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BAB - Berufsausbildungsbeihilfe

Popphigh - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2005
177 Beiträge
Geschrieben am: 09.09.2008 um 15:51 Uhr

wer kennst sich mit dem thema aus???
-Zimtzicke- - 35
Experte (offline)

Dabei seit 11.2004
1865 Beiträge

Geschrieben am: 09.09.2008 um 15:56 Uhr

Zitat von Popphigh:

wer kennst sich mit dem thema aus???

ruf doch einfach mal beim arbeitsamt an oder schau mal bei denen auf der seite,die können dir da besser weiterhelfen als wir...;-)

Nimm die Menschen wie sie sind, es gibt keine anderen. (Konrad Adenauer)

smartdennis - 31
Experte (offline)

Dabei seit 12.2005
1308 Beiträge
Geschrieben am: 09.09.2008 um 15:56 Uhr

:daumenhoch:

. . . .

Mami_o2o312 - 36
Profi (offline)

Dabei seit 03.2007
868 Beiträge
Geschrieben am: 09.09.2008 um 15:58 Uhr

BAB gibt es nur, wenn man nicht mehr bei seinen Eltern wohnt.

Bedarf ist maximal 507 €, bei einer Miethöhe von 197 €. Höhere Unterkunftskosten werden nicht berücksichtigt.
Hinzu kommen Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte und zur Berufsschule, sowie eine monatliche Heimfahrt zu den Eltern.

Auf diesen Bedarf wird das eigene Einkommen angerechnet - Bruttoverdienst abzüglich Werbungskosten(pauschale), jetzt würden noch Steuern abgesetzt (zahlt man natürlich nicht) sowie 21,5% Sozialpauschale. Wegen der Werbungskostenpauschale ist das anzurechnende Einkommen eigentlich niedriger als das Nettoeinkommen.

Die 52 € Freibetrag gibt es nur, wenn man zwingend von zu Hause fort musste, weil die Ausbildungsstätte zu weit fort von der elterlichen Wohnung ist.

Kindergeld wird nicht als Einkommen betrachtet; außer in den wenigen Fällen der Vorausleistung, wenn Eltern den errechneten Unterhaltsbetrag nicht zahlen.
Teargas - 37
Champion (offline)

Dabei seit 06.2006
2196 Beiträge

Geschrieben am: 09.09.2008 um 16:01 Uhr

Ist das der Bruder vom Bafög?

... so daß wir eine Weile hingerissen das Leben spielen, nicht an Beifall denkend.

Mami_o2o312 - 36
Profi (offline)

Dabei seit 03.2007
868 Beiträge
Geschrieben am: 09.09.2008 um 16:02 Uhr

Zitat von Teargas:

Ist das der Bruder vom Bafög?
Sozusagen, ja...
hasimausi25 - 42
Anfänger (offline)

Dabei seit 09.2007
10 Beiträge
Geschrieben am: 09.09.2008 um 16:47 Uhr

bab bekommt man auch wenn du noch bei den eltern wohnst die aber nicht für dich mit sorgen können .... und bab bekommt man auch nur für die erstausbildung
hasimausi25 - 42
Anfänger (offline)

Dabei seit 09.2007
10 Beiträge
Geschrieben am: 09.09.2008 um 16:47 Uhr

und deine ausbildungsvergütung unter dem normalen schnitt liegt so wie bei mir bekomm nur 208 ausbildungsvergütung
Stupsl - 34
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2006
42 Beiträge

Geschrieben am: 09.09.2008 um 17:48 Uhr

Zitat von -Zimtzicke-:

Zitat von Popphigh:

wer kennst sich mit dem thema aus???

ruf doch einfach mal beim arbeitsamt an oder schau mal bei denen auf der seite,die können dir da besser weiterhelfen als wir...;-)


Ne da ruft man beim Landratsamt an *g*

viktor-
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2010
48 Beiträge
Geschrieben am: 16.09.2011 um 20:39 Uhr

MUSS MAN NACH DER AUSBILDUNG, DIE VOLLE ODER HALBE SUMME ZURÜCKZAHLEN ???
DANKE
_Mr-Beene_ - 32
Profi (offline)

Dabei seit 11.2007
638 Beiträge

Geschrieben am: 16.09.2011 um 20:43 Uhr

Ist das nicht dasselbe wie das BEJ (Berufseinstiegsjahr) ??

Leg Dir das Gemüt eines Stuhles zu, der muss auch mit jedem Arsch zurechtkommen....

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