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Forum / Young Life

40 Euro Bußgeld für zu laute Musik im Auto?

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Ninja19x - 40
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2007
66 Beiträge

Geschrieben am: 08.11.2007 um 11:08 Uhr

Ist den im Bundesverkehrsministerium langweilig oder warum diskutieren die über so einen Schwachsinn...
Der Bürger wird doch zur Zeit mit neuen Gesätzen etc... vollgemüllt...
Ich finde, generell, was zur Zeit beschlossen wird braucht kein Mensch...
Man kann sich das Leben auch schwer machen...
Jedenfalls interessiert es denjenigen nicht, der laute Musik im Auto hört, denn das wird er auch weiterhin...
Ich gehöre auch dazu!
Schnitzi76 - 49
Profi (offline)

Dabei seit 10.2007
680 Beiträge

Geschrieben am: 08.11.2007 um 11:36 Uhr

Zitat von Ninja19x:

Ist den im Bundesverkehrsministerium langweilig oder warum diskutieren die über so einen Schwachsinn...
Der Bürger wird doch zur Zeit mit neuen Gesätzen etc... vollgemüllt...
Ich finde, generell, was zur Zeit beschlossen wird braucht kein Mensch...
Man kann sich das Leben auch schwer machen...
Jedenfalls interessiert es denjenigen nicht, der laute Musik im Auto hört, denn das wird er auch weiterhin...
Ich gehöre auch dazu!


Und genau aus diesem Grund ist es Notwendig Strafen einzuführen die "weh" tun - wenn solche "Unverbesserliche" wie Du und Deinesgleichen oft genug gezahlt haben wirds vllt besser - es ist nämlich genauso wie in vorhergehenden Posts schon angesprochen - gegen laute Musik hat eigentlich keiner was, solange es in vertretbarem Rahmen bleibt. Aber wie immer muß man ja alles bis zur schmerzgrenze immer ausreitzen, und das nimmt mittlerweile einfach überhand und ist nebenbei noch gefährlich !

Und zu den Konsorten - is doch mein Ding wie laut ich höre :

Die persönliche Freiheit endet da, wo sie anfängt die Freiheit des nächsten einzuschränken!

Wenn Die Menschheit EINES bewiesen hat dann das Sie mit Freiheit nicht umzugehen weiß!

mona1970 - 54
Anfänger (offline)

Dabei seit 09.2006
18 Beiträge
Geschrieben am: 08.11.2007 um 12:03 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.11.2007 um 12:05 Uhr

Nun ja, über Sinn und Unsinn neuer Gesetze lässt sich trefflich
streiten.

Der Gesetzgeber kümmert sich jedoch in der Regel nur dann darum,
neue Gesetze zu formulieren, wenn auch tatsächlich Bedarf besteht.

Bei der Aufnahme dieses neuen Bussgeldes handelt es sich jedoch
nicht um ein neues Gesetz, sondern lediglich um eine Erweiterung des Bussgeldkataloges.

Das Gesetz dafür gibt es schon lange.

Zitat:


Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht
und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung,
Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. ...


Wenn man im Sommer durch die Innenstadt geht, dann fahren
dutzende rollende Discotheken an einem vorbei. Ich kann mir
beim besten Willen nicht vorstellen, dass in so einem Auto ein
herannahender Rettungswagen frühzeitig wahrgenommen wird.
So ein Verhalten zeugt nicht unbedingt von besonderem Verant-
wortungsbewusstsein. - Von der Lärmbelästigung ganz zu
schweigen.

Ich denke die Umsetzung des neuen Bussgeldes geschieht durch
das Zeugenprinzip und liegt im Ermessensspielraum der Gesetzes-
hüter. - Eine Streifenwagenbesatzung besteht ja immer aus zwei
Mann (bzw. Frau).

Wobei ich mir ebenso sicher bin, dass polizeilich auch nur in
extremen Fällen duchgegriffen wird, wenn auch noch andere
Dinge vorliegen wie z.B. abgefahrene Reifen, defekte Beleuchtung,
nicht zugelassene Auspuffanlagen oder extreme Tieferlegungen...

Nebenbei bemerkt dürfen Polizisten z.B. bei extremen Geschwin-
digkeitsübertretungen die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges auch
schätzen, sofern der Kollege/ die Kollegin ebenfalls Augenzeuge
des Vorfalls ist.

