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Forum / Young Life

Gerichtstermin = Fehlstunden in der Ausbildung?!

  -1- -2- vorwärts >>>  
outoforder64
Experte (offline)

Dabei seit 11.2006
1564 Beiträge
Geschrieben am: 01.12.2009 um 18:36 Uhr

Hey leute ;D

Ich muss im Januar vor Gericht und das liegt leider unter der woche und zwar morgens..

Jetzt hab ich ne Frage.. wirkt das als Schulbefreiung oder als Fehlstunden?!
bin grad im ersten lehrjahr und hab nur nen vorvertrag !

weil im endeffekt kann ich ja nix dafür das der termin vom vater staat so hingerichtet wurde

Dumme Menschen lachen gerne über noch dümmere Menschen.

wibu - 43
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2006
156 Beiträge

Geschrieben am: 01.12.2009 um 18:37 Uhr

sprech doch einfach mit deinem chef

Gemeinsam sind wir stark !!!

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 01.12.2009 um 18:38 Uhr

Zitat von outoforder64:

Hey leute ;D

Ich muss im Januar vor Gericht und das liegt leider unter der woche und zwar morgens..

Jetzt hab ich ne Frage.. wirkt das als Schulbefreiung oder als Fehlstunden?!
bin grad im ersten lehrjahr und hab nur nen vorvertrag !

weil im endeffekt kann ich ja nix dafür das der termin vom vater staat so hingerichtet wurde


gib mal die emailaddi von deinem chef, dann klär ich das mit ihm xD :-D

(lol?)

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

Schatza_ - 32
Profi (offline)

Dabei seit 07.2008
835 Beiträge

Geschrieben am: 01.12.2009 um 18:38 Uhr

Sprich mit deinem Chef..

ツ ᶤ ᶫᵒᵛᵉᵧₒᵤ

Nintendo - 36
Experte (offline)

Dabei seit 01.2006
1402 Beiträge

Geschrieben am: 01.12.2009 um 18:39 Uhr

Auch bei einem Vorvertrag stehen dir Urlaubstage zu !!

nur Leider ist es nicht besonderst Ratsam, wenn du in der Probezeit Urlaub nimmst !! ich hatte auch einen Vvorvertrag, der ging aber über ein Jahr !

Leider Gottest wirst du aber Urlaub nehmen müssen !!

Meine Gedanken jagen sich in der gleichen Sinnlosigkeit wie ein Hund sein Schwanz!

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 01.12.2009 um 18:39 Uhr

Zitat von Schatza_:

Sprich mit deinem Chef..


traut er sich doch nich ;-)

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

Schatza_ - 32
Profi (offline)

Dabei seit 07.2008
835 Beiträge

Geschrieben am: 01.12.2009 um 18:40 Uhr

Zitat von Der666Diablo:

Zitat von Schatza_:

Sprich mit deinem Chef..


traut er sich doch nich ;-)


Was daran schlimm?

ツ ᶤ ᶫᵒᵛᵉᵧₒᵤ

Kaefer91
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2005
266 Beiträge

Geschrieben am: 01.12.2009 um 18:40 Uhr

red einfach mitm chef. er wird des verstehen
und wenn du ned lang wegbist kanns seind dass du nedmal urlaub nehmen musst

Gestern war heute noch morgen

karstnymixle - 7
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 02.2009
38 Beiträge
Geschrieben am: 01.12.2009 um 18:41 Uhr

Zitat von outoforder64:

Hey leute ;D

Ich muss im Januar vor Gericht und das liegt leider unter der woche und zwar morgens..

Jetzt hab ich ne Frage.. wirkt das als Schulbefreiung oder als Fehlstunden?!
bin grad im ersten lehrjahr und hab nur nen vorvertrag !

weil im endeffekt kann ich ja nix dafür das der termin vom vater staat so hingerichtet wurde


Kommt drauf an was du vor Gericht für ne Rolle spielst. Wenn du schriftlich vorgeladen wirst liegt dort normalerweise auch ein schreiben mit vor, auf welchem alles beschrieben wird. Du bekommst ein schreiben fürs Geschäft und normal auch Ausfallgeld/Wegegeld bezahlt.
Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 01.12.2009 um 18:41 Uhr
Zuletzt editiert am: 01.12.2009 um 18:41 Uhr

Zitat von Schatza_:

Zitat von Der666Diablo:

Zitat von Schatza_:

Sprich mit deinem Chef..


traut er sich doch nich ;-)


Was daran schlimm?


weiss net, mama is net dabei ;-)

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

sash_schatz - 38
Experte (offline)

Dabei seit 02.2007
1107 Beiträge

Geschrieben am: 01.12.2009 um 18:41 Uhr

Zitat von outoforder64:

Hey leute ;D

Ich muss im Januar vor Gericht und das liegt leider unter der woche und zwar morgens..

