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Forum / Young Life

"für frauen eintritt frei" - verfassungswidrig?

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silli-insane - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2007
123 Beiträge

Geschrieben am: 09.10.2007 um 17:15 Uhr

dafür ist erwiesen.... das männer immer noch mehr verdienen als frauen und wenn das starke geschlecht uns schon nichmal mehr einläd ist der freie eintritt doch wohl berechtigt?

musik is so geil...schade das man sie nicht F***** kann!

USMC-BOY - 37
Profi (offline)

Dabei seit 11.2006
481 Beiträge

Geschrieben am: 09.10.2007 um 17:37 Uhr

Zitat von silli-insane:

dafür ist erwiesen.... das männer immer noch mehr verdienen als frauen und wenn das starke geschlecht uns schon nichmal mehr einläd ist der freie eintritt doch wohl berechtigt?

jaja und das ist auch alles schön und gut.
Und wen die damen halt kostenlos rein kommen ist mir das relativ wumpe

US Rang Senior Non-commissioned Officer ( SNCO)

pogorausch - 37
Champion (offline)

Dabei seit 09.2005
2593 Beiträge

Geschrieben am: 09.10.2007 um 17:54 Uhr

GG Artikel 3:
(1) Alle Menſchen ſind vor dem Geſetz gleich.
(2) Männer und Frauen ſind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatſächliche Durchſetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beſeitigung beſtehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen ſeines Geſchlechtes, ſeiner Abſtammung, ſeiner Raſſe, ſeiner Sprache, ſeines Glaubens, ſeiner religiöſen oder politiſchen Anſchauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen ſeiner Behinderung benachteiligt werden.

---------------------------------------------------

Eine Klage wäre meiner Meinung nach möglich, aber nicht ſehr erfolgverſprechend. Die Freiheit von Diskobetreibern wiegt hier wohl höher als die der Beſucher.
Wer im Gegenzug nach einer „Frauenfreien Zone“ ſucht, der ſollte in einer öffentlichen Männerduſche fündig werden...

Vegan warrior for life, so FUCK THE LAW!

Makaveli_89 - 36
Profi (offline)

Dabei seit 12.2006
536 Beiträge

Geschrieben am: 09.10.2007 um 18:46 Uhr

Eine Disko ist kein öffentlicher Platz. Das ist Privatbesitz. Wenn ich auf meine Grundstück eine Party gebe kann ich auch jeden einlanden, bzw. reinlassen wen ich will. So liegt es im Ermessen des Veranstalters wen er reinlässt. Das hat nichts mit diskriminierung zu tun. sonst können ja in Zukunft Rechte klagen weil sie nicht auf eine Black-Beats Party dürfen oder Menschen nur weil sie nicht auf eine beliebige Hochzeitsfeier dürfen.

Mors certa, hora incerta

Dr-Hoffmann - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2006
348 Beiträge

Geschrieben am: 09.10.2007 um 19:52 Uhr

Zitat von Makaveli_89:

Eine Disko ist kein öffentlicher Platz. Das ist Privatbesitz. Wenn ich auf meine Grundstück eine Party gebe kann ich auch jeden einlanden, bzw. reinlassen wen ich will. So liegt es im Ermessen des Veranstalters wen er reinlässt. Das hat nichts mit diskriminierung zu tun. sonst können ja in Zukunft Rechte klagen weil sie nicht auf eine Black-Beats Party dürfen oder Menschen nur weil sie nicht auf eine beliebige Hochzeitsfeier dürfen.


ne das stimmt nich ganz, er gehoert teil auch zum oeffentlichen platz hat mit der herr milzt vom rathhaus gesagt

ich hab das auch genmeint wegen dem raucherverbot, hab gesagt das ich meinem laden machen kann was ich will und ich will n raucher laden

GEHT ABER NICH is echt zum kotzen

Mundus vult decipi, ergo decipiatur

Dr-Hoffmann - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2006
348 Beiträge

Geschrieben am: 09.10.2007 um 19:58 Uhr

wenn in deiner lokalitaet GESCHLOSSNE GESELLSCHAFT hinschreibst und die tuer zu is und keine getraenke verkauft werde(privat party) dann kannst alles machen

Mundus vult decipi, ergo decipiatur

tophtanbark - 41
Champion (offline)

Dabei seit 12.2005
8181 Beiträge

Geschrieben am: 09.10.2007 um 20:11 Uhr

Zitat von Dr-Hoffmann:


ok in dem fall liberal,
zur demokratie
selbst wenn alle 100% dafuer waeren das man rauchen darf wuerd es dennoch nich eingefuehrt...


