Zitat von drunkpunk:
Zitat von JasonXtreme:
Es darf an der Grenze kassiert werden ;) wie alles andere auch was beschlagnahmt ist - egal ob wegen Symbolik oder Gewalt.
Ich mag das Spiel - aber nicht nur wegen der Tötungsarien, es ist einfach ein cooles Schleichspiel mit einem coolen Setting.
Und wer sagt das sei nicht brutal - dem empfehle ich mal einen Besuch beim Psychiater. Oder er will eh nur angeben.
Postal 2, Share the pain
(eventuell noch mit dem Add-On "Apocalypse Weekend")
Wie ich finde um eineiges brutaler aber "nur" indiziert.
1. Man kann Menschen töten die "unschuldig" sind (In Manhunt kann man nur Leute töten die den Spieler töten wollen)
2. Man kann Köpfe abschlagen
3. Man kann treten (z.B. abgeschlagenen Köpfe.....Fussball)
4. Es gibt mehr abstrakte Waffen als in Manhunt (Scheren zum Werfen, ein Benzinkanister mit Streichholz oder ein abgetrennter Rinderkopf mit....irgendwas drin, auf jedenfall kotzen die Leute danach solange BLut bis sie sterben)
5. Man kann urinieren (beispielsweise brennende Leichen....kann man......das feuer sehr zynisch löschen)
6. Man kann lebende Katzen als Schalldämpfer benutzen
7. Der zynismus ist schon fast zuviel (islamische Terroristen die eine Kirche stürmen)
bla bla
Auf jedenfall ist Postal 2 härter als Manhunt
Zur Einfuhr von beschlagnahmten:
Zu privaten Zwecken (anschauen, spielen

) erlaubt. Jedenfalls hab ich es so verstanden:
§ 131 Absatz 1:
Wer Schriften, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Zunächst eimal sind Schriften anerkanntermaßen auch Bild-und Tonträger. Die Nummern 1 und 2 sind relativ leicht zu verstehen und verbieten jede Art von Verbreitung, insbesondere also den Verkauf (egal ob gewerblich, privat oder "umsonst").
Am meisten sorgt zweifelsohne die kompliziert formulierte Nr. 4 für Verwirrung. Es werden bestimmte Tathandlungen aufgeführt, die verboten sind. Da steht etwas von "beziehen" (= Kaufen oder als Geschenk annehmen!) und "vorrätig halten" (= DVD in Ihrem Regal). Aber da steht noch mehr. Und das ist von entscheidender Bedeutung. Man lese den Satz ganz genau: All die in Nr. 4 aufgeführten Tathandlungen sind nur dann strafbar, wenn sie für die zuvor in Nr. 1-3 genannten Handlungen verwendet werden sollen!
Da muss man nochmal genau drüber nachdenken: Herstellen, Beziehen, Vorrätig halten etc. ist nur strafbar, wenn man anschließend das Medium beispielsweise Verkaufen oder Ausstellen will. Sonst nicht strafbar!
Quelle
EDIT: §131 ist nur gewaltdarstellung. Eben wie im Fall Manhunt