beatle
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Geschrieben am: 04.11.2007 um 23:48 Uhr
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Zitat von muRmL: Zitat von DjD: Also allein schon die tatsache das der verfasser dieses Threads gerade mal 18 ist und somit wahrscheinlich noch in der Probezeit ist wird es auf die anfallenden kosten auch nicht mehr ankommen 
Probezeit habe ich bereits hinter mir  Bisher anfallende Kosten 15€, also mal Chillfaktor an  6km/h zuviel...
also du warst mit deinem moped unterwegs und statt den erlaubten 30 biste 36 gefahren . .
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muRmL
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Geschrieben am: 04.11.2007 um 23:50 Uhr
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Ich war mit meinem Auto unterwegs und bin 56 anstatt 50 gefahrn, wenn dus so genau wissen willst. Mitm Bike hätte ich kaum Post bekommen können, es sei denn die Gelben liefern neuerdings an unbekannte Kradler^^
VFR - 800 Kubikzentimeter pure Leidenschaft!
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Zomb - 38
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Geschrieben am: 04.11.2007 um 23:56 Uhr
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Zitat von muRmL: Warum auch nicht, wenn TU ein Bild von mir macht auf irgendner Party, will ich das doch auch später angugn oder? Außerdem finde ich, dass ich einfach ein Recht darauf habe, immerhin ist das ja sozusagen Beweismittel, das dem Beschuldigten zugängig sein muss. Naja aber hat sich ja geklärt, wie man an das Bild kommt.
edit: PS: Ähm also manche scheinen es falsch zu verstehen, ich will mich nicht um die 15€ drücken oder so, ich will lediglich das Bild, um mehr gehts mir garnicht. wieso, hast kein Geld für Passbilder?! Fragst halt mal ob du die negative kriegst!
Platz da, ich bin der Prototyp Gottes.
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Daniel86
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Geschrieben am: 05.11.2007 um 01:49 Uhr
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Zitat von muRmL: Ich war mit meinem Auto unterwegs und bin 56 anstatt 50 gefahrn, wenn dus so genau wissen willst. Mitm Bike hätte ich kaum Post bekommen können, es sei denn die Gelben liefern neuerdings an unbekannte Kradler^^
hö? mit 56 geblitzt worden? dann werden da aber schon die ungenauigkeitsvariable von 3 kmh und die tolleranzgrenze von 5 kmh abgezogen sein... bist also effektiv 64 gefahren... weil wegs 1 kmh machen die garantiert nicht so nen streß... bin schon zweimal mit 60 geblitzt worden ohne dass ein bescheid kam..
Alles eine Frage der Definition
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MisterX1905 - 43
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Geschrieben am: 05.11.2007 um 03:16 Uhr
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Zitat von Daniel86: Zitat von muRmL: Ich war mit meinem Auto unterwegs und bin 56 anstatt 50 gefahrn, wenn dus so genau wissen willst. Mitm Bike hätte ich kaum Post bekommen können, es sei denn die Gelben liefern neuerdings an unbekannte Kradler^^
hö? mit 56 geblitzt worden? dann werden da aber schon die ungenauigkeitsvariable von 3 kmh und die tolleranzgrenze von 5 kmh abgezogen sein... bist also effektiv 64 gefahren... weil wegs 1 kmh machen die garantiert nicht so nen streß... bin schon zweimal mit 60 geblitzt worden ohne dass ein bescheid kam..
Also dass is ja mal völliger Blödsinn ^^...es wird doch nicht zweimal was abgezogen! Also entweder oder...innerorts in der Regel 3 km/h, außerorts dann je nach dem ob du von ner festen Anlage oder den Kumpels im Videowagen gefilmt wirst...da sinds dann bis zu 10 %...! Eine Tolleranzgrenze an sich gibt es nicht...das kommt auf die Cops selber an! Wenn du dementsprechend einen erwischt, der nen schlechten Tag hat...der zieht dich halt früher raus wie einer der froh gelaunt ist! Ich muss es wissen...hatte immerhin schon 11 Punkte in Flensburg abzubauen!! *g*
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Daniel86
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Geschrieben am: 05.11.2007 um 03:19 Uhr
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Okayokay..überredet...
dachte da wird zweimal was weggerechnet weil bei meiner A Klasse auf dem Tacho die Grenze für innerorts bis 55 geht...also das steht da dran... und wie gesagt ich bin schon zweimal mit 60 geblitzt worden und es kam nichts...
Alles eine Frage der Definition
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MisterX1905 - 43
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Geschrieben am: 05.11.2007 um 03:28 Uhr
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Von den 60 km/h musst auch erst mal deinen Tacho abziehen...weil der zeigt dir immer mehr an als du wirklich fährst (ist gesetzlich vorgeschrieben...frag mich jetzt aber net in welchem Rahmen genau das sein muss!) Von deiner tatsächlichen Geschwindigkeit werden dann noch die 3 km/h abgezogen...dann bleibt halt echt nich mehr viel übrig! Kommt vor dass du dann gar nix bekommst!
Wobei die Geräte ja eingestellt werden können ab wann se blitzen...nur die von der Stadt blicken das glaub manchmal echt net...sonst würden se die ja net so scharf einstellen!
