Batman1981 - 44
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 22.01.2005 um 12:38 Uhr
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Gibts hier einen der sich bei den AGBs von T-Online richtig auskennt?!? Ich hab nämlich das Problem, naja eignetlich hat T-Online das Problem, dass die seit geraumer Zeit bei mir die Flatrate nicht mehr abbuchen. Was dann folglich soviel heißt wie ich surf umsonst ... allerdings würde mich jetzt interessieren, wie lang T-Online die Forderungen rückwirkend in Rechnung stellen darf....
THX
So kannst das jetzt auch nicht sagen...
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DerSchwabe - 49
Halbprofi
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Geschrieben am: 22.01.2005 um 12:44 Uhr
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umsonst surfen klingt gut, gib mir doch mal deine zugangsdaten, ich wäre ganz arg dran interessiert. 
bei mir vergessen die nie, die flat abzubuchen, leider.
schau doch mal in deine onlinerechnung, vieleicht stehts ja da aufgelistet.
Es kann nur Einen geben!
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Batman1981 - 44
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 22.01.2005 um 12:57 Uhr
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alto t-onlinenummer: 52001234567890
anschlusskennung: 0001234567890
kennwort:123456789
nee also im ernst selbst in der Onlinerechnung wirds nicht aufgeführt .... also kein plan ...
So kannst das jetzt auch nicht sagen...
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talent_ed - 41
Halbprofi
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Geschrieben am: 22.01.2005 um 13:07 Uhr
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dr oli wieder!
...das ist nicht witzig!
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Valec01 - 41
Profi
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Geschrieben am: 22.01.2005 um 13:35 Uhr
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Soweit ich weiß dürfen Sie laut Gesetz nur in einem gewissen Zeitraum rückwirkend irgendwas in Rechnung stellen.
Der Zeitraum ist in den AGB festgelegt.
Es gibt Tage, da verliert man und es gibt Tage, an denen gewinnen die Anderen! ;-)
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#CaNe - 39
Champion
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Geschrieben am: 22.01.2005 um 14:07 Uhr
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die agb's findeste sicher auf der homepage von t-online
schau halt da mal
God of War || Join: http://www.team-ulm.de/MyGroups/64898
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Tibbel - 38
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 22.01.2005 um 14:13 Uhr
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also es können glaub ich weil es ein vertrag is so sein das wenn ses irgendwann mal merken das
gesammte geld abbuchen können auch noch nach ein paar jahren!
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Jack-Daniels - 36
Experte
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Geschrieben am: 22.01.2005 um 14:22 Uhr
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ich wär auch für umsonst surfen
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten
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Arjen_Robben - 37
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 22.01.2005 um 17:12 Uhr
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na dann *hoffma* das dies ganich merken ;)
Mitsubishi Lancer Glxi 1600 1.6 16v 113PS FWD -> Evo3 tuning
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Batman1981 - 44
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 22.01.2005 um 17:15 Uhr
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Zitat: also es können glaub ich weil es ein vertrag is so sein das wenn ses irgendwann mal merken das
gesammte geld abbuchen können auch noch nach ein paar jahren!
ne das geht mal aufjedenfall nicht selbst wenn sie es merken dürfen sie es nur in raten abbuchen und nicht alles auf einmal zudem dürfen sie auch nicht über jahre hinweg es zurückbuchen da gibts ne zeitlich begrenzte frist von monaten aber net jahren nur die genaue würde mich intressieren ...
So kannst das jetzt auch nicht sagen...
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Cool-Man - 34
Experte
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Geschrieben am: 19.01.2008 um 00:35 Uhr
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und was ist draus geworden? darfste noch immer umsonst surfen?
9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich wäre Ok. Die 10te summt die Melodie von Tetris.
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Lion_in_love - 37
Profi
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Geschrieben am: 19.01.2008 um 11:04 Uhr
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Zitat von Cool-Man: und was ist draus geworden? darfste noch immer umsonst surfen?
ohje wie weit hast du dafür zurückblättern müssen um diesen uralt beitrag herauszufischen?? ich mein 2 jahre?=?? ??
Ich bin keine Fußzeile, ich putz hier nur!
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Nik007 - 31
Champion
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Geschrieben am: 19.01.2008 um 11:07 Uhr
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Zitat von Valec01: Soweit ich weiß dürfen Sie laut Gesetz nur in einem gewissen Zeitraum rückwirkend irgendwas in Rechnung stellen.
Der Zeitraum ist in den AGB festgelegt.
des wei er au, aber er will wissen in welchem zeitraum
Stolzer Deutscher!!!
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