Welche 100%? Der Besucher? Darüber abzustimmen ist müßig, da es höhere Gesetze gibt. Der Bevölkerung? Doch, dann würde das rauchen selbstverständlich wieder eingeführt.

sag alles ab.

Dr-Hoffmann - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2006
348 Beiträge

Geschrieben am: 09.10.2007 um 20:28 Uhr

Zitat von tophtanbark:

Zitat von Dr-Hoffmann:


ok in dem fall liberal,
zur demokratie
selbst wenn alle 100% dafuer waeren das man rauchen darf wuerd es dennoch nich eingefuehrt...


Welche 100%? Der Besucher? Darüber abzustimmen ist müßig, da es höhere Gesetze gibt. Der Bevölkerung? Doch, dann würde das rauchen selbstverständlich wieder eingeführt.


der besucher. jede lokaliet koennte dann fuer sich selber abstimmen
aber es gerht dennoch nicht...

Mundus vult decipi, ergo decipiatur

tophtanbark - 41
Champion (offline)

Dabei seit 12.2005
8181 Beiträge

Geschrieben am: 09.10.2007 um 20:37 Uhr

Zitat von Dr-Hoffmann:


der besucher. jede lokaliet koennte dann fuer sich selber abstimmen
aber es gerht dennoch nicht...


Weil das Gesetz auch als Selbstschutz gedacht ist. Und die Betreiber/Mitarbeiter sollen eben nicht durch wirtschaftliche Interessen in ein potenziell gesundheitsgefährdendes Klima gedrängt werden - selbst wenn es die "eigene" Wahl ist.

sag alles ab.

Phipsil - 40
Experte (offline)

Dabei seit 10.2002
1922 Beiträge

Geschrieben am: 09.10.2007 um 20:42 Uhr

Zitat von pogorausch:

GG Artikel 3:
(1) Alle Menſchen ſind vor dem Geſetz gleich.
(2) Männer und Frauen ſind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatſächliche Durchſetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beſeitigung beſtehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen ſeines Geſchlechtes, ſeiner Abſtammung, ſeiner Raſſe, ſeiner Sprache, ſeines Glaubens, ſeiner religiöſen oder politiſchen Anſchauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen ſeiner Behinderung benachteiligt werden.

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Eine Klage wäre meiner Meinung nach möglich, aber nicht ſehr erfolgverſprechend. Die Freiheit von Diskobetreibern wiegt hier wohl höher als die der Beſucher.
Wer im Gegenzug nach einer „Frauenfreien Zone“ ſucht, der ſollte in einer öffentlichen Männerduſche fündig werden...


das grundgesetz ist nicht anwendbar. discos/clubs sind kein bereich der staatlichen betätigung.

jetzt kannst du das AGG durchlesen... aber auch danach wird niemand aussicht auch nur auf annahme der klage haben.

privatautonomie!

#phipsil ab.

Dr-Hoffmann - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2006
348 Beiträge

Geschrieben am: 09.10.2007 um 21:28 Uhr

Zitat von tophtanbark:

Zitat von Dr-Hoffmann:


der besucher. jede lokaliet koennte dann fuer sich selber abstimmen
aber es gerht dennoch nicht...


Weil das Gesetz auch als Selbstschutz gedacht ist. Und die Betreiber/Mitarbeiter sollen eben nicht durch wirtschaftliche Interessen in ein potenziell gesundheitsgefährdendes Klima gedrängt werden - selbst wenn es die "eigene" Wahl ist.


ok aber se3lbst wenn der gastronom selber arbeitet is es nich ghestattet...


Mundus vult decipi, ergo decipiatur

tophtanbark - 41
Champion (offline)

Dabei seit 12.2005
8181 Beiträge

Geschrieben am: 09.10.2007 um 21:38 Uhr

Zitat von Dr-Hoffmann:

Zitat von tophtanbark:

Zitat von Dr-Hoffmann:


der besucher. jede lokaliet koennte dann fuer sich selber abstimmen
aber es gerht dennoch nicht...


