtlich erzwingen kann, ist die auf einen Arzt oder entsprechend ausgebildeten Beamten zur Blutabnahme, was i.d.R. aber wegfällt sofern der Bluttest auf der Wache oder in einem Krankenhaus gemacht wird.
Der Verweis auf das "Urteil" aus Brandenburg ist schon allein deswegen hinfällig, da es vom OLG aufgehoben wurde (mehr als nur die Überschrift lesen hilft) und es in einem ganz anderen Bundesland gefällt wurde.
Polizeirecht ist Landesrecht, somit kann man ein Urteil aus einem anderen Bundesland nicht bei uns anwenden.

Just when I discovered the meaning of life, they change it.

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