--DC-M--91 - 34
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 01.2006
346
Beiträge
|
Geschrieben am: 06.02.2007 um 15:43 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.02.2007 um 15:43 Uhr
|
|
Ich hab gehört das die Polizei nicht mehr auf den Privaten rechner bei euch oder sonstigen
rein spionieren darf das hatt jetz das Bundesinnen gericht entschieden.Ich finds geil und ihr? ups es sollte noch ein" n" hin bei Häcken. na super.
|
|
freezee - 32
Profi
(offline)
Dabei seit 07.2005
583
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 06.02.2007 um 15:46 Uhr
|
|
Zitat von --DC-M--91: Ich hab gehört das die Polizei nicht mehr auf den Privaten rechner bei euch oder sonstigen
rein spionieren darf das hatt jetz das Bundesinnen gericht entschieden.Ich finds geil und ihr? ups es sollte noch ein" n" hin bei Häcken. na super.
stimmt so nich, es wurde gar nich erst erlaubt, sie durften es nie
ich finds aver au geil, aber des hätten se ja au nich machen können, [ham die schon mal von sowas wie Privatsphäre gehörtß]
Defıne your own route.
|
|
--DC-M--91 - 34
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 01.2006
346
Beiträge
|
Geschrieben am: 06.02.2007 um 15:50 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.02.2007 um 15:50 Uhr
|
|
Zitat von freezee: Zitat von --DC-M--91: Ich hab gehört das die Polizei nicht mehr auf den Privaten rechner bei euch oder sonstigen
rein spionieren darf das hatt jetz das Bundesinnen gericht entschieden.Ich finds geil und ihr? ups es sollte noch ein" n" hin bei Häcken. na super.
stimmt so nich, es wurde gar nich erst erlaubt, sie durften es nie
ich finds aver au geil, aber des hätten se ja au nich machen können, [ham die schon mal von sowas wie Privatsphäre gehörtß]
gell den die kucken ja den gansen rechner durch.
ach ja das militär darfs aber noch.
Und der Geheimdienst.
|
|
baileys90 - 36
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 02.2005
260
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 06.02.2007 um 15:54 Uhr
|
|
Hier steht alles:
Heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei sind unzulässig. Dies entschied am heutigen Montag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (StB 18/06). Die Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Diese erlaube nur eine offene Durchsuchung. Es fehle an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage.
Bereits im November hatte ein BGH-Ermittlungsrichter das heimliche Ausforschen von Computerfestplatten für unzulässig erklärt . Die Bundesanwaltschaft hatte Beschwerde eingelegt, der 3. Strafsenat bestätigte aber nun den Beschluss des BGH-Ermittlungsrichters Ulrich Hebenstreit. Dieser hatte eine Anwendung der Vorschrift über die Hausdurchsuchung schon deshalb abgelehnt, weil diese offen und in Anwesenheit des Betroffenen stattfinde, während das Ausspähen von Daten mit Hilfe eines Trojaners heimlich vor sich gehe. Er verglich solche Maßnahmen mit dem großen Lauschangriff, weil die auf einem Computer gespeicherten Daten oft ähnlich sensibel seien wie eine vertrauliche Unterhaltung in den eigenen vier Wänden.
Der 3. Strafsenat des BGH hielt nun ebenfalls fest, dass die verdeckte Online-Durchsuchung insbesondere nicht durch § 102 Strafprozessordnung (StPO) gedeckt sei, weil die Durchsuchung in der Strafprozessordnung als eine offen durchzuführende Ermittlungsmaßnahme geregelt sei. Dies ergebe sich zum einen "aus mehreren Vorschriften des Durchsuchungsrechts zu Gunsten des Beschuldigten" (dazu zählt der BGH das Anwesenheitsrecht und Zuziehung von Zeugen), die zwingendes Recht darstellten und "nicht zur Disposition der Ermittlungsorgane" stünden. Auch ergebe sich die fehlende Ermächtigungsgrundlage aus "einem Vergleich mit den Ermittlungsmaßnahmen, die – wie die Überwachung der Telekommunikation oder die Wohnraumüberwachung – ohne Wissen des Betroffenen durchgeführt werden können, für die aber deutlich höhere formelle und materielle Anforderungen an die Anordnung und Durchführung" bestünden.
Im nordrhein-westfälischen Verfassungschutzgesetz ist die Möglichkeit zur Online-Durchsuchung bereits seit Kurzem festgehalten ; dagegen ist aber eine Verfassungsklage in Vorbereitung. Schäuble hatte die Möglichkeit für einen "Bundestrojaner" in seinem 132 Millionen Euro schweren Programm zur Stärkung der inneren Sicherheit anfangs nur angedeutet. Als "Bundestrojaner" wird inoffiziell der Teil eines Programmes bezeichnet, der Spyware-Code auf einen PC einschleust, damit eine Online-Durchsuchung durch die Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdienste möglich wird. Auf eine Anfrage der Grünen hatte das Bundesinnenministerium dann Anfang Januar mitgeteilt, dass für die Programmierung der Software zwei Programmierstellen notwendig seien, die teils aus laufenden Mitteln, teils von Mitteln aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit bezahlt werden. Insgesamt soll das Tool zur Online-Durchsuchung nicht mehr als 200.000 Euro kosten.
Schäuble hatte bereits angekündigt, dass, sollte der BGH die Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage verneinen, entsprechende Anpassungen an den Gesetzen vorgenommen würden. Ex-Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch (FDP) dagegen hält die heimliche Online-Durchsuchung von Computern durch die Polizei für "schlimmer als den Großen Lauschangriff". Das Ausspähen des Privatcomputers per Internet sei ein "brutalerer Eingriff" als alle bisherigen Ermittlungsmethoden, meinte er gegenüber dem Spiegel : "Der PC ist ja wie ein ausgelagertes Gehirn."
|
|
AudioMobil - 47
Team-Ulmler
(offline)
Dabei seit 11.2003
2685
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 06.02.2007 um 15:56 Uhr
|
|
Zitat von --DC-M--91: Zitat von freezee: Zitat von --DC-M--91: Ich hab gehört das die Polizei nicht mehr auf den Privaten rechner bei euch oder sonstigen
rein spionieren darf das hatt jetz das Bundesinnen gericht entschieden.Ich finds geil und ihr? ups es sollte noch ein" n" hin bei Häcken. na super.
stimmt so nich, es wurde gar nich erst erlaubt, sie durften es nie
ich finds aver au geil, aber des hätten se ja au nich machen können, [ham die schon mal von sowas wie Privatsphäre gehörtß]
gell den die kucken ja den gansen rechner durch.
ach ja das militär darfs aber noch.
Und der Geheimdienst.
James Bond hast du noch vergessen, der darf das auch...
AUDIO MOBIL ERBACH - Car Hifi, Mobile Media & More! autohifi24.com
|
|
Caarcrinolas - 41
Profi
(offline)
Dabei seit 02.2006
909
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 06.02.2007 um 17:48 Uhr
|
|
Wieder so ein politischer Quatsch ala "Killerspiele machen Amokläufer" jetzt werde ich noch zum gläsernen Mensch degradiert ?
Das ganze wird nur realisierbar wenn etwaige Sicherheitsfirmen Virenscanner/Firewall/Router Firmeware eine Zwangsöffnung eines Portes garantieren.
Da aber der Datenschutz hochsensibel ist wird das nicht durchsetzbar sind ansonsten sind Folgen wie eMail Lesen durch Admins, Spysoft auf Mitarbeiter PCs Tür und Angel geöffnet.
Aristoteles: "Es gibt kein großes Genie ohne einen Schuß Verrücktheit."
|
|
gaucho - 41
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 10.2004
120
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 06.02.2007 um 17:49 Uhr
|
|
Zitat von --DC-M--91: gell den die kucken ja den gansen rechner durch.
ach ja das militär darfs aber noch.
Und der Geheimdienst.
Die Mehrzahl von Gans ist Gänse, nicht Gansen !
|
|
Polaris
Experte
(offline)
Dabei seit 07.2006
1766
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 06.02.2007 um 17:51 Uhr
|
|
1.) mir doch egal, ich hab nix illegales auf meiner Festplatte
2.) meine Firewalls müssen die erst mal knacken, wenn sie das geschafft haben, dann dürfen die sich als Belohnung gerne die Festplatte angucken
Patriotismus ist die Tugend der Bosheit! (Oscar Wilde)
|
|
fat32
Experte
(offline)
Dabei seit 09.2006
1465
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 06.02.2007 um 18:08 Uhr
|
|
Zitat von --DC-M--91: Ich hab gehört das die Polizei nicht mehr auf den Privaten rechner bei euch oder sonstigen
rein spionieren darf das hatt jetz das Bundesinnen gericht entschieden.Ich finds geil und ihr? ups es sollte noch ein" n" hin bei Häcken. na super.
du nervst
geh deutsch lernen
|
|
TurkishMan
Profi
(offline)
Dabei seit 10.2005
963
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 06.02.2007 um 18:10 Uhr
|
|
Zitat von Polaris: 1.) mir doch egal, ich hab nix illegales auf meiner Festplatte
2.) meine Firewalls müssen die erst mal knacken, wenn sie das geschafft haben, dann dürfen die sich als Belohnung gerne die Festplatte angucken 
cool wieviel hast du den?
|
|
lordigirl - 36
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 11.2006
91
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 06.02.2007 um 18:10 Uhr
|
|
Zitat von freezee: Zitat von --DC-M--91: Ich hab gehört das die Polizei nicht mehr auf den Privaten rechner bei euch oder sonstigen
rein spionieren darf das hatt jetz das Bundesinnen gericht entschieden.Ich finds geil und ihr? ups es sollte noch ein" n" hin bei Häcken. na super.
stimmt so nich, es wurde gar nich erst erlaubt, sie durften es nie
ich finds aver au geil, aber des hätten se ja au nich machen können, [ham die schon mal von sowas wie Privatsphäre gehörtß]
ich glaube er weniger :D-
lauf mensch LAUF
|
|
Polaris
Experte
(offline)
Dabei seit 07.2006
1766
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 06.02.2007 um 18:13 Uhr
|
|
kommt drauf an welches Betriebssystem ich boote 
+ 1 im Router
Patriotismus ist die Tugend der Bosheit! (Oscar Wilde)
|
|
TurkishMan
Profi
(offline)
Dabei seit 10.2005
963
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 06.02.2007 um 18:29 Uhr
|
|
Zitat von Polaris:
kommt drauf an welches Betriebssystem ich boote 
+ 1 im Router
hehe geil
|
|
freezee - 32
Profi
(offline)
Dabei seit 07.2005
583
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 06.02.2007 um 18:44 Uhr
|
|
Zitat von TurkishMan: Zitat von Polaris:
kommt drauf an welches Betriebssystem ich boote 
+ 1 im Router
 hehe geil
aber gegen nen professionell entwickelten trojaner oder sonstwaas kommen die nich an.
ich denk mal, dass wennn der staat auf deinen rechner gucken wi,ll, schafft dser des au
Defıne your own route.
|
|
freezee - 32
Profi
(offline)
Dabei seit 07.2005
583
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 06.02.2007 um 18:45 Uhr
|
|
Zitat von --DC-M--91: Zitat von freezee: Zitat von --DC-M--91: Ich hab gehört das die Polizei nicht mehr auf den Privaten rechner bei euch oder sonstigen
rein spionieren darf das hatt jetz das Bundesinnen gericht entschieden.Ich finds geil und ihr? ups es sollte noch ein" n" hin bei Häcken. na super.
stimmt so nich, es wurde gar nich erst erlaubt, sie durften es nie
ich finds aver au geil, aber des hätten se ja au nich machen können, [ham die schon mal von sowas wie Privatsphäre gehörtß]
gell den die kucken ja den gansen rechner durch.
ach ja das militär darfs aber noch.
Und der Geheimdienst.
die polizei darf das auch, aber jetzt halt nur, wenn se nen durchsuchchungsbvefehöl haben
Defıne your own route.
|
|
McPommes - 51
Experte
(offline)
Dabei seit 09.2006
1422
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 06.02.2007 um 19:07 Uhr
|
|
Zitat von Polaris: meine Firewalls müssen die erst mal knacken, wenn sie das geschafft haben, dann dürfen die sich als Belohnung gerne die Festplatte angucken 
Deine Firewall interessiert die überhaupt nicht. An den Dingern kommt man vorbei.
Die Einschleusung soll über den Browser passieren, dort werden dann irgendwelche Sicherheitslücken ausgenutzt oder so in die Richtung.
Und auch wenn man nichts illegales drauf hat, willst du bei allem was du tust damit rechnen, dass dir gerade jemand zuschaut?
*** diese Fusszeile verschwendet 45 Bytes ***
|
|