Zitat:


§§ 24 Abs. 1 Satz 1, 25 Abs. 1 Satz 1 StVG; § 41 Abs. 2 (Zeichen 274) StVO;
§ 4 Abs. 1 Satz 1 BKatV; Nr. 11.3.7 BKat
Die Abstandsermittlung bei Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren ist
tatrichterliche Aufgabe; maßgeblich sind die Besonderheiten des Einzelfalles.
Eine – nur optische – Schätzung des Abstandes ohne weitere Anhaltspunkte ist
grundsätzlich auch zur Nachtzeit jedenfalls bei einem Abstand von 100 m möglich.
Etwaige Ungenauigkeiten bei Verwendung eines ungeeichten Tachometers und
bei der Abstandsschätzung werden – nach unveränderter Senatsrecht-sprechung – durch einen Abzug von 20 % der abgelesenen Geschwindigkeit
ausgeglichen.
OLG Celle, 211 Ss 34/04 (OWi), vom 16.3.2004, veröffentlicht in DAR 2005, 163



Rikku1994 - 17
Experte (offline)

Dabei seit 12.2005
1902 Beiträge

Geschrieben am: 08.11.2007 um 15:19 Uhr

Also ich find ja, man sollte das Bußgeld lieber den aufbrummen, die im Bus Handymusik anmachen, das stört mich viel mehr ;)
Rikku1994 - 17
Experte (offline)

Dabei seit 12.2005
1902 Beiträge

Geschrieben am: 08.11.2007 um 15:28 Uhr

Zitat von DeeLine:

richtig so und es sollte noch viel mehr kosten. ja ich weiss, ich bin ein spießer und langweiler...aber eigentlich nicht. stellen wir uns folgendes vor. ein toller macho in protzer-karre mit viel zu lauter musik ist auf grunde genau dieser musik in seinen fahrerischen fähigkeiten eingeschränkt und fährt deshalb ein kind tot.

aber was soll´s hauptsache laut musik gehört....

und verschont mich mit: sowas würde nie passieren. tut es! vielleicht nicht oft. aber schon ein mal ist einmal zu viel.

und wenn ich solche gesetzte machen würde, würde ich die geldbuße verzehnfachen. und bei überhöhter geschwindigkeit würde ich den verkehrssünder pro km/h 1000 euro zahlen lassen und solange nicht abbezahlt ist darf er den lappen abgeben, ach ja und leute die über rote ampeln fahren= pauschale 5000 euro. wer nur ein mal betrunken fährt= führerscheinentzug für mindestens 5 jahre, wer dabei anderen schadet= führerschein nie wieder geben. u.s.w.
man muss da einfach mal härter durchgreifen...vielleicht lernen es die deutschen autofahrer dann mal. verkehrsregeln gibt es NICHT um gebrochen zu werden


Aha, ist klar??
Ich glaub der Sinn einer solchen Strafe ist nicht, die Leute in den Ruin zu treiben, sondern einfach abzustrafen, damit sie's beim nächsten Mal besser wissen... und ein bisschen Geld in die Staatskasse zu bringen. Ich meine, nehmen wir mal an jemand verdient.. hm... 3000€ im Monat, und fährt 10km/h zu schnell. Das würde fast 3 Monatsgehälter ausmachen, und das ist .eindeutig. übertrieben! Und jetzt stell dir vor eine Familie muss diese Summe aufbringen, nur weil mal mal (eventuell auch ausversehen?) zu schnell gefahren ist.
Ich glaub du hast einfach zu viel Geld :-D
bubblebee - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2003
134 Beiträge
Geschrieben am: 08.11.2007 um 15:30 Uhr

Zitat von Rikku1994:

Also ich find ja, man sollte das Bußgeld lieber den aufbrummen, die im Bus Handymusik anmachen, das stört mich viel mehr ;)


Es geht nicht darum das es stört, sondern darum dass man damit sich und andere in Gefahr bringt!

Sex makes Babys

Rikku1994 - 17
Experte (offline)

Dabei seit 12.2005
1902 Beiträge

Geschrieben am: 08.11.2007 um 15:35 Uhr

Zitat von bubblebee:

Zitat von Rikku1994:

Also ich find ja, man sollte das Bußgeld lieber den aufbrummen, die im Bus Handymusik anmachen, das stört mich viel mehr ;)


Es geht nicht darum das es stört, sondern darum dass man damit sich und andere in Gefahr bringt!


