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Forum / Young Life

Hattet ihr schon Stress mit der Polizei

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Fabmaster_S - 32
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2007
9 Beiträge

Geschrieben am: 30.12.2008 um 11:27 Uhr

schon paar mal polizisten können richtig gemein sein

Das Leben ist ne Nutte und fickt gerne Herzen ♥

Bomsch - 33
Experte (offline)

Dabei seit 12.2004
1048 Beiträge

Geschrieben am: 30.12.2008 um 11:28 Uhr

Schlimmste war, als die so gegen 12 Uhr nachts meinen Fahrradführerschein sehen wollten 0o
Fabmaster_S - 32
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2007
9 Beiträge

Geschrieben am: 30.12.2008 um 11:30 Uhr

oh mein gott dein fahradausweiß ich musste gerade 3 mal hinschaun die sind so lächer :-D

Das Leben ist ne Nutte und fickt gerne Herzen ♥

Bomsch - 33
Experte (offline)

Dabei seit 12.2004
1048 Beiträge

Geschrieben am: 30.12.2008 um 11:33 Uhr

Zitat von Fabmaster_S:

oh mein gott dein fahradausweiß ich musste gerade 3 mal hinschaun die sind so lächer
:-D

weil ich zusätzlich kein lich dranhatte, durfte ich heimschieben -.-
Fabmaster_S - 32
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2007
9 Beiträge

Geschrieben am: 30.12.2008 um 11:33 Uhr

:totlacher:
wie alt warst du da wo sie dich angehalten haben

Das Leben ist ne Nutte und fickt gerne Herzen ♥

Bomsch - 33
Experte (offline)

Dabei seit 12.2004
1048 Beiträge

Geschrieben am: 30.12.2008 um 11:37 Uhr

mhm 14 oder 15
Fabmaster_S - 32
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2007
9 Beiträge

Geschrieben am: 30.12.2008 um 11:39 Uhr

ja ok mit 14 gehts noch die machen sich ,,Sorgen´´

Das Leben ist ne Nutte und fickt gerne Herzen ♥

Bomsch - 33
Experte (offline)

Dabei seit 12.2004
1048 Beiträge

Geschrieben am: 30.12.2008 um 11:43 Uhr

Zitat von Fabmaster_S:

ja ok mit 14 gehts noch die machen sich ,,Sorgen´´

wa alles vollidioten :-D
neuulmer77 - 47
Profi (offline)

Dabei seit 02.2007
759 Beiträge

Geschrieben am: 30.12.2008 um 11:48 Uhr

hier mal ein kleiner auszug:
§ 25 Täterschaft;
§ 33 Überschreitung der Notwehr;
§ 52 Tateinheit;
§ 53 Tatmehrheit;
§ 56a Bewährungszeit;
§ 56b Auflagen;
§ 57 Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe;
§ 69 Entziehung der Fahrerlaubnis;
§185 Beleidigung;
§ 186 Üble Nachrede
§ 223 Körperverletzung
§ 224 Gefährliche Körperverletzung
§ 226 Schwere Körperverletzung
§ 231 Beteiligung an einer Schlägerei
§ 242 Diebstahl
§ 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls
§ 244 Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl
§ 244a Schwerer Bandendiebstahl

lieber HARTZ4 als S04

Hirsche - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2008
142 Beiträge

Geschrieben am: 30.12.2008 um 11:54 Uhr

hm hab mich no nie erwischen lassen xD aber einmal wars ganz schön knapp

Metal. Good listenings.

Fort-Minor - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2007
113 Beiträge

Geschrieben am: 30.12.2008 um 11:56 Uhr

Zitat von neuulmer77:

hier mal ein kleiner auszug:
§ 25 Täterschaft;
§ 33 Überschreitung der Notwehr;
§ 52 Tateinheit;
§ 53 Tatmehrheit;
§ 56a Bewährungszeit;
§ 56b Auflagen;
§ 57 Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe;
§ 69 Entziehung der Fahrerlaubnis;
§185 Beleidigung;
§ 186 Üble Nachrede
§ 223 Körperverletzung
§ 224 Gefährliche Körperverletzung
§ 226 Schwere Körperverletzung
§ 231 Beteiligung an einer Schlägerei
§ 242 Diebstahl
§ 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls
§ 244 Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl
§ 244a Schwerer Bandendiebstahl



ist aber ne fette liste oha

Зачем придумали любовь?

