--mrpimp-- - 33
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Geschrieben am: 27.08.2008 um 12:46 Uhr
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guten tag ...
ich hatte ungefähr vor ner woche nen roller unfall, bin der geschädigte und wollte mal fragen übernimmt die gegnerische versicherung eigentlich die rechtsanwaltkosten?
da ich mir schon vorstellen kann das sie keine nutzungsentschädigung zahlen will...
hat einer ne ahnnung wie des aussieht?
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Sommerkind01
Anfänger
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Geschrieben am: 27.08.2008 um 12:49 Uhr
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Zitat von --mrpimp--: guten tag ...
ich hatte ungefähr vor ner woche nen roller unfall, bin der geschädigte und wollte mal fragen übernimmt die gegnerische versicherung eigentlich die rechtsanwaltkosten?
da ich mir schon vorstellen kann das sie keine nutzungsentschädigung zahlen will...
hat einer ne ahnnung wie des aussieht?
Des kommt drauf an, wer Schuld hat... Wurde der UNfall polizeilich aufgenommen?
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neuulmer77 - 48
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Geschrieben am: 27.08.2008 um 12:52 Uhr
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wenn man kein geld hat für einen anwalt kann man prozesskostenbeihilfe beantragen.
lieber HARTZ4 als S04
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--mrpimp-- - 33
Anfänger
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Geschrieben am: 27.08.2008 um 12:52 Uhr
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Zitat von Sommerkind01: Zitat von --mrpimp--: guten tag ...
ich hatte ungefähr vor ner woche nen roller unfall, bin der geschädigte und wollte mal fragen übernimmt die gegnerische versicherung eigentlich die rechtsanwaltkosten?
da ich mir schon vorstellen kann das sie keine nutzungsentschädigung zahlen will...
hat einer ne ahnnung wie des aussieht?
Des kommt drauf an, wer Schuld hat... Wurde der UNfall polizeilich aufgenommen?
ich bin geschädigter er hat des der versicherung schon gemeldet.... also die schuld auf sich genommen und nein polizeilich wurde des nicht aufgenommen
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neuulmer77 - 48
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Geschrieben am: 27.08.2008 um 12:53 Uhr
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Zitat von --mrpimp--: Zitat von Sommerkind01: Zitat von --mrpimp--: guten tag ...
ich hatte ungefähr vor ner woche nen roller unfall, bin der geschädigte und wollte mal fragen übernimmt die gegnerische versicherung eigentlich die rechtsanwaltkosten?
da ich mir schon vorstellen kann das sie keine nutzungsentschädigung zahlen will...
hat einer ne ahnnung wie des aussieht?
Des kommt drauf an, wer Schuld hat... Wurde der UNfall polizeilich aufgenommen?
ich bin geschädigter er hat des der versicherung schon gemeldet.... also die schuld auf sich genommen und nein polizeilich wurde des nicht aufgenommen
hast du irgendwas unterschrieben? bei einem unfall immer polizei holen
lieber HARTZ4 als S04
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--mrpimp-- - 33
Anfänger
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Geschrieben am: 27.08.2008 um 13:05 Uhr
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Zitat:
hast du irgendwas unterschrieben? bei einem unfall immer polizei holen
wie gesagt die schuldursache und schuldfrage ist schon geklärt er hat unterschrieben das er schuld ist da brauch ich keine polizei war ja nur nen lackschaden... es geht nur darum wer nacher den rechtsanwalt zahlt wenn ich meine nutzungsentschädigung haben will
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Utownplayer - 40
Anfänger
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Geschrieben am: 27.08.2008 um 13:09 Uhr
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die anwaltskosten werden von der gegnerischen versicherung beglichen du kannst ruhig zum anwalt gehen der erklärt dir es dann schon besser
und es ist außerdem egal ob du polizei holst oder nicht!!!!
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BierMock - 34
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Geschrieben am: 27.08.2008 um 13:26 Uhr
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Zitat von --mrpimp--: Zitat:
hast du irgendwas unterschrieben? bei einem unfall immer polizei holen
wie gesagt die schuldursache und schuldfrage ist schon geklärt er hat unterschrieben das er schuld ist da brauch ich keine polizei war ja nur nen lackschaden... es geht nur darum wer nacher den rechtsanwalt zahlt wenn ich meine nutzungsentschädigung haben will
für was denn ein anwalt??? wenn er sagt er übernimmts und die schäden am roller, dann gehste in ne werkstatt, lässt den reparieren gibts dem typ ne rechnungskopie, der gibts seiner versicherung und die zahlen dir dass dann, wozu denn n rechtsanwalt???
Ich mache Kirchensaft!
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Utownplayer - 40
Anfänger
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Geschrieben am: 27.08.2008 um 13:44 Uhr
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Ein Rechtsanwalt ist in der Lage, bei der Schadensabwicklung alle rechtlichen Besonderheiten des jeweiligen Falles zu sehen und zu berücksichtigen. Der Geschädigte selbst sollte sich wegen seiner Ansprüche nicht direkt an den gegnerischen Haftpflichtversicherer wenden, weil der gegnerische Versicherer grundsätzlich kein Interesse an der Auszahlung eines möglichst hohen Regulierungsbetrags hat und seine starke Verhandlungsposition zu Lasten des Geschädigten ausnutzen kann.