Jetzt hab ich ne Frage.. wirkt das als Schulbefreiung oder als Fehlstunden?!
bin grad im ersten lehrjahr und hab nur nen vorvertrag !

weil im endeffekt kann ich ja nix dafür das der termin vom vater staat so hingerichtet wurde


wenn du vor gericht geladen wirst zählen keine persönlichen oder beruflichen belange, wenn du dort als zeuge bist muss der angeklagte deinem arbeitgeber den arbeitsausfall bezahlen in dem fall ist das für dich arbeitszeit und in der schule wird das eh egal sein.

ich sags mal so, wenn du als zeuge geladen bist würde ich an deiner stelle nicht auf die idee kommen urlaub zu nehmen, das wär nen eigentor, aber wenns dabei um dich geht würd ich dem chef lieber nicht erzählen, dass du vor gericht stehst ;-)
DJ_Basti - 39
Profi (offline)

Dabei seit 08.2003
454 Beiträge

Geschrieben am: 01.12.2009 um 18:41 Uhr

des ist sonderfreistellung! grigst ja schlichslich vom papa statt des geld für die fehlzeit! und dein cheff muss bzwsolte dir da freigeben sonst kann er auchg probleme bekommen

outoforder64
Experte (offline)

Dabei seit 11.2006
1564 Beiträge
Geschrieben am: 01.12.2009 um 18:42 Uhr

:-D
ja ich sprech schon mit dem .. aber ich wollte mal wissen.. weil das fällt auf einen schultag darum könnte ich ja ne schulbefreiung beantragen oder?

Dumme Menschen lachen gerne über noch dümmere Menschen.

wibu - 43
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2006
156 Beiträge

Geschrieben am: 01.12.2009 um 18:43 Uhr





würde ehe vorschlagen diesen weg zu gehen und mit dem chef reden, denn wenn er es aus anderen quellen hört, dann ist das nicht gerade gut

Gemeinsam sind wir stark !!!

sash_schatz - 38
Experte (offline)

Dabei seit 02.2007
1107 Beiträge

Geschrieben am: 01.12.2009 um 18:44 Uhr

Zitat von outoforder64:

:-D
ja ich sprech schon mit dem .. aber ich wollte mal wissen.. weil das fällt auf einen schultag darum könnte ich ja ne schulbefreiung beantragen oder?


warum schulbefreiung? geh mit der vorladung einfach zur schule und sag, an dem tag bin ich nicht da, basta! dann sollen sie sich ne kopie machen und gut ist
Zomb - 38
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
2269 Beiträge

Geschrieben am: 01.12.2009 um 18:44 Uhr

Zitat von sash_schatz:

Zitat von outoforder64:

Hey leute ;D

Ich muss im Januar vor Gericht und das liegt leider unter der woche und zwar morgens..

Jetzt hab ich ne Frage.. wirkt das als Schulbefreiung oder als Fehlstunden?!
bin grad im ersten lehrjahr und hab nur nen vorvertrag !

weil im endeffekt kann ich ja nix dafür das der termin vom vater staat so hingerichtet wurde


wenn du vor gericht geladen wirst zählen keine persönlichen oder beruflichen belange, wenn du dort als zeuge bist muss der angeklagte deinem arbeitgeber den arbeitsausfall bezahlen in dem fall ist das für dich arbeitszeit und in der schule wird das eh egal sein.

ich sags mal so, wenn du als zeuge geladen bist würde ich an deiner stelle nicht auf die idee kommen urlaub zu nehmen, das wär nen eigentor, aber wenns dabei um dich geht würd ich dem chef lieber nicht erzählen, dass du vor gericht stehst ;-)

eben.
wäre mal interessant zu wissen um was es geht...

Platz da, ich bin der Prototyp Gottes.

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