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Forum / Bits und Bytes
431.322.12 Internet Privacy Act

Hoodcrip - 20
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 10.2004
113
Beiträge
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Geschrieben am: 24.11.2004 um 20:16 Uhr
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Man findet auf sehr vielen Seiten, mit juristisch und rechtlich gesehen, verbotenen cracker softwares usw.... Gibts das gesetz (unten lesen )wirklich? Wenn ja, in deutschland herrschen doch andere gesetze... Hat jemand ne ahnung?
==== ==BEISPIEL====
Der Verfasser dieser Seite und der ISP trägt keine Verantwortung für die Art, in der dir hier zur Verfügung gestellten Informationen genutzt werden. Dateien und alles andere auf dieser Seite sind nur für den privaten Gebrauch bestimmt und sollten darum nicht runtergeladen oder gelesen werden. Wenn Sie irgendwie in Verbindung mit der Regierung, Anti-Pirate Gruppen oder anderen ähnlichen Gruppen stehen, ist der Zugang zu den Dateien und das Lesen der HTML-Seiten verboten. Alle Objekte dieser Seite sind privater Eigentum und somit nicht zum Lesen bestimmt. Es ist also verboten diese Seite zu betreten. Wenn Sie diese Seite dennoch betreten, verstoßen Sie gegen den "Code 431.322.12 of the Internet Privacy Act", der 1995 von Bill Clinton verabschiedet wurde. Das heißt sie können gegen die Personen, welche diese Dateien verwalten, nicht vorgehen. Wenn Sie dieser Vereinbarung nicht Zustimmen, sind Sie gezwungen diese Seiten wieder zu verlassen. Keine der Dateien liegt auf unserem Server. Wir bieten hier nur Links an und übernehmen dementsprechend auch keine Verantwortung für den Inhalt dieser. Wir übernehmen keine Verantwortung für Schaden der durch die hier bereitgestellten Programme angerichtet werden könnte. Alle Dateien sind nur zu edukativen Zwecken hier angeboten. Der Download erfolgt deshalb auf eigene Gefahr.
Once a bitch, still a bitch, always will be a bitch...
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septicus
Team-Ulmler
(offline)
Dabei seit 08.2002
4436
Beiträge
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Geschrieben am: 24.11.2004 um 20:19 Uhr
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Die Amys haben tatsächlich einen Internet Privacy Act erlassen, das stimmt. Ich weiss allerdings nicht, um was es darin geht, bzw was da drin steht, ich weiss nur, dass es sowas gibt.
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Austin - 39
Profi
(offline)
Dabei seit 03.2003
441
Beiträge
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Geschrieben am: 25.11.2004 um 00:12 Uhr
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Also so weit ich mich auskenne verstößt man gegen kein Gesetz wenn man den Inhalt der Seite liest. Kopieren bzw. Runterladen darf man nicht wenn das ausdrücklich verboten wurde.
Und was Bill Clinton beschließt juckt hier sowieso keinen zum Glück wohnen wir nicht im Amiland!
Come crawling faster -Obey your Master
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Hoodcrip - 20
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 10.2004
113
Beiträge
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Geschrieben am: 25.11.2004 um 19:48 Uhr
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Ich meine, dass das Geruecht rumgeht das dieses Gesetz gar nicht existiert. Also das es von crackern nur erfunden wurde um sich die "bullen" fernzuhalten....
Once a bitch, still a bitch, always will be a bitch...
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e234
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 04.2006
194
Beiträge
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Geschrieben am: 27.05.2006 um 23:08 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.05.2006 um 13:24 Uhr
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Den Internet Privacy Act gibts nicht ! Nirgends !
Die Idee ist natürlich sehr schlau: Wer über seine Internetseite ungestört gefälschte Markenware oder Kinderpornos verkaufen will, verbietet den Marktherstellern und der Polizei einfach, die als "privat" deklarierte Seite zu betreten. Schon ist der durch Bill Clintons "Internet Pivacy Act" geschützt und kann seinen Geschäften weiter gehen.
Warum Leute glauben das der amerikanische Präsident Gesetze einfach so machen kann und diese dann auch noch in Deutschland gelten, ist mal echt interessant.
Dabei ist doch jedem klar, dass es nicht möglich sein kann, die Haftung für Internetinhalte auszuschließen, indem man das betreten der Seite durch einen schlecht aus dem Englisch übersetzten (Was bitte sind "Anti-Piraten-Gruppen"?) pseudo-juristisch Disclaimer "verbietet".
Wer in seiner Wohnung Drogen verkauft, kann sich schließlich auch nicht vor der Strafvervolgung schützen, indem er an seiner Wohnungstür ein Schild aufhängt:"Zutritt für Polizisten und Staatsanwälte verboten!".
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-Daniel-13 - 33
Experte
(offline)
Dabei seit 03.2005
1149
Beiträge
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Geschrieben am: 28.05.2006 um 21:51 Uhr
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Zitat von e234: Den Internet Privacy Act gibts nicht ! Nirgends !
Die Idee ist natürlich sehr schlau: Wer über seine Internetseite ungestört gefälschte Markenware oder Kinderpornos verkaufen will, verbietet den Marktherstellern und der Polizei einfach, die als "privat" deklarierte Seite zu betreten. Schon ist der durch Bill Clintons "Internet Pivacy Act" geschützt und kann seinen Geschäften weiter gehen.
Warum Leute glauben das der amerikanische Präsident Gesetze einfach so machen kann und diese dann auch noch in Deutschland gelten, ist mal echt interessant.
Dabei ist doch jedem klar, dass es nicht möglich sein kann, die Haftung für Internetinhalte auszuschließen, indem man das betreten der Seite durch einen schlecht aus dem Englisch übersetzten (Was bitte sind "Anti-Piraten-Gruppen"?) pseudo-juristisch Disclaimer "verbietet".
Wer in seiner Wohnung Drogen verkauft, kann sich schließlich auch nicht vor der Strafvervolgung schützen, indem er an seiner Wohnungstür ein Schild aufhängt:"Zutritt für Polizisten und Staatsanwälte verboten!".
glaub auch das dieses nicht stimmt
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slash89 - 36
Profi
(offline)
Dabei seit 12.2004
509
Beiträge
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Geschrieben am: 28.05.2006 um 23:46 Uhr
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Zitat von e234: Den Internet Privacy Act gibts nicht ! Nirgends !
Die Idee ist natürlich sehr schlau: Wer über seine Internetseite ungestört gefälschte Markenware oder Kinderpornos verkaufen will, verbietet den Marktherstellern und der Polizei einfach, die als "privat" deklarierte Seite zu betreten. Schon ist der durch Bill Clintons "Internet Pivacy Act" geschützt und kann seinen Geschäften weiter gehen.
Warum Leute glauben das der amerikanische Präsident Gesetze einfach so machen kann und diese dann auch noch in Deutschland gelten, ist mal echt interessant.
Dabei ist doch jedem klar, dass es nicht möglich sein kann, die Haftung für Internetinhalte auszuschließen, indem man das betreten der Seite durch einen schlecht aus dem Englisch übersetzten (Was bitte sind "Anti-Piraten-Gruppen"?) pseudo-juristisch Disclaimer "verbietet".
Wer in seiner Wohnung Drogen verkauft, kann sich schließlich auch nicht vor der Strafvervolgung schützen, indem er an seiner Wohnungstür ein Schild aufhängt:"Zutritt für Polizisten und Staatsanwälte verboten!".
deinen letzten absatz find ich cool^^^^^^...ne wirklich, is nen gutes beispiel
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serpent - 36
Profi
(offline)
Dabei seit 02.2005
579
Beiträge
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Geschrieben am: 29.05.2006 um 07:20 Uhr
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An urban legend reference page, unfortunately for those who cannot understand it this page is in english
"A la cama no te irás sin saber una cosa más." - (Man lernt nie aus.)
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