Popphigh - 38
Halbprofi
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Dabei seit 12.2005
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Geschrieben am: 09.09.2008 um 15:51 Uhr
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wer kennst sich mit dem thema aus???
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-Zimtzicke- - 35
Experte
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Dabei seit 11.2004
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Geschrieben am: 09.09.2008 um 15:56 Uhr
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Zitat von Popphigh: wer kennst sich mit dem thema aus???
ruf doch einfach mal beim arbeitsamt an oder schau mal bei denen auf der seite,die können dir da besser weiterhelfen als wir...
Nimm die Menschen wie sie sind, es gibt keine anderen. (Konrad Adenauer)
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smartdennis - 31
Experte
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Dabei seit 12.2005
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Geschrieben am: 09.09.2008 um 15:56 Uhr
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Mami_o2o312 - 36
Profi
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Dabei seit 03.2007
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Geschrieben am: 09.09.2008 um 15:58 Uhr
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BAB gibt es nur, wenn man nicht mehr bei seinen Eltern wohnt.
Bedarf ist maximal 507 €, bei einer Miethöhe von 197 €. Höhere Unterkunftskosten werden nicht berücksichtigt.
Hinzu kommen Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte und zur Berufsschule, sowie eine monatliche Heimfahrt zu den Eltern.
Auf diesen Bedarf wird das eigene Einkommen angerechnet - Bruttoverdienst abzüglich Werbungskosten(pauschale), jetzt würden noch Steuern abgesetzt (zahlt man natürlich nicht) sowie 21,5% Sozialpauschale. Wegen der Werbungskostenpauschale ist das anzurechnende Einkommen eigentlich niedriger als das Nettoeinkommen.
Die 52 € Freibetrag gibt es nur, wenn man zwingend von zu Hause fort musste, weil die Ausbildungsstätte zu weit fort von der elterlichen Wohnung ist.
Kindergeld wird nicht als Einkommen betrachtet; außer in den wenigen Fällen der Vorausleistung, wenn Eltern den errechneten Unterhaltsbetrag nicht zahlen.
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Teargas - 37
Champion
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Dabei seit 06.2006
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Geschrieben am: 09.09.2008 um 16:01 Uhr
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Ist das der Bruder vom Bafög?
... so daß wir eine Weile hingerissen das Leben spielen, nicht an Beifall denkend.
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Mami_o2o312 - 36
Profi
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Dabei seit 03.2007
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Geschrieben am: 09.09.2008 um 16:02 Uhr
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Zitat von Teargas: Ist das der Bruder vom Bafög? Sozusagen, ja...
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hasimausi25 - 42
Anfänger
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Dabei seit 09.2007
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Geschrieben am: 09.09.2008 um 16:47 Uhr
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bab bekommt man auch wenn du noch bei den eltern wohnst die aber nicht für dich mit sorgen können .... und bab bekommt man auch nur für die erstausbildung
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hasimausi25 - 42
Anfänger
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Dabei seit 09.2007
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Geschrieben am: 09.09.2008 um 16:47 Uhr
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und deine ausbildungsvergütung unter dem normalen schnitt liegt so wie bei mir bekomm nur 208 ausbildungsvergütung
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Stupsl - 34
Fortgeschrittener
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Dabei seit 09.2006
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Geschrieben am: 09.09.2008 um 17:48 Uhr
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Zitat von -Zimtzicke-: Zitat von Popphigh: wer kennst sich mit dem thema aus???
ruf doch einfach mal beim arbeitsamt an oder schau mal bei denen auf der seite,die können dir da besser weiterhelfen als wir... 
Ne da ruft man beim Landratsamt an *g*
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viktor-
Fortgeschrittener
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Dabei seit 09.2010
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Geschrieben am: 16.09.2011 um 20:39 Uhr
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MUSS MAN NACH DER AUSBILDUNG, DIE VOLLE ODER HALBE SUMME ZURÜCKZAHLEN ???
DANKE
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_Mr-Beene_ - 32
Profi
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Dabei seit 11.2007
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Geschrieben am: 16.09.2011 um 20:43 Uhr
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Ist das nicht dasselbe wie das BEJ (Berufseinstiegsjahr) ??
Leg Dir das Gemüt eines Stuhles zu, der muss auch mit jedem Arsch zurechtkommen....
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