chris90 - 35
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Geschrieben am: 13.12.2009 um 22:03 Uhr
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hallo, letztesjahr hat ein user, der mittlerweile nichtemhr hier existier unter dem namen) diesen Post gemacht
"Ab 1.März 2007 gilt mit der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung, das der §18 aufgehoben ist, daraus folgt das es keine 50 Euro & 3 Punkte in Flensburg mehr gibt wenn es zu laute Auspuffanlage montiert ist.
Durch diese Gesetzes-Änderung erlischt NICHT mehr die Betriebserlaubniss des Fahrzeuges! Es ist nur noch ein OWi die mit 25 Euros Bußgeld belegt wird, Punkte: KEINE, für den NICHT Ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs.
Damit entfällt die Möglichkeit der Sicherstellung von Fahrzeug/Auspuff wegen Unverhältnissmäßigkeit! Von einem lauten Auspuff geht keine Gefahr aus!
Im schlimmsten Fall gibt es eine Mängelkarte und die Pflicht der Vorführung innerhalb von 14 Tagen
ABer VORSICHT: Es wird es dazu aber noch ein Gesetzesänderung geben können, um diese Lücke zuschließen "
nun miene frage, gilt das noch so?
oder wurde es geändert?!?!
also, kann das fahrzeug wieder stillgelegt werden!?!?
und, gilt das auch für nen nicht eingetragenen offenen luftfilter!??!
MfG chris
.:so live your live:.
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avalon1987 - 38
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Geschrieben am: 13.12.2009 um 22:17 Uhr
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jap bei nem bekannten haben sie das auto stillgelegt^^
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chris90 - 35
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Geschrieben am: 13.12.2009 um 22:18 Uhr
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Zitat von avalon1987: jap bei nem bekannten haben sie das auto stillgelegt^^
naja, oft liegt das an der unwissenheit der beamten über neue gesetzte, kann man mir das gesetzlich irgendwie zeigen!??!
.:so live your live:.
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-Camaro-
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Geschrieben am: 13.12.2009 um 22:22 Uhr
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ich bin auch scho ohne auspuff gefahren
und die b...... haben nix gesagt
wenn des so schlimm gewesen wäre, hätten die mich 100 pro angehalten
aber punkte wegen nem luftfilter kann net sein
Ich glaube eher an die unschuld einer hure, als an die gerechtigkeit der deutschen justiz
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chris90 - 35
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Geschrieben am: 13.12.2009 um 22:24 Uhr
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Zitat von -Camaro-: ich bin auch scho ohne auspuff gefahren
und die b...... haben nix gesagt
wenn des so schlimm gewesen wäre, hätten die mich 100 pro angehalten
aber punkte wegen nem luftfilter kann net sein
n kumpel hat erzählt der hat den kompletten schlauch vom motor entfernt, also pratisch hat der motor direkt ohne irgendwas dazwischen agesaugt, der meinte ihm hätten sie das auto stillgelegt, er musste ne mords geldstrafe zahlen und hat 3 punkte bekommen
.:so live your live:.
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chris90 - 35
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Geschrieben am: 13.12.2009 um 22:24 Uhr
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hat jemand nen aktuellen gesetzestext dazu?!?!?!
.:so live your live:.
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xDDomixD - 32
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Geschrieben am: 13.12.2009 um 22:32 Uhr
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also ich hab von nem kumpel mit bekommen dass man eben kein offnenen luffi und auspuff gleichzeitig haben darf, weil es zu laut ist !
Richtig schreiben kann jeder, in den Fehlern liegt die Kunst xD
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-Camaro-
Profi
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Geschrieben am: 13.12.2009 um 22:34 Uhr
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Zitat von xDDomixD: also ich hab von nem kumpel mit bekommen dass man eben kein offnenen luffi und auspuff gleichzeitig haben darf, weil es zu laut ist !
meinst jetz beim roller?
Ich glaube eher an die unschuld einer hure, als an die gerechtigkeit der deutschen justiz
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chris90 - 35
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Geschrieben am: 13.12.2009 um 22:51 Uhr
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Zitat von xDDomixD: also ich hab von nem kumpel mit bekommen dass man eben kein offnenen luffi und auspuff gleichzeitig haben darf, weil es zu laut ist !
ja ne, darum gehts ned xD
des weis ich auch, das wenn beide eintargungsfrei sind das dann trotzdem eins von beidem ned eintragungsfrei st xD und neu überprüft werden muss (laustärke)
.:so live your live:.
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chris90 - 35
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Geschrieben am: 13.12.2009 um 23:02 Uhr
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ich seh shcon, die helden mit ahnung sind mal wiede rned da xD
.:so live your live:.
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-Camaro-
Profi
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Geschrieben am: 13.12.2009 um 23:20 Uhr
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Zitat von chris90: ich seh shcon, die helden mit ahnung sind mal wiede rned da xD
wieso, jeder hat doch ahnung xD
Ich glaube eher an die unschuld einer hure, als an die gerechtigkeit der deutschen justiz
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chris90 - 35
Champion
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Geschrieben am: 14.12.2009 um 07:03 Uhr
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Zitat von -Camaro-: Zitat von chris90: ich seh shcon, die helden mit ahnung sind mal wiede rned da xD
wieso, jeder hat doch ahnung xD
ja ne, andy, des iss was anderes wenn man einmal was illegales macht und die blau weißen vorbeifahren als was im gesetzt steht, s kann ja sein das beim 2. mal aufeinmal voll des prob mit denen krigst!
.:so live your live:.
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lordnight - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 14.12.2009 um 07:31 Uhr
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Hier mal die STVO:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo.php
Und alles was laut ist ist verboten weil es unter:
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
fällt.
Fühlt sich also ein Polizist gestöhrt darf er dich rausziehen und Bußgeld + Stilllegung verlangen.
Kann auch ohne Fusszeile stehen :D
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chris90 - 35
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Geschrieben am: 14.12.2009 um 19:57 Uhr
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Zitat von lordnight: Hier mal die STVO:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo.php
Und alles was laut ist ist verboten weil es unter:
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
fällt.
Fühlt sich also ein Polizist gestöhrt darf er dich rausziehen und Bußgeld + Stilllegung verlangen.
ach isch ja gay xD
.:so live your live:.
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