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F... the Police

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-CBR- - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2008
280 Beiträge

Geschrieben am: 12.07.2009 um 22:49 Uhr

Zitat von neuulmer77:

Zitat von -otis-:

was haben hools mit fußball zu tun?
oder noch besser, was hat dortmund mit fußball zu tun?;-)


ein tolles argument :daumenhoch:


ja echt toll :-D mal wieder voll ahnung ...
back to topic please

Fußball ist keine Eventkultur ...

RockBottom
Experte (offline)

Dabei seit 01.2003
1033 Beiträge

Geschrieben am: 12.07.2009 um 23:23 Uhr

Zitat von -CBR-:

Ich hab mal ne frage ... ich hab neulich im internet ein pulli gesehn, der hat mir zimlich gefallen, blos hinten steht drauf F... the police
meine frage: ist das erlaubt sowas zu tragen bzw kann man dafür "bestraft"
werden ?
hoffe auf gescheite antworten ...

Pulli


Also folgendes. Eine Anzeige wegen so einem Shirt wäre mir bisher nicht bekannt.
Allerdings ist der Ausspruch "Fuck the police" so unglaublich es auch klingt, schon zu einer Anzeige gekommen, die sogar nach Berufung vor einem Landsgericht nicht zurückgenommen wurde.

Ich sehe es so, dass es eine Schweinerei ist, dass ein Polizeibeamter herumstehen darf und sinnlos Leute anzeigt, weil er sich als Person betroffen fühlt.
"Soldaten sind Mörder" ist kurioserweise nämlich kein Grund für eine Anzeige eines Soldaten gegen einen Zivilisten (Willkür?).
Und auch scheint der Gesetzgeber nichts dagegen zu haben, dass ein Dieter Bohlen einen Beamten "duzen" darf, während der Rest brav ausgepeitscht wird.

Die Chance, dass dir mit so einem Shirt was passiert, dürfte sich wohl eher auf die 0, als auf die hundert Prozent zubewegen.

Allerdings sollte man sich selber auch fragen, ob eine solche Provokation bzw. eine unbedingte "Entfaltung der Persönlichkeit" notwendig ist. Denn da wo man sich selbst entfaltet fühlt, fühlen sich andere oft in ihrer Person beleidigt oder eingeschränkt.

Trotzaussagen wie "das F... könnte das oder jenes heissen" bringen dann auch nicht viel.

Such dir doch lieber ein nettes Shirt mit "Fuck the World" oder sonstigen tollen Jugendsprüchen raus. Um ganz ehrlich zu sein. Bei Frauen kommt das nicht an und so richtig cool sind die shirts eigentlich auch nicht :)

Freundschaft vor Vaterland - And I thought my jokes were bad

BE86 - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2007
333 Beiträge

Geschrieben am: 12.07.2009 um 23:39 Uhr

schon mal den song von NWA "Fuck the police" gehört?! wieso sollte die Meinungsfreiheit bestraft werden?


Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken,ist einer von ihnen überflüssig. Winston Churchill

-Protect- - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2008
308 Beiträge

Geschrieben am: 12.07.2009 um 23:41 Uhr

Zitat von -CBR-:

Ich hab mal ne frage ... ich hab neulich im internet ein pulli gesehn, der hat mir zimlich gefallen, blos hinten steht drauf F... the police
meine frage: ist das erlaubt sowas zu tragen bzw kann man dafür "bestraft"
werden ?
hoffe auf gescheite antworten ...

Pulli


Rechtlich in Ordnung.

Die Polizei: Ihr Richter und Henker - Ihr Jäger und Totschläger!

RockBottom
Experte (offline)

Dabei seit 01.2003
1033 Beiträge

Geschrieben am: 12.07.2009 um 23:46 Uhr

Zitat von BE86:

schon mal den song von NWA "Fuck the police" gehört?! wieso sollte die Meinungsfreiheit bestraft werden?


Ich könnte es dir erklären, aber dafür bin ich
a) zu faul und
b) ist es auch nicht meine Aufgabe darüber zu entscheiden was geht oder nicht.

Es gab auch Menschen, die schon wegen einem grünen Shirt mit der Aufschrift "Paulizei" angezeigt wurden, obwohl sie es für "rechtlich unbedenklich" hielten...

Mir ist es ja im Prinzip auch egal...

Freundschaft vor Vaterland - And I thought my jokes were bad

BE86 - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2007
333 Beiträge

Geschrieben am: 12.07.2009 um 23:48 Uhr

Zitat von RockBottom:

Zitat von BE86:

schon mal den song von NWA "Fuck the police" gehört?! wieso sollte die Meinungsfreiheit bestraft werden?


Ich könnte es dir erklären, aber dafür bin ich
a) zu faul und
b) ist es auch nicht meine Aufgabe darüber zu entscheiden was geht oder nicht.

Es gab auch Menschen, die schon wegen einem grünen Shirt mit der Aufschrift "Paulizei" angezeigt wurden, obwohl sie es für "rechtlich unbedenklich" hielten...

Mir ist es ja im Prinzip auch egal...


sollte es auch, weils rechtlich in ordnung is

Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken,ist einer von ihnen überflüssig. Winston Churchill

RockBottom
Experte (offline)

Dabei seit 01.2003
1033 Beiträge

Geschrieben am: 12.07.2009 um 23:49 Uhr

Wenn du das sagst, wirds schon stimmen. :)

Freundschaft vor Vaterland - And I thought my jokes were bad

BE86 - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2007
333 Beiträge

Geschrieben am: 12.07.2009 um 23:54 Uhr

Zitat von RockBottom:

Wenn du das sagst, wirds schon stimmen. :)


geh CDU wählen und gut is :)

Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken,ist einer von ihnen überflüssig. Winston Churchill

-Protect- - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2008
308 Beiträge

Geschrieben am: 13.07.2009 um 01:11 Uhr

Zitat von RockBottom:

Zitat von -CBR-:

Ich hab mal ne frage ... ich hab neulich im internet ein pulli gesehn, der hat mir zimlich gefallen, blos hinten steht drauf F... the police
meine frage: ist das erlaubt sowas zu tragen bzw kann man dafür "bestraft"
werden ?
hoffe auf gescheite antworten ...

Pulli


Also folgendes. Eine Anzeige wegen so einem Shirt wäre mir bisher nicht bekannt.
Allerdings ist der Ausspruch "Fuck the police" so unglaublich es auch klingt, schon zu einer Anzeige gekommen, die sogar nach Berufung vor einem Landsgericht nicht zurückgenommen wurde.

Ich sehe es so, dass es eine Schweinerei ist, dass ein Polizeibeamter herumstehen darf und sinnlos Leute anzeigt, weil er sich als Person betroffen fühlt.
"Soldaten sind Mörder" ist kurioserweise nämlich kein Grund für eine Anzeige eines Soldaten gegen einen Zivilisten (Willkür?).
Und auch scheint der Gesetzgeber nichts dagegen zu haben, dass ein Dieter Bohlen einen Beamten "duzen" darf, während der Rest brav ausgepeitscht wird.

Die Chance, dass dir mit so einem Shirt was passiert, dürfte sich wohl eher auf die 0, als auf die hundert Prozent zubewegen.

Allerdings sollte man sich selber auch fragen, ob eine solche Provokation bzw. eine unbedingte "Entfaltung der Persönlichkeit" notwendig ist. Denn da wo man sich selbst entfaltet fühlt, fühlen sich andere oft in ihrer Person beleidigt oder eingeschränkt.

Trotzaussagen wie "das F... könnte das oder jenes heissen" bringen dann auch nicht viel.

Such dir doch lieber ein nettes Shirt mit "Fuck the World" oder sonstigen tollen Jugendsprüchen raus. Um ganz ehrlich zu sein. Bei Frauen kommt das nicht an und so richtig cool sind die shirts eigentlich auch nicht :)


Was ist durch die Anzeige rausgekommen? Ein Urteil? Wenn ja würde ich gern einen Beleg dafür haben. Denn ich bin mir ziemlich sicher, dass das Verfahren eingestellt worden ist.
ACAB als Beispiel ist laut Beschluss des Amtgerichts Tiergarten keine Straftat, da es eine kollektive Beleidigung ist. Das heißt, dass "F... the Police" ebenso strafrechtlich nicht verfolgt werden kann, da es aufgrund einer unüberschaubaren Masse an Bullen nicht definierbar ist.
Desweiteren kann mit "F.... the Police" eben nicht der "Mensch" in Uniform gemeint sein. Es könnte sich ebenso auf das Polizeigesetz oder die staatliche Ordnung beziehen. Eben nicht definierbar und deswegen rechtlich nicht antastbar. Allerdings wird es zu Stress kommen, wenn die Bullen meinen hier einen Verstoß zu sehen. Die Anzeige wird sich aber im Sand verlaufen.

Die Polizei: Ihr Richter und Henker - Ihr Jäger und Totschläger!

RockBottom
Experte (offline)

Dabei seit 01.2003
1033 Beiträge

Geschrieben am: 13.07.2009 um 02:44 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.07.2009 um 02:49 Uhr

Was wir nicht alles gerne hätten, ist schon wahnsinn. Natürlich hätte ich auch vieles, bekomme es aber ohne Eigenarbeit einfach nicht.
Jetzt fällt mir aber auf, dass vorher "rechtlich in Ordnung" Aussage und Begründung vereinte und das die Faulheit sich jetzt daraufhin ausweitet, dass ich für die jungen Menschen noch nach irgendwelchen Belegen suchen soll, weil sie es gerne hätten. Was machen wir da jetzt? :-D

Das Amtsgericht hat natürlich nur einen beschränkten Zuständigkeitsbereich. So kann sich das Amtsgericht Tiergarten auf den Kopf stellen, wenn das Amtsgericht "Pflanzengarten" als Kreisnachbar was ganz anderes entscheidet. Amtsgericht "Steingarten" neben Amtsgericht Tiergarten und "Pflanzengarten" kann unter Ausschluss des Grundgesetzes für ein Delikt auch die Todesstrafe einführen und schon hätten wir zwei Amtsgerichte, die sich auf den Kopf stellen würden :-)

Jetzt könnte ich dich natürlich um einen Beleg mit beglaubigter Kopie bitten, aber ich weiß, dass nicht das Amtsgericht Tiergarten diesen wunderschönen Satz formulierte, sondern das Bundesverfassungsgericht. Abgesehen davon ist eine nicht vorhandene Straftat keine Ausschlusskriterium für ein Delikt. Zumindest nicht im Zivilrecht.

Zudem darf man die Aussagen nicht antastbar bzw. "unantastbar" nicht mit "gesetzlich nicht einwandfrei geregelt " verwechseln.
Ersteres impliziert nämlich, dass etwas auf jeden Fall erlaubt ist, weil es nicht verboten ist und das stimmt nicht.

Bevor jetzt der nächste kommt und sich profilieren will. Der Grund warum ich das oben schrieb war nicht der um klug zu scheissen, sondern um zu sagen, dass man sich auch in rechtligen Gauzonen bewegen kann, die möglicherweise keine Grauzonen sind, allerdings so interpretiert werden können.

Beispiel:

Im Falle ACAB ist es nämlich so, dass es stimmt, dass das Amtsgericht Tiergarten dieses entschieden hat. Dass Amtsgericht Diez sah dieß allerdings ganz anders und verurteilte einen Autofahrer für zwei Aufkleber mit ACAB zu mehr als 2500€ Strafe. BOING! BUSTED!!!!
Guggst du mal hier

Die Kreidemalerei einer Demonstrantin "Fuck the Police" führte sehr wohl zu einer Anzeige und einer Verurteilung, dass sogar vom OLG in Frankfurt bestätigt wurde. Ein rechtlich sehr sehr umstrittenes Urteil, das bis heute allerdings noch nicht aufgehoben wurde!!!!
guggst du hier unter Punkt 3

In einigen Bundesländern sind Tshirts mit der Aufschrift "Polizei" oder "Paulizei" verboten, weil sie unter Umständen andeuten können, dass man sie tatsächlich für Polizisten hält. In Bayern interessiert das zum Beispiel kein Schwein.

Wer sich noch daran erinnert? In Stuttgart wurde ein Mann dafür verurteilt, durchgestrichene Hakenkreuze (also gegen Nazis) auf einen Artikel zu drucken. BOING BUSTED AGAIN!
3600 Euro Strafe.


Ich schrieb ja schon, dass die Wahrscheinlichkeit für Probleme eher gegen 0 geht.
Wer "Fuck the Police" nicht unbedingt zu seiner Lebensmeinung zählt (und davon gibts ja auch genug), sollte es sich einfach überlegen, ob dies wirklich ein Ausdruck seiner Persönlichkeit ist, oder nur unterbewusster und vor allem falscher jugendlicher Überschwang sich irgendwie mit besonders provokativen "Zeichnungen" hervorzuheben.

Meiner persönlichen Meinung nach sind solche Schriftzüge unnötig und als Polizist würde ich mich zudem sehr wohl beleidigt fühlen. Auch wenn das Urteil vom Bundesverfassungsgericht heute noch gilt, reicht schon ein schwarzes Schaf bei der Polizei, der etwas an den Tatsachen dreht und schon steht man als Verfassungsfeind da.

In 1000 Fällen passiert wohl nichts, aber selbst wenn eine Anzeige nicht durch kommt, ist sowas sicherlich ärgerlich und für die Zukunft sicherlich nicht hilfreich. Und wie man ja nachlesen kann, finden sich immer Juristen, die gerne jemanden ärgern.

Nach wie vor stehe ich aber auf keiner Seite und will auch niemandem was ein oder aus reden. Ich wollte nur mal gesagt haben, wies laufen kann. :)

DEMZUFOLGE, sollte man nicht immer unbedenklich mit dem Prädikat "unbedenklich" durch die Gegend schlagen. Erst dieses Jahr wurde dieses "unbedenklich" einem Mann gesagt, der sich kurz nach Karnevall als Polizist verkleidet hatte und so auf eine Party ging. Ratet was das Amtsgericht entschied... ;-)

In diesem Sinne, gute nacht.



Freundschaft vor Vaterland - And I thought my jokes were bad

Marodeur - 34
Champion (offline)

Dabei seit 12.2006
2312 Beiträge

Geschrieben am: 13.07.2009 um 10:46 Uhr

Zitat von RockBottom:

Zitat von BE86:

schon mal den song von NWA "Fuck the police" gehört?! wieso sollte die Meinungsfreiheit bestraft werden?


Ich könnte es dir erklären, aber dafür bin ich
a) zu faul und
b) ist es auch nicht meine Aufgabe darüber zu entscheiden was geht oder nicht.

Es gab auch Menschen, die schon wegen einem grünen Shirt mit der Aufschrift "Paulizei" angezeigt wurden, obwohl sie es für "rechtlich unbedenklich" hielten...

Mir ist es ja im Prinzip auch egal...


Dass Sachen wie "Paulizei" oder "Pozilei" nicht gern gesehen sind is eigentlich richtig, weil es sich dabei um Schutzzeichen handelt.
Wenn jemand, der nicht wirklich gut, bis kein Deutsch spricht, dann kann er jemanden mit nem "Pozilei" Shirt als Hilfsperson identifizieren.
Und damit verzögert derjenige damit Hilfsaktionen.
Wenn du dir "BRK" oder solche Sachen aufs Auto klebst, aber gar nicht dazugehörst bist du richtig dran, weil du dich als jemand mit Kenntniss ausgibst, die du gar nicht hast.

Also nicht alles auf die leichte Schulter nehmen ;-)

Science flies you to the moon – Religion flies you into buildings

Amixor33 - 35
Champion (offline)

Dabei seit 10.2007
2192 Beiträge

Geschrieben am: 13.07.2009 um 11:06 Uhr

Zitat von -CBR-:

und wisst ihr wie des im bezug auf fußballspiele (fanblock, gästeblock) geahndet wird ?

Platzierst du dich mit solch einem Pulli recht schnell in ihren Fokus... :daumenhoch:

Metalgigs.de - die Konzert & Party Community für ganz Deutschland! (Metal/Rock/Gothic/Mittelalter)

judoboy-13 - 34
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 02.2005
50 Beiträge
Geschrieben am: 13.07.2009 um 17:10 Uhr

Zitat von Amixor33:

Zitat von -CBR-:

und wisst ihr wie des im bezug auf fußballspiele (fanblock, gästeblock) geahndet wird ?

Platzierst du dich mit solch einem Pulli recht schnell in ihren Fokus... :daumenhoch:


mit so nem ding kommt man nicht mal bis zum block ohne kontrolle^^

Mit Wattestäbchen Mörder jagen, Ultras mit dem Knüppel schlagen/// Ein Leben lang schwarz weiß

time_wap - 30
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 09.2008
286 Beiträge

Geschrieben am: 13.07.2009 um 17:16 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.07.2009 um 17:19 Uhr

Zitat von Amixor33:

Zitat von -CBR-:

und wisst ihr wie des im bezug auf fußballspiele (fanblock, gästeblock) geahndet wird ?

Platzierst du dich mit solch einem Pulli recht schnell in ihren Fokus... :daumenhoch:

in den Fokus der ploizei oder was
ich glaub nicht das die polizei was gegen irgendwelche fußballfans machen die sowieso nicht mehr wissen wo se überhaupt sind nur weil se irgend so n t-shirt mit der aufschreift f ... the police tragen

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren ;-)

dieliebeLust - 48
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 02.2009
37 Beiträge
Geschrieben am: 13.07.2009 um 17:22 Uhr

es ist nicht verboten mit so einem pulli rumzulaufen.
der name polizei ist nicht geschützt. sobald hoheitszeichen dran sind sieht es anders aus
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