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Ebay: Abmahnung

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MrDimension - 43
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2005
247 Beiträge

Geschrieben am: 04.03.2007 um 14:52 Uhr

Also in gewerbliche rechtsverbindliche emails müssen:
Angaben über das Unternehmen, email, Firmenname, Rechtsform, Ort der Handelsregisterniederlassung, Registergericht, Handelsregisternummer,
(Bei AGs und GmbHs ist es noch etwas mehr)

Aber da er nicht einmal weiß ob er Privatperson ist oder gewerblich....
geh ich mal davon aus, das Letzteres nicht zutrifft.

Der Brief kommt sicher von einer Anwaltskanzlei aus Köln...
hast Du gewerblich gehandelt,... sieht es nicht so toll aus.
als Privatperson... Anwalt aufsuchen... und beraten lassen.
Ist nur die Frage ob es sich überhaupt lohnt....

In Zukunft auf jeden Fall bei ebay Fußzeile mit rein, das es sich um eine Privatauktion handelt.... gibt es ja bei genug anderen Anbietern abzuschauen.
Alleine um dem ärger aus dem Weg zu gehen...

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal das Posten sein lassen...

jules343 - 30
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
2466 Beiträge

Geschrieben am: 04.03.2007 um 14:52 Uhr

ich hab da no nie was bestellt bzw. gekauft

http://www.pown.it/15?r=745240

WannaBe - 40
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
544 Beiträge

Geschrieben am: 04.03.2007 um 17:29 Uhr

Zitat von jules343:

ich hab da no nie was bestellt bzw. gekauft


und wieder nen paradebeispiel für nen völlig sinnfreien post

Herr wirf Hirn vom Himmel und treff die Bedürftigen

abchecker - 85
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2003
71 Beiträge
Geschrieben am: 05.03.2007 um 19:14 Uhr

Zitat von WannaBe:

Zitat von jules343:

ich hab da no nie was bestellt bzw. gekauft


und wieder nen paradebeispiel für nen völlig sinnfreien post


Ohne solche Beiträge würde sich ein Forum auch leichter lesen lassen.



Zitat von MrDimension:

Also in gewerbliche rechtsverbindliche emails müssen:
Angaben über das Unternehmen, email, Firmenname, Rechtsform, Ort der Handelsregisterniederlassung, Registergericht, Handelsregisternummer,
(Bei AGs und GmbHs ist es noch etwas mehr)

Aber da er nicht einmal weiß ob er Privatperson ist oder gewerblich....
geh ich mal davon aus, das Letzteres nicht zutrifft.

Der Brief kommt sicher von einer Anwaltskanzlei aus Köln...
hast Du gewerblich gehandelt,... sieht es nicht so toll aus.
als Privatperson... Anwalt aufsuchen... und beraten lassen.
Ist nur die Frage ob es sich überhaupt lohnt....

In Zukunft auf jeden Fall bei ebay Fußzeile mit rein, das es sich um eine Privatauktion handelt.... gibt es ja bei genug anderen Anbietern abzuschauen.
Alleine um dem ärger aus dem Weg zu gehen...


Das heißt, wenn ich einen Verkauf getätigt habe ist es erforderlich, dass ich unbedingt einen Hinweis über eine Privatauktion mitangeben muss?

MrDimension - 43
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2005
247 Beiträge

Geschrieben am: 05.03.2007 um 19:18 Uhr

Zitat von abchecker:

Das heißt, wenn ich einen Verkauf getätigt habe ist es erforderlich, dass ich unbedingt einen Hinweis über eine Privatauktion mitangeben muss?


Nein, nicht wenn er getätigt wurde, sondern wenn etwas eingestellt wird, sollte man irgendwie klar machen das es sich nicht um ein gewerbliches sondern ein Angebot einer Privatperson handelt. Das hat hauptsächlich Garantiegründe und den Nebeneffekt, das dir keiner gewerbliches Handeln (mit allen Notwendigkeiten, siehe Thread hier) unterstellen kann.

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal das Posten sein lassen...

abchecker - 85
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2003
71 Beiträge
Geschrieben am: 05.03.2007 um 19:31 Uhr

Zitat von MrDimension:

Zitat von abchecker:

Das heißt, wenn ich einen Verkauf getätigt habe ist es erforderlich, dass ich unbedingt einen Hinweis über eine Privatauktion mitangeben muss?


Nein, nicht wenn er getätigt wurde, sondern wenn etwas eingestellt wird, sollte man irgendwie klar machen das es sich nicht um ein gewerbliches sondern ein Angebot einer Privatperson handelt. Das hat hauptsächlich Garantiegründe und den Nebeneffekt, das dir keiner gewerbliches Handeln (mit allen Notwendigkeiten, siehe Thread hier) unterstellen kann.



Cool, dank dir für diesen Tipp.
So lässt sich in jedemfall von vorne herein eine Abmahnung vermeiden. Hab schon davon gehört, dass sich ganze Anwaltskanzleien darauf spezialisiert haben Abmahnungen zu schreiben.
Thanks.
WannaBe - 40
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
544 Beiträge

Geschrieben am: 05.03.2007 um 19:48 Uhr

Zitat von MrDimension:

Zitat von abchecker:

Das heißt, wenn ich einen Verkauf getätigt habe ist es erforderlich, dass ich unbedingt einen Hinweis über eine Privatauktion mitangeben muss?


Nein, nicht wenn er getätigt wurde, sondern wenn etwas eingestellt wird, sollte man irgendwie klar machen das es sich nicht um ein gewerbliches sondern ein Angebot einer Privatperson handelt. Das hat hauptsächlich Garantiegründe und den Nebeneffekt, das dir keiner gewerbliches Handeln (mit allen Notwendigkeiten, siehe Thread hier) unterstellen kann.


der hinweis ist im grunde schon korrekt

x-fish hatte es glaub schon erwähnt... alleine der hinweis auf eine privatauktion reicht nicht bzw ist nicht der rettungsanker als den viele es sehn. sobald dahinter gewerblicher charakter steckt ist das ganze nichtig, egal was dabei steht

Herr wirf Hirn vom Himmel und treff die Bedürftigen

Sahara220 - 39
Anfänger (offline)

Dabei seit 03.2012
2 Beiträge
Geschrieben am: 27.03.2012 um 09:57 Uhr

Ich wurde einmal abgemahnt, da ich den Übergang vom privaten zum gewerblichen Handeln verschlafen hatte :) Das private Handeln hört bei einer gewissen Grenze auf, wenn man z.B. Neuware verkauft, oder eine gewisse Menge an Ware anbietet. Ich habe von meinen Freunden doppelte Weihnachtsgeschenke verkauft etc. Nachdem ich mich im Internet in das Thema "Wettbewerbsrecht" etc. ein wenig eingelesen habe, bin ich zum Anwalt (Hilfe eBay Abmahnung) gegangen.


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