Im ersten Post gings unter anderem auch darum, dass Leute Lärmbelästigung gemeldet haben. na ja, jedenfalls, ist das unsinn, denn wer soll bewerten was zu laut ist und was nicht? Messen geht ja wohl kaum, es gibt ja noch anderen Straßenlärm.. aber na ja, wenns den Politikern Spaß macht ^_^
para-noia - 39
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2007
7 Beiträge

Geschrieben am: 09.11.2007 um 00:24 Uhr

Versteh nich so ganz, was es da für eine große Ablenkung geben soll?! Das zuhören? Dann dürft ich genauso wenig mit meinem Beifahrer reden, weil da muss ich mich ja auch noch auf seine Aussage konzentrieren, um eine passende Antwort zu geben. Mitsingen? Genau das gleiche wie eben genannt.
klar sollte mans nich übertreiben mit der Lautstärke, denn laut StVO darf die Musik nur so laut sein, soweit man das Martinshorn noch hört.
Wenn ihr argumentiert, dann nicht mit dem Satz: "Das lenkt ab" Dann dürft ich im Auto auch nicht reden und nich rauchen...

Es gewinnt nicht der, der die Wahrheit sagt, sondern der, der besser lügt.

CoolDespo - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2005
226 Beiträge

Geschrieben am: 09.11.2007 um 00:45 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.11.2007 um 00:46 Uhr

Zitat von DeeLine:


und wenn ich solche gesetzte machen würde, würde ich die geldbuße verzehnfachen. und bei überhöhter geschwindigkeit würde ich den verkehrssünder pro km/h 1000 euro zahlen lassen und solange nicht abbezahlt ist darf er den lappen abgeben, ach ja und leute die über rote ampeln fahren= pauschale 5000 euro. wer nur ein mal betrunken fährt= führerscheinentzug für mindestens 5 jahre, wer dabei anderen schadet= führerschein nie wieder geben. u.s.w.
man muss da einfach mal härter durchgreifen...vielleicht lernen es die deutschen autofahrer dann mal. verkehrsregeln gibt es NICHT um gebrochen zu werden

ich lach mich kaputt :-D klar, wenn ich beim arbeiten n stundenlohn von 2000 € hätt, dann könnte man es ruhig machen.
ich finds so schwachsinnig, hauptsache dem Bürger noch mehr Geld abknüpfen, wegen so nem dreck. :-D Wegen der Lärmbelästigung sag ich nichts, da mag man recht haben, aber nur in der stadt. Juckt doch kein schwein ob ich auf der landstraße mega laut Musik hör oder net, genauso wie auf der Autobahn. Und das mit dem Martinhorn, man sollt halt auch ab und zu in den Rückspiegel schauen. Man hat ja schließlich noch 2 Augen, mit denen man sieht ob was kommt.

ay ay ay

Im_awesome - 32
Champion (offline)

Dabei seit 07.2006
2002 Beiträge

Geschrieben am: 12.11.2007 um 17:00 Uhr

Zitat von finsch:

Das Bundesverkehrsministerium plant, im Zuge einer Verschärfung des Bußgeldkatalogs für Lärmsünder ein Bußgeld von 40 Euro und mindestens ein Punkt in Flensburg für zu laute Musik im Straßenverkehr einzuführen.
Begründet wird dies mit der Ablenkung durch laute Musik vom Straßenverkehr und die damit erhöhte Unfallgefahr. Auch die zunehmenden Beschwerden von Anwohnern über den Lärm aus den Autos werden mit aufgeführt.
Es sei schon vorgekommen, dass Fahrer unbeabsichtigt Fahrerflucht begangen haben, da sie wegen der zu lauten Beschallung einen Unfall schlicht nicht bemerkt hätten. Der Vorschlag wird zurzeit noch geprüft.

