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Forum / Young Life

Verbot vom Verkaufsoffenen Sonntag

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GVR - 34
Champion (offline)

Dabei seit 01.2006
4898 Beiträge
Geschrieben am: 02.12.2009 um 13:34 Uhr

Was soll das eigentlich?
Was hat das mit dem Grundgesetz zutun und warum prangert die Kirche das plötzlich an?

Wir erreichen jenen Ort an dem kein Schmerz mehr existiert, wo Unheil droht und Wut regiert

Apeiro - 30
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2007
383 Beiträge
Geschrieben am: 02.12.2009 um 13:36 Uhr

das hab ich auch erst neulich gehört....
ich versteh einfach nicht, was das damit zu tun haben soll ...-.-

Monsters don't sleep under your bed. They sleep inside your head.

hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 02.12.2009 um 13:37 Uhr

Die Kirche pragert es an weil du am 7ten TAg Ruhen sollst^^
Und das Verfassungsgericht verbietet es weil der Sonntag auch weiterhin ein Arbeitsfreier Tag bleiben soll.
Ausserdem wurde soweit ich weiß nicht der verkaufsoffene Sonntag an sich verboten sondern die häufung die in Berlin im Dezember ist!

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Homeboy_
Profi (offline)

Dabei seit 06.2009
471 Beiträge

Geschrieben am: 02.12.2009 um 13:39 Uhr

des ist doch Schwachsinn

I'm at War, fighting for the one that I love and the one that I truly need

Apeiro - 30
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2007
383 Beiträge
Geschrieben am: 02.12.2009 um 13:40 Uhr

das find ich einfach bescheuert...
haben die eigl nix anderes zu tun?
es gibt so viele probleme & die beschäftigen sich gerade mit diesem thema?!

Monsters don't sleep under your bed. They sleep inside your head.

hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 02.12.2009 um 13:40 Uhr

Zitat von Homeboy_:

des ist doch Schwachsinn


Und das ist unproduktiv!^^

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beautiful
Profi (offline)

Dabei seit 05.2005
554 Beiträge

Geschrieben am: 02.12.2009 um 13:41 Uhr

Zitat:

Gesetzliche Regelung [Bearbeiten]

Im bundesdeutschen Arbeitszeitgesetz gilt die Regelung, dass an Sonn- und Feiertagen zwischen 0 und 24 Uhr keine Arbeitnehmer beschäftigt werden dürfen. Diese Uhrzeiten können bei Schichtarbeitern um sechs, bei Kraftfahrern um zwei Stunden verschoben werden. Es gibt zahlreiche Ausnahmen von dieser Regelung, so dürfen Arbeitnehmer beschäftigt werden, die:

1. in Not- und Rettungsdiensten sowie bei der Feuerwehr
2. zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Funktionsfähigkeit von Gerichten und Behörden und für Zwecke der Verteidigung,
3. in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen,
4. in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung sowie im Haushalt,
5. bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Schaustellungen, Darbietungen und anderen ähnlichen Veranstaltungen,
6. bei nichtgewerblichen Aktionen und Veranstaltungen der Kirchen, Religionsgesellschaften, Verbände, Vereine, Parteien und anderer ähnlicher Vereinigungen,
7. beim Sport und in Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen, beim Fremdenverkehr sowie in Museen und wissenschaftlichen Präsenzbibliotheken,
8. beim Rundfunk, bei der Tages- und Sportpresse, bei Nachrichtenagenturen sowie bei den der Tagesaktualität dienenden Tätigkeiten für andere Presseerzeugnisse einschließlich des Austragens, bei der Herstellung von Satz, Filmen und Druckformen für tagesaktuelle Nachrichten und Bilder, bei tagesaktuellen Aufnahmen auf Ton- und Bildträger sowie beim Transport und Kommissionieren von Presseerzeugnissen, deren Ersterscheinungstag am Montag oder am Tag nach einem Feiertag liegt,
9. bei Messen, Ausstellungen und Märkten im Sinne des Titels IV der Gewerbeordnung sowie bei Volksfesten,
10. in Verkehrsbetrieben sowie beim Transport und Kommissionieren von leichtverderblichen Waren im Sinne des § 30 Abs. 3 Nr. 2 der Straßenverkehrsordnung,
11. in den Energie- und Wasserversorgungsbetrieben sowie in Abfall- und Abwasserentsorgungsbetrieben,
12. in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung sowie in Einrichtungen zur Behandlung und Pflege von Tieren,
13. im Bewachungsgewerbe und bei der Bewachung von Betriebsanlagen,
14. bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist, bei der Vorbereitung der Wiederaufnahme des vollen werktägigen Betriebs sowie bei der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Datennetzen und Rechnersystemen,
15. zur Verhütung des Verderbens von Naturerzeugnissen oder Rohstoffen oder des Mißlingens von Arbeitsergebnissen sowie bei kontinuierlich durchzuführenden Forschungsarbeiten,
16. zur Vermeidung einer Zerstörung oder erheblichen Beschädigung der Produktionseinrichtungen arbeiten.