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Ph07 - 67
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Geschrieben am: 05.11.2007 um 04:34 Uhr
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Also, damit es klar wird: Die Geschwindigkeitsmessgeräte werden amtlich geeicht, natürlich mit Eichschein. Die Fehlergrenze ist bei Lasermessgeräten, Lichtschranken und Radarmessgeräten 3 km/h, allerdings nur bei Messungen bis 100 km/h. Bei Messungen über 100 km/h werden 3 % vom gemessenen Wert abgezogen, wobei auf die nächst höhere ganze Zahl gerundet wird. Beispiel: Messung 102 km/h = 3,06 km/. Das ergibt dann 4 km/h Abzug.
Natürlich ist das nie Eure auf dem Tacho angezeigte Geschwindigkeit, weil das Ding nämlich ein bischen mehr zeigt, als wirklich gefahren wird. Bei neueren Fahrzeugen sind das so ca. 5 %.
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Der666Diablo
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Geschrieben am: 05.11.2007 um 08:30 Uhr
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Zitat von Ph07: Also, damit es klar wird: Die Geschwindigkeitsmessgeräte werden amtlich geeicht, natürlich mit Eichschein. Die Fehlergrenze ist bei Lasermessgeräten, Lichtschranken und Radarmessgeräten 3 km/h, allerdings nur bei Messungen bis 100 km/h. Bei Messungen über 100 km/h werden 3 % vom gemessenen Wert abgezogen, wobei auf die nächst höhere ganze Zahl gerundet wird. Beispiel: Messung 102 km/h = 3,06 km/. Das ergibt dann 4 km/h Abzug.
Natürlich ist das nie Eure auf dem Tacho angezeigte Geschwindigkeit, weil das Ding nämlich ein bischen mehr zeigt, als wirklich gefahren wird. Bei neueren Fahrzeugen sind das so ca. 5 %.
darum auch 10 km/h tolleranz oder?
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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mini-driver - 40
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Geschrieben am: 05.11.2007 um 09:44 Uhr
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ich bin mit meinem peugeot 106 bj 92 gute 220 km/h gefahren (tacho zeigt nur bis 180 an ) sprich nadel wanderte schon wieder nach oben, aber laut navi mit gps bin ich 210 kmh gefahren. ist gps genauer oder am genauesten ???
let´s drive a real mini
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septicus
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 05.11.2007 um 09:56 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.11.2007 um 09:56 Uhr
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Mit GPS die Geschwindigkeit zu messen ist eine der ungenauesten Methoden, weil allein schon die Genauigkeit für die Position nur mit einer Tolleranz von ein paar Metern gegeben ist...
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daredevil75 - 47
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Geschrieben am: 05.11.2007 um 09:57 Uhr
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an das foto jedenfalls kommst du nicht ran.
sämtliche beweismittel werden NIEMALS ( auch nicht in Kopie !) dem Beschuldigten ausghändigt.
Beweismittel bleiben immer in den Händen der Organe der Rechtspflege, d.h. nur dein Anwalt kann das Foto anfordern und muss das Ding gewöhnlich nach 3 Tagen wieder zurückgeben.
Einsicht nehmen kannst du zwar auf dem Amt /bei der Polizei, nur wird dann der Sachbearbeiter, der dir das Foto ziegt, gleich vermerken, dass er dich idenifiziert hat
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spectre - 41
Halbprofi
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Geschrieben am: 05.11.2007 um 10:43 Uhr
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Zitat von daredevil75: sämtliche beweismittel werden NIEMALS ( auch nicht in Kopie !) dem Beschuldigten ausghändigt.
das ist -nicht- richtig! siehe § 147 VII StPO:
"Dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, können Auskünfte und Abschriften aus den Akten erteilt werden, soweit nicht der Untersuchungszweck gefährdet werden könnte und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.[...]"
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Der666Diablo
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Geschrieben am: 05.11.2007 um 10:50 Uhr
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Zitat von spectre: Zitat von daredevil75: sämtliche beweismittel werden NIEMALS ( auch nicht in Kopie !) dem Beschuldigten ausghändigt.
das ist -nicht- richtig! siehe § 147 VII StPO:
"Dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, können Auskünfte und Abschriften aus den Akten erteilt werden, soweit nicht der Untersuchungszweck gefährdet werden könnte und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.[...]" na also was ja hier nicht gegeben ist^^
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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FlashGordon - 44
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Geschrieben am: 05.11.2007 um 11:20 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.11.2007 um 11:20 Uhr
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Zitat von daredevil75: an das foto jedenfalls kommst du nicht ran.
sämtliche beweismittel werden NIEMALS ( auch nicht in Kopie !) dem Beschuldigten ausghändigt.
Beweismittel bleiben immer in den Händen der Organe der Rechtspflege, d.h. nur dein Anwalt kann das Foto anfordern und muss das Ding gewöhnlich nach 3 Tagen wieder zurückgeben.
Einsicht nehmen kannst du zwar auf dem Amt /bei der Polizei, nur wird dann der Sachbearbeiter, der dir das Foto ziegt, gleich vermerken, dass er dich idenifiziert hat 
das ist einfach nur FALSCH!
An Firmen z.B. werden die Bilder automatisch gleich mit dem ersten Brief geschickt, um die Identifizierung des Fahrers zu erleichtern. Außerdem bekommt man das Foto normalerweise auch nach Hause geschickt, wenn man auf den ersten Bescheid nicht reagiert.
man ist nur dann ein Superheld, wenn man sich selbst für super hält
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