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Difigiano - 44
Anfänger
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Geschrieben am: 27.08.2008 um 14:44 Uhr
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Zitat von --mrpimp--: guten tag ...
ich hatte ungefähr vor ner woche nen roller unfall, bin der geschädigte und wollte mal fragen übernimmt die gegnerische versicherung eigentlich die rechtsanwaltkosten?
da ich mir schon vorstellen kann das sie keine nutzungsentschädigung zahlen will...
hat einer ne ahnnung wie des aussieht?
Wie alt ist dein Roller?
Davon ist abhängig, ob du überhaupt Nutzungsentschädigung geltend machen kannst! Die Versicherung deines Unfallgegners ist nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, dir den Ausfall des Rollers zu entschädigen...der Schuß könnte nach hinten losgehen und du bleibst auf den RA-Kosten sitzen!!
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teacher-1
Champion
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Geschrieben am: 27.08.2008 um 14:47 Uhr
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Zitat von Utownplayer: Ein Rechtsanwalt ist in der Lage, bei der Schadensabwicklung alle rechtlichen Besonderheiten des jeweiligen Falles zu sehen und zu berücksichtigen. Der Geschädigte selbst sollte sich wegen seiner Ansprüche nicht direkt an den gegnerischen Haftpflichtversicherer wenden, weil der gegnerische Versicherer grundsätzlich kein Interesse an der Auszahlung eines möglichst hohen Regulierungsbetrags hat und seine starke Verhandlungsposition zu Lasten des Geschädigten ausnutzen kann.
Sorry, aber worum geht es denn hier? Hier geht es doch darum dass ein popeliger Lackschaden beglichen wird. Es kann ja wohl nicht im Sinne aller Versicherten sein, bei einer solchen Bagatelle einen "möglichst hohen Regulierungsbeitrag" abzustauben. Das ist genau das, was den Sinn einer Versicherung kaputt macht und warum Versicherungsbeiträge so unverschämt hoch sind, weil zu viele Leute bei einem Schaden die Ansicht vertreten ihr Anwalt muss nun möglichst viel herausschlagen. Zahlen tun das am Ende wir alle, also auch der Geschädigte selbst.
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Difigiano - 44
Anfänger
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Geschrieben am: 27.08.2008 um 15:07 Uhr
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Zitat von teacher-1: Zitat von Utownplayer: Ein Rechtsanwalt ist in der Lage, bei der Schadensabwicklung alle rechtlichen Besonderheiten des jeweiligen Falles zu sehen und zu berücksichtigen. Der Geschädigte selbst sollte sich wegen seiner Ansprüche nicht direkt an den gegnerischen Haftpflichtversicherer wenden, weil der gegnerische Versicherer grundsätzlich kein Interesse an der Auszahlung eines möglichst hohen Regulierungsbetrags hat und seine starke Verhandlungsposition zu Lasten des Geschädigten ausnutzen kann.
Sorry, aber worum geht es denn hier? Hier geht es doch darum dass ein popeliger Lackschaden beglichen wird. Es kann ja wohl nicht im Sinne aller Versicherten sein, bei einer solchen Bagatelle einen "möglichst hohen Regulierungsbeitrag" abzustauben. Das ist genau das, was den Sinn einer Versicherung kaputt macht und warum Versicherungsbeiträge so unverschämt hoch sind, weil zu viele Leute bei einem Schaden die Ansicht vertreten ihr Anwalt muss nun möglichst viel herausschlagen. Zahlen tun das am Ende wir alle, also auch der Geschädigte selbst.
Danke @TEACHER !!
Und mit so was muss ich mich jeden Tag rumquälen!
Jeder meckert über zu hohe VS-Beiträge, aber dennoch hüpfen sie wegen jedem kleinen Bagatell-Schaden zum Anwalt!
Kein Wunder werden bald schon jedes Jahr die Beiträge der Kfz-VS durch Treuhänder angehoben! Ach, würde es doch nur mehr "so-denkende" geben!
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Alex_1985 - 40
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Geschrieben am: 27.08.2008 um 20:20 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.08.2008 um 20:21 Uhr
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Wegen nem Lackschaden zu nem Anwalt gehen macht mal echt keinen Sinn...
Weiß nicht was der Vorredner da noch alles rausholen will?!?
Du gehst in die Werkstatt, lässt des ding reparieren, und wenn der andere net zahlen will, kannst immerno zum Anwalt!!
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_paddi_ - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 27.08.2008 um 20:27 Uhr
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Als ich meinen Unfall hatte, wurden die Anwaltskosten von der Versicherung der Verursacherin bezahlt.
Allerdings würd ich auch sagen, dass sich ein Anwalt bei einem Lackschaden nicht lohnt...
life is peachy: rrrrra
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