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T-OFFLINE

Batman1981 - 44
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2002
79 Beiträge

Geschrieben am: 22.01.2005 um 12:38 Uhr

Gibts hier einen der sich bei den AGBs von T-Online richtig auskennt?!? Ich hab nämlich das Problem, naja eignetlich hat T-Online das Problem, dass die seit geraumer Zeit bei mir die Flatrate nicht mehr abbuchen. Was dann folglich soviel heißt wie ich surf umsonst ;-) ... allerdings würde mich jetzt interessieren, wie lang T-Online die Forderungen rückwirkend in Rechnung stellen darf....

THX

So kannst das jetzt auch nicht sagen...

DerSchwabe - 49
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2004
104 Beiträge

Geschrieben am: 22.01.2005 um 12:44 Uhr

umsonst surfen klingt gut, gib mir doch mal deine zugangsdaten, ich wäre ganz arg dran interessiert. ;-)
bei mir vergessen die nie, die flat abzubuchen, leider.
schau doch mal in deine onlinerechnung, vieleicht stehts ja da aufgelistet.

Es kann nur Einen geben!

Batman1981 - 44
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2002
79 Beiträge

Geschrieben am: 22.01.2005 um 12:57 Uhr

alto t-onlinenummer: 52001234567890
anschlusskennung: 0001234567890
kennwort:123456789

nee also im ernst selbst in der Onlinerechnung wirds nicht aufgeführt .... also kein plan ...

So kannst das jetzt auch nicht sagen...

talent_ed - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2002
317 Beiträge

Geschrieben am: 22.01.2005 um 13:07 Uhr

dr oli wieder! ;-)

...das ist nicht witzig!

Valec01 - 41
Profi (offline)

Dabei seit 05.2003
627 Beiträge

Geschrieben am: 22.01.2005 um 13:35 Uhr

Soweit ich weiß dürfen Sie laut Gesetz nur in einem gewissen Zeitraum rückwirkend irgendwas in Rechnung stellen.
Der Zeitraum ist in den AGB festgelegt.

Es gibt Tage, da verliert man und es gibt Tage, an denen gewinnen die Anderen! ;-)

#CaNe - 39
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
2705 Beiträge

Geschrieben am: 22.01.2005 um 14:07 Uhr

die agb's findeste sicher auf der homepage von t-online
schau halt da mal

God of War || Join: http://www.team-ulm.de/MyGroups/64898

Tibbel - 38
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 11.2004
33 Beiträge

Geschrieben am: 22.01.2005 um 14:13 Uhr

also es können glaub ich weil es ein vertrag is so sein das wenn ses irgendwann mal merken das
gesammte geld abbuchen können auch noch nach ein paar jahren!
Jack-Daniels - 36
Experte (offline)

Dabei seit 06.2004
1682 Beiträge

Geschrieben am: 22.01.2005 um 14:22 Uhr

ich wär auch für umsonst surfen

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten

Arjen_Robben - 37
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2004
44 Beiträge

Geschrieben am: 22.01.2005 um 17:12 Uhr

na dann *hoffma* das dies ganich merken ;)

Mitsubishi Lancer Glxi 1600 1.6 16v 113PS FWD -> Evo3 tuning

Batman1981 - 44
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2002
79 Beiträge

Geschrieben am: 22.01.2005 um 17:15 Uhr

Zitat:

also es können glaub ich weil es ein vertrag is so sein das wenn ses irgendwann mal merken das
gesammte geld abbuchen können auch noch nach ein paar jahren!


ne das geht mal aufjedenfall nicht selbst wenn sie es merken dürfen sie es nur in raten abbuchen und nicht alles auf einmal zudem dürfen sie auch nicht über jahre hinweg es zurückbuchen da gibts ne zeitlich begrenzte frist von monaten aber net jahren nur die genaue würde mich intressieren ...

So kannst das jetzt auch nicht sagen...

Cool-Man - 34
Experte (offline)

Dabei seit 03.2005
1204 Beiträge

Geschrieben am: 19.01.2008 um 00:35 Uhr

und was ist draus geworden? darfste noch immer umsonst surfen?

9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich wäre Ok. Die 10te summt die Melodie von Tetris.

Lion_in_love - 37
Profi (offline)

Dabei seit 06.2006
692 Beiträge

Geschrieben am: 19.01.2008 um 11:04 Uhr

Zitat von Cool-Man:

und was ist draus geworden? darfste noch immer umsonst surfen?


ohje wie weit hast du dafür zurückblättern müssen um diesen uralt beitrag herauszufischen?? ich mein 2 jahre?=??:-D??

Ich bin keine Fußzeile, ich putz hier nur!

Nik007 - 31
Champion (offline)

Dabei seit 04.2007
2135 Beiträge

Geschrieben am: 19.01.2008 um 11:07 Uhr

Zitat von Valec01:

Soweit ich weiß dürfen Sie laut Gesetz nur in einem gewissen Zeitraum rückwirkend irgendwas in Rechnung stellen.
Der Zeitraum ist in den AGB festgelegt.


des wei er au, aber er will wissen in welchem zeitraum

Stolzer Deutscher!!!

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