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Forum / Young Life

6er nach 3 Wochen wegen Betrug?!

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Arkadia - 30
Profi (offline)

Dabei seit 03.2007
873 Beiträge

Geschrieben am: 27.11.2008 um 20:52 Uhr

ich glaub nicht das er videos hat aber er kann nichts machen er muss dich erwischen

Not Pessimist Simply Realist

Venus1984 - 40
Profi (offline)

Dabei seit 10.2002
406 Beiträge

Geschrieben am: 27.11.2008 um 21:01 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.11.2008 um 21:06 Uhr

also

erstmal eine klarstellung..

ein lehrer darf die note sehr wohl verschlechtern...wenn man nach der rausgabe die arbeit nochmal durchgeht... und sich dabei rausstellt dass zuviele punkte angerechnet wurden darf der lehrer die note auf den neuen punkte stand verschlechtern... ich weiß aber nicht genau ob er muss... aber dürfen tut er... und fair finde ich das auch... da ja demjenigen der gleich die richtige niedrige punktzahl auf der arbeit hatte es gegenüber unfar wäre wenn der andere die bessere note bei gleicher leistung bekommt....

wenn der lehrer vergessen hat punkte zu zählen muss er die arbeit(die note) verbessern....


und wegen dem betrug...
rechtlich is es so... der lehrer muss diesen nachweisen... und wenn er das ein jahr später tut... dann is das genau so gültig als wenn er dich erwischen würde... aber er muss es eben nachweisen..
und ich denke das kann er nicht... weil er ja nicht nachweisen kann dass die notiz bereits in der arbeit in der formelsamlung stand, bzw du diese benutzt hast...

sollte dir dein rektor morgen nicht helfen.. würde ich mich sogar ans schulamt wenden....

Schöne tage: nicht weinen das sie vergehen sonder lächeln dass sie gewesen

mr10 - 32
Experte (offline)

Dabei seit 11.2007
1635 Beiträge
Geschrieben am: 27.11.2008 um 21:10 Uhr

ohne beweise, dass das in der arbeit auch schon dirn gestanden ist, darf er gar nix machen.

1010011010

love-ya - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2005
77 Beiträge
Geschrieben am: 27.11.2008 um 21:11 Uhr

bei mir war mal sowas ähnliches... wir sind dann zum rektor gegangen und das ergebniss war, dass die lehrerin die note nicht nachträglich verschlechtern durfte. entweder gleich während der arbeit erwischen, blatt weg, 6er drauf... oder gar nicht.

nanana... nananananana...

Money4ever - 20
Profi (offline)

Dabei seit 12.2005
457 Beiträge

Geschrieben am: 27.11.2008 um 21:17 Uhr

Zitat von florian-92:

Zitat von Money4ever:

Zitat von outoforder64:

Sers,

Ich bin in der 10. Klasse Realschule BW!
soviel vorweg.
Wir schrieben vor 3 Wochen oder so ne Mathearbeit in der wir eine Formelsammlung benutzten düften. Dort darf man aber nichts reinschreiben. Jetzt, 3 Wochen nach der Arbeit als ich meine Formelsammlung auf dem Tisch hatte, nahm der Lehrer diese weg und sagte ich hätte die bei der Arbeit benutzt und das sei Betrug, da ich etwas reingeschrieben hatte. Jetzt habe ich eine 6,0. !
Findet ihr das berichtigt?Der Lehrer hat ja weder Beweise das ich die Formelsammlung in der Arbeit hatte, noch hat er Beweise das ich vor der Arbeit etwas reingeschrieben habe?
Ich denk das einzigste was er machen darf ist das ich die bei der nächsten Arbeit nichtmehr benutzen darf und eventuell zahlen muss.

Eure Meinung bitte

PS. morgen geh ich erstmal zum Rektor


das geht HÖCHSTENS nach der prüfung, da kann dann wenn innerhalb 2 jahre sich rausstellt, das du betrogen hast, dein abschluss ungeltend sein, was aber schwer ist...
in deinem fall, ist das mehr als unberechtigt, denn er hat KEINE beweise, dass du auch einträge danach gemacht hast. Wo du evlt. probleme haben könntest, wäre, wenn du normalerweise gar nichts reinschreiben dürftest. was aber eigentlich kein grund ist die arbeit als 6 zu bewerten! dazu kommt noch, dass deine arbeit ein geltendes dokument ist!!!!!
das heißt, die note die darauf steht, GILT!!!
das beste was du machen kannst ist: alle arbeiten die du in diesem jahr in mathe schreibst aufheben, oder sogar kopieren, und am ende des schuljahrs (oder vor prüfung für die anmeldenote) den schnitt ausrechnen! wenn der lehrer einen schlechteren schnitt hat, kanns du das anfechten !

