NoSuperstar - 93
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Geschrieben am: 24.09.2009 um 18:03 Uhr
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Zitat von Crcssnn: Zitat von LazMelih55: aber man könnte wenigstens die lebenslängliche gefangenschaft verlängern...
Der Satz hört sich toll an. Forderst die Ausweitung der Strafen ins nächste Leben?
Du weißt schon das lebenslänglich 15 Jahre sind oder?
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LazMelih55 - 31
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Geschrieben am: 24.09.2009 um 18:03 Uhr
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Zitat von Crcssnn: Zitat von LazMelih55: aber man könnte wenigstens die lebenslängliche gefangenschaft verlängern...
Der Satz hört sich toll an. Forderst die Ausweitung der Strafen ins nächste Leben?
-.-
dann sollen wir eben gar nichts tun..wieso diskutiert man dann noch über dieses thema , wenn wir eh nichts tun sollen und unsere vie wände nicht verlassen sollen!!^^
=.=
Ich bin kein Ausländer , ich bin Türke! ;)
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Crcssnn
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Geschrieben am: 24.09.2009 um 18:04 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.09.2009 um 18:05 Uhr
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Zitat von NoSuperstar: Du weißt schon lebenslänglich 15 Jahre sind oder ?
Nein, ich weiß nur, dass es bei einer Lebenslangen Freiheitsstrafe mindestens 15 Jahre sein müssen und es nicht höchstens 15 Jahre sind. Ähm, muss ja nichts zu bedeuten haben..
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LazMelih55 - 31
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Geschrieben am: 24.09.2009 um 18:05 Uhr
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Zitat von NoSuperstar: Zitat von Crcssnn: Zitat von LazMelih55: aber man könnte wenigstens die lebenslängliche gefangenschaft verlängern...
Der Satz hört sich toll an. Forderst die Ausweitung der Strafen ins nächste Leben?
Du weißt schon das lebenslänglich 15 Jahre sind oder?
ja soll es halt 20 sein....aber wenn man jmd anders das leben wegnimmt ist es ja nicht so schlimm..vlt hatte die person auch eine familie und etc...
wieso sollen diejenigen , die ohne mit der wimpern zu zucken menschen umbringen , nicht bestraft werden???
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Wischmopp28 - 33
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Geschrieben am: 24.09.2009 um 18:06 Uhr
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Zitat von Crcssnn: Zitat von NoSuperstar: Du weißt schon lebenslänglich 15 Jahre sind oder ?
Nein, ich weiß nur, dass bei einer Lebenslangen Freiheitsstrafe mindestens 15 Jahre sein müssen. Ähm, muss ja nichts zu bedeuten haben..
nicht höchstens?
danach halt je nach denm mit sicherheitsverwarung
Brot kann schimmeln, was kannst Du?
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NoSuperstar - 93
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Geschrieben am: 24.09.2009 um 18:09 Uhr
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Zitat von Crcssnn: Zitat von NoSuperstar: Du weißt schon lebenslänglich 15 Jahre sind oder ?
Nein, ich weiß nur, dass es bei einer Lebenslangen Freiheitsstrafe mindestens 15 Jahre sein müssen und es nicht höchstens 15 Jahre sind. Ähm, muss ja nichts zu bedeuten haben..
wenn man keine ahnung hat einfach mal die Fr..sse halten 
lebenslänglich ist 15 Jahre
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Crcssnn
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Geschrieben am: 24.09.2009 um 18:09 Uhr
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Zitat von LazMelih55:
-.-
dann sollen wir eben gar nichts tun..wieso diskutiert man dann noch über dieses thema , wenn wir eh nichts tun sollen und unsere vie wände nicht verlassen sollen!!^^
=.=
Entschuldige, dass mich der Klang des Satzes amüsierte, obwohl kein böser Hintergedanke dahinter steckt.
Aber um deine Aussage hier zu beantworten: Wir sollten eben doch etwas tun. Nur leider denke ich persönlich, dass höhere Strafmaße wohl nur symbolisch zu verstehen sind. Wir, die Gesellschaft, sollten uns doch darum bemühen, dass diese Jugendlichen ordentliche Bürger werden. Da hilft es wohl wenig, sie länger einzusperren und sich nicht um das "Warum?" hinter der Tat zu scheren.
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Crcssnn
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Geschrieben am: 24.09.2009 um 18:10 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.09.2009 um 18:11 Uhr
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Zitat von NoSuperstar: wenn man keine ahnung hat einfach mal die Fr..sse halten 
lebenslänglich ist 15 Jahre
Zitat aus Wikipedia:
Zitat: Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre. Danach kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 57a StGB). Im Jahre 2004 (Stichtag 31. März) befanden sich in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 2098 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Personen im Strafvollzug oder in der Sicherungsverwahrung.
Zu beachten die Passagen: "mindestens aber 15 Jahre" und "kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden.".
Willst du jetzt lieber still sein?
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LazMelih55 - 31
Profi
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Geschrieben am: 24.09.2009 um 18:12 Uhr
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Zitat von Crcssnn: Zitat von LazMelih55:
-.-
dann sollen wir eben gar nichts tun..wieso diskutiert man dann noch über dieses thema , wenn wir eh nichts tun sollen und unsere vie wände nicht verlassen sollen!!^^
=.=
Entschuldige, dass mich der Klang des Satzes amüsierte, obwohl kein böser Hintergedanke dahinter steckt.
Aber um deine Aussage hier zu beantworten: Wir sollten eben doch etwas tun. Nur leider denke ich persönlich, dass höhere Strafmaße wohl nur symbolisch zu verstehen sind. Wir, die Gesellschaft, sollten uns doch darum bemühen, dass diese Jugendlichen ordentliche Bürger werden. Da hilft es wohl wenig, sie länger einzusperren und sich nicht um das "Warum?" hinter der Tat zu scheren.
des ist wieder was anderes! xDD...atürlich find ich bevor man die strafttäter , die menschen umbringen , sollte man die eltern einsperren die solche kinder erziehen!! xDD
ich glaube wenn es nach mir gehen würde, würde man jeden 2. einsperren!! ^^ xDD (ironie^^)
Ich bin kein Ausländer , ich bin Türke! ;)
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Crossbiker
Halbprofi
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Geschrieben am: 24.09.2009 um 18:14 Uhr
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In solchen Fällen bin ich für die Todesstrafe.
wuuuhuu*___*
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spitzmausy - 30
Experte
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Geschrieben am: 24.09.2009 um 18:15 Uhr
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alter die haben doch nix in der birne eh
dumm wie brot .
alda man sollte die gleich umbringen
-,-
♥ Lovestorч :)
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LazMelih55 - 31
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Geschrieben am: 24.09.2009 um 18:18 Uhr
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xDDD lol^^
ich bin doch nicht der einzige , der für eine strengere besrafung ist! xDD
Ich bin kein Ausländer , ich bin Türke! ;)
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Necromantic_ - 28
Champion
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Geschrieben am: 24.09.2009 um 18:18 Uhr
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eig scho
wenn ma mal ehrlich seine meinung sagt...
"Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepasst an eine kranke Gesellschaft zu sein!"
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NoSuperstar - 93
Anfänger
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Geschrieben am: 24.09.2009 um 18:23 Uhr
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Zitat von Crcssnn: Zitat von NoSuperstar: wenn man keine ahnung hat einfach mal die Fr..sse halten 
lebenslänglich ist 15 Jahre
Zitat aus Wikipedia:
Zitat: Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre. Danach kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 57a StGB). Im Jahre 2004 (Stichtag 31. März) befanden sich in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 2098 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Personen im Strafvollzug oder in der Sicherungsverwahrung.
Zu beachten die Passagen: "mindestens aber 15 Jahre" und "kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden.".
Willst du jetzt lieber still sein?
omfg... THEMA " Jugendliche prügeln Mann wegen 20 cent tot! "
Im Jugendstrafrecht findet die lebenslange Freiheitsstrafe keine Anwendung, in diesem Bereich liegt die Höchststrafe bei 10 Jahren Jugendstrafe. Bei Heranwachsenden, die nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, kann anstelle von lebenslanger Freiheitsstrafe auf Freiheitsstrafe von 10 bis zu 15 Jahren erkannt werden. wikipedia.org
also sie können nicht mehr als 15 Jahre bekommen und jetzt bist du mal still!
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Wischmopp28 - 33
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Geschrieben am: 24.09.2009 um 18:24 Uhr
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Zitat von Crossbiker: In solchen Fällen bin ich für die Todesstrafe.
lieber 15 jahre im knast gammeln lassen. Und noch als extra die todestrafe vorteuschen, bis kurz vor der spritze und dann wieder zurück in die zelle
Brot kann schimmeln, was kannst Du?
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