Quelle: n-tv.de



jaja klar, bald kannst de im Auto nichts mehr machen, dann muss man ganz steif drinsitzen und man darf nur auf die Straße schauen und beide Hände müssen am Lenkrad sein, man darf sie nur zum schalten wegnehmen

behinderte Politiker

Baby, we can do it all night....

das_e_s - 39
Anfänger (offline)

Dabei seit 03.2007
4 Beiträge
Geschrieben am: 12.11.2007 um 17:07 Uhr

Also mal ganz am Anfang: Meine Scheiben "wölben sich auch nach aussen" wenn ich aufdrehe, jedoch hat die Industrie so feine sachen wie Vibraex, Bitumen und andere Dämmstoffe erfunden die sich spitzenmäßig im Auto einsetzen lassen ;-) Das sollte vielleicht mal jemand den kleinen 3er und GTI-Fahrern erklären. So bleibt die schöne laute Musik drinnen und die draußen haben auch (fast) ihre Ruhe ;-)
Wenn das Gesetz durchkommen sollte werde ich es genauo ignorieren wie das Kondomverbot vom Papst.
Guten Appetit

GO KILL YOURSELF!!!

-DeLuuXe- - 17
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2007
6 Beiträge

Geschrieben am: 12.11.2007 um 17:09 Uhr

iiS ja ScheisSeeeeee

DeLuuXe № 1...

Blut_Anubis - 36
Profi (offline)

Dabei seit 01.2007
906 Beiträge

Geschrieben am: 12.11.2007 um 18:20 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.11.2007 um 18:21 Uhr

Zitat von Im_awesome:

Zitat von finsch:

Das Bundesverkehrsministerium plant, im Zuge einer Verschärfung des Bußgeldkatalogs für Lärmsünder ein Bußgeld von 40 Euro und mindestens ein Punkt in Flensburg für zu laute Musik im Straßenverkehr einzuführen.
Begründet wird dies mit der Ablenkung durch laute Musik vom Straßenverkehr und die damit erhöhte Unfallgefahr. Auch die zunehmenden Beschwerden von Anwohnern über den Lärm aus den Autos werden mit aufgeführt.
Es sei schon vorgekommen, dass Fahrer unbeabsichtigt Fahrerflucht begangen haben, da sie wegen der zu lauten Beschallung einen Unfall schlicht nicht bemerkt hätten. Der Vorschlag wird zurzeit noch geprüft.

Quelle: n-tv.de



jaja klar, bald kannst de im Auto nichts mehr machen, dann muss man ganz steif drinsitzen und man darf nur auf die Straße schauen und beide Hände müssen am Lenkrad sein, man darf sie nur zum schalten wegnehmen

behinderte Politiker


die 40 euro sind verständlich, von wegen Ruhestörung und so ein scheiß, aber der Punkt isn witz... spruch, wenn ich im auo hock, den motor laufen hab, dass ich mir nich den arsch wegfrier und mukke hör, obwohl ich nicht fahre, krieg ich nen Punkt. Super idee, ole ole. AUf den scheiß kann nur so ein arschloch kommen, des seinen Fetten arsch vom Bundestag und wieder zurück chauffieren lässt :autsch:

Und Harrison sah ihn gütig an und sprach: "Geh Ford, sonst gibts was Indy Fresse!" ----- Buch Lucas

tophtanbark - 41
Champion (offline)

Dabei seit 12.2005
8181 Beiträge

Geschrieben am: 12.11.2007 um 18:22 Uhr

Zitat von Blut_Anubis:





die 40 euro sind verständlich, von wegen Ruhestörung und so ein scheiß, aber der Punkt isn witz... spruch, wenn ich im auo hock, den motor laufen hab, dass ich mir nich den arsch wegfrier und mukke hör, obwohl ich nicht fahre, krieg ich nen Punkt.


Das glaube ich weniger.... voraus gesetzt, du stehst nicht mitten auf der Straße.


sag alles ab.

Blut_Anubis - 36
Profi (offline)

Dabei seit 01.2007
906 Beiträge

Geschrieben am: 12.11.2007 um 18:25 Uhr

Zitat von tophtanbark:

Zitat von Blut_Anubis:





die 40 euro sind verständlich, von wegen Ruhestörung und so ein scheiß, aber der Punkt isn witz... spruch, wenn ich im auo hock, den motor laufen hab, dass ich mir nich den arsch wegfrier und mukke hör, obwohl ich nicht fahre, krieg ich nen Punkt.


Das glaube ich weniger.... voraus gesetzt, du stehst nicht mitten auf der Straße.


Newsflash: wenn du in der PArklücke stehst, den motor laufen hast und handy am ohr hast, biste deinen Lappen los. is kein Witz

Und Harrison sah ihn gütig an und sprach: "Geh Ford, sonst gibts was Indy Fresse!" ----- Buch Lucas

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