=)


wenn der Lehrer wirklich was gegen dich hat, kann er dir einfach mündlich schlechte Noten reindrücken, hab ich auch schon erlebt


hatte ich auch, seither darf er keine mündlichen noten mehr geben :-d

21 ist nur die halbe wahrheit :D

Juuu - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2006
217 Beiträge

Geschrieben am: 27.11.2008 um 21:32 Uhr

beschwer dich beim rektor..
das kann er mal wirklich nicht bringen..
total unberechtigt!!!

DERFRED - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2008
250 Beiträge

Geschrieben am: 27.11.2008 um 21:53 Uhr

Zitat von Venus1984:

also

erstmal eine klarstellung..

ein lehrer darf die note sehr wohl verschlechtern...wenn man nach der rausgabe die arbeit nochmal durchgeht... und sich dabei rausstellt dass zuviele punkte angerechnet wurden darf der lehrer die note auf den neuen punkte stand verschlechtern... ich weiß aber nicht genau ob er muss... aber dürfen tut er... und fair finde ich das auch... da ja demjenigen der gleich die richtige niedrige punktzahl auf der arbeit hatte es gegenüber unfar wäre wenn der andere die bessere note bei gleicher leistung bekommt....

wenn der lehrer vergessen hat punkte zu zählen muss er die arbeit(die note) verbessern....


und wegen dem betrug...
rechtlich is es so... der lehrer muss diesen nachweisen... und wenn er das ein jahr später tut... dann is das genau so gültig als wenn er dich erwischen würde... aber er muss es eben nachweisen..
und ich denke das kann er nicht... weil er ja nicht nachweisen kann dass die notiz bereits in der arbeit in der formelsamlung stand, bzw du diese benutzt hast...

sollte dir dein rektor morgen nicht helfen.. würde ich mich sogar ans schulamt wenden....
Tjaaa... Da kann ich leider leider NICHT zustimmen...
Der lehrer MUSS die note verbessern, wenn es zu wenig punkte gegeben hat und die note also normalerweise besser wäre.... Er darf hingegen NICHT die note verschlechtern, wenn er zu viele punkte gegeben hat....
Soviel dazu...