Darüber hinaus gibt es Sonderregelungen, beispielsweise zur Arbeit in Bäckereien und Konditoreien oder zur Durchführung von dringenden Zahlungsverkehren im Wertpapierhandel.

Die Sonntagsruhe ist gemäß Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung in Verbindung mit Artikel 140 des Grundgesetz geschützt.


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Sonntagsruhe#Gesetzliche_Regelung

Melancholiker sitzen in der ikonografischen Tradition gerne auf Steinen... [Peter Licht]

hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 02.12.2009 um 13:41 Uhr

Zitat von Apeiro:

das find ich einfach bescheuert...
haben die eigl nix anderes zu tun?
es gibt so viele probleme & die beschäftigen sich gerade mit diesem thema?!


JA natürlich du würdest dich freuen wenn du ne Klage einreichst und das Gericht sagt: Wir haben was anderes zu tun!^^

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Apeiro - 30
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2007
383 Beiträge
Geschrieben am: 02.12.2009 um 13:42 Uhr

Zitat von hipi:

Zitat von Apeiro:

das find ich einfach bescheuert...
haben die eigl nix anderes zu tun?
es gibt so viele probleme & die beschäftigen sich gerade mit diesem thema?!


JA natürlich du würdest dich freuen wenn du ne Klage einreichst und das Gericht sagt: Wir haben was anderes zu tun!^^


so war das nun auch wieder nicht gemeint xD

Monsters don't sleep under your bed. They sleep inside your head.

-NoRules- - 31
Experte (offline)

Dabei seit 10.2009
1177 Beiträge

Geschrieben am: 02.12.2009 um 13:43 Uhr

wirtschaft ankurbeln unsoo xD

» Ich bin dankbar, deshalb glaubt dieser Mann an Gott

Albi123 - 36
Champion (offline)

Dabei seit 02.2005
8912 Beiträge
Geschrieben am: 02.12.2009 um 13:43 Uhr

naja, wer würd sich denn freuen, wenns heißt, du musst am sonntag arbeiten?

Borussia Dortmund 09!! Hundertausend Freunde, ein Verein

hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 02.12.2009 um 13:44 Uhr

Ich sollte mir wirklich abgewöhnen nachmittags überhaupt ins Forum zu schauen^^

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Apeiro - 30
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2007
383 Beiträge
Geschrieben am: 02.12.2009 um 13:44 Uhr

Zitat von Albi123:

naja, wer würd sich denn freuen, wenns heißt, du musst am sonntag arbeiten?


hmm... stimmt schon, aber die leute die eien restaurant führen, sind es ja gewohnt....^^ aber ich weich grad vom thema ab ich weiß sry xD

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Apeiro - 30
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2007
383 Beiträge
Geschrieben am: 02.12.2009 um 13:45 Uhr

Zitat von hipi:

Ich sollte mir wirklich abgewöhnen nachmittags überhaupt ins Forum zu schauen^^

ja glaub ich auch xD

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MikeHawk - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2009
256 Beiträge
Geschrieben am: 02.12.2009 um 13:45 Uhr

is doch kein thema, geht man halt montag - samstag einkaufen ^^
Apeiro - 30
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2007
383 Beiträge
Geschrieben am: 02.12.2009 um 13:46 Uhr

Zitat von MikeHawk:

is doch kein thema, geht man halt montag - samstag einkaufen ^^


wie immer halt xD

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