Adansonia - 36
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Geschrieben am: 20.06.2012 um 12:17 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.06.2012 um 12:19 Uhr
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Tag,
wahrscheinlich kann niemand mehr als eine Vermutung dazu anstellen, ich frage trotzdem mal in die Runde:
Macht man sich in strafbar beim Registrieren einer E-Mailadresse unter Angabe falscher Benutzerangaben? Fällt das unter Urkundenfälschung oder wird es als Bagatelldelikt mit einem Lächeln abgetan?
Oder ist das möglicherweise bedingt durch die AGB vom jeweiligen Emailprovider?
Meinungen sind gern gehört, Erfahrung wäre natürlich noch hilfreicher, danke
Unter Blinden ist der Einäugige König
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Barmonster - 41
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Geschrieben am: 20.06.2012 um 12:26 Uhr
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Gegen die AGB verstößt es mir Sicherheit, was aber lediglich die Sperrung des Accounts zur folge haben kann.
Strafbar wirds vermutlich erst, wenn du mit diesen falschen angaben den ruf einer real existierenden Person gefährdest, oder schlimmeres (Stichwort: Identitäts-Diebstahl)....
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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CleanBearx4 - 31
Experte
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Geschrieben am: 20.06.2012 um 14:14 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.06.2012 um 14:15 Uhr
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Zitat von Adansonia: Tag,
wahrscheinlich kann niemand mehr als eine Vermutung dazu anstellen, ich frage trotzdem mal in die Runde:
Macht man sich in strafbar beim Registrieren einer E-Mailadresse unter Angabe falscher Benutzerangaben? Fällt das unter Urkundenfälschung oder wird es als Bagatelldelikt mit einem Lächeln abgetan?
Oder ist das möglicherweise bedingt durch die AGB vom jeweiligen Emailprovider?
Meinungen sind gern gehört, Erfahrung wäre natürlich noch hilfreicher, danke 
und wie wollen die herrausfinden wer du wirklich bist?
ich hab eine fake email adresse und habe mir damit schon einen server gemietet und mit dem support ein bissche gebplaudert. die waren am anfang sehr verwirrt als sie meinen namen erfahren haben und die email adresse gesehen haben, aber gesagt haben die nichts :D
ich denke wenn das so schlimm wäre hätten sie mir sicher eins reingedrückt (betreiber der seite anschreiben bla bla bla).
- auf + und sicherung is dus :D
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Adansonia - 36
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Geschrieben am: 20.06.2012 um 15:09 Uhr
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Zitat von CleanBearx4: und wie wollen die herrausfinden wer du wirklich bist?
Die Frage, nach dem Herausfinden, wessen richtige Identität dahinter steckt, ist berechtigt, aber darum gehts mir in dem Moment gar nicht.
Ich möchte nur in Erfahrung bringen, ob es prinzipiell unerlaubt ist und man dafür belangt werden könnte.
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Mr-Trust - 29
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Geschrieben am: 20.06.2012 um 15:56 Uhr
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Das kannst du ruhig machen 
Da wird dir keine Anzeige drohen, da 1. wären das für den Provider zu hohe Kosten, da kommt denen ein einfacher Klick auf "löschen" leichter.
2. Verstößt du nur gegen die AGB, was im schlimmsten Fall eine Löschung nach sich zieht.
3. Bemerken das große Mailprovider nie, da läuft alles autmoatisiert und es wird auch nicht auf richtigkeit der Daten geprüft.
Ich selber habe über 30 Fakeemails. Das hat aber einen etwas anderen Grund 
Also hau rein. 
PS:
Falls es etwas sehr unwichtiges ist, kannst du trash-mail.com benutzen ;)
Expect us!
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Adansonia - 36
Profi
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Geschrieben am: 20.06.2012 um 16:00 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.06.2012 um 16:02 Uhr
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OK danke.
Kleine Situationsbeschreibung, damit klar ist, worum es sich eigentlich handelt:
- Bei web.de wurde ein Email-Konto angelegt. Mit fiktiven Benutzerangaben.
- Dieses kam unter die Räder; Verdacht auf einen Spam-Account. Es wurde gesperrt.
- Um wieder Zugriff auf das Postfach zu erlangen, benötigt web.de laut eigener Aussage eine Kopie des Personalausweises.
Deshalb die Fragestellung, ob man sich strafbar macht durch das Anlegen eines Benutzerkontos mit falschen Angaben. Die richtige Identität bekommen sie ja durch die Perso-Kopie übermittelt
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Barmonster - 41
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Geschrieben am: 20.06.2012 um 16:10 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.06.2012 um 16:12 Uhr
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Aber da die Daten des Accounts nicht mit den Daten auf dem Ausweis übereinstimmen, wird der Account doch eh nicht wieder frei geschaltet, oder hab ich irgendwas grob falsch verstanden? Also warum überhaupt den Ausweis hin schicken?
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Adansonia - 36
Profi
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Geschrieben am: 20.06.2012 um 16:14 Uhr
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Zitat von Barmonster: Aber da die Daten des Accounts nicht mit den Daten auf dem Ausweis übereinstimmen, wird der Account doch eh nicht wieder frei geschaltet, oder hab ich irgendwas grob falsch verstanden? Also warum überhaupt den Ausweis hin schicken?
Mir wurde an der Hotline gesagt, die Freischaltung kann nicht erfolgen ohne Zuordnung zu einer Person und aus eben diesem Grunde wäre eine Kopie des Personalausweises für eine zukünftige Zuteilung notwendig.
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Barmonster - 41
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Geschrieben am: 20.06.2012 um 16:25 Uhr
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Zitat von Adansonia: Zitat von Barmonster: Aber da die Daten des Accounts nicht mit den Daten auf dem Ausweis übereinstimmen, wird der Account doch eh nicht wieder frei geschaltet, oder hab ich irgendwas grob falsch verstanden? Also warum überhaupt den Ausweis hin schicken?
Mir wurde an der Hotline gesagt, die Freischaltung kann nicht erfolgen ohne Zuordnung zu einer Person und aus eben diesem Grunde wäre eine Kopie des Personalausweises für eine zukünftige Zuteilung notwendig.
Und das funktioniert mit JEDEM BELIEBIGEN Ausweis??? Kann ich mir nicht so recht vorstellen und wenn doch, dann wäre es ein guter Grund, einen großen bogen um diesen laden zu machen...
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Adansonia - 36
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Geschrieben am: 20.06.2012 um 16:27 Uhr
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Zitat von Barmonster: Zitat von Adansonia: Zitat von Barmonster: Aber da die Daten des Accounts nicht mit den Daten auf dem Ausweis übereinstimmen, wird der Account doch eh nicht wieder frei geschaltet, oder hab ich irgendwas grob falsch verstanden? Also warum überhaupt den Ausweis hin schicken?
Mir wurde an der Hotline gesagt, die Freischaltung kann nicht erfolgen ohne Zuordnung zu einer Person und aus eben diesem Grunde wäre eine Kopie des Personalausweises für eine zukünftige Zuteilung notwendig.
Und das funktioniert mit JEDEM BELIEBIGEN Ausweis??? Kann ich mir nicht so recht vorstellen und wenn doch, dann wäre es ein guter Grund, einen großen bogen um diesen laden zu machen...
Dachte ich mir auch.
Könnte ja jeder kommen.
Eigentlich brauch ich nur ein mal Zugriff auf den Account, um mir für einen Benutzeraccount woanders, der mit dieser Mailadresse gekoppelt ist, ein neues Passwort zuschicken zu lassen.
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Pad_B - 35
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Geschrieben am: 21.06.2012 um 21:02 Uhr
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Wenn dann macht sich jemand bei Falschangaben bei E-Mail Providern etc. des Betrugs strafbar.
Aber auch nur dann wenn "das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt" wird. (§263 StGB)
Sofern du unter falschem Namen keine kostenpflichtigen Leistungen in Anspruch nimmst, liegt grds. kein Betrug vor.
Wenn dann kann wie erwähnt dein Account aufgrund eines Verstoßes gegen die AGB's gelöscht werden.
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