Weil das Gesetz auch als Selbstschutz gedacht ist. Und die Betreiber/Mitarbeiter sollen eben nicht durch wirtschaftliche Interessen in ein potenziell gesundheitsgefährdendes Klima gedrängt werden - selbst wenn es die "eigene" Wahl ist.


ok aber se3lbst wenn der gastronom selber arbeitet is es nich ghestattet...


Aus dem selben Grund. Der Gesetzgeber hält es für so gesundheitsschädlich, dass er den Gestronom selbst dann gezwungen shcützen will, wenn sich der Gastronom bewusst dafür entscheiden würde. Ist m.E. eine ähnliche Selbstschutzlogik wie beim Verbot einer Droge (was es in abgeschwächter Form ja auch ist, im Grunde).

sag alles ab.

Phipsil - 40
Experte (offline)

Dabei seit 10.2002
1922 Beiträge

Geschrieben am: 09.10.2007 um 22:10 Uhr

Zitat von tophtanbark:


Aus dem selben Grund. Der Gesetzgeber hält es für so gesundheitsschädlich, dass er den Gestronom selbst dann gezwungen shcützen will, wenn sich der Gastronom bewusst dafür entscheiden würde. Ist m.E. eine ähnliche Selbstschutzlogik wie beim Verbot einer Droge (was es in abgeschwächter Form ja auch ist, im Grunde).

da widersprech ich einfach mal.
selbstschädigung ist in keinem fall irgendwie verboten (logische konsequenz wenn ein rechtssystem selbstmord billigt)... deshalb ist der drogenkonsum an sich auch NICHT verboten.

dass es auch dann verboten ist in einem lokal zu rauchen wenn nur der wirt allein dort arbeitet kann man mit anderen ansätzen erklären:
-gäste sollen erst gar nicht in die lage egbracht werden sich zwischen rauch und dem besuch des lokals zu entscheiden

-wettbewerbsgleichheit. es ist unbillig wenn man bei einem allgemeinen rauchverbot vorteile aus verhalten ziehen kann das der gesetzesintention entgegen steht

-praktische kontrollprobleme: wer soll kontrollieren ob wirklich nur der wirt sich selbst schädigt undnicht vielleicht doch familienmitglieder aushilfen oder die putzfrau?

#phipsil ab.

_schnitzel_
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2005
114 Beiträge

Geschrieben am: 09.10.2007 um 22:12 Uhr

Zitat von Maderix:

ist sowas nicht eigentlich per gesetz verboten? stellt euch mal vor das wär andersrum, was da die emanzen fürn aufstand machen würden.
Wir Männer werden diskreminiert wie Hunde die nicht in die Bäckerei dürfen.
"Kein Eintritt für Frauen" wär verfassungswiedrig. Für frauen eintritt frei hingegen nicht.
Gibt auch keinen sinn oder ?
Lasst uns alle gemeinsam gegen die diskriminierung der männer und die machtübernahme durch die frauen demonstrieren!
Am sonntag, um 12 uhr stellt sich bitte jeder vor das dorfeigene rathaus und hält ein plakat mit entsprechender aufschrift in die höhe.
Wir könnens in die primetime schaffen


Am Puff steht doch auch "Für Frauen keinen Zutritt" ^^ ...

Rudi :)

tophtanbark - 41
Champion (offline)

Dabei seit 12.2005
8181 Beiträge

Geschrieben am: 09.10.2007 um 22:16 Uhr

Zitat von Phipsil:


da widersprech ich einfach mal.
Aber bitte, ja doch. Just my two liberal arts cents..

Zitat von Phipsil:


selbstschädigung ist in keinem fall irgendwie verboten (logische konsequenz wenn ein rechtssystem selbstmord billigt)... deshalb ist der drogenkonsum an sich auch NICHT verboten.

dass es auch dann verboten ist in einem lokal zu rauchen wenn nur der wirt allein dort arbeitet kann man mit anderen ansätzen erklären:
-gäste sollen erst gar nicht in die lage egbracht werden sich zwischen rauch und dem besuch des lokals zu entscheiden

-wettbewerbsgleichheit. es ist unbillig wenn man bei einem allgemeinen rauchverbot vorteile aus verhalten ziehen kann das der gesetzesintention entgegen steht

-praktische kontrollprobleme: wer soll kontrollieren ob wirklich nur der wirt sich selbst schädigt undnicht vielleicht doch familienmitglieder aushilfen oder die putzfrau?


Klingt logisch.

sag alles ab.

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