was dein problem angeht: einen betrug muss der lehrer natürlich nachweisen können.... Und deinem lehrer fällt das iwie recht spät ein... Wie is er überhaupt aufeinmal darauf gekommen??


~~~~~~>>=>=>!!!GRAB YOUR PEN!!!

FroileinK - 37
Champion (offline)

Dabei seit 12.2004
2091 Beiträge

Geschrieben am: 27.11.2008 um 21:59 Uhr

Zitat von DERFRED:

Zitat von Venus1984:

also

erstmal eine klarstellung..

ein lehrer darf die note sehr wohl verschlechtern...wenn man nach der rausgabe die arbeit nochmal durchgeht... und sich dabei rausstellt dass zuviele punkte angerechnet wurden darf der lehrer die note auf den neuen punkte stand verschlechtern... ich weiß aber nicht genau ob er muss... aber dürfen tut er... und fair finde ich das auch... da ja demjenigen der gleich die richtige niedrige punktzahl auf der arbeit hatte es gegenüber unfar wäre wenn der andere die bessere note bei gleicher leistung bekommt....

wenn der lehrer vergessen hat punkte zu zählen muss er die arbeit(die note) verbessern....


und wegen dem betrug...
rechtlich is es so... der lehrer muss diesen nachweisen... und wenn er das ein jahr später tut... dann is das genau so gültig als wenn er dich erwischen würde... aber er muss es eben nachweisen..
und ich denke das kann er nicht... weil er ja nicht nachweisen kann dass die notiz bereits in der arbeit in der formelsamlung stand, bzw du diese benutzt hast...

sollte dir dein rektor morgen nicht helfen.. würde ich mich sogar ans schulamt wenden....
Tjaaa... Da kann ich leider leider NICHT zustimmen...
Der lehrer MUSS die note verbessern, wenn es zu wenig punkte gegeben hat und die note also normalerweise besser wäre.... Er darf hingegen NICHT die note verschlechtern, wenn er zu viele punkte gegeben hat....
Soviel dazu...


was dein problem angeht: einen betrug muss der lehrer natürlich nachweisen können.... Und deinem lehrer fällt das iwie recht spät ein... Wie is er überhaupt aufeinmal darauf gekommen??

ja so kenn ich das auch....eine note darf nicht verschlechtert werden, nachdem er sie bereits ausgegeben hat.
auch wenn er die punkte falsch gezählt hat.


Das Niveau ist gerade unters Bett gekrochen und heult....

Venus1984 - 40
Profi (offline)

Dabei seit 10.2002
406 Beiträge

Geschrieben am: 27.11.2008 um 22:00 Uhr

also ich weiß das es das darf.....

aber ich glaub er muss net... zumindest machen es die wenigsten lehrer....


aber genrell dürfen tut er es...

Schöne tage: nicht weinen das sie vergehen sonder lächeln dass sie gewesen

bastinio - 32
Profi (offline)

Dabei seit 07.2005
651 Beiträge
Geschrieben am: 27.11.2008 um 22:24 Uhr

Wenn du die KA schon rausbekommen hast, dann darf er deine Note nicht mehr verändern (nur ins positive), ansonsten is das schon in Ordnung, aber ich wär mal gespannt was der Rektor sagt :D. Aber viel Glück ;)

Spams, Posthunting, etc incoming!

Juuu - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2006
217 Beiträge

Geschrieben am: 27.11.2008 um 22:26 Uhr

Zitat von Venus1984:

also ich weiß das es das darf.....

aber ich glaub er muss net... zumindest machen es die wenigsten lehrer....


aber genrell dürfen tut er es...


ne ich weiß generell dass es so ist dass er die note im nachhinein nicht verschlechtern darf auch wenn er sich mit den punkten verzählt hat...
er darf nur verbessern...
geht ja in dem fall aber eigentlich eh um was bissl anderes...
nach 3 wochen kann er schlecht behaupten dass das schon vor der arbeit in der formelsammlung stand...er hätte ja die formelsammlungen während der KA kontrollieren können, das haben se bei uns teilweise gemacht damals...
einfach so ne behauptung aufstellen und aufgrund dieser die ka verschlechtern im nachhinein, vorallem auf ne 6 runterziehen, darf und kann er eigentlich nicht!

Venus1984 - 40
Profi (offline)

Dabei seit 10.2002
406 Beiträge

Geschrieben am: 27.11.2008 um 22:33 Uhr

Zitat von Juuu:

Zitat von Venus1984:

also ich weiß das es das darf.....

aber ich glaub er muss net... zumindest machen es die wenigsten lehrer....


aber genrell dürfen tut er es...


ne ich weiß generell dass es so ist dass er die note im nachhinein nicht verschlechtern darf auch wenn er sich mit den punkten verzählt hat...
er darf nur verbessern...
geht ja in dem fall aber eigentlich eh um was bissl anderes...
nach 3 wochen kann er schlecht behaupten dass das schon vor der arbeit in der formelsammlung stand...er hätte ja die formelsammlungen während der KA kontrollieren können, das haben se bei uns teilweise gemacht damals...
einfach so ne behauptung aufstellen und aufgrund dieser die ka verschlechtern im nachhinein, vorallem auf ne 6 runterziehen, darf und kann er eigentlich nicht!


also noch mal... er darf das sehr wohl... ich kenne genug lehrer... und ich hab jetzt grad extra nochmal nachgefragt...
der lehrer darf das wie ich es im oben genannten fall sehr wohl... er muss aber nicht... es liegt im ermessen des lehrers ob er die note verschlechtert oder nicht....

Schöne tage: nicht weinen das sie vergehen sonder lächeln dass sie gewesen

FroileinK - 37
Champion (offline)

Dabei seit 12.2004
2091 Beiträge

Geschrieben am: 30.11.2008 um 14:02 Uhr

was is nu eig. das ende der geschichte?

Das Niveau ist gerade unters Bett gekrochen und heult....

Junglist - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2006
363 Beiträge
Geschrieben am: 30.11.2008 um 14:05 Uhr
Zuletzt editiert am: 30.11.2008 um 14:05 Uhr

na toll, ich dachte in dem thread gehts um jemand, der betrogen worden is und als rache n 6er gemacht hat!
lateinhasser
Profi (offline)

Dabei seit 03.2006
803 Beiträge

Geschrieben am: 30.11.2008 um 14:31 Uhr

Zitat von Junglist:

na toll, ich dachte in dem thread gehts um jemand, der betrogen worden is und als rache n 6er gemacht hat!

:-D :totlacher:

Death Will Die You! Life Will Kill You!

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