CITYBKK - 40
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Geschrieben am: 03.11.2009 um 12:02 Uhr
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Siehe AOK ;o)
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buddafly - 40
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Geschrieben am: 03.11.2009 um 12:04 Uhr
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ja z.B. die liebe AOK, aber dieses Model ist hier meines Wissens nach noch nicht so ausgebrägt wie zur zeit in Anderen Bundesländern weiter oben.
is halt so.. :P
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CITYBKK - 40
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Geschrieben am: 03.11.2009 um 12:06 Uhr
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hat auch seine Gründe... weiter oben sind die Ärzte eben unter mehr Druck daher wird das natürlcih schneller ausgenutzt
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buddafly - 40
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Geschrieben am: 03.11.2009 um 12:09 Uhr
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Zitat von CITYBKK: hat auch seine Gründe... weiter oben sind die Ärzte eben unter mehr Druck daher wird das natürlcih schneller ausgenutzt
ne kleine Frage, unterliegen diese Ärzte die Direktverträge mit Kassen eingehen auch den sogenannten Puffertagen?
is halt so.. :P
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CITYBKK - 40
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Geschrieben am: 03.11.2009 um 12:11 Uhr
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sicherlich haben Sie als Kunde der Krankenkassen noch nie irgend etwas über Puffertage gehört. Aus diesem Grund hier ein Auszug aus dem Rundschreiben Nr. 6 der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns:
"ein populistischer Slogan mancher Krankenkassen,
aber auch mancher Gesundheitspolitiker
lautet, die Krankenkassen würden genügend
Geld zur Verfügung stellen. Probleme
würden dadurch entstehen, dass die KVen
und die KZVen das zur Verfügung stehende
Geld nur schlecht verteilen würden.
Nun ist bekanntlich jeder Honorarverteilungmaßstab
(HVM) nur dafür geeignet, einen
Mangel zu verteilen. Der bayerische HVM
sieht dafür die Puffertage vor, an denen der
garantierte Punktwert ausgesetzt ist. Das bedeutet
letztlich, dass notwendige zahnärztliche
Leistungen vor allem im Bereich der
Zahnerhaltung möglicherweise nur zu aufgezwungenen
Dumpingpreisen erbracht werden
müssten. Mit diesem HVM ist nur eines sichergestellt:
Die Verteilungsgerechtigkeit.
Aber eine Mangelverteilung war noch nie gerecht
und kann es auch nie werden.
Selbst Ministerpräsident Beckstein lehnt die
Budgetierung als Ursache von Puffertagen
ab: „Die Budgetierung führt dadurch zur Zwei-
Klassen-Medizin“. (siehe kzvb-Transparent
11/08 vom 13. Juni 2008). „Ausreichend,
zweckmäßig, wirtschaftlich notwendig“ sind
die Vorgaben des Gesetzgebers im SGB V.
Doch jede gesetzliche Vorschrift gestattet
meist einen Auslegungsspielraum. An Puffertagen
gilt die Vorschrift bei den betroffenen
Patienten entsprechend eng auszulegen –
gewissermaßen „Dienst nach Vorschrift“.
Entzieht mich meiner Kentniss wie die Verträge der AOK im einzelnen gestrickt sind...
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buddafly - 40
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Geschrieben am: 03.11.2009 um 12:17 Uhr
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ja aber wenn ärzte direktvertäge abschließen dan werden die mit der kasse direkt abgerechnet über ein spetzieles büro aber nicht über die KZVén
is halt so.. :P
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BonQuiQui - 37
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Geschrieben am: 03.11.2009 um 13:19 Uhr
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Zitat von buddafly: Zitat von BonQuiQui: Zitat von buddafly: Naja ich sehe es so, wenn ein Zahnarzt dieses Vertragsmodel mit solchen Kassen eingeht, wird er quasi überrant von Patienten die selbst nix zusahlen wollen, können.
Was für Qualitäten kann er dan bieten?
Wie qualitativ ist die PZR? eine richtig durchgeführte PZR dauert im Schnitt je nach Bezahnung und Schwierigkeitsgrad zwischen 45 Min und sogar 1,5 std.
Wie kann eine Praxis die das mitmacht gewährleisten bei jedem PAtienten genauso gründlich zu sein, wenn sie einen bestimmten gewinn erziehlen sollte in der Stunde, wenn ihr z.b. nur für 0,5 Std Zeit zutehen damit das am Ende stimmt?
Das Argument mit der Zeit gilt aber nicht nur für Zahnärzte sondern für alle Bereiche des Gesundheitswesens. Nur dass man sich beim Zahnarzt aussuchen kann wohin man geht (zumindest solange man auch bereit ist, dafür einen Aufschlag zu zahlen). Aber wenn du z.B. im Krankenhaus liegst und so krank bist, dass du dich nicht mehr selbst versorgen kannst, dann haben die Schwestern/Pfleger z.B. laut Kasse die Anweisung, dass sie pro Patient max. 10 min brauchen dürfen. Da frag ich mich wie man einen Patienten in der Zeit waschen, anziehen und füttern soll, wenn ers selbst nicht mehr kann. Da sind zu kurze Zeiten für eine PZR doch eher Luxusprobleme dagegen^^
Das wurde von mir nur als Beispiel verwendet und nein wenn der Patient so ein Programm mit macht dan darf er sich den Zahnarzt nicht aussuchen wenn er es bezahlt bekommen will. Genauso wenig den normalen Arzt oder aber die Apotheke wo er seine Medis dan holt. Siehe ein paar Beiträge weiter oben.
Es ging hier auch nicht direkt um die üblichen Verdächtigen die normalen Kassen sondern eben über Kassen die Direktverträge mit Ärzten eingehen.
Les doch mal richtig, ich hab geschrieben "Nur dass man sich beim Zahnarzt aussuchen kann wohin man geht (zumindest solange man auch bereit ist, dafür einen Aufschlag zu zahlen). " Mit Betonung auf "ZAHLEN"!!!!!
jaaajaaa
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buddafly - 40
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Geschrieben am: 03.11.2009 um 13:23 Uhr
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Zitat von BonQuiQui:
Les doch mal richtig, ich hab geschrieben "Nur dass man sich beim Zahnarzt aussuchen kann wohin man geht (zumindest solange man auch bereit ist, dafür einen Aufschlag zu zahlen). " Mit Betonung auf "ZAHLEN"!!!!!
Ohne hier mal wieder ein Zickengekeife * wie in anderen Threads, da wir beide dazu neigen* aufzubeschwören lies was ich geschrieben habe:
*Das wurde von mir nur als Beispiel verwendet und nein wenn der Patient so ein Programm mit macht dan darf er sich den Zahnarzt nicht aussuchen wenn er es bezahlt bekommen will*
betonung liegt hier auf bezahlt haben will!
is halt so.. :P
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BonQuiQui - 37
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Geschrieben am: 03.11.2009 um 13:25 Uhr
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Zitat von buddafly: Zitat von BonQuiQui:
Les doch mal richtig, ich hab geschrieben "Nur dass man sich beim Zahnarzt aussuchen kann wohin man geht (zumindest solange man auch bereit ist, dafür einen Aufschlag zu zahlen). " Mit Betonung auf "ZAHLEN"!!!!!
Ohne hier mal wieder ein Zickengekeife * wie in anderen Threads, da wir beide dazu neigen* aufzubeschwören lies was ich geschrieben habe:
*Das wurde von mir nur als Beispiel verwendet und nein wenn der Patient so ein Programm mit macht dan darf er sich den Zahnarzt nicht aussuchen wenn er es bezahlt bekommen will*
betonung liegt hier auf bezahlt haben will!
Das hab ich schon gesehen, passte nur nicht als Antwort auf meinen Beitrag^^ Daraus hab ich dann geschlossen, dass du mich wohl missverstanden hattest^^
Aber dann sind wir uns ja einig, dass wenn mans bezahlt haben will es sich nicht aussuchen kann und wenn man selbst die Kohle hat, hingehen kann wo man möchte
jaaajaaa
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buddafly - 40
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Geschrieben am: 03.11.2009 um 13:26 Uhr
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Zitat von BonQuiQui: Zitat von buddafly: Zitat von BonQuiQui:
Les doch mal richtig, ich hab geschrieben "Nur dass man sich beim Zahnarzt aussuchen kann wohin man geht (zumindest solange man auch bereit ist, dafür einen Aufschlag zu zahlen). " Mit Betonung auf "ZAHLEN"!!!!!
Ohne hier mal wieder ein Zickengekeife * wie in anderen Threads, da wir beide dazu neigen* aufzubeschwören lies was ich geschrieben habe:
*Das wurde von mir nur als Beispiel verwendet und nein wenn der Patient so ein Programm mit macht dan darf er sich den Zahnarzt nicht aussuchen wenn er es bezahlt bekommen will*
betonung liegt hier auf bezahlt haben will!
Das hab ich schon gesehen, passte nur nicht als Antwort auf meinen Beitrag^^ Daraus hab ich dann geschlossen, dass du mich wohl missverstanden hattest^^
Aber dann sind wir uns ja einig, dass wenn mans bezahlt haben will es sich nicht aussuchen kann und wenn man selbst die Kohle hat, hingehen kann wo man möchte
Richtig
is halt so.. :P
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