Fabmaster_S - 32
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2007
9 Beiträge

Geschrieben am: 30.12.2008 um 11:56 Uhr

Zitat von neuulmer77:

hier mal ein kleiner auszug:
§ 25 Täterschaft;
§ 33 Überschreitung der Notwehr;
§ 52 Tateinheit;
§ 53 Tatmehrheit;
§ 56a Bewährungszeit;
§ 56b Auflagen;
§ 57 Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe;
§ 69 Entziehung der Fahrerlaubnis;
§185 Beleidigung;
§ 186 Üble Nachrede
§ 223 Körperverletzung
§ 224 Gefährliche Körperverletzung
§ 226 Schwere Körperverletzung
§ 231 Beteiligung an einer Schlägerei
§ 242 Diebstahl
§ 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls
§ 244 Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl
§ 244a Schwerer Bandendiebstahl


wie sahs bei dir dann aus weil knast ist 100% prozent gewesen oder hattest du ein guten anwalt^^

Das Leben ist ne Nutte und fickt gerne Herzen ♥

neuulmer77 - 47
Profi (offline)

Dabei seit 02.2007
759 Beiträge

Geschrieben am: 30.12.2008 um 11:57 Uhr

Zitat von Fabmaster_S:

Zitat von neuulmer77:

hier mal ein kleiner auszug:
§ 25 Täterschaft;
§ 33 Überschreitung der Notwehr;
§ 52 Tateinheit;
§ 53 Tatmehrheit;
§ 56a Bewährungszeit;
§ 56b Auflagen;
§ 57 Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe;
§ 69 Entziehung der Fahrerlaubnis;
§185 Beleidigung;
§ 186 Üble Nachrede
§ 223 Körperverletzung
§ 224 Gefährliche Körperverletzung
§ 226 Schwere Körperverletzung
§ 231 Beteiligung an einer Schlägerei
§ 242 Diebstahl
§ 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls
§ 244 Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl
§ 244a Schwerer Bandendiebstahl


wie sahs bei dir dann aus weil knast ist 100% prozent gewesen oder hattest du ein guten anwalt^^



3 jahre habe ich mal bekommen wegen bandendiebstahl. 2 jahre habe ich abgessen und ein jahr auf 5 jahre bewährung bekommen.

lieber HARTZ4 als S04

Fabmaster_S - 32
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2007
9 Beiträge

Geschrieben am: 30.12.2008 um 12:02 Uhr

5 jahre bloß bewährung.


ich hab 7 jahre bewährung bekommen für

2 körperverletzing
1 schwere körperverletzung
1 vertoß gegen das betäubungsmittelgesetz

+ 70 sozialstunden

Das Leben ist ne Nutte und fickt gerne Herzen ♥

neuulmer77 - 47
Profi (offline)

Dabei seit 02.2007
759 Beiträge

Geschrieben am: 30.12.2008 um 12:05 Uhr
Zuletzt editiert am: 30.12.2008 um 12:10 Uhr

Zitat von Fabmaster_S:

5 jahre bloß bewährung.


ich hab 7 jahre bewährung bekommen für

2 körperverletzing
1 schwere körperverletzung
1 vertoß gegen das betäubungsmittelgesetz

+ 70 sozialstunden



wielange warst im knast?
bestimmt keinen tag.

Jugendgerichtsgesetz (JGG)

§ 22 Bewährungszeit



(1) Der Richter bestimmt die Dauer der Bewährungszeit. Sie darf drei Jahre nicht überschreiten und zwei Jahre nicht unterschreiten.

(2) Die Bewährungszeit beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung über die Aussetzung der Jugendstrafe. Sie kann nachträglich bis auf ein Jahr verkürzt oder vor ihrem Ablauf bis auf vier Jahre verlängert werden. In den Fällen des § 21 Abs. 2 darf die Bewährungszeit jedoch nur bis auf zwei Jahre verkürzt werden.


lieber HARTZ4 als S04

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