JohnRambo7 - 39
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Geschrieben am: 03.11.2012 um 13:23 Uhr
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ich brauch vorübergehend ne graka. kann ich die beim media mark innerhalb von 14 tagen wieder zurückgeben?
habe grad angerufen, die frau wusste es aber nicht und warte grad auf den rückruf.
natürlich hab ich nicht gesagt das ich sie nur vorrübergehend brauche :D
du hältsch dein Schnauze!
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Meister-Lamp - 36
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Geschrieben am: 03.11.2012 um 13:27 Uhr
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sicher gibst se innerhalb 14 tagen zurück und sagst das ding entspricht nicht deiner vorstellung.. hab ich auch schon gemacht.
Leistung verursacht keinen Lärm, sie ist einfach da und WIRKT
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JohnRambo7 - 39
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Geschrieben am: 03.11.2012 um 13:29 Uhr
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nacher kommen se mir nur mit so nem kack gutschein. mal abwarten bis die tante zurückruft
du hältsch dein Schnauze!
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Daniel_1996 - 28
Champion
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Geschrieben am: 03.11.2012 um 13:29 Uhr
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Normal hast du nur ein Rückgaberecht, wenn du die Ware nicht sehen kannst. ^^
Oh Hell Yeah!
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Schairerle - 34
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 03.11.2012 um 13:29 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.11.2012 um 13:52 Uhr
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Zitat von Meister-Lamp: sicher gibst se innerhalb 14 tagen zurück und sagst das ding entspricht nicht deiner vorstellung.. hab ich auch schon gemacht.
Ist aber keine Pflicht vom Mediamarkt das Ding zurückzunehmen!
Online haste 14 Tage Rückgaberecht
Scheiß auf Urlaub, ich kauf mir Hardware!
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CraZy_Pe0pLe - 33
Anfänger
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Geschrieben am: 03.11.2012 um 13:29 Uhr
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ihr wisst shon dass dies nicht so rechtens ist.. wenn die das i-wie raus bekommen kanns ne schöne klage geben
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JohnRambo7 - 39
Experte
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Geschrieben am: 03.11.2012 um 13:30 Uhr
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Zitat von Schairerle: Zitat von Meister-Lamp: sicher gibst se innerhalb 14 tagen zurück und sagst das ding entspricht nicht deiner vorstellung.. hab ich auch schon gemacht.
Ist aber keine Pflicht vom Mediamarkt das Ding urückzunehmen!
Online haste 14 Tage Rückgaberecht 
ja, hab ich auch gelesen
du hältsch dein Schnauze!
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JohnRambo7 - 39
Experte
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Geschrieben am: 03.11.2012 um 13:30 Uhr
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Zitat von CraZy_Pe0pLe: ihr wisst shon dass dies nicht so rechtens ist.. wenn die das i-wie raus bekommen kanns ne schöne klage geben
blödsinn
du hältsch dein Schnauze!
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Lavardon - 30
Profi
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Geschrieben am: 03.11.2012 um 13:34 Uhr
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Zitat von JohnRambo7: Zitat von CraZy_Pe0pLe: ihr wisst shon dass dies nicht so rechtens ist.. wenn die das i-wie raus bekommen kanns ne schöne klage geben
blödsinn
stimmt leider, wurde nem kumpel von mir schonmal aufgebrummt
i used to post stupid things in every thread i watched into but then »»â”€â”€â”€(knee)───■º
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Meister-Lamp - 36
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Geschrieben am: 03.11.2012 um 13:36 Uhr
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Zitat von JohnRambo7: nacher kommen se mir nur mit so nem kack gutschein. mal abwarten bis die tante zurückruft
zurück kriegst das geld nicht kriegst nur n gutschein....
Leistung verursacht keinen Lärm, sie ist einfach da und WIRKT
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Daniel_1996 - 28
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Geschrieben am: 03.11.2012 um 13:38 Uhr
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Zitat von Lavardon: Zitat von JohnRambo7: Zitat von CraZy_Pe0pLe: ihr wisst shon dass dies nicht so rechtens ist.. wenn die das i-wie raus bekommen kanns ne schöne klage geben
blödsinn
stimmt leider, wurde nem kumpel von mir schonmal aufgebrummt
Und aus welchem Grund?
Normal ist (mal abgesehen wenn du es im Laden kaufst) so das du Sachen zurückgeben kannst, ohne Gründe zu nennen. ^^
Wenn du jetzt sagst, das du die Graka vorrübergehend brauchst + das sie dir doch nicht gefällt von der Leistung her usw. müsste das doch okay sein?^^
Oh Hell Yeah!
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scw - 41
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Geschrieben am: 03.11.2012 um 13:47 Uhr
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Ein Recht auf Rückgabe hat man nur bei Käufen, die unter das Fernmeldegesetz fallen. Alles andere ist bekanntlich Kulanz des Händlers.
Der Händler kann allerdings bei Benutzung bzw. bei Bruch eines Siegels den verminderten Warenwert geltend machen.
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AudioMobil - 47
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 03.11.2012 um 13:51 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.11.2012 um 13:53 Uhr
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Zitat von scw: Ein Recht auf Rückgabe hat man nur bei Käufen, die unter das Fernmeldegesetz fallen. Alles andere ist bekanntlich Kulanz des Händlers.
Der Händler kann allerdings bei Benutzung bzw. bei Bruch eines Siegels den verminderten Warenwert geltend machen.
Genau so und nicht anders! 
Diese Diskussion hatte ich auch mal mit 'nem Kunden, der einen Artikel gekauft hat und 'ne Woche später aus nicht näher genannten Gründen das Teil wieder zurückgeben wollte. Ist dann auch noch frech geworden im Ton von wegen ich MÜSSTE das zurücknehmen...
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burgus - 45
Anfänger
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Geschrieben am: 03.11.2012 um 14:02 Uhr
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die 14 tage rückgaberecht gelten nur beim "fernabsatzgesetz" nicht beim kauf im laden, das ist dann kulanz
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MausOoO - 32
Profi
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Geschrieben am: 03.11.2012 um 14:08 Uhr
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und bei mm kommt sowieso drauf an ob die geöffnete verpackungen wieder zurück nehmen..machen die nämlich auch nicht immer..!
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djrene - 58
Champion
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Geschrieben am: 03.11.2012 um 15:00 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.11.2012 um 15:02 Uhr
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Zitat von Lavardon: Zitat von JohnRambo7: Zitat von CraZy_Pe0pLe: ihr wisst shon dass dies nicht so rechtens ist.. wenn die das i-wie raus bekommen kanns ne schöne klage geben
blödsinn
stimmt leider, wurde nem kumpel von mir schonmal aufgebrummt
Warum eigentlich "leider". Findest D es okay, in einen Laden zu gehen und dir quasi unter Vortäuschung eines Kaufs etwas zu leihen? Solchen Leuten würde ich vieles an den Hals wünschen, aber keinen Kaufpreisersatz.
Wenn dringend eine GraKa brauchst (also wirklich dringend), dann kauf Dir eine und verkauf sie danach wieder. Geht's nur um ein Spiel - warte die 2 Wochen. Oder leih Dir von nem Kumpel eine der eine übrig hat. Alles andere ist schlicht und ergreifend BETRUG!
Meine Nachbarn kennen Jim Marshall nicht, aber sie hassen ihn.
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