Geschrieben am: 16.01.2012 um 19:29 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.01.2012 um 19:31 Uhr
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zum thema filesharing
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Zitat: Für Diskussionen sorgt derzeit ein Hinweisbeschluss, den das Oberlandesgericht Köln in einem Verfahren (AZ: 6 U 67/11) rund um eine Abmahnung für Filesharing erlassen hat. Der Beschluss deutet an, dass das OLG seine bisherige Einschätzung über die Berechnung des Schadens revidiert hat, die dem Rechteinhaber durch Filesharing entsteht. Die daraus resultierende Neubewertung könnte erheblichen Einfluss auf weitere Verfahren in diesem Bereich haben.
weiteres, siehe link.
